Funkzähler Pflicht: Ein Überblick über die neue Regelung

ProduktNeuigkeiten
24 May 2025
Funkzähler Pflicht

Wann muss man Messgeräte auf Funk umstellen?

Die Pflicht zur Umstellung auf Funkmessgeräte ist nicht einheitlich festgelegt, aber es gibt klare Auslöser:

  • Neubau/Kernsanierung: Hier sind fernablesbare Zähler in der Regel sofort Pflicht.
  • Austausch alter Zähler: Müssen bestehende Zähler (z.B. wegen Eichablauf) getauscht werden, ist oft die direkte Installation von Funkzählern sinnvoll oder vorgeschrieben.
  • Stichtag 1.1.2027: Bis zu diesem Datum müssen nicht fernablesbare Zähler für Wärme und Warmwasser in Bestandsbauten nachgerüstet oder ausgetauscht sein.
  • Freiwillige Umstellung: Eigentümergemeinschaften oder Vermieter können sich jederzeit freiwillig für Funkzähler entscheiden.

Wichtig für Sie als Hausverwaltung:

  • Prüfen Sie bei Projekten und Zählerwechseln die aktuelle Notwendigkeit.
  • Planen Sie die Umrüstung im Bestand rechtzeitig vor 2027.

Kurz gesagt: Bei Neubau und Zählerwechsel oft sofort, für Bestandsbauten spätestens bis Ende 2026 für Wärme und Warmwasser. Behalten Sie die aktuellen gesetzlichen Entwicklungen im Blick

Ist ein digitaler Wasserzähler Pflicht?

Fernablesbare Zähler bis zum 1. Januar 2027 verpflichtendFernablesbare Zähler bis zum 1. Januar 2027 verpflichtend

Bei Neubauten und umfassenden Sanierungen können fernablesbare Zähler, und damit in der Regel digitale Zähler mit Funkfunktion, aufgrund der EU-Energieeffizienzrichtlinie und der Heizkostenverordnung erforderlich sein. Dies dient der Erfassung des tatsächlichen Verbrauchs und der monatlichen Information der Nutzer.

Für bestehende Gebäude gilt die Pflicht zur Umrüstung auf fernablesbare Zähler bis zum 1. Januar 2027 primär für Wärme- und Warmwasserzähler. Ob dies in Zukunft auch für Wasserzähler ausgeweitet wird, bleibt abzuwarten.

Es ist jedoch sinnvoll, bei einem Austausch alter Wasserzähler über digitale Modelle nachzudenken, da sie die Fernablesung ermöglichen und somit den Aufwand für die manuelle Erfassung reduzieren. Zudem können sie präzisere Daten liefern und die Grundlage für eine verbrauchsabhängigere Abrechnung schaffen.

Sind fernablesbare Zähler Pflicht?

Ja, für bestimmte Messgeräte und ab bestimmten Zeitpunkten sind fernablesbare Zähler Pflicht.

Hier die wichtigsten Punkte:

  • Wärme und Warmwasser: Für Wärme- und Warmwasserzähler in Bestandsgebäuden gilt eine Pflicht zur Nachrüstung oder zum Austausch bis zum 1. Januar 2027, sofern diese noch nicht fernablesbar sind.
  • Neubau und Kernsanierung: Bei Neubauten und umfassenden Sanierungen von Heizungs- und Warmwasseranlagen ist der Einbau fernablesbarer Zähler in der Regel direkt verpflichtend.
  • Strom und Gas: Für Strom- und Gaszähler sieht die Gesetzgebung ebenfalls den Einbau von modernen Messeinrichtungen (oft mit Fernauslesefunktion) vor, wobei hier andere Zeitpläne und Kriterien gelten. Die flächendeckende Pflicht für diese Zähler ist noch nicht so konkret wie bei Wärme und Warmwasser bis 2027 - Funkzähler Pflicht ab wann.
  • Wasser: Für Wasserzähler gibt es aktuell keine generelle, bundesweite Pflicht zur Fernablesbarkeit im Bestand. Allerdings kann dies bei Neubau oder im Zuge von Sanierungen sinnvoll oder durch lokale Vorschriften bedingt sein.

Kurz gesagt: Die Pflicht zu fernablesbaren Zählern existiert primär für Wärme und Warmwasser im Bestand bis 2027 sowie für Neubau/Kernsanierung. Für Strom und Gas gibt es ähnliche Entwicklungen, aber mit anderen Zeitrahmen. Bei Funkzähler Wasser ist die Pflicht aktuell nicht flächendeckend.

Wann werden digitale Zähler Pflicht?

Für Wärme- und Warmwasserzähler gilt: Nicht fernablesbare Geräte in Bestandsbauten müssen bis zum 1. Januar 2027 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Da die Fernablesung in der Regel über digitale Zähler mit Funkfunktion erfolgt, werden diese in diesem Bereich faktisch zur Pflicht. Bei Neubauten und umfassenden Sanierungen sind solche Zähler oft schon jetzt erforderlich.

Mit Heidi Systems profitieren Eigentümer und Hausverwaltungen zusätzlich von einem umfassenden Rundum-Service: Die neuesten Funkzähler werden kostenlos verbaut, sind HKVO- und EED-konform und lassen sich nahtlos in bestehende IT- und Abrechnungssysteme integrieren. Die automatische Verbrauchserfassung reduziert Ablesefehler, spart Zeit und minimiert Rückfragen von Mietern. Dank verschlüsselter Datenübertragung und DSGVO-konformer Verarbeitung ist auch der Datenschutz voll gewährleistet.

Bei Stromzählern sieht das Gesetz den schrittweisen Einbau von modernen Messeinrichtungen (oft digitale Zähler) und Smart Metern vor. Hier gibt es keinen einzelnen Stichtag für alle, sondern der Austausch erfolgt nach einem bestimmten Zeitplan, abhängig vom Jahresverbrauch.

Für Gaszähler ist die Einführung digitaler Zähler ebenfalls vorgesehen, orientiert sich aber in der Regel am Rollout der intelligenten Messsysteme für Strom.

Wasserzähler sind aktuell nicht bundesweit digital verpflichtend im Bestand. Allerdings können sich hier in Zukunft Änderungen ergeben, und bei Neubau oder Sanierung werden digitale, fernablesbare Modelle oft bevorzugt. Auch hier bietet Heidi Systems zukunftssichere Lösungen mit modularer Funktechnologie und automatisierter Anbindung an die Abrechnung – ideal für wachsende Anforderungen in der Wohnungswirtschaft.

Welche Gesetze zur Funkzähler Pflicht gibt es in Deutschland?

  • Heizkostenverordnung (HKVO): Diese Verordnung regelt die Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten und wurde im Zuge der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) angepasst. Sie schreibt die Fernablesbarkeit neuer und ab 2027 auch vieler bestehender Wärme- und Warmwasserzähler vor.
  • Gesetz über Messstellenbetrieb und Messwesen (MsbG): Dieses Gesetz regelt den Einbau und Betrieb von Zählern für Strom und Gas. Es sieht den schrittweisen Einbau von modernen Messeinrichtungen (oft digital mit optionaler Fernauslesung) und intelligenten Messsystemen (Smart Meter) vor, wobei die Pflicht hier an bestimmte Verbrauchsschwellen geknüpft ist.
  • EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED): Auf europäischer Ebene gibt diese Richtlinie den Rahmen für die Einführung fernablesbarer Zähler vor, um den Energieverbrauch transparenter zu machen und Energieeffizienzmaßnahmen zu fördern. Die HKVO setzt diese Richtlinie in deutsches Recht um.

Wichtig für Hausverwaltungen:

  • Der Fokus der direkten "Funkzählerpflicht" liegt aktuell primär auf Wärme und Warmwasser durch die Anpassungen der Heizkostenverordnung.
  • Für Strom und Gas geht die Entwicklung hin zu digitalen Zählern und intelligenten Messsystemen gemäß MsbG, wobei die Fernauslesung hier ein wichtiger Bestandteil ist.
  • Für Wasserzähler gibt es keine bundesweite Pflicht zur Fernablesbarkeit im Bestand, obwohl dies bei Neubau und Sanierung sinnvoll sein kann.

Gelten diese Pflichten bundesweit einheitlich?

Pflicht zur Umrüstung auf FunkzählerPflicht zur Umrüstung auf Funkzähler

Ja, die wesentlichen Pflichten gelten bundesweit.

Die Heizkostenverordnung (HKVO), die die Pflicht zur Fernablesbarkeit von Wärme- und Warmwasserzählern bis zum 1. Januar 2027 festlegt, ist eine Bundesverordnung und somit in allen Bundesländern gleichermaßen gültig. Auch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das den Rollout digitaler Strom- und Gaszähler regelt, ist ein Bundesgesetz.

Mit Heidi Systems erfüllen Eigentümer und Hausverwaltungen diese bundesweit geltenden Anforderungen nicht nur rechtssicher, sondern auch effizient: Das Unternehmen übernimmt den fachgerechten Einbau der neuesten Funkzähler kostenfrei, bietet eine automatisierte Verbrauchserfassung sowie eine direkte Anbindung an digitale Abrechnungssysteme. Zusätzlich stellt Heidi sicher, dass alle Komponenten den gesetzlichen Anforderungen – einschließlich der jeweiligen Landesbauordnungen – entsprechen und datenschutzkonform betrieben werden.

Allerdings gibt es feine Unterschiede und ergänzende Regelungen auf Länderebene, insbesondere in den Landesbauordnungen. Diese können beispielsweise zusätzliche Anforderungen bei Neubauten oder Sanierungen hinsichtlich der Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen enthalten. Solche landesspezifischen Vorgaben sind jedoch meist ergänzend und widersprechen nicht den bundesweiten Kernregelungen. Auch hier unterstützt Heidi Systems mit technischer Beratung und praxisnaher Umsetzung – angepasst an regionale Vorgaben.

Gibt es Unterschiede in den Landesbauordnungen bezüglich Funkzählern?

Ja, es kann Unterschiede in den Landesbauordnungen geben, die indirekt oder ergänzend die Thematik von Funkzählern berühren.

Hier einige Punkte zur Verdeutlichung:

  • Keine direkte "Funkzählerpflicht" in Bauordnungen: Die Landesbauordnungen enthalten in der Regel keine explizite Pflicht, ausschließlich Funkzähler einzubauen. Die primäre Pflicht zur Fernablesbarkeit ergibt sich aus der bundesweiten Heizkostenverordnung (HKVO).
  • Anforderungen an Messeinrichtungen: Einige Landesbauordnungen können jedoch allgemeine Anforderungen an Messeinrichtungen in Gebäuden stellen, insbesondere im Hinblick auf Energieeffizienz und die Möglichkeit zur individuellen Verbrauchserfassung. Dies kann in der Praxis den Einbau von fernablesbaren, also oft digitalen Funkzählern, begünstigen oder sogar notwendig machen, um diesen Anforderungen zu genügen.
  • Bestimmungen bei Neubau und Sanierung: Im Rahmen von Neubauvorhaben oder umfassenden energetischen Sanierungen können Landesbauordnungen weitergehende Anforderungen an die energetische Ausstattung von Gebäuden definieren. Dies kann indirekt den Einsatz moderner, fernablesbarer Zähler sinnvoll oder erforderlich machen, um bestimmte Energiestandards zu erreichen.
  • Lokale Auslegungen und Förderprogramme: Es ist auch möglich, dass einzelne Bundesländer lokale Förderprogramme für den Einbau energieeffizienter Technologien, einschließlich fernablesbarer Zähler, anbieten. Die genauen Bedingungen und Förderrichtlinien können sich dabei von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Welche Fristen gelten für die Umrüstung auf Funkzähler?

Die wichtigsten Fristen für die Umrüstung auf Funkzähler sind primär durch die Heizkostenverordnung (HKVO) festgelegt:

Für neu eingebaute Wärme- und Warmwasserzähler gilt die Pflicht zur Fernablesbarkeit sofort.

Für bestehende, nicht fernablesbare Wärme- und Warmwasserzähler in Gebäuden besteht eine Nachrüstungs- oder Austauschpflicht bis zum 1. Januar 2027 - Funkzähler Pflicht ab wann.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Frist sich hauptsächlich auf Wärme- und Warmwasserzähler bezieht. Für Strom- und Gaszähler existieren separate Zeitpläne im Rahmen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) für den Einbau moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme, die oft ebenfalls über Funk ausgelesen werden können, aber nicht unter die gleiche Stichtagsregelung fallen. Für Wasserzähler gibt es aktuell keine bundesweite Stichtagsregelung zur Umrüstung auf Funk.

Zusammenfassend: Der 1. Januar 2027 ist die entscheidende Frist für die Umrüstung bestehender Wärme- und Warmwasserzähler auf fernablesbare Modelle. Für andere Zählertypen gelten abweichende Regelungen.

Betrifft die Pflicht alle Arten von Zählern?

Arte von FunkzählernArte von Funkzählern

Nein, die Pflicht zur Fernablesbarkeit betrifft nicht alle Zählertypen gleichermaßen.

Hier eine kurze Übersicht:

  • Wärme und Warmwasser: Hier besteht die konkreteste Pflicht zur Umrüstung bis zum 1. Januar 2027 für Bestandsgebäude und sofort bei Neueinbau. Die Fernablesung erfolgt in der Regel über Funk.
  • Strom: Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt den Einbau moderner Messeinrichtungen (oft digital) und intelligenter Messsysteme (Smart Meter) für Strom. Eine flächendeckende, sofortige Funkpflicht besteht hier nicht für alle, sondern ist an Verbrauchsgrenzen geknüpft. Viele moderne Stromzähler sind jedoch fernauslesbar.
  • Gas: Ähnlich wie bei Strom sieht das MsbG den Einbau digitaler Gaszähler vor, oft gekoppelt an den Smart-Meter-Rollout für Strom. Eine direkte, flächendeckende Funkpflicht existiert hier aktuell nicht.
  • Wasser: Für Wasserzähler gibt es keine bundesweite Pflicht zur Fernablesbarkeit im Bestand. Allerdings können sich bei Neubau oder Sanierung entsprechende Anforderungen ergeben, und die Fernablesung bietet Vorteile.

Zusammenfassend: Die stärkste und zeitlich dringlichste Pflicht zur Fernablesung (meist per Funk) besteht aktuell für Wärme und Warmwasser. Für Strom und Gas gibt es Entwicklungen hin zu digitalen Zählern mit Fernauslesefunktion, aber keine identische, sofortige Funkpflicht für alle. Bei Wasser ist die Fernablesung im Bestand derzeit keine bundesweite Pflicht.

Welche technischen Anforderungen müssen Funkzähler erfüllen?

Technische Anforderung FunkzählerTechnische Anforderung Funkzähler

Funkzähler müssen verschiedene technische Anforderungen erfüllen, um zuverlässig und datenschutzkonform zu funktionieren. Wichtige Aspekte sind:

Sie benötigen eine sichere Funkübertragung, die unbefugten Zugriff und Manipulation der Daten verhindert. Hier kommen Verschlüsselungsprotokolle zum Einsatz. Zudem müssen die Geräte geeicht sein, um genaue Verbrauchswerte zu liefern. Die Eichgültigkeitsdauer ist dabei zu beachten.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Interoperabilität, idealerweise sollten die Zähler verschiedener Hersteller mit den gängigen Auslesesystemen kompatibel sein. Die Batterielebensdauer der Funkmodule muss ausreichend lang sein, um den Messbetrieb über die vorgesehene Nutzungsdauer zu gewährleisten.

Zusätzlich müssen Funkzähler die relevanten Normen und Richtlinien einhalten, sowohl auf europäischer (z.B. MID für Messgeräte) als auch auf nationaler Ebene. Dies betrifft beispielsweise die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). Die Datenschutzkonformität ist ebenfalls essenziell, die Zähler dürfen keine unnötigen personenbezogenen Daten erfassen und die Übertragung muss sicher erfolgen.

"Zuverlässige Funkzähler von Heidi Systems gewährleisten präzise Messung durch gesicherte Übertragungsprotokolle und erfüllen höchste Standards in Eichung und Interoperabilität für eine zukunftssichere Liegenschaftsverwaltung." - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wer ist für die Auswahl und Installation der Zähler verantwortlich?

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Auswahl und Installation der Zähler beim Eigentümer der Immobilie oder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).

Allerdings wird diese Aufgabe in der Praxis oft an professionelle Messdienstleister delegiert.

Mit Heidi Systems erhalten Eigentümer, WEGs und Hausverwaltungen eine vollumfängliche Lösung ohne Zusatzaufwand: Heidi übernimmt die Auswahl der passenden, gesetzeskonformen Funkzähler, koordiniert die fachgerechte Installation durch zertifizierte Techniker und dokumentiert jeden Schritt vollständig – inklusive aller Anforderungen nach MessEG, HKVO und EED. So bleibt die Verantwortung formal beim Eigentümer, die praktische Umsetzung aber rechtssicher und effizient in erfahrenen Händen.

  • Auswahl: Die Auswahl des passenden Zählertyps (analog, digital, Funk) und des Messdienstleisters erfolgt in der Regel durch den Eigentümer bzw. die WEG oder die von ihnen beauftragte Hausverwaltung. Hierbei spielen Kosten, technische Anforderungen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben eine Rolle. Heidi Systems bietet ausschließlich zertifizierte, fernauslesbare Geräte an – mit modernster Funktechnologie und vollständiger Systemkompatibilität.
  • Installation: Die Installation selbst wird ausschließlich von Fachpersonal der beauftragten Messdienstleister oder von qualifizierten Installateuren durchgeführt. Dies ist wichtig, um die korrekte Funktion, die Einhaltung der Eichvorschriften und die Sicherheit zu gewährleisten. Heidi Systems arbeitet bundesweit mit geschultem Personal und sorgt für eine normgerechte, schnelle Umsetzung – oft innerhalb weniger Werktage.

Kurz gesagt: Der Eigentümer bzw. die WEG trägt die Verantwortung, beauftragt aber meist Messdienstleister für Auswahl und fachgerechte Installation. Mit Heidi Systems gelingt das zuverlässig, transparent und ohne bürokratischen Aufwand. Die Hausverwaltung kann sich ganz auf die Koordination konzentrieren – alles andere übernimmt Heidi.

Welche Kosten entstehen für die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)?

Für die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) entstehen im Zusammenhang mit der Umstellung auf Funkzähler verschiedene Kosten. Zunächst fallen Kosten für die Anschaffung und die Installation der neuen Geräte an. Diese können je nach Zählertyp (Wärme, Wasser, etc.) und dem gewählten Messdienstleister variieren.

Ein weiterer Kostenfaktor sind die laufenden Kosten für die Miete oder die Wartung der Zähler sowie für die regelmäßige Fernauslesung der Daten und die Erstellung der Heizkostenabrechnung prüfen. Diese Kosten werden in der Regel jährlich pro Wohneinheit abgerechnet.

Es ist auch möglich, dass Kosten für die Anpassung der Infrastruktur entstehen, beispielsweise wenn die vorhandenen Anschlüsse nicht für die neuen Zähler geeignet sind. Zudem können einmalige Kosten für die Information der Eigentümer und Mieter sowie für die Einholung von Angeboten und die Koordination der Umstellung durch die Hausverwaltung entstehen.

Wie erfolgt die Fernauslesung der Zählerdaten datenschutzkonform?

Datenschutzkonforme Fernauslesung basiert auf Verschlüsselung, Datenminimierung, sicherer IT-Infrastruktur und der Einhaltung der DSGVO. Die Messdienstleister sind hier in der Pflicht, entsprechende Maßnahmen zu implementieren und nachzuweisen.

  • Verschlüsselung der Datenübertragung: Die erfassten Verbrauchsdaten werden verschlüsselt übertragen, sodass Unbefugte keinen Zugriff auf die Informationen erhalten können. Hier kommen moderne Verschlüsselungsprotokolle zum Einsatz.
  • Datenminimierung: Es werden nur die tatsächlich benötigten Daten für die Abrechnung erfasst und übertragen. Eine unnötige Speicherung von detaillierten Nutzungsprofilen wird vermieden.
  • Sichere Infrastruktur: Die Messdienstleister betreiben sichere IT-Systeme und Server, die vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind.
  • Einhaltung der DSGVO: Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt unter strikter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies beinhaltet transparente Informationen für die Betroffenen, die Wahrung ihrer Rechte (z.B. Auskunft, Löschung) und die Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Datenschutz.
  • Pseudonymisierung/Anonymisierung: In bestimmten Fällen können die Daten pseudonymisiert oder anonymisiert werden, insbesondere wenn sie für Analysezwecke und nicht direkt für die Abrechnung verwendet werden.

Zustimmung der Betroffenen: In einigen Konstellationen kann die Einwilligung der Mieter oder Eigentümer zur Fernauslesung erforderlich sein, wobei sie umfassend über die Datenverarbeitung informiert werden müssen.

"Bei Heidi Systems setzen wir auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und striktes Datenminimierungsprinzip, um sicherzustellen, dass Zählerdaten bei der Fernauslesung ausschließlich zweckgebunden und maximal sicher übertragen werden – Datenschutz ist für uns integraler Bestandteil jeder Systemarchitektur." - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche Risiken bestehen hinsichtlich der Datensicherheit und Manipulation?

Trotz der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen bestehen grundsätzliche Risiken im Bereich der Datenübertragung und -speicherung. Ein Risiko ist der unbefugte Zugriff auf die Zählerdaten während der Übertragung oder auf den Servern der Messdienstleister durch Hackerangriffe. Hier könnten Verbrauchsdaten abgefangen und missbraucht werden.

Ein weiteres potenzielles Risiko ist die Manipulation der Zähler selbst. Obwohl moderne Funkzähler über Sicherheitsmechanismen verfügen, um Manipulationen zu erschweren, kann eine gezielte, professionelle Manipulation theoretisch nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Auch interne Risiken bei den Messdienstleistern, wie beispielsweise fehlerhafte Software oder unzureichend geschulte Mitarbeiter, können zu Datenverlust oder unbeabsichtigter Offenlegung von Informationen führen.

Es ist entscheidend, dass strenge Sicherheitsstandards und Kontrollen bei den Herstellern und Messdienstleistern implementiert sind, um diese Risiken zu minimieren. Dazu gehören regelmäßige Sicherheitsupdates, Penetrationstests und eine transparente Informationspolitik gegenüber den Nutzern.

Welche technischen Anforderungen müssen Funkzähler erfüllen?

Funkzähler müssen verschiedene technische Anforderungen erfüllen, um zuverlässig und datenschutzkonform zu funktionieren. Wichtige Aspekte sind:

Sie benötigen eine sichere Funkübertragung, die unbefugten Zugriff und Manipulation der Daten verhindert. Hier kommen Verschlüsselungsprotokolle zum Einsatz. Zudem müssen die Geräte geeicht sein, um genaue Verbrauchswerte zu liefern. Die Eichgültigkeitsdauer ist dabei zu beachten.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Interoperabilität, idealerweise sollten die Zähler verschiedener Hersteller mit den gängigen Auslesesystemen kompatibel sein. Die Batterielebensdauer der Funkmodule muss ausreichend lang sein, um den Messbetrieb über die vorgesehene Nutzungsdauer zu gewährleisten.

Zusätzlich müssen Funkzähler die relevanten Normen und Richtlinien einhalten, sowohl auf europäischer (z.B. MID für Messgeräte) als auch auf nationaler Ebene. Dies betrifft beispielsweise die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). Die Datenschutzkonformität ist ebenfalls essenziell, die Zähler dürfen keine unnötigen personenbezogenen Daten erfassen und die Übertragung muss sicher erfolgen.

"Zuverlässige Funkzähler von Heidi Systems gewährleisten präzise Messung durch gesicherte Übertragungsprotokolle und erfüllen höchste Standards in Eichung und Interoperabilität für eine zukunftssichere Liegenschaftsverwaltung." - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

Kostenfrei nachrüsten
Jetzt installieren lassen

Kostenfreie Installation der Funkgeräte

chess_shield

Gesetzeskonform

§ 229 Artikel 3

checkmark_shield

Datenschutzkonform

Nach DSGVO

lock

SSL Verschlüsselung

Zertifiziert und Sicher

eu_elipse

Server in Europa

EU Datenschutz

small_counter

Jetzt auf digitale Funkzähler umstellen lassen.

Angebot anfordern