Verbrauchserfassung – wie moderne Messsysteme Kosten, Zeit und Aufwand sparen
Was bedeutet Verbrauchserfassung?
Die Verbrauchserfassung bezeichnet die systematische Messung und Dokumentation des individuellen Energie- oder Wasserverbrauchs in Gebäuden. Sie ist die Grundlage für eine rechtssichere und verursachungsgerechte Abrechnung.
Konkret bedeutet das für Hausverwaltungen:
- Erfassung des tatsächlichen Verbrauchs von Heizung, Warmwasser oder Wasser pro Nutzungseinheit
- Einsatz zugelassener Messgeräte wie Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler oder Wasserzähler
- Zuordnung der Verbrauchswerte zu einzelnen Wohnungen oder Nutzungseinheiten
- Bereitstellung belastbarer Daten für die Betriebskostenabrechnung
Ziel der Verbrauchserfassung sind Transparenz, Kosten, Fairness und die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere der Heizkostenverordnung. Sie schafft außerdem Anreize zum sparsamen Energieeinsatz und reduziert Streitigkeiten bei Abrechnungen.
„Eine saubere Verbrauchserfassung ist die Basis jeder fairen Abrechnung. "Ohne verlässliche Messung verliert jede Kostenverteilung ihre Glaubwürdigkeit.“ - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Was sind Verbrauchserfassungsgeräte?
Verbrauchserfassungsgeräte sind Messgeräte, die den individuellen Verbrauch von Energie oder Wasser in einem Gebäude erfassen. Sie bilden die technische Grundlage für eine verbrauchsabhängige und rechtssichere Abrechnung gegenüber Mietern und Eigentümern.
Typische Geräte sind Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler, Warm und Kaltwasserzähler. Sie messen entweder direkt den tatsächlichen Verbrauch oder erfassen nutzungsabhängige Verbrauchswerte, die später rechnerisch zugeordnet werden.
Für Hausverwaltungen sind diese Geräte besonders relevant, da sie gesetzlichen Anforderungen unterliegen, regelmäßig geprüft oder ausgetauscht werden müssen und korrekt installiert sein müssen. Fehlerhafte oder veraltete Geräte können zu Abrechnungsfehlern, Beanstandungen und Haftungsrisiken führen.
Verbrauchserfassungsgeräte sorgen für Transparenz, Abrechnungs Sicherheit und eine faire Kostenverteilung im Gebäude.
Was sind Gebühren für die Verbrauchserfassung?
Gebühren für die Verbrauchserfassung sind laufende Kosten, die im Zusammenhang mit der Messung, Erfassung und Aufbereitung von Verbrauchsdaten entstehen. Sie fallen in der Regel durch externe Messdienstleister an.
Typische Gebühren Bestandteile sind:
- Miete der Messgeräte wie Heizkostenverteiler oder Funkzähler Wasser
- Ablesekosten, manuell oder per Funk
- Datenaufbereitung und Bereitstellung der Abrechnungswerte
- Wartung und Geräteaustausch im Rahmen gesetzlicher Vorgaben
- Serviceleistungen wie Plausibilitätsprüfungen oder Nutzerinformationen
Für Hausverwaltungen ist es wichtig, die Gebühren vertraglich klar geregelt zu haben und transparent auszuweisen. Unklare oder falsch zugeordnete Kosten führen häufig zu Rückfragen oder Beanstandungen bei Mietern und Eigentümern.
Die Höhe der Gebühren hängt vom Gebäudetyp, der Anzahl der Nutzungseinheiten und dem eingesetzten Messsystem ab.
Ist die Verbrauchserfassung umlagefähig?
Ja, die Verbrauchserfassung ist grundsätzlich umlagefähig, sofern sie den Vorgaben der Betriebskostenverordnung und der Heizkostenverordnung entspricht. Hausverwaltungen dürfen die laufenden Kosten der Verbrauchserfassung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf Mieter umlegen.
Umlagefähig sind vor allem Kosten für Messgeräte, Ablesung, Datenaufbereitung und laufende Serviceleistungen von Messdienstleistern. Nicht umlagefähig sind dagegen einmalige Anschaffungskosten, sofern sie nicht als Gerätemiete vereinbart wurden, sowie Kosten für Verwaltung oder Fehlerkorrekturen.
Entscheidend ist, dass die Kosten vertraglich vereinbart, transparent ausgewiesen und ordnungsgemäß abgerechnet werden. Eine saubere Trennung zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Positionen schützt vor Einwänden und rechtlichen Auseinandersetzungen.
Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Verbrauchserfassung in Deutschland?
Die Verbrauchserfassung ist in Deutschland klar gesetzlich geregelt. Für Hausverwaltungen sind vor allem folgende Regelwerke relevant:
- Heizkostenverordnung als zentrale Grundlage für die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heizung und Warmwasser
- Betriebskostenverordnung zur Definition der umlagefähigen Kosten der Verbrauchserfassung
- Eichrecht und Mess- und Eichgesetz für Zulassung, Einsatzdauer und Genauigkeit von Messgeräten
- Datenschutz-Grundverordnung für den Umgang mit personenbezogenen Verbrauchsdaten
- Bürgerliches Gesetzbuch zu Abrechnungsfristen, Transparenzpflichten und Benutzerrechten
Diese Vorschriften verpflichten Hausverwaltungen dazu, den Verbrauch korrekt zu erfassen, rechtssicher abrechnen und Daten ordnungsgemäß zu schützen. Verstöße können zu Kürzungen der Abrechnung, Rückforderungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
Welche Unterschiede bestehen zwischen Bundesrecht und Landesrecht?
Bei der Verbrauchserfassung liegt der rechtliche Schwerpunkt klar im Bundesrecht. Zentrale Vorgaben wie die Heizkostenverordnung neueste Fassung, die Betriebskostenverordnung und das Eichrecht gelten einheitlich in ganz Deutschland und sind für alle Hausverwaltungen verbindlich.
Das Landesrecht spielt vor allem eine ergänzende Rolle. Es kann relevante Vorgaben im Gebäude-, Energie- oder Datenschutzrecht enthalten, etwa durch Landesbauordnungen oder landesspezifische Ausführungsvorschriften. Diese betreffen meist nicht die Verbrauchserfassung selbst, sondern die Rahmenbedingungen wie technische Ausführung, Zuständigkeiten oder Kontrollmechanismen.
Für die Praxis bedeutet das: Die Verbrauchserfassung erfolgt bundesweit nach denselben Grundregeln, Hausverwaltungen müssen jedoch landesspezifische Besonderheiten im Blick behalten, insbesondere bei Neubauten, Sanierungen oder behördlichen Anforderungen.
Welche Pflichten ergeben sich aus der Heizkostenverordnung für Hausverwaltungen?
Die Heizkostenverordnung verpflichtet Hausverwaltungen zur verbrauchsabhängigen Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten. Ziel ist eine transparente und verursachungsgerechte Kostenverteilung.
Zentrale Pflichten sind:
- Ausstattung der Nutzungseinheiten mit geeigneten und zugelassenen Messgeräten
- Erfassung des individuellen Verbrauchs von Heizung und Warmwasser
- Verbrauchsabhängige Kostenverteilung, in der Regel zu mindestens 50 Prozent
- Regelmäßige Ablesung der Messgeräte, auch bei Nutzerwechsel
- Bereitstellung verständlicher Abrechnungen für Mieter und Eigentümer
- Beachtung von Kürzungsrechten, falls die Vorgaben nicht eingehalten werden
Für Hausverwaltungen ist die korrekte Umsetzung besonders wichtig, da Verstöße zu Rechnungskürzungen, Rückforderungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen führen können.
Wann ist eine Verbrauchserfassung gesetzlich verpflichtend?
Eine Verbrauchserfassung ist gesetzlich verpflichtend, sobald in einem Gebäude zentral beheizt wird oder eine zentrale Warmwasserversorgung besteht. In diesen Fällen schreibt die Heizkostenverordnung eine verbrauchsabhängige Abrechnung zwingend vor – Digitale Verbrauchsinformation.
Die Pflicht gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, unabhängig von der Eigentumsform. Hausverwaltungen müssen daher sicherstellen, dass jede Nutzungseinheit mit geeigneten Messgeräten ausgestattet ist und der Verbrauch regelmäßig erfasst wird.
Keine Verpflichtung besteht nur in eng begrenzten Ausnahmefällen. Grundsätzlich gilt jedoch: Wo zentrale Energie geliefert wird, ist die Verbrauchserfassung der Regelfall und keine freiwillige Entscheidung.
Welche Ausnahmen von der Pflicht zur Verbrauchserfassung sind zulässig?
Die Heizkostenverordnung erlaubt Ausnahmen von der Verbrauchserfassung nur in klar definierten Sonderfällen. Diese sind eng auszulegen und müssen sachlich begründet sein.
Zulässige Ausnahmen sind insbesondere:
- Unwirtschaftlichkeit, wenn der Aufwand für Messgeräte in keinem angemessenen Verhältnis zum Energieverbrauch steht
- Besondere Gebäudekonstellationen, bei denen eine individuelle Erfassung technisch nicht sinnvoll möglich ist
- Gebäude mit sehr geringem Energieverbrauch, etwa bestimmte Passiv- oder Niedrigenergiehäuser
- Vorübergehende technische Ausfälle, bis eine ordnungsgemäße Erfassung wieder möglich ist
Für Hausverwaltungen gilt: Jede Ausnahme muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Ohne belastbare Begründung besteht das Risiko von Rechnungskürzungen und Beanstandungen durch Mieter oder Eigentümer.
Welche Messarten sind rechtlich anerkannt?
Rechtlich anerkannt sind Messarten, die den Vorgaben der Heizkostenverordnung und des Eichrechts entsprechen und eine zuverlässige Verbrauchserfassung ermöglichen. Entscheidend ist, dass der individuelle Verbrauch nachvollziehbar und prüfbar ermittelt wird.
Anerkannt sind insbesondere Heizkostenverteiler zur verbrauchsabhängigen Erfassung an Heizkörpern sowie Wärmemengenzähler, die den tatsächlichen Energieverbrauch messen. Für Warm- und Kaltwasser kommen Wasserzähler zum Einsatz. Diese Geräte dürfen sowohl manuell als auch fernablesbar betrieben werden.
Für Hausverwaltungen ist wichtig, dass die eingesetzte Messart zugelassen, korrekt installiert und konform ist. Nicht zugelassene oder ungeeignete Messverfahren können die Rechtssicherheit der Abrechnung gefährden.
Welche technischen Mindestanforderungen gelten für Messgeräte?
Messgeräte zur Verbrauchserfassung müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen, um rechtssicher eingesetzt werden zu können. Maßgeblich sind die Heizkostenverordnung, das Mess- und Eichrecht sowie technische Normen.
Wesentliche Anforderungen sind:
- Zulassung und Konformität nach Mess- und Eichrecht
- Ausreichende Messgenauigkeit für eine verursachungsgerechte Abrechnung
- Manipulationssicherheit und Schutz vor unbefugtem Zugriff
- Eichgültigkeit innerhalb der gesetzlich festgelegten Nutzungsdauer
- Kompatibilität mit Ablese- und Abrechnungssystemen
- Funktionssicherheit über den gesamten Einsatzzeitraum
Für Hausverwaltungen ist es entscheidend, nur Geräte einzusetzen, die diese Anforderungen erfüllen. Technisch mangelhafte oder nicht zugelassene Messgeräte können die Abrechnung angreifbar machen und Haftungsrisiken auslösen.
Welche Rolle spielen eichrechtliche Vorgaben bei der Verbrauchserfassung?
Eichrechtliche Vorgaben stellen sicher, dass Messgeräte korrekt, vergleichbar und verlässlich messen. Sie sind ein zentraler Bestandteil der Rechtssicherheit bei der Verbrauchserfassung und damit für Hausverwaltungen unverzichtbar.
Das Eichrecht regelt, welche Messgeräte verwendet werden dürfen, wie lange sie eingesetzt werden können und wann ein Austausch oder eine Nacheichung erforderlich ist. Nur eichgültige Geräte dürfen für die Abrechnung genutzt werden. Abgelaufene Eichfristen machen Verbrauchswerte rechtlich angreifbar – Warmwasserzähler Eichfrist.
Für die Praxis bedeutet das: Hausverwaltungen müssen die Eichfristen überwachen und den fristgerechten Geräteaustausch sicherstellen. Die Einhaltung der eichrechtlichen Vorgaben schützt vor Rechnungskürzungen und rechtlichen Auseinandersetzungen.
„Eich konforme Messgeräte sind kein Detail, sondern eine Pflicht. Wer Fristen ignoriert, riskiert Kürzungen und rechtliche Auseinandersetzungen.“ - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wie oft müssen Messgeräte geprüft oder ausgetauscht werden?
Messgeräte zur Verbrauchserfassung unterliegen festen Prüf- und Austauschfristen, die sich aus dem Mess- und Eichrecht ergeben. Eine laufende Kontrolle ist Pflicht der Hausverwaltung.
Übliche Fristen sind:
- Wasserzähler: Austausch oder Nacheichung in der Regel nach 6 Jahren
- Wärmemengenzähler: Austausch oder Nacheichung meist nach 6 Jahren
- Heizkostenverteiler: Austausch nach Herstellervorgaben, häufig nach 10 Jahren
Zusätzlich gilt:
- Defekte oder unplausible Geräte müssen unverzüglich ersetzt werden
- Abgelaufene Eichfristen machen die Abrechnung rechtlich angreifbar – Eichfrist Kaltwasserzähler
Für Hausverwaltungen ist eine strukturierte Fristenüberwachung entscheidend, um Abrechnungs Risiken und Beanstandungen zu vermeiden.
Welche Anforderungen gelten für fernablesbare Systeme?
Fernablesbare Systeme müssen die gleichen rechtlichen und technischen Standards erfüllen wie klassische Messgeräte, zusätzlich kommen Anforderungen an Datenübertragung und IT-Sicherheit hinzu. Maßgeblich sind die Heizkostenverordnung, das Mess- und Eichrecht sowie die DSGVO.
Die Systeme müssen den Verbrauch vollständig, korrekt und manipulationssicher erfassen und die Daten zuverlässig übertragen. Seit den gesetzlichen Vorgaben zur unterjährigen Verbrauchsinformation ist die Fernablesbarkeit in vielen Fällen verpflichtend. Die Geräte müssen ich konform sein und eine sichere Verschlüsselung der Daten gewährleisten.
Für Hausverwaltungen ist entscheidend, dass nur Systeme eingesetzt werden, die datenschutzkonform, interoperabel und langfristig betrieben sind. Unzureichend gesicherte oder nicht zugelassene Systeme bergen Abrechnungs- und Haftungsrisiken.
Wie lassen sich Wirtschaftlichkeit und Investitionskosten bewerten?
Die Bewertung von Wirtschaftlichkeit und Investitionskosten ist für Hausverwaltungen entscheidend, um fundierte Entscheidungen zur Verbrauchserfassung zu treffen. Maßgeblich ist nicht nur der Anschaffungspreis, sondern die Gesamtkosten über die Nutzungsdauer.
Wichtige Bewertungsfaktoren sind:
- Einmalige Investitionskosten für Geräte und Installation
- Laufende Kosten für Miete, Ablesung, Wartung und Datenaufbereitung
- Gesetzliche Anforderungen, die künftige Nachrüstungen erforderlich machen können
- Einsparpotenziale durch genaue Verbrauchserfassung und geringeren Energieverbrauch
- Abrechnungs Sicherheit, die Streitigkeiten und Verwaltungskosten reduziert
Für die Praxis gilt: Wirtschaftlich ist ein System dann, wenn es rechtssicher, langfristig einsetzbar und organisatorisch gut beherrschbar ist. Kurzfristig günstige Lösungen führen häufig zu höheren Folgekosten.
Welche Haftungsrisiken bestehen bei fehlerhafter Verbrauchserfassung?
Fehlerhafte Verbrauchserfassung kann für Hausverwaltungen erhebliche Haftungsrisiken nach sich ziehen. Werden gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten, ist die Abrechnung schnell angreifbar.
Typische Risiken entstehen durch falsche oder ungeeignete Messgeräte, abgelaufene Eichfristen, fehlerhafte Ablesungen oder unzulässige Schätzungen. In solchen Fällen können Mieter ihre Heizkosten kürzen, Eigentümer Abrechnungen anfechten oder Schadensersatz verlangen.
Besonders kritisch ist, dass die Verantwortung häufig bei der Hausverwaltung liegt, auch wenn externe Dienstleister eingebunden sind. Eine sorgfältige Kontrolle, klare Verträge und vollständige Dokumentation sind daher zentral, um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Wie ist mit Schätzungen bei Ausfall oder Defekt von Messgeräten umzugehen?
Schätzungen sind nur ausnahmsweise zulässig, wenn eine ordnungsgemäße Verbrauchserfassung vorübergehend nicht möglich ist. Grundlage sind die Vorgaben der Heizkostenverordnung – Heizkostenverordnung aktuelle Fassung PDF.
In der Praxis gilt:
- Schätzungen sind erlaubt bei Defekt, Ausfall oder fehlender Ablesbarkeit von Messgeräten
- Die Schätzung muss nachvollziehbar und sachgerecht erfolgen
- Als Basis dienen meist Vorjahreswerte oder der Durchschnitt vergleichbarer Nutzungseinheiten
- Der Ausfall und die Schätzung müssen dokumentiert werden
- Das defekte Gerät ist zeitnah zu ersetzen, um Folge Schätzungen zu vermeiden
Für Hausverwaltungen ist es wichtig, Schätzungen transparent zu handhaben. Unbegründete oder dauerhaft eingesetzte Schätzungen erhöhen das Risiko von Beanstandungen und Kürzungsrechten.
Welche Anforderungen stellt die DSGVO an Verbrauchsdaten?
Verbrauchsdaten gelten als personenbezogene Daten, da sie Rückschlüsse auf das Nutzungsverhalten einzelner Mieter oder Eigentümer zulassen. Damit unterliegen sie vollständig den Vorgaben der DSGVO.
Hausverwaltungen dürfen diese Daten nur zweckgebunden für Abrechnung und gesetzliche Informationspflichten verarbeiten. Erforderlich sind eine rechtliche Grundlage, transparente Informationen für Nutzer und eine Datenminimierung auf das notwendige Maß. Zudem müssen Verbrauchsdaten vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.
Für die Praxis bedeutet das: Zugriffsbeschränkungen, sichere Systeme und klar geregelte Prozesse sind zwingend. Verstöße gegen die DSGVO können zu Bußgeldern, Haftungsansprüchen und Vertrauensverlust führen.
Wie müssen Verbrauchsdaten gespeichert und übertragen werden?
Verbrauchsdaten müssen so gespeichert und übertragen werden, dass sie vertraulich, vollständig und nachvollziehbar bleiben. Für Hausverwaltungen ist dies nicht nur eine technische, sondern auch eine rechtliche Pflicht aus DSGVO und Heizkostenverordnung.
Zentrale Anforderungen an die Speicherung sind:
- Zugriffsbeschränkung auf autorisierte Personen innerhalb der Verwaltung
- Getrennte Speicherung von Verbrauchsdaten und anderen personenbezogenen Daten, soweit möglich
- Revisionssichere Ablage, damit Daten auch nach Jahren noch prüfbar sind
- Beachtung von Aufbewahrungsfristen, insbesondere für Abrechnungsunterlagen
Bei der Übertragung von Verbrauchsdaten gelten zusätzliche Vorgaben:
- Verschlüsselte Datenübertragung, insbesondere bei Funk- und Online-Systemen
- Manipulationsschutz, damit Messwerte nicht verändert werden können
- Nachvollziehbare Übertragungswege, um Fehlerquellen identifizieren zu können
- Datensparsamkeit, es dürfen nur die tatsächlich benötigten Daten übermittelt werden
Für Hausverwaltungen ist außerdem wichtig, dass externe Messdienstleister dieselben Datenschutz- und Sicherheitsstandards einhalten. Entsprechende Regelungen sollten vertraglich festgelegt und regelmäßig überprüft werden.
Eine saubere Datenhaltung schützt nicht nur vor Datenschutzverstößen, sondern erleichtert auch Abrechnungen, Prüfungen und die Kommunikation mit Mietern und Eigentümern.
Zusätzlich profitieren Hausverwaltungen durch die Zusammenarbeit mit Heidi Systems von einem durchgehend abgesicherten digitalen Datenprozess: Die kostenfreie Installation moderner Funkzähler stellt sicher, dass Messwerte von Anfang an verschlüsselt und manipulationsgeschützt übertragen werden. Durch automatisierte Fernauslesung und Echtzeit-Dashboards bleiben Verbrauchsdaten jederzeit nachvollziehbar, revisionssicher gespeichert und klar strukturiert abrufbar. Als ganzheitlicher Partner für Installation, Betrieb und Service übernimmt Heidi Systems zudem die DSGVO-konforme Auftragsverarbeitung sowie die lückenlose Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen – wodurch Hausverwaltungen Rechtssicherheit, Transparenz und deutlich reduzierten Verwaltungsaufwand gewinnen.
Welche Verantwortung trägt die Hausverwaltung für Datensicherheit?
Die Hausverwaltung trägt eine zentrale Verantwortung für die Datensicherheit im gesamten Prozess der Verbrauchserfassung. Verbrauchsdaten sind personenbezogene Daten und müssen daher besonders sorgfältig geschützt werden. Die Verantwortung endet nicht bei der eigenen Organisation, sondern umfasst auch alle eingebundenen Dienstleister.
Konkret bedeutet das, dass Hausverwaltungen dafür sorgen müssen, dass Daten nur zweckgebunden, rechtmäßig und transparent verarbeitet werden. Der Zugriff darf ausschließlich autorisierten Personen möglich sein, technische Systeme müssen gegen unbefugten Zugriff abgesichert sein. Dazu gehören unter anderem sichere Passwortrichtlinien, Zugriff, Konzepte und regelmäßige Prüfungen der eingesetzten Systeme.
Auch bei der Zusammenarbeit mit Messdienstleistern bleibt die Hausverwaltung in der Pflicht. Sie muss sicherstellen, dass Dienstleister DSGVO-konform arbeiten, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen und dies vertraglich festgelegt ist. Fehler oder Sicherheitslücken beim Dienstleister können der Hausverwaltung zugerechnet werden.
Darüber hinaus ist eine lückenlose Dokumentation entscheidend. Sie dient nicht nur der internen Kontrolle, sondern auch als Nachweis gegenüber Eigentümern, Mietern oder Aufsichtsbehörden. Eine verantwortungsvolle Datensicherheit schützt vor Bußgeldern, Haftungsansprüchen und nachhaltigem Vertrauensverlust.
Zur Entlastung dieser Verantwortung bietet Messdienstleister Heidi Systems Hausverwaltungen eine strukturierte und rechtssichere Lösung: Durch die kostenfreie Installation moderner, verschlüsselter Funkzähler wird bereits auf Geräteebene ein hoher Sicherheitsstandard gewährleistet. Die automatisierte, DSGVO-konforme Datenübertragung und revisionssichere Speicherung in zertifizierten Rechenzentren reduziert organisatorische Risiken erheblich. Als ganzheitlicher Partner für Installation, Betrieb und Service übernimmt Heidi Systems zudem die vertraglich geregelte Auftragsverarbeitung inklusive klar dokumentierter technischer und organisatorischer Maßnahmen – wodurch Haftungsrisiken minimiert, Prüfprozesse vereinfacht und das Vertrauen von Eigentümern und Mietern nachhaltig gestärkt werden.
„Datensicherheit ist heute genauso wichtig wie Messgenauigkeit. "Verbrauchsdaten müssen geschützt werden, sonst wird aus Technik schnell ein Haftungsfall.“ - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
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Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
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