Belegprüfung WEG Hausverwaltung: So läuft die Belegprüfung ab – Rechte & Pflichten der Eigentümer

HausverwaltungInsights
19 November 2025
Belegprüfung WEG Hausverwaltung: So läuft die Belegprüfung ab – Rechte & Pflichten der Eigentümer

Ist die Belegprüfung in einer WEG Pflicht?

Ja, die Belegprüfung ist im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung einer WEG grundsätzlich vorgesehen – allerdings nicht automatisch verpflichtend. Entscheidend ist, ob die Eigentümergemeinschaft eine Belegprüfung wünscht oder in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung etwas dazu geregelt ist.

Wichtige Punkte im Überblick:

  • Gesetzliche Grundlage: § 18 Abs. 4 WEG nennt das Recht auf Einsichtnahme in Abrechnungsunterlagen. Eine formelle Belegprüfung durch einzelne Eigentümer oder Beiräte wird jedoch nicht ausdrücklich vorgeschrieben.
  • Übliche Praxis: Viele Gemeinschaften führen eine freiwillige Belegprüfung durch – oft vor der Eigentümerversammlung, um die Jahresabrechnung zu kontrollieren.
  • Beschlussfassung: Die Durchführung einer Belegprüfung kann durch Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung angeordnet werden.
  • Beirat: Sofern vorhanden, übernimmt häufig der Verwaltungsbeirat diese Aufgabe – das ist jedoch ebenfalls keine gesetzliche Pflicht, sondern hängt vom Einzelfall ab.

Wer macht die Rechnungsprüfung in einer WEG?

Die Rechnungsprüfung in einer WEG Hausverwaltung wird in der Praxis häufig vom Verwaltungsbeirat übernommen, sofern ein solcher bestellt ist. Der Beirat prüft dabei stellvertretend für die Eigentümer die Unterlagen zur Jahresabrechnung und kontrolliert, ob Belege und Buchungen plausibel und korrekt sind.

Gibt es keinen Beirat oder soll eine zusätzliche Kontrolle erfolgen, kann die Eigentümerversammlung per Beschluss auch einzelne Eigentümer oder einen externen Prüfer mit der Belegprüfung beauftragen. Wichtig ist, dass die Prüfung rechtzeitig vor der Beschlussfassung zur Jahresabrechnung stattfindet, damit mögliche Beanstandungen berücksichtigt werden können.

Die Hausverwaltung selbst ist nicht prüfungsberechtigt, sondern lediglich verpflichtet, vollständige und prüfbare Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Wer prüft die Hausgeldabrechnung WEG?

Belegprüfungen für die Hausgeldabrechnung WEGBelegprüfungen für die Hausgeldabrechnung WEG

Die Hausgeldabrechnung wird grundsätzlich von der Eigentümerversammlung geprüft und beschlossen. Davor kann eine Belegprüfung durch folgende Stellen erfolgen:

  • Verwaltungsbeirat: Prüft die Abrechnung stellvertretend für alle Eigentümer auf Plausibilität und Vollständigkeit.
  • Einzelne Eigentümer: Haben laut § 18 Abs. 4 WEG das Recht auf Einsicht in sämtliche Abrechnungsunterlagen.
  • Externe Prüfer: Können durch Mehrheitsbeschluss beauftragt werden, z. B. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Die Hausverwaltung erstellt zwar die Abrechnung, ist aber nicht die prüfende Instanz. Die Verantwortung für die Kontrolle liegt bei den Eigentümern bzw. den gewählten oder beauftragten Prüfern. Eine gründliche Prüfung vor Beschlussfassung schützt vor fehlerhaften oder nicht nachvollziehbaren Abrechnungen.

Was bedeutet Belegprüfung?

Die Belegprüfung ist die Kontrolle aller abrechnungsrelevanten Unterlagen, die eine Hausverwaltung zur Jahresabrechnung vorlegt. Dazu zählen Rechnungen, Kontoauszüge, Verträge und Zahlungsnachweise. Ziel ist es, die Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit der Abrechnung zu überprüfen.

Eigentümer oder Beiräte prüfen dabei, ob Ausgaben korrekt verbucht, wirtschaftlich sinnvoll und formal in Ordnung sind. Die Belegprüfung findet meist vor der Eigentümerversammlung statt, damit eventuelle Unklarheiten rechtzeitig geklärt werden können. Sie ist ein wichtiges Instrument zur Transparenz und Kontrolle in der WEG Hausverwaltung.

Wann ist eine Belegprüfung gesetzlich vorgeschrieben?

Eine gesetzliche Pflicht zur Belegprüfung im Sinne einer formellen Prüfung durch Eigentümer oder Beirat ist im Wohnungseigentumsgesetz nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Allerdings ergibt sich ein indirektes Prüfungsrecht aus § 18 Abs. 4 WEG:

  • Eigentümer haben das Recht, die Abrechnungsunterlagen einzusehen und zu prüfen.
  • Dieses Recht besteht unabhängig von einem Beiratsgremium oder einem Beschluss.
  • Die Belegprüfung ist daher zulässig, aber nicht verpflichtend – sie kann freiwillig erfolgen oder per Beschluss eingeführt werden.

In der Praxis ist die Belegprüfung gelebter Standard, um die Jahresabrechnung auf Plausibilität zu kontrollieren, Streitigkeiten zu vermeiden und Vertrauen in die Verwaltung zu stärken – Betriebskostenabrechnung erstellen. Ein formeller Beschluss schafft dabei klare Rahmenbedingungen.

“Auch wenn die Belegprüfung gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, bleibt sie ein zentrales Element für Transparenz und Vertrauen in der WEG-Verwaltung.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche rechtlichen Grundlagen gelten in den Bundesländern?

Die rechtliche Grundlage für die Belegprüfung ergibt sich bundesweit einheitlich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), insbesondere aus § 18 Abs. 4 WEG. Dort ist geregelt, dass jeder Wohnungseigentümer Einsicht in die Unterlagen zur Abrechnung und zum Wirtschaftsplan verlangen darf. Diese Regelung gilt in allen Bundesländern gleichermaßen.

Zusätzlich können landesspezifische Vorschriften z. B. zur Datensicherheit, Archivierung oder elektronischen Übermittlung relevant sein. Hier greifen vor allem die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze und ggf. Landesbauordnungen, wenn technische Unterlagen oder Baukosten geprüft werden.

Für die tägliche Verwaltungspraxis bleibt das WEG jedoch die zentrale gesetzliche Grundlage, unabhängig davon, in welchem Bundesland sich die Immobilie befindet.

Wer darf an der Belegprüfung teilnehmen und unter welchen Bedingungen?

Grundsätzlich darf jeder Wohnungseigentümer an der Belegprüfung teilnehmen – das ist in § 18 Abs. 4 WEG verankert. Die Prüfung erfolgt meist vor Ort in den Räumen der Hausverwaltung und nach vorheriger Terminabsprache.

Teilnahmeberechtigt sind:

  • Einzelne Eigentümer, die ihr Einsichtsrecht wahrnehmen möchten
  • Der Verwaltungsbeirat, sofern vorhanden, häufig mit vorbereitender Funktion
  • Beauftragte Dritte (z. B. Steuerberater), wenn der Eigentümer dies verlangt und eine Vollmacht vorlegt

Bedingungen für die Teilnahme:

  • Die Belegeinsicht darf nur während angemessener Zeiten erfolgen
  • Die Prüfung erfolgt auf eigene Kosten des Eigentümers, wenn nichts anderes beschlossen wurde
  • Es besteht kein Anspruch auf Kopien, es sei denn, dies wurde beschlossen oder ist zur Rechtswahrnehmung erforderlich

Wichtig: Die Verwaltung ist verpflichtet, die Einsicht vollständig, sortiert und nachvollziehbar zu ermöglichen – nur so kann die Kontrolle effektiv stattfinden.

"Belegprüfung ist kein exklusives Recht – jeder Eigentümer darf sie wahrnehmen, solange er dabei die Spielregeln des Datenschutzes respektiert.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche Fristen müssen bei der Belegprüfung eingehalten werden?

Das Wohnungseigentumsgesetz nennt keine festen Fristen für die Belegprüfung. In der Praxis gilt jedoch: Die Einsichtnahme muss rechtzeitig vor der Eigentümerversammlung möglich sein, damit die Eigentümer fundiert über die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan entscheiden können.

Wichtige Punkte:

  • Die Verwaltung sollte die Belege spätestens mit Einladung zur Versammlung bereithalten
  • Eigentümer müssen ihren Einsichtswunsch frühzeitig anmelden, idealerweise innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Erhalt der Unterlagen
  • Eine kurzfristige Einsicht am Tag der Versammlung ist unüblich und rechtlich riskant

Welche Unterlagen muss die Hausverwaltung vorlegen?

Bei der Belegprüfung muss die Hausverwaltung alle abrechnungsrelevanten Unterlagen vollständig und nachvollziehbar zur Verfügung stellen. Dazu zählen insbesondere:

  • Rechnungen und Kostenvoranschläge
  • Kontoauszüge der WEG-Konten
  • Zahlungsbelege (z. B. Überweisungsnachweise)
  • Verträge mit Dienstleistern und Wartungsfirmen
  • Verwalterabrechnung, inkl. Umlageschlüssel und Einzelabrechnungen
  • Versicherungsunterlagen und Beitragsabrechnungen
  • Wirtschaftsplan des laufenden Jahres
  • Ableseprotokolle von Heizkostenverteilern und Wasserzählern
  • Hausgeldliste zur Darstellung offener Forderungen

Wichtig ist: Die Unterlagen müssen geordnet, vollständig und auf Wunsch vor Ort einsehbar sein. Eine selektive oder verzögerte Vorlage verstößt gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung.

Wie ist der Ablauf einer ordnungsgemäßen Belegprüfung?

Eine ordnungsgemäße Belegprüfung beginnt mit der Terminvereinbarung zwischen Eigentümer oder Beirat und der Hausverwaltung. Die Verwaltung stellt alle abrechnungsrelevanten Unterlagen vor Ort oder digital zur Einsicht bereit. Dabei müssen die Belege vollständig, geordnet und plausibel nachvollziehbar sein.

Die prüfenden Personen kontrollieren unter anderem:

  • ob Rechnungen mit den Buchungen übereinstimmen
  • ob Leistungen tatsächlich erbracht wurden
  • ob die Kosten richtig zugeordnet und verteilt sind

Fragen oder Unstimmigkeiten werden direkt mit der Verwaltung geklärt oder in der Eigentümerversammlung angesprochen. Ziel ist es, die Jahresabrechnung vorab zu bewerten, damit die Versammlung fundiert beschließen kann – Heizkostenabrechnung Muster PDF. Ein schriftliches Ergebnisprotokoll ist üblich, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Wie weit reicht das Einsichtsrecht der Eigentümer?

Grenzen des Einsichtsrecht der EigentümerGrenzen des Einsichtsrecht der Eigentümer

Das Einsichtsrecht der Wohnungseigentümer ist in § 18 Abs. 4 WEG verankert und umfasst alle Unterlagen, die zur Prüfung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans erforderlich sind.

Umfang des Einsichtsrechts:

  • Alle Originalbelege, z. B. Rechnungen, Kontoauszüge, Zahlungsnachweise
  • Verträge mit Dienstleistern und Lieferanten
  • Ableseprotokolle und Hausgeldlisten
  • Verwalterbuchhaltung, einschließlich Umlageschlüssel und Einzelabrechnungen

Grenzen bestehen:

  • beim Schutz personenbezogener Daten (z. B. Kontodaten einzelner Eigentümer)
  • bei nicht abrechnungsrelevanten internen Verwaltungsunterlagen
  • bei geschäftlichen Betriebsgeheimnissen Dritter

Was ist bei verweigerter Einsicht oder eingeschränktem Zugang zu beachten?

Wenn die Hausverwaltung die Einsicht in Belege verweigert oder einschränkt, liegt ein Verstoß gegen die WEG Hausverwaltung Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung vor. Eigentümer haben das Recht, gemäß § 18 Abs. 4 WEG vollständige und nachvollziehbare Unterlagen einzusehen.

Folgende Schritte sind möglich:

  • Zunächst sollte die Verwaltung schriftlich zur Einsicht aufgefordert werden
  • Bleibt die Einsicht weiterhin aus, kann ein Beschluss der Eigentümerversammlung zur Belegprüfung gefasst werden
  • Im nächsten Schritt kann der Eigentümer gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, z. B. durch eine Beschlussersetzungsklage oder Klage auf Einsicht

Wichtig: Ein unzureichender Zugang kann die Beschlussfassung über die Jahresabrechnung anfechtbar machen. Deshalb sollten Verwalter Einsichtswünsche zeitnah und vollständig erfüllen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Wie wird der Datenschutz bei der Belegprüfung eingehalten?

Bei der Belegprüfung müssen Einsichtsrecht und Datenschutz sorgfältig ausbalanciert werden. Verwalter sind verpflichtet, personenbezogene Daten nach DSGVO und Landesdatenschutzgesetzen zu schützen.

Wichtige Datenschutzmaßnahmen:

  • Kontodaten einzelner Eigentümer schwärzen, sofern nicht für die Prüfung erforderlich
  • Mieterdaten (z. B. bei vermieteten Sondereigentumseinheiten) nur zeigen, wenn sie unmittelbar abrechnungsrelevant sind
  • Zugangskontrolle bei der Einsichtnahme (z. B. Einzeltermine statt Gruppenprüfung)
  • Keine unkontrollierte Kopien oder digitale Weitergabe ohne berechtigten Zweck

Welche technischen Lösungen erleichtern die digitale Belegprüfung?

Digitale Belegprüfung wird für Hausverwaltungen zunehmend zum Effizienzfaktor. Moderne Softwarelösungen ermöglichen eine strukturierte, ortsunabhängige und rechtssichere Prüfung.

Bewährte technische Hilfsmittel sind:

  • Cloudbasierte Verwaltungsportale, über die Eigentümer und Beirat Dokumente einsehen können
  • Dokumentenmanagementsysteme (DMS) zur geordneten Ablage und schnellen Suche
  • Revisionssichere PDF-Archivierung, mit Zeitstempeln und Zugriffskontrolle
  • Benutzerrechteverwaltung, um datenschutzkonforme Einsicht zu gewährleisten
  • Kommentar- und Prüfvermerksfunktionen, damit Rückfragen direkt digital dokumentiert werden können

Die eingesetzten Tools müssen DSGVO-konform sein und eine nachvollziehbare Prüfspur hinterlassen. So wird die Belegprüfung nicht nur transparenter, sondern spart auch Zeit und Papier.

"Digitale Belegprüfung funktioniert nur dann effizient, wenn Struktur, Zugriffskontrolle und Nachvollziehbarkeit in der Software mitgedacht sind.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche Rolle spielen Softwarelösungen und Cloud-Dienste bei der Belegprüfung?

Softwarelösungen und Cloud-Dienste spielen heute eine zentrale Rolle bei der effizienten und rechtssicheren Durchführung der Belegprüfung. Sie unterstützen Hausverwaltungen dabei, Transparenz zu schaffen und Arbeitsprozesse zu optimieren.

Kernfunktionen moderner Systeme:

  • Zentrale Dokumentenablage für Belege, Abrechnungen und Verträge
  • Online-Zugriff für Eigentümer und Beirat, rund um die Uhr und ortsunabhängig
  • Versionskontrolle und Prüfhistorie, zur Nachvollziehbarkeit jeder Einsicht
  • Rechte- und Rollenkonzepte, um Datenschutz und Zugriffsbeschränkungen umzusetzen
  • Automatisierte Benachrichtigungen, z. B. bei neu bereitgestellten Unterlagen

Vorteile für die Verwaltung:

  • Zeitersparnis durch Wegfall manueller Abläufe
  • Rechtssicherheit bei Datenschutz und Dokumentation
  • Erhöhte Akzeptanz bei Eigentümern durch nachvollziehbare Prüfprozesse

“Funkzähler sind das Rückgrat einer modernen Abrechnung – sie liefern präzise, automatisierte Daten und reduzieren Fehlerquellen auf ein Minimum.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie können Belege revisionssicher digital archiviert werden?

Wichtige Anforderungen an eine revisionssichere ArchivierungWichtige Anforderungen an eine revisionssichere Archivierung

Belege gelten nur dann als revisionssicher archiviert, wenn sie unveränderbar, vollständig, geordnet, jederzeit auffindbar und nachvollziehbar gespeichert sind. Grundlage dafür ist § 147 AO sowie die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form).

Wichtige Anforderungen an eine revisionssichere Archivierung:

  • Unveränderbarkeit: Originaldateien dürfen nachträglich nicht bearbeitet werden
  • Dokumentation: Jeder Zugriff und jede Änderung muss protokolliert werden
  • Format: Ideal sind PDF/A-Dateien, da sie langzeitarchivierbar sind
  • Speicherort: Archivierung sollte in zertifizierten Cloudsystemen oder auf gesicherten Servern erfolgen
  • Aufbewahrungsfristen: Mindestens 10 Jahre, analog zur Papierform

Welche wirtschaftlichen Vorteile bringt eine effiziente Belegprüfung?

Eine effizient organisierte Belegprüfung spart nicht nur Zeit, sondern bringt auch konkrete wirtschaftliche Vorteile für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften.

Wirtschaftliche Vorteile im Überblick:

  • Reduzierter Verwaltungsaufwand durch klare Abläufe und digitale Prozesse
  • Weniger Rückfragen und Streitigkeiten, was Zeit und Rechtskosten spart
  • Schnellere Jahresabrechnung, damit Zahlungen und Rücklagen planbar bleiben
  • Frühzeitige Erkennung von Fehlern oder Doppelzahlungen, was direkte Kosten vermeidet
  • Höheres Vertrauen der Eigentümer, das langfristig zur Kundenbindung beiträgt

Wie lassen sich Personalkosten und Verwaltungsaufwand minimieren?

Personalkosten und Verwaltungsaufwand lassen sich in der WEG Hausverwaltung deutlich senken, wenn Prozesse gezielt digitalisiert und standardisiert werden. Besonders im Bereich der Belegprüfung bringt das spürbare Entlastung.

Effektive Maßnahmen sind:

  • Einsatz von digitale Dokumentenmanagementsystemen, um Papierarbeit zu reduzieren
  • Automatisierte Buchhaltung und Bankkontenabgleiche zur Fehlervermeidung
  • Nutzung von Online-Portalen, damit Eigentümer Unterlagen selbst einsehen können
  • Standardisierte Checklisten und Abläufe für Belegprüfungen
  • Schulung der Mitarbeiter auf effiziente Softwarelösungen

Je klarer die Abläufe und je digitaler die Prozesse, desto geringer der manuelle Aufwand – das spart Personalkosten und schafft Raum für wichtigere Aufgaben in der Eigentümerbetreuung.

Welche Risiken bestehen bei mangelhafter Belegprüfung für Hausverwaltungen?

Eine unzureichende oder fehlerhafte Belegprüfung kann für Hausverwaltungen rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben – sowohl gegenüber der Eigentümergemeinschaft als auch im Haftungsfall.

Konkrete Risiken sind:

  • Anfechtbare Beschlüsse zur Jahresabrechnung wegen unzureichender Einsicht
  • Haftung der Verwaltung bei falscher oder unvollständiger Rechnungslegung
  • Verlust des Verwaltungsvertrags durch Vertrauensbruch
  • Mehrkosten durch Korrekturen, Nachfragen oder juristische Auseinandersetzungen
  • Reputationsschaden, vor allem bei digitalen Bewertungen oder Empfehlungen

"Fehler in der Belegprüfung rächen sich doppelt – einmal rechtlich, und einmal im Vertrauen der Eigentümer.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie sollten sich Verwalter auf Konflikte oder juristische Auseinandersetzungen vorbereiten?

Hausverwalter sollten sich frühzeitig und strukturiert auf mögliche Konflikte oder rechtliche Auseinandersetzungen rund um die Belegprüfung vorbereiten. Entscheidend ist eine lückenlose Dokumentation, transparente Kommunikation und der sichere Umgang mit rechtlichen Grundlagen.

Wichtige Maßnahmen:

  • Alle Abrechnungsunterlagen geordnet und prüffähig bereitstellen
  • Einsichtstermine dokumentieren, inkl. Teilnehmer und Rückfragen
  • Korrespondenz schriftlich führen, um Nachweise zu sichern
  • Bei Unsicherheiten rechtzeitig juristische Beratung einholen
  • Auf objektive Kommunikation achten, auch bei kritischen Eigentümern

“Rechtssichere Datenübertragung beginnt mit verschlüsselter Technik und endet bei klar geregelten Zugriffsrechten – beides ist heute Standard, nicht Kür.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

Kostenfrei nachrüsten
Jetzt installieren lassen

Kostenfreie Installation der Funkgeräte

chess_shield

Gesetzeskonform

§ 229 Artikel 3

checkmark_shield

Datenschutzkonform

Nach DSGVO

lock

SSL Verschlüsselung

Zertifiziert und Sicher

eu_elipse

Server in Europa

EU Datenschutz

small_counter

Jetzt auf digitale Funkzähler umstellen lassen.

Angebot anfordern