Funkablesung – der komplette Leitfaden für Eigentümer & Hausverwaltungen
Wie funktioniert die Funkablesung?
Die Funkablesung ermöglicht die Erfassung von Verbrauchsdaten ohne Wohnungszutritt. Funkzähler senden ihre Messwerte automatisch per Funk an ein Empfangssystem.
Grundprinzip
- Messgeräte für Heizung, Wasser oder Warmwasser erfassen den Verbrauch laufend
- Die Daten werden in festen Intervallen verschlüsselt per Funk übertragen
- Ein mobiles oder fest installiertes Empfangssystem sammelt die Werte ein
Ablauf in der Praxis
- Funkzähler senden die Daten zeit- oder ereignisgesteuert
- Auslesung erfolgt per Walk-by, Drive-by oder über ein Funk-Gateway im Gebäude
- Die Daten werden an den Abrechnungsdienstleister oder die Verwaltungssoftware übergeben
Vorteile für Hausverwaltungen
- Kein Zutritt zu Wohnungen erforderlich
- Weniger Ablesetermine und geringerer Koordinationsaufwand
- Aktuelle und nachvollziehbare Verbrauchsdaten
- Grundlage für verbrauchsnahe und rechtssichere Abrechnung
Wichtiger Hinweis
- Moderne Systeme arbeiten datenschutzkonform und übertragen ausschließlich abrechnungsrelevante Messwerte
Funkablesung automatisiert die Verbrauchserfassung, reduziert den Aufwand und schafft Transparenz für Verwaltung, Eigentümer und Mieter.
Wie funktioniert Heizung ablesen per Funk?
Beim Heizung-ablesen per Funk erfassen elektronische Heizkostenverteiler den Wärmeverbrauch direkt am Heizkörper. Die Geräte messen fortlaufend die abgegebene Heizleistung und speichern die Werte im Zähler.
In regelmäßigen Abständen werden die Verbrauchsdaten verschlüsselt per Funk übertragen. Die Auslesung erfolgt ohne Wohnungszutritt, entweder durch mobiles Auslesen im Gebäude oder über ein fest installiertes Funknetz. Die gesammelten Daten werden anschließend automatisch an den Ablesedienst Heizung oder die Verwaltungssoftware übermittelt.
Für Hausverwaltungen bedeutet das einen zuverlässigen,zeitnahen und rechtssicheren Ausleseprozess. Ablesefehler werden reduziert, Termine entfallen und die Heizkostenabrechnung basiert auf aktuellen und nachvollziehbaren Verbrauchswerten.
Wann wird Fernablesung Pflicht?
Die Pflicht zur Fernablesung ergibt sich aus europäischen und nationalen Vorgaben und betrifft Hausverwaltungen unmittelbar.
Aktueller Rechtsstand
- Seit dem 01.12.2021 müssen neu installierte Messgeräte fernablesbar sein
- Seit dem 01.01.2022 gilt dies auch bei Geräteaustausch oder Modernisierung
Pflicht für Bestandsgebäude
- Bestehende, nicht fernablesbare Zähler dürfen nur noch befristet betrieben werden
- Spätestens bis zum 31.12.2026 müssen alle relevanten Messgeräte fernablesbar sein
Betroffene Messgeräte
- Heizkostenverteiler
- Warmwasserzähler
- Kaltwasserzähler, sofern abrechnungsrelevant
Bedeutung für Hausverwaltungen
- Rechtzeitige Ausrüstungsplanung erforderlich
- Abstimmung mit Messdiensten und Eigentümern erforderlich
- Vermeidung von Abrechnungsrisiken und Verstößen
Kurz gesagt: Fernablesung ist bereits Standard und wird spätestens Ende 2026 verbindlich für nahezu alle abrechnungsrelevanten Zaehler.
Kann ich den Funk Wasserzähler selbst ablesen?
Ja, ein Funkwasserzähler kann in der Regel auch manuell abgelesen werden. Der aktuelle Zählerstand ist direkt am Gerät über das Display sichtbar und entspricht dem tatsächlichen Wasserverbrauch zum Ablesezeitpunkt.
Für die Betriebskostenabrechnung ist jedoch meist die automatisch per Funk übertragene Ablesung maßgeblich. Diese erfolgt zu einem festgelegten Stichtag und wird direkt an den Abrechnungsdienstleister übermittelt. Eine selbst vorgenommene Ablesung dient daher in erster Linie der Eigenkontrolle und Transparenz für Mieter oder Eigentümer.
Wichtig ist: Die Funkfunktion ersetzt nicht das Display, sondern ergänzt es. Der Zähler bleibt jederzeit nachvollziehbar und prüfbar.
Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Funkablesung in Deutschland?
Die Funkablesung ist in Deutschland klar gesetzlich verankert. Für Hausverwaltungen ergeben sich die Pflichten aus einer Kombination aus EU-Recht und nationalen Verordnungen.
Zentrale Rechtsgrundlagen
- EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) als übergeordnete Grundlage für fernablesbare Messsysteme
- Heizkostenverordnung (HeizkostenV) regelt Einsatz, Abrechnung und Informationspflichten
- Das Gebäude-Energien-Gesetz (EEG) verankert energetische Transparenz und Effizienz
- Mess- und Eichrecht stellt Messgenauigkeit und Nachvollziehbarkeit sicher
Wesentliche Inhalte für die Praxis
- Verpflichtung zu fernablesbaren Geräten bei Neuinstallation und Austausch
- Einführung monatlicher Verbrauchsinformationen für Nutzer
- Klare Anforderungen an Abrechnungsgenauigkeit und Datenverwendung
Ergänzende Regelungen
- DSGVO für Datenschutz und Datensicherheit
- Landesrechtliche Vorgaben bei Förderung oder Umsetzung im Bestand
Für Hausverwaltungen bedeutet das: Funkablesung ist kein freiwilliges Komfortmerkmal, sondern ein rechtlich geregelter Standard, der aktiv umgesetzt und dokumentiert werden muss.
Welche Rolle spielt die EU-Energieeffizienzrichtlinie in der Praxis?
Die EU-Energieeffizienzrichtlinie bildet die rechtliche Grundlage für die Einführung der Funkablesung in Deutschland. Sie verfolgt das Ziel, Energieverbräuche transparent, vergleichbar und reduzierbar zu machen.
In der Praxis verpflichtet die Richtlinie dazu, fernablesbare Messgeräte einzusetzen und Nutzern regelmäßige Verbrauchsinformationen bereitzustellen. Diese Vorgaben wurden in deutsches Recht überführt und wirkten sich direkt auf Abrechnung, Geräteausstattung und Informationspflichten aus.
Für Hausverwaltungen bedeutet das: Die Richtlinie ist kein abstraktes EU-Recht, sondern der Auslöser für konkrete Pflichten wie Geraete Umrüstung, digitale Ablesung und verbrauchsnahe Information der Nutzer. Wer diese Anforderungen frühzeitig umsetzt, erhöht die Rechtssicherheit und reduziert spätere Anpassungskosten.
„Die EU-Energieeffizienzrichtlinie ist der Startpunkt für alles, was heute bei Fernablesung Standard ist. "Wer sie versteht, plant nicht nur gesetzeskonform, sondern vorausschauend.“ - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Pflichten ergeben sich aus dem Gebäude Energiegesetz für die Fernablesung?
Das Gebäude-Energien-Gesetz setzt den rechtlichen Rahmen für mehr Energieeffizienz und Transparenz im Gebäudebestand. Für die Fernablesung ergeben sich daraus konkrete organisatorische und technische Pflichten.
Zentrale Pflichten für Hausverwaltungen
- Einsatz moderner Messtechnik zur transparenten Verbrauchserfassung
- Unterstützung von Maßnahmen zur Energieeinsparung durch nachvollziehbare Verbrauchsdaten
- Berücksichtigung fernablesbarer Systeme bei Sanierungen und technischen Erneuerungen
Praktische Auswirkungen
- Funkablesung gilt als anerkannter Standard zur Erfüllung energetischer Transparenz
- Kombination mit Heizkostenverordnung und EU-Vorgaben zwingend erforderlich
- Dokumentations- und Nachweispflichten gegenüber Eigentümern und Behörden
Bedeutung in der Verwaltungspraxis
- Frühzeitige Einbindung in Modernisierungsplanungen
- Abstimmung mit Messdienstanbieter und technischen Dienstleistern
- Reduzierung rechtlicher Risiken durch gesetzeskonforme Ausstattung
Kurz gesagt: Das GEG verpflichtet nicht direkt zur Funkablesung, macht sie aber faktisch unverzichtbar, um gesetzliche Energie- und Transparenzanforderungen zu erfüllen.
Welche Anforderungen stellt die Heizkostenverordnung an fernablesbare Systeme?
Die Heizkostenverordnung definiert klare Mindestanforderungen an fernablesbare Messsysteme, um eine verbrauchsnahe und nachvollziehbare Abrechnung sicherzustellen. Fernablesbare Geräte müssen den tatsächlichen Verbrauch erfassen und die Daten ohne Wohnungszutritt übermitteln können.
Zentral ist die Pflicht, Nutzern regelmäßige Verbrauchsinformationen bereitzustellen. Die Systeme müssen dafür technisch geeignet sein, die relevanten Daten zeitnah, korrekt und abrechnungsfähig zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig bleibt die Ablesegenauigkeit nach Mess- und Eichrecht zwingend einzuhalten.
Für Hausverwaltungen bedeutet das: Nur Systeme, die Funk, Fähigkeit, Datenqualität und Informationspflichten erfüllen, sind verordnungskonform einsetzbar. Eine sorgfältige Auswahl der Messtechnik ist daher entscheidend für Rechtssicherheit und Abrechnungsqualität.
Welche landesspezifischen Besonderheiten müssen Hausverwaltungen beachten?
Obwohl die Funkablesung bundesweit geregelt ist, ergeben sich in der Praxis länderspezifische Unterschiede, die Hausverwaltungen kennen und planen müssen.
Relevante Besonderheiten auf Länderebene
- Abweichende Förderprogramme für digitale Messtechnik oder energetische Sanierungen
- Unterschiedliche Verwaltungspraxis bei Kontrollen und Nachweisanforderungen
- Landesrechtliche Regelungen bei Wohnraumförderung oder kommunalen Wohnungsbeständen
Auswirkungen auf die Verwaltung
- Förderbedingungen können technische Standards beeinflussen
- Zeitliche Vorgaben bei geförderten Maßnahmen variieren
- Dokumentationspflichten können je nach Landesprogramm zusätzlich sein
Empfehlung für Hausverwaltungen
- Landesrecht und Förderlandschaft regelmäßig prüfen
- Messdienst mit regionaler Erfahrung einbinden
- Entscheidungen sauber dokumentieren
Kurz gesagt: Die Pflicht zur Funkablesung ist bundesweit einheitlich, die Umsetzung kann sich je nach Bundesland spürbar unterscheiden.
Welche Übergangsfristen gelten auf Länderebene?
Die Übergangsfristen für die Fernablesung sind im Kern bundesweit einheitlich geregelt. Bestehende, nicht fernablesbare Messgeräte dürfen nur noch bis zum 31.12.2026 eingesetzt werden und müssen bis dahin ausgetauscht oder nachgerüstet sein.
Auf Landesebene ergeben sich jedoch indirekte Unterschiede. Diese betreffen vor allem geförderte Bauvorhaben, landeseigene Wohnungsbestände oder spezielle Sanierungsprogramme. In solchen Fällen können verkürzte Fristen oder zusätzliche Anforderungen gelten.
Für Hausverwaltungen ist entscheidend, Fristen nicht nur formal, sondern auch projektbezogen zu prüfen. Wer landesspezifische Programme nutzt, sollte die jeweiligen Vorgaben frühzeitig klären, um Förder Verluste und Umsetzung Druck zu vermeiden.
Welche technischen Mindestanforderungen müssen Funk Ablesesysteme erfüllen?
Funk-Ablesesysteme müssen bestimmte technische Standards erfüllen, damit sie rechtssicher und dauerhaft einsetzbar sind. Für Hausverwaltungen ist die Systemqualität entscheidend.
Zentrale technische Anforderungen
- Fernablesbarkeit ohne Wohnungszutritt
- Verschlüsselte Datenübertragung zum Schutz der Verbrauchsdaten
- Einhaltung des Mess- und Eichrechts zur Sicherstellung der Messgenauigkeit
- Zeitlich definierte Datenerfassung für Stichtags- und Periodenrechnung
Systemanforderungen in der Praxis
- Zuverlässige Funkreichweite im Gebäude
- Ausfallsichere Datenspeicherung im Messgerät
- Kompatibilität mit Abrechnungs- und Verwaltungssystemen
Wichtig für Hausverwaltungen
- Systeme müssen langfristig wartbar und updatefähig sein
- Nachrüstbarkeit bei Bestandsgebäuden sollte möglich sein
Nur Funk-Ablesesysteme, die diese Mindestanforderungen erfüllen, bieten Rechtssicherheit, stabile Abrechnungsprozesse und nachhaltige Investitionssicherheit.
Welche Unterschiede bestehen zwischen Walk-by, Drive-by und Fixed-Network-Systemen?
Die drei Auslesearten unterscheiden sich vor allem in Automatisierungsgrad, Investitionsaufwand und Betriebsorganisation. Alle Systeme nutzen Funktechnik, setzen aber unterschiedlich an.
Beim Walk-by-System werden die Verbrauchsdaten durch eine Person im oder am Gebäude mit einem mobilen Gerät ausgelesen. Der Zutritt zu Wohnungen ist nicht nötig, der Aufwand bleibt jedoch termingebunden und personenabhängig.
Das Drive-by-System funktioniert ähnlich, die Auslesung erfolgt jedoch aus einem Fahrzeug heraus. Dieses Verfahren eignet sich vor allem für großflächige Wohnbestände, bietet aber keine kontinuierliche Datenerfassung.
Ein Fixed-Network-System nutzt fest installierte Funk-Gateways im Gebäude. Die Zähler senden ihre Daten automatisch und regelmäßig. Dieses Modell ermöglicht vollautomatische Ablesung, monatliche Verbrauchsinformationen und den höchsten Komfort, ist jedoch mit höheren Anfangskosten verbunden.
Für Hausverwaltungen ist die Wahl eine Frage von Bestandsgröße,Kostenstruktur und langfristiger Digitalstrategie.
„Der Unterschied zwischen Walk-by, Drive-by und Fixed Network ist kein Technikthema, sondern eine strategische Entscheidung für die Verwaltung.“ - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Anforderungen gelten an Interoperabilität und Systemoffenheit?
Interoperabilität und Systemoffenheit sind zentrale Kriterien, um Funkablesung langfristig wirtschaftlich und flexibel zu gestalten. Für Hausverwaltungen reduzieren sie Abhängigkeiten und sichern Handlungsfähigkeit.
Kernanforderungen
- Nutzung offener oder standardisierter Funkprotokolle
- Möglichkeit zur Einbindung verschiedener Messgerätehersteller
- Kompatibilität mit gängiger Abrechnungs- und Verwaltungssoftware – Abrechnungspflicht
Bedeutung für die Praxis
- Vermeidung von Herstellerbindung und Lock-in-Effekten
- Erleichterter Wechsel von Messdiensten
- Bessere Vergleichbarkeit von Angeboten und Kosten
Rechtlicher und wirtschaftlicher Hintergrund
- Gesetzgeber fördert interoperable Systeme im Sinne von Wettbewerb
- Zukunftssicherheit bei technischen Weiterentwicklungen
- Investitionsschutz für Eigentümer und Verwalter
Empfehlung
- Bereits bei der Systemauswahl auf Offenheit achten
- Schnittstellen und Datenformate vertraglich klar regeln
Interoperable Systeme schaffen Flexibilität,Kostentransparenz und langfristige Planungssicherheit für Hausverwaltungen.
Wie wird die Datenqualität und Messgenauigkeit sichergestellt?
Die Datenqualität und Messgenauigkeit bei der Funkablesung werden durch klare gesetzliche Vorgaben und technische Standards abgesichert. Grundlage ist das Mess- und Eichrecht, das vorschreibt, dass alle Messgeräte geeicht, geprüft und regelmäßig ausgetauscht werden müssen.
Moderne Funkzähler erfassen den Verbrauch kontinuierlich und speichern die Werte manipulationssicher im Gerät. Die Funkübertragung selbst beeinflusst die Messung nicht, sondern dient ausschließlich der Datenermittlung. Zusätzliche Plausibilitätsprüfungen im Abrechnungssystem erkennen Unregelmäßigkeiten frühzeitig.
Für Hausverwaltungen ist wichtig: Messgenauigkeit entsteht nicht nur durch Technik, sondern auch durch korrekte Installation, regelmäßige Wartung und eine saubere Dokumentation aller Geräte.
Welche Anforderungen bestehen an Wartung und Betrieb der Systeme?
Der laufende Betrieb von Funk-Ablesen Systemen erfordert klare organisatorische und technische Standards. Für Hausverwaltungen ist ein stabiler Betrieb entscheidend für die Abrechnungs -Sicherheit.
Wartungsanforderungen
- Regelmäßige Funktionsprüfung der Messgeräte
- Überwachung der Batterielaufzeiten
- Einhaltung der Eich- und Austauschfristen
Betriebliche Anforderungen
- Sicherstellung der kontinuierlichen Datenverfügbarkeit
- Störungsmanagement bei Funk- oder Systemausfällen
- Dokumentation von Wartung, Austausch und Störungen
Rolle der Hausverwaltung
- Koordination mit Messdienst und technischen Dienstleistern
- Kontrolle der vertraglich vereinbarten Leistungen
- Sicherstellung eines unterbrechungsfreien Abrechnungsprozesses
Ein strukturierter Wartungs- und Betriebsprozess sichert Zuverlässigkeit,Rechtssicherheit und langfristige Kostenkontrolle.
Welche Anforderungen stellt die DSGVO an die Verarbeitung der Messdaten?
Die DSGVO stellt klare Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten, auch bei der Funkablesung. Verbrauchsdaten gelten als personenbeziehbar, da sie Rückschlüsse auf das Nutzungsverhalten von Mietern zulassen.
In der Praxis bedeutet das: Messdaten dürfen nur zweckgebunden für Abrechnung und gesetzliche Informationspflichten verarbeitet werden. Die Übertragung muss verschlüsselt erfolgen, Zugriffe sind auf berechtigte Stellen zu beschränken und Daten dürfen nicht länger als notwendig gespeichert werden.
Für Hausverwaltungen ist es entscheidend, dass Messdienste und IT-Systeme DSGVO-konform arbeiten. Dazu gehören Auftragsverarbeitung, Verträge, transparente Informationspflichten gegenüber Mietern und eine saubere Dokumentation aller Prozesse. So wird Datenschutz nicht zum Risiko, sondern zur Rechtssicherheit.
Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen sind zur Datensicherheit erforderlich?
Datensicherheit ist bei der Funkablesung ein zentrales Pflichtthema. Hausverwaltungen müssen sicherstellen, dass Verbrauchsdaten technisch geschützt und organisatorisch kontrolliert verarbeitet werden.
Technische Massnahmen
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Funkübertragung
- Geschützte Datenspeicherung in Messgeräten und IT-Systemen
- Zugriffsschutz durch Rollen- und Berechtigungskonzepte
- Regelmäßige Sicherheitsupdates der Systeme
Organisatorische Massnahmen
- Klare Verantwortlichkeiten innerhalb der Verwaltung
- Verträge zur Auftragsverarbeitung mit Mess- und IT-Dienstleistern
- Dokumentierte Prozesse für Datenzugriff und -weitergabe
- Schulung von Mitarbeitern im Umgang mit Messdaten
Bedeutung für die Praxis
- Vermeidung von Datenschutzverstößen
- Schutz vor Manipulation und Datenverlust
- Stabile und rechtssichere Abrechnungsprozesse
Datensicherheit ist kein Zusatz, sondern eine Grundvoraussetzung für den Betrieb moderner Funk-Ablesesysteme.
Wie wirkt sich Funkablesung auf die Betriebskostenabrechnung aus?
Die Funkablesung verändert die Betriebskostenabrechnung vor allem durch höhere Genauigkeit und aktuellere Verbrauchsdaten. Ablesefehler und Schätzungen werden deutlich reduziert, da die Werte stichtagsgenau und automatisch erfasst werden.
Durch die digitale Verfügbarkeit der Daten lässt sich die Abrechnung schneller und nachvollziehbarer erstellen. Gleichzeitig erfüllt die Funkablesung die gesetzlichen Vorgaben zu verbrauchernahen Informationen, was die Transparenz für Mieter erhöht und Rueckfragen verringert.
Für Hausverwaltungen bedeutet das: stabilere Abrechnungsprozesse, weniger Korrekturen und eine rechtssichere Grundlage für die Umlage der Heiz- und Wasserkosten.
„Funkablesung macht Betriebskostenabrechnungen nicht komplizierter, sondern sauberer, schneller und deutlich belastbarer.“ - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche wirtschaftlichen Vorteile ergeben sich für Hausverwaltungen?
Die Funkablesung bietet Hausverwaltungen klare wirtschaftliche Vorteile, die über reine Ablesekosten hinausgehen.
Direkte Kostenvorteile
- Wegfall von Ableseterminen in Wohnungen
- Reduzierter Personal- und Koordinationsaufwand
- Weniger Nach Ablesungen und Korrekturen
Prozess- und Effizienzgewinne
- Schnellere und stabilere Abrechnungsprozesse – Digitale Abrechnung
- Geringerer Verwaltungsaufwand bei Mieterwechseln
- Bessere Planbarkeit durch digitale Datenverfügbarkeit
Langfristige Effekte
- Höhere Rechtssicherheit und weniger Streitfälle
- Attraktive Objekte durch moderne Messtechnik
- Unterstützung energieeffizienter Bewirtschaftung
Für Hausverwaltungen ist Funkablesung damit nicht nur eine Pflicht, sondern ein wirtschaftlicher Hebel zur Optimierung von Kosten und Prozessen.
Welche Investitionskosten sind realistisch und wie lassen sie sich umlegen?
Investitionskosten für Fernablesung hängen von Gerätetyp, Gebaeudegroesse und Systemwahl ab. In der Praxis bewegen sich die Kosten pro Messgerät meist im moderaten zweistelligen Bereich, hinzu kommen gegebenenfalls Aufwendungen für Funk-Gateways oder Systemeinrichtung.
Für Eigentümer lassen sich die Kosten in der Regel über Miet- oder Serviceentgelte für Messgeräte sowie über die Betriebskostenabrechnung umlegen, soweit gesetzlich zulässig. Entscheidend ist eine vertraglich saubere Gestaltung mit dem Messdienst und eine transparente Darstellung gegenüber Mietern.
Aus Sicht der Hausverwaltung gilt: Eine frühzeitige Investition reduziert spätere Umrüstungskosten, vermeidet Zeitdruck vor Fristablauf und sichert langfristig wirtschaftliche Stabilität im Abrechnungsprozess.
Chris Nagel
Aktuell
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FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
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Gesetzeskonform
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