Abrechnungsdienstleister: Leistungen, Kostenmodelle & worauf Hausverwaltungen achten müssen
Was ist ein Abrechnungsdienstleister?
Ein Abrechnungsdienstleister ist ein spezialisierter Partner für Hausverwaltungen, der die komplette Heiz- und Betriebskostenabrechnung professionell und rechtssicher übernimmt. Ziel ist es, Verbrauchsdaten korrekt zu erfassen, Kosten transparent zu verteilen und Verwalter deutlich zu entlasten.
Kernaufgaben im Überblick:
- Erfassung der Verbrauchsdaten von Heizung, Warm- und Kaltwasser über geeichte Messgeräte
- Digitale Verarbeitung und Plausibilitätsprüfung der Messwerte
- Erstellung rechtssicherer Abrechnungen nach Heizkostenverordnung Funkzähler (HeizKV) und Betriebskostenverordnung (BetrKV)
- Datenübermittlung an Hausverwaltungen über sichere Portale oder Schnittstellen
- Support für Mieter- und Eigentümerfragen rund um Verbrauch und Kosten
Praxisnutzen für Hausverwaltungen:
- Spart Zeit und Verwaltungsaufwand
- Reduziert Haftungsrisiken durch rechtssichere Dokumentation
- Sorgt für nachvollziehbare und transparente Abrechnungen
Kurz gesagt: Ein Abrechnungsdienstleister verbindet Technik, Recht und Service, damit die Heiz- und Betriebskostenabrechnung effizient, korrekt und digital abläuft.
Welche Abrechnungszentren gibt es?
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Abrechnungszentren, die für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften die Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen übernehmen. Diese Unternehmen verfügen über flächendeckende Servicenetze und eigene digitale Plattformen zur Verbrauchserfassung und Abrechnung.
Daneben existieren viele regionale Abrechnungszentren, die auf bestimmte Bundesländer oder Städte spezialisiert sind. Sie bieten oft einen persönlicheren Service und kennen die landesspezifischen Vorgaben im Detail.
Für Hausverwaltungen lohnt sich der Vergleich: Große Anbieter punkten mit digitaler Infrastruktur und automatisierten Schnittstellen, kleinere Dienstleister häufig mit individueller Betreuung und kurzen Kommunikationswegen.
Heidi Systems verbindet die Stärken großer Abrechnungszentren mit der Flexibilität moderner, digitaler Dienstleister. Durch die überregionale Präsenz kann Heidi Systems bundesweit einheitliche Standards und Prozesse anbieten, während gleichzeitig digitale Plattformen eine effiziente und automatisierte Abrechnung ermöglichen. Für Hausverwaltungen bedeutet das eine skalierbare Lösung, die unabhängig von Standort oder Objektgröße funktioniert. Ergänzt wird dies durch transparente Verbrauchsdaten und klar strukturierte Abrechnungsprozesse, die den administrativen Aufwand reduzieren und eine verlässliche Grundlage für die Kommunikation mit Eigentümern und Mietern schaffen.
Welche Abrechnungsfirma ist die beste?
Die „beste“ Abrechnungsfirma hängt stark von den Anforderungen der Hausverwaltung ab. Es gibt keine pauschale Antwort, sondern klare Kriterien, nach denen sich Qualität und Wirtschaftlichkeit bewerten lassen – Abrechnungsservice Heidi Systems.
Wichtige Auswahlkriterien:
- Rechtssicherheit: Einhaltung der Heizkostenverordnung (HeizKV), des MessEG und der DSGVO
- Technikstandard: Nutzung moderner Funk- und Fernauslesesysteme für eine unterjährige Verbrauchsinformation
- Servicequalität: Persönlicher Ansprechpartner, schnelle Reaktionszeiten, transparente Kommunikation
- Digitale Schnittstellen: Kompatibilität mit Verwaltersoftware (z. B. Domus, Haufe, Wodis)
- Preis-Leistungs-Verhältnis: Faire Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand, keine versteckten Zusatzkosten
Für kleine bis große Hausverwaltungen sind oft regionale Anbieter oder digitale Spezialisten wie Heidi Systems besonders attraktiv, da sie flexible Lösungen, transparente Preise und datensichere Onlineportale bieten.
"Die beste Abrechnungsfirma ist nicht die größte, sondern die, die Verwaltung, Technik und Transparenz konsequent zusammenbringt.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Was macht ein Abrechnungsservice?
Ein Abrechnungsservice übernimmt für Hausverwaltungen die komplette Erstellung der Heiz- und Betriebskostenabrechnungen – rechtssicher, transparent und effizient. Der Dienstleister sammelt die Verbrauchsdaten aus Messgeräten wie Heizkostenverteilern, Wasser- und Wärmemengenzählern, prüft sie auf Plausibilität und erstellt daraus die jährliche Gesamtabrechnung für Mieter oder Eigentümer.
Dabei werden alle gesetzlichen Vorgaben der Heizkostenverordnung (HeizKV) und Betriebskostenverordnung (BetrKV) berücksichtigt. Moderne Anbieter nutzen digitale Fernauslesung, um Verbrauchswerte automatisch zu übertragen und Verwaltungsaufwand zu minimieren.
Für Hausverwaltungen bedeutet das: weniger Bürokratie, geringere Fehlerquote und mehr Transparenz gegenüber Eigentümern und Mietern.
Ein Abrechnungsservice wie Heidi Systems entlastet Hausverwaltungen durch einen hohen Digitalisierungsgrad und klar definierte Prozesse. Die automatische Fernauslesung der Messgeräte sorgt für eine zuverlässige Datengrundlage, während digitale Plattformen eine transparente und nachvollziehbare Abrechnung ermöglichen. Zusätzlich übernimmt Heidi Systems als ganzheitlicher Partner nicht nur die Abrechnung, sondern auch Installation, Betrieb und Service der Messtechnik. Dadurch reduzieren sich Schnittstellen, der organisatorische Aufwand sinkt und Hausverwaltungen profitieren von einer rechtssicheren, effizienten und langfristig planbaren Abrechnungslösung.
Wer ist für die Heiz- und Betriebskostenabrechnung zuständig?
Grundsätzlich ist der Eigentümer beziehungsweise die Hausverwaltung verantwortlich für die Erstellung der Heiz- und Betriebskostenabrechnung. Sie müssen sicherstellen, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten und die Kosten korrekt verteilt werden.
Aufgabenverteilung in der Praxis:
- Hausverwaltung: Beauftragt den Abrechnungsdienstleister, prüft die Ergebnisse und legt die Abrechnung gegenüber Mietern oder Eigentümern offen.
- Abrechnungsdienstleister: Erfasst Verbrauchsdaten, erstellt die rechtssichere Abrechnung und liefert die Unterlagen digital an die Verwaltung – Abrechnungsservice Heidi Systems.
- Eigentümer oder Vermieter: Trägt letztlich die Verantwortung, dass Abrechnungen vollständig und fristgerecht erstellt werden.
Wichtig ist, dass die Hausverwaltung einen qualifizierten Dienstleister auswählt, der gesetzeskonforme Mess- und Abrechnungssysteme nutzt und die Datensicherheit nach DSGVO gewährleistet.
Welche gesetzlichen Pflichten treffen Hausverwaltungen bei der Abrechnung?
Hausverwaltungen sind gesetzlich verpflichtet, die verbrauchsabhängige Heiz- und Betriebskostenabrechnungen korrekt und fristgerecht zu erstellen. Grundlage bilden die Heizkostenverordnung (HeizKV), die Betriebskostenverordnung (BetrKV) sowie das Mess- und Eichgesetz (MessEG). Sie müssen sicherstellen, dass alle Messgeräte geeicht, die Verbrauchsdaten plausibel erfasst und die Kosten gerecht verteilt werden.
Zudem sind Hausverwaltungen nach § 6a HeizKV verpflichtet, Mieter unterjährig über ihren Energieverbrauch zu informieren, sofern fernablesbare Geräte verbaut sind. Verstöße gegen diese Pflichten können rechtliche und finanzielle Folgen haben. Eine sorgfältige Auswahl von Mess- und Abrechnungsdienstleistern ist daher entscheidend für Rechtssicherheit und Transparenz.
Was gilt bundesweit laut Heizkostenverordnung (HeizKV)?
Die Heizkostenverordnung (HeizKV) regelt bundesweit, wie Heiz- und Warmwasserkosten in Mehrparteiengebäuden zu erfassen und zu verteilen sind. Ziel ist eine verbrauchsabhängige und gerechte Abrechnung, die Nutzer zu sparsamerem Energieverhalten motiviert.
Zentrale Vorgaben der HeizKV:
- Pflicht zur Verbrauchserfassung: Jeder Nutzer muss individuell gemessen werden (Heizkostenverteiler, Wasser- oder Wärmezähler).
- Verbrauchsabhängige Kostenverteilung: Mindestens 50 %, höchstens 70 % der Heizkosten müssen nach Verbrauch berechnet werden – Heizkostenabrechnung 30/70 Beispiel.
- Einsatz fernablesbarer Geräte: Seit 2022 dürfen nur noch fernablesbare Zähler installiert werden.
- Unterjährige Verbrauchsinformation: Nutzer müssen regelmäßig über ihren aktuellen Energieverbrauch informiert werden.
- Eichpflicht und Gerätekontrolle: Alle Messgeräte müssen den Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) entsprechen.
Damit bildet die HeizKV die rechtliche Grundlage, auf der Hausverwaltungen und Abrechnungsdienstleister ihre Arbeit bundesweit ausrichten müssen.
Welche Unterschiede gibt es auf Landesebene bei Abrechnungspflichten?
Obwohl die Heizkostenverordnung (HeizKV) bundesweit gilt, unterscheiden sich die Landesvorgaben in Deutschland in der praktischen Umsetzung. Jedes Bundesland legt eigene technische Standards, Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften fest, die Hausverwaltungen bei der Abrechnung beachten müssen.
Beispielsweise fördern einige Länder wie Bayern oder Baden-Württemberg den Einbau digitaler, fernablesbarer Zähler aktiv, während andere Bundesländer vor allem auf energetische Sanierungsrichtlinien und Gebäudeeffizienz abzielen. Auch die Fristen für Datenübermittlung oder Dokumentationspflichten können sich leicht unterscheiden.
Für Hausverwaltungen bedeutet das: Wer mehrere Objekte in verschiedenen Bundesländern betreut, sollte die landesspezifischen Regelungen genau kennen, um rechtssicher und effizient abrechnen zu können.
Welche Rolle spielen Landesbauordnungen bei der Abrechnung?
Die Landesbauordnungen regeln bauliche, sicherheitsrelevante und technische Standards, die indirekt Einfluss auf die Betriebs und Heizkostenabrechnung haben. Sie bestimmen, welche technischen Systeme in Gebäuden zulässig oder verpflichtend sind – insbesondere bei Neubauten, Sanierungen oder Modernisierungen.
Relevante Aspekte für Hausverwaltungen:
- Pflicht zur Installation geeigneter Messtechnik: In vielen Bundesländern sind bei Neubauten nur noch fernablesbare und eichkonforme Geräte zugelassen.
- Vorgaben für Energieeffizienz: Landesbauordnungen fördern den Einsatz moderner Heizungs- und Gebäudetechnik, was Auswirkungen auf den Abrechnungsprozess hat.
- Nachrüstpflichten bei Umbauten: Bei Sanierungen können Anforderungen an Mess- und Verteilsysteme entstehen, die die Verwaltung berücksichtigen muss.
Kurz gesagt: Die Landesbauordnungen definieren den technischen Rahmen, in dem Abrechnungsdienstleister und Hausverwaltungen rechtssicher arbeiten können.
Welche technischen Anforderungen gelten für Abrechnungssysteme?
Abrechnungssysteme müssen in Deutschland rechtssicher, eichkonform und datenschutzkonform arbeiten. Grundlage bilden das Mess- und Eichgesetz (MessEG), die Heizkostenverordnung (HeizKV) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Alle eingesetzten Messgeräte – etwa Heizkostenverteiler, Wasserzähler oder Wärmemengenzähler – müssen geeicht und technisch rückverfolgbar sein.
Zudem gilt: Neue Geräte müssen fernablesbar sein, um eine unterjährige Verbrauchsinformation zu ermöglichen. Die Datenübertragung erfolgt meist über Funk- oder LoRaWAN-Systeme, die verschlüsselt und manipulationssicher sind.
Für Hausverwaltungen ist entscheidend, dass das Abrechnungssystem mit gängiger Verwaltungssoftware kompatibel ist und regelmäßige Updates erhält, um gesetzliche und technische Standards dauerhaft zu erfüllen.
"Ein modernes Abrechnungssystem muss mehr leisten als nur zählen – es muss Daten sicher, nachvollziehbar und gesetzeskonform bewegen.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche digitalen Systeme sind für die Fernauslesung zulässig?
Für die digitale Fernauslesung von Heiz- und Wasserzählern sind in Deutschland nur zugelassene, eichkonforme und datenschutzkonforme Systeme erlaubt. Sie müssen den Anforderungen der Heizkostenverordnung (§ 6a HeizKV) sowie des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) entsprechen.
Zulässige Systeme und Technologien:
- Funkbasierte Systeme (OMS, Wireless M-Bus, LoRaWAN): Übertragen Verbrauchsdaten automatisch und sicher an das Abrechnungsportal.
- Smart Meter Gateways: Besonders bei Fernwärme- oder größeren Gebäudeeinheiten im Einsatz, oft mit zertifizierter Verschlüsselung – Smart Meter Gateway.
- Hybridlösungen: Kombination aus Funk und mobiler Auslesung für Objekte mit gemischter Gebäudestruktur.
Nur zertifizierte Geräte dürfen eingesetzt werden. Diese müssen verschlüsselte Datenübertragung, Fernwartung und regelmäßige Aktualisierung ermöglichen, um sowohl rechtliche als auch technische Standards einzuhalten.
Wie werden Eichfristen nach MessEG im Abrechnungsprozess eingehalten?
Nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) müssen alle Zähler, die zur Heiz- und Betriebskostenabrechnung genutzt werden, regelmäßig geeicht sein. Die Eichfristen betragen in der Regel 6 Jahre für Funkzähler Wasser und Wärmezähler. Nach Ablauf dieser Frist dürfen Messwerte nicht mehr für Abrechnungen verwendet werden.
Hausverwaltungen sind verpflichtet, den Eichstatus der Geräte zu überwachen und rechtzeitig den Austausch oder die Nacheichung zu veranlassen. Moderne Abrechnungsdienstleister unterstützen dabei durch digitale Geräteverwaltung, die automatisch an ablaufende Eichfristen erinnert.
Die Einhaltung dieser Fristen garantiert Rechtssicherheit, Messgenauigkeit und Transparenz gegenüber Mietern und Eigentümern.
Was muss beim Austausch veralteter Technik beachtet werden?
Beim Austausch veralteter Mess- oder Abrechnungstechnik müssen Hausverwaltungen mehrere rechtliche und technische Punkte beachten, um Rechtssicherheit und Datenkontinuität zu gewährleisten.
Wichtige Anforderungen im Überblick:
- Eichpflicht: Alte Geräte dürfen nach Ablauf der Eichfrist nicht weiter genutzt werden. Ersatzgeräte müssen geeicht und zugelassen sein.
- Technische Kompatibilität: Neue Geräte sollten mit bestehenden Abrechnungssystemen und Funkprotokollen (z. B. OMS, LoRaWAN) kompatibel sein.
- Dokumentation: Der Austausch muss protokolliert und die Seriennummern der neuen Geräte erfasst werden.
- Datensicherheit: Alte Verbrauchsdaten sind rechtskonform zu archivieren, bevor sie gelöscht oder überschrieben werden.
- Mieterinformation: Bei fernablesbaren Geräten besteht eine Informationspflicht nach § 6a HeizKV.
Ein geplanter und dokumentierter Geräteaustausch verhindert Abrechnungsfehler und stärkt die Transparenz gegenüber Mietern und Eigentümern.
Wie wirken sich Landesförderungen auf die Wirtschaftlichkeit aus?
Landesförderungen können die Wirtschaftlichkeit moderner Abrechnungssysteme deutlich verbessern. Viele Bundesländer – etwa Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg – unterstützen Investitionen in digitale Messtechnik, Funkablesung oder energieeffiziente Gebäudetechnik mit Zuschüssen oder Steuererleichterungen.
Für Hausverwaltungen bedeutet das geringere Anschaffungskosten und schnellere Amortisation der Systeme. Gleichzeitig steigt der Immobilienwert durch eine modernisierte und transparente Verbrauchserfassung. Wichtig ist, dass Förderprogramme oft zeitlich befristet und an technische oder energetische Mindestanforderungen gebunden sind.
Wer Fördermittel gezielt nutzt, kann die Betriebskosten senken, gesetzliche Pflichten erfüllen und gleichzeitig einen Beitrag zur Energieeffizienz leisten.
Welche Einsparpotenziale ergeben sich durch Digitalisierung der Abrechnung?
Die Digitalisierung der Heiz- und Betriebskostenabrechnung bietet Hausverwaltungen deutliche wirtschaftliche und organisatorische Vorteile – Digitale Abrechnung. Sie reduziert manuelle Arbeitsschritte, minimiert Fehlerquellen und schafft Echtzeittransparenz über Verbrauch und Kosten.
Zentrale Einsparpotenziale:
- Zeitersparnis: Automatische Datenerfassung und -übertragung ersetzen manuelle Ablesetermine.
- Kostenreduktion: Weniger Personalaufwand, geringere Fahrkosten und effizientere Abrechnungsprozesse.
- Fehlervermeidung: Digitale Systeme prüfen Messwerte automatisch auf Plausibilität.
- Energieeinsparung: Unterjährige Verbrauchsinformationen motivieren Nutzer zu sparsamerem Verhalten.
- Langfristige Planungssicherheit: Digitale Daten schaffen eine verlässliche Basis für Sanierungs- und Budgetentscheidungen.
Für Hausverwaltungen ist die Digitalisierung daher nicht nur eine technische Modernisierung, sondern ein strategischer Vorteil im laufenden Betrieb.
Welche Anforderungen stellt die DSGVO an Abrechnungsdaten?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Hausverwaltungen und Abrechnungsdienstleister, personenbezogene Verbrauchsdaten sicher, transparent und zweckgebunden zu verarbeiten. Alle erhobenen Messwerte gelten als personenbezogene Daten, da sie Rückschlüsse auf das Verhalten einzelner Mieter zulassen.
Das bedeutet: Daten dürfen nur zur Abrechnung und Verbrauchsinformation genutzt werden, müssen verschlüsselt übertragen und nach gesetzlicher Frist gelöscht oder anonymisiert werden. Zudem sind Betroffene über Art, Zweck und Dauer der Datenspeicherung zu informieren.
Verstöße gegen die DSGVO können hohe Bußgelder nach sich ziehen. Deshalb ist die Zusammenarbeit mit datenschutzkonformen Abrechnungsdienstleistern für Hausverwaltungen unerlässlich.
Wie erfolgt die datenschutzkonforme Übermittlung der Abrechnungen?
Die Übermittlung von Abrechnungsdaten muss nach den Vorgaben der DSGVO und der Heizkostenverordnung erfolgen. Ziel ist es, sensible Verbrauchs- und Personendaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen und eine nachvollziehbare Datenverarbeitung zu gewährleisten.
Praxisgerechte Maßnahmen:
- Verschlüsselte Datenübertragung: Alle Abrechnungs- und Verbrauchsdaten werden über sichere Verbindungen (z. B. SSL/TLS) an die Hausverwaltung übermittelt.
- Geschützte Onlineportale: Zugriff nur für berechtigte Personen, häufig durch Zwei-Faktor-Authentifizierung abgesichert.
- Getrennte Datenspeicherung: Verbrauchsdaten und Personendaten werden systemisch getrennt verarbeitet, um Missbrauch zu vermeiden.
- Revisionssichere Archivierung: Abrechnungen werden nach gesetzlichen Fristen gespeichert und anschließend gelöscht oder anonymisiert.
So bleibt die gesamte Datenkommunikation rechtssicher, vertraulich und transparent – ein zentraler Punkt für jede moderne Hausverwaltung.
"Datenschutz ist kein Zusatzservice, sondern Grundvoraussetzung – wer abrechnet, trägt Verantwortung für Vertrauen.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wie können Hausverwaltungen die Abrechnung revisionssicher dokumentieren?
Eine revisionssichere Dokumentation stellt sicher, dass alle Abrechnungsprozesse nachvollziehbar, unveränderbar und gesetzeskonform archiviert werden. Für Hausverwaltungen bedeutet das, dass jede Abrechnung lückenlos belegt und jederzeit prüfbar sein muss.
Wichtig ist, dass alle relevanten Unterlagen – etwa Verbrauchsdaten, Gerätestände, Wartungsprotokolle und Kommunikationsnachweise – digital erfasst und strukturiert abgelegt werden. Die Speicherung erfolgt auf zertifizierten Servern, meist mit automatischer Versionskontrolle und Zugriffshistorie.
Ein professioneller Abrechnungsdienstleister bietet häufig integrierte Portallösungen, die Daten revisionssicher speichern und den Export für Prüfungen oder Eigentümerversammlungen ermöglichen. So wird die Verwaltung transparenter, sicherer und rechtlich belastbar.
Was ist bei Abrechnung in Mischgebäuden oder denkmalgeschützten Objekten zu beachten?
Bei Mischgebäuden (z. B. Wohn- und Gewerbeeinheiten) und denkmalgeschützten Immobilien gelten besondere technische und rechtliche Anforderungen für die Verbrauchserfassung und Abrechnung. Standardlösungen sind hier oft nicht ausreichend.
Wichtige Punkte für Hausverwaltungen:
- Technische Anpassung: In denkmalgeschützten Gebäuden dürfen häufig keine baulichen Eingriffe erfolgen. Deshalb werden funkbasierte oder optische Messsysteme eingesetzt, die ohne Verkabelung auskommen.
- Trennung der Nutzungseinheiten: Bei Mischgebäuden muss der Verbrauch nach Nutzungsart (z. B. Wohnen, Gewerbe) eindeutig getrennt und abgerechnet werden.
- Abrechnungstransparenz: Alle Sonderlösungen müssen dokumentiert und nachvollziehbar sein, damit Eigentümer und Mieter die Kostenaufteilung prüfen können.
- Rechtssicherheit: Auch bei Sonderbauten gelten die Vorgaben der Heizkostenverordnung und des Mess- und Eichgesetzes uneingeschränkt.
Mit durchdachter Planung und geeigneter Messtechnik lassen sich auch komplexe Gebäudestrukturen rechtskonform und effizient abrechnen.
Wie transparent und verständlich ist die Abrechnung für Mieter und Eigentümer?
Eine gute Heiz- und Betriebskostenabrechnung muss klar, nachvollziehbar und prüffähig sein. Für Mieter und Eigentümer bedeutet das, dass alle Positionen verständlich aufgeschlüsselt und mit den entsprechenden Verbrauchswerten belegt werden. Moderne Abrechnungsdienstleister setzen dafür auf digitale Portale und grafische Verbrauchsübersichten, die den Vergleich zu Vorjahren oder zu ähnlichen Haushalten ermöglichen.
Transparenz entsteht durch eindeutige Kostenaufteilung, klare Erläuterungen der Umlageschlüssel und Zugriff auf relevante Verbrauchsdaten. Hausverwaltungen profitieren davon doppelt: Die Zahl der Rückfragen sinkt, und das Vertrauen der Bewohner in die Abrechnung steigt.
Kurz gesagt: Eine transparente Abrechnung stärkt Glaubwürdigkeit, Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz – die drei Grundpfeiler professioneller Verwaltung.
Chris Nagel
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FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
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