Abrechnungspflicht: Welche Vorgaben für Wärme- & Wasserzähler 2025 gelten – und was Vermieter tun müssen

HausverwaltungInsights
4 Dezember 2025
Abrechnungspflicht: Welche Vorgaben für Wärme- & Wasserzähler 2025 gelten – und was Vermieter tun müssen

Was bedeutet Abrechnungspflicht für Hausverwaltungen in Deutschland?

Die Abrechnungspflicht verpflichtet Hausverwaltungen, die Kosten für Heizung, Warmwasser und Betriebskosten transparent, nachvollziehbar und fristgerecht gegenüber Mietern oder Eigentümern offenzulegen. Sie ist kein formaler Akt, sondern ein rechtlich bindender Bestandteil der Verwaltungstätigkeit.

Kernpunkte im Überblick:

  • Rechtliche Grundlage: Die Abrechnungspflicht ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 556 BGB) und der Heizkostenverordnung (HeizKV).
  • Ziel: Mieter und Eigentümer sollen eine nachvollziehbare und prüfbare Aufstellung über alle umlagefähigen Kosten erhalten.
  • Pflicht der Hausverwaltung: Sie muss die angefallenen Kosten erfassen, auf die einzelnen Nutzer verteilen und die Abrechnung jährlich erstellen.
  • Transparenz: Alle Positionen müssen verständlich erläutert und mit Belegen belegbar sein.
  • Frist: Die Abrechnung muss in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erfolgen.

Die Abrechnungspflicht ist das Herzstück der Verwaltungspflichten – sie schafft Transparenz, Rechtssicherheit und Vertrauen zwischen Hausverwaltung und Bewohnern.

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Abrechnungspflicht bundesweit?

Die Abrechnungspflicht in Deutschland stützt sich im Kern auf § 556 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und die Heizkostenverordnung (HeizKV). Das BGB legt fest, dass Vermieter und Hausverwaltungen jährlich über die Betriebskosten abrechnen müssen und dabei Fristen sowie Transparenzpflichten einzuhalten sind. Die Heizkostenverordnung konkretisiert diese Pflicht für Heiz- und Warmwasserkosten, indem sie eine verbrauchsabhängige Abrechnung vorschreibt. Ergänzend greifen das Mess- und Eichgesetz (MessEG) für die Genauigkeit der Messgeräte sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für den Umgang mit Verbrauchsdaten. Zusammen bilden diese Regelwerke den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen Hausverwaltungen ihre Abrechnungspflichten ordnungsgemäß erfüllen müssen.

Wie unterscheiden sich die Abrechnungspflichten zwischen den Bundesländern?

Grundsätzlich gelten bundesweit die Vorgaben des BGB und der Heizkostenverordnung neueste Fassung. Dennoch bestehen länderbezogene Unterschiede in der praktischen Umsetzung, insbesondere durch Landesbauordnungen, Förderrichtlinien und digitale Verwaltungsanforderungen.

Wesentliche Unterschiede:

  • Bayern: Fokus auf digitale Systeme und eichkonforme Messtechnik nach MessEG; Förderprogramme für Fernauslesung über Energieagenturen.
  • Berlin: Strenge Anforderungen an Transparenz und Verbrauchsinformation; enge Kontrolle durch Landesdatenschutzbehörde.
  • Hamburg: Besondere Regelungen bei denkmalgeschützten Gebäuden und Altbausanierungen; Ausnahmen bei technischer Nachrüstung.
  • Nordrhein-Westfalen: Förderung digitaler Abrechnungssysteme im Rahmen von Klimaschutzinitiativen; klare Vorgaben zur energetischen Verbrauchserfassung.

Für Hausverwaltungen bedeutet das: Die bundesrechtliche Pflicht bleibt gleich, aber die technische und organisatorische Umsetzung muss an die jeweiligen Landesvorgaben angepasst werden.

"Jedes Bundesland interpretiert die bundesweiten Vorgaben etwas anders – entscheidend ist, dass Hausverwaltungen diese Unterschiede frühzeitig kennen und technisch berücksichtigen.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche Rolle spielt die Heizkostenverordnung (HeizKV) bei der Abrechnungspflicht?

Die Heizkostenverordnung (HeizKV) ist das zentrale Regelwerk für die Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten in Deutschland. Sie verpflichtet Hausverwaltungen, den energiebezogenen Verbrauch verbrauchsabhängig zu erfassen und abzurechnen. Mindestens 50 bis 70 Prozent der Heizkosten müssen laut Verordnung nach tatsächlichem Verbrauch verteilt werden – Heizkostenabrechnung 30/70 oder 50/50 was ist besser. Damit soll Energieeinsparung und Kostengerechtigkeit gefördert werden. Die HeizKV schreibt außerdem vor, dass fernablesbare Geräte einzusetzen sind, um monatliche Verbrauchsinformationen bereitzustellen. Für Hausverwaltungen bedeutet das: Eine korrekte, fristgerechte und transparente Abrechnung nach HeizKV ist rechtlich bindend und Voraussetzung für eine rechtswirksame Nebenkostenabrechnung.

Wann entsteht die Abrechnungspflicht?

Wichtige Punkte zur AbrechnungspflichtWichtige Punkte zur Abrechnungspflicht

Die Abrechnungspflicht entsteht automatisch mit dem Beginn eines Miet- oder Verwaltungsverhältnisses, sobald Betriebs-, Heiz- oder Nebenkosten auf die Mieter oder Eigentümer umgelegt werden. Sie ist also keine freiwillige Leistung, sondern eine gesetzliche Verpflichtung.

Wichtige Punkte:

  • Auslöser: Entsteht, sobald Kosten für gemeinschaftlich genutzte Leistungen (z. B. Heizung, Wasser, Müll, Hausstrom) anfallen.
  • Zeitraum: Gilt für jeden abgeschlossenen Abrechnungszeitraum, in der Regel ein Kalenderjahr.
  • Pflicht der Hausverwaltung: Erfassung aller Kosten, Aufteilung nach Nutzern und Erstellung der jährlichen Abrechnung.
  • Rechtsgrundlage: § 556 BGB und Heizkostenverordnung (HeizKV).

Die Abrechnungspflicht beginnt, sobald eine Verwaltung Kosten erhebt, die anteilig auf Nutzer verteilt werden müssen – und sie endet erst, wenn diese Kosten ordnungsgemäß abgerechnet sind.

Wer muss eine Abrechnung erstellen?

Verantwortlich für die Erstellung der Abrechnung ist die Hausverwaltung bzw. der Vermieter, wenn kein Verwalter beauftragt wurde. Sie tragen die Pflicht, alle umlagefähigen Kosten korrekt zu erfassen, auf die einzelnen Nutzer zu verteilen und fristgerecht abzurechnen. Wird ein externer Abrechnungsservice eingesetzt, bleibt die rechtliche Verantwortung dennoch bei der Verwaltung oder dem Eigentümer. Entscheidend ist, dass die Abrechnung vollständig, prüfbar und nachvollziehbar ist, damit Mieter ihr Einsichtsrecht nach § 259 BGB wahrnehmen können. Damit gilt: Die formelle Verantwortung bleibt immer beim Vertragspartner des Mieters – also bei der Hausverwaltung oder dem Eigentümer selbst.

Wann muss eine Abrechnung da sein?

Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen – Betriebskostenabrechnung Frist. Diese Frist ist gesetzlich in § 556 Absatz 3 BGB festgelegt und bindend für alle Hausverwaltungen und Vermieter.

Wichtige Punkte im Überblick:

  • Fristbeginn: Mit dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, meist dem Kalenderjahr.
  • Ausschlussfrist: Nach Ablauf der 12 Monate können Nachforderungen gegenüber Mietern nicht mehr geltend gemacht werden.
  • Ausnahme: Nur wenn die verspätete Abrechnung nicht vom Verwalter verschuldet ist, kann sie nachgereicht werden.
  • Ziel: Sicherstellung von Transparenz und Planungssicherheit für Mieter und Eigentümer.

Praxis-Tipp: Eine digitale Datenerfassung und automatisierte Abrechnung helfen, diese Frist zuverlässig einzuhalten und Fehlerquellen zu vermeiden.

Was ist Paragraph 556 BGB?

§ 556 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt die grundlegenden Rechte und Pflichten zur Betriebskostenabrechnung zwischen Vermieter und Mieter. Der Paragraph legt fest, dass Betriebskosten nur dann umgelegt werden dürfen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist, und dass jährlich eine ordnungsgemäße Abrechnung zu erfolgen hat. Außerdem schreibt er eine Frist von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vor, innerhalb der die Abrechnung dem Mieter vorliegen muss. Verpasst die Hausverwaltung diese Frist, kann sie Nachforderungen nicht mehr geltend machen. Damit ist § 556 BGB die zentrale rechtliche Grundlage für eine rechtssichere, transparente und fristgerechte Nebenkostenabrechnung.

Welche Anforderungen ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für die Nebenkostenabrechnung?

Das BGB legt fest, dass Hausverwaltungen und Vermieter die Nebenkosten klar, vollständig und prüfbar abrechnen müssen. Die Vorgaben zielen darauf ab, Transparenz und Nachvollziehbarkeit für Mieter zu gewährleisten.

Wesentliche Anforderungen:

  • Rechtsgrundlage: § 556 und § 259 BGB.
  • Form: Schriftliche oder Digitale Abrechnung, die alle Kostenarten, Verteilerschlüssel und Vorauszahlungen enthält.
  • Nachvollziehbarkeit: Jede Position muss so dargestellt sein, dass Mieter sie inhaltlich und rechnerisch prüfen können.
  • Frist: Erstellung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums.
  • Belegpflicht: Mieter haben ein Einsichtsrecht in die zugrunde liegenden Rechnungen und Nachweise.

Das BGB verpflichtet Hausverwaltungen zu einer transparenten, fristgerechten und prüfbaren Nebenkostenabrechnung, die sowohl juristisch als auch rechnerisch korrekt ist.

Welche Pflichten haben Hausverwaltungen nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG)?

Nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) sind Hausverwaltungen verpflichtet, nur geeichte und zugelassene Messgeräte für die Erfassung von Heiz-, Wasser- und Energieverbräuchen einzusetzen. Diese Geräte müssen in regelmäßigen Abständen nachgeeicht oder ausgetauscht werden, um korrekte Verbrauchswerte sicherzustellen. Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass Mieter über den Eichstatus und die Geräteeichfristen informiert werden müssen. Werden nicht geeichte Zähler verwendet, kann die gesamte Abrechnung rechtlich angefochten werden. Damit trägt die Hausverwaltung die Verantwortung, dass alle Messgeräte rechtskonform, technisch einwandfrei und nachvollziehbar dokumentiert sind.

"Eichkonformität ist kein Detail, sondern die Grundlage jeder rechtssicheren Verbrauchserfassung – wer hier nachlässig ist, riskiert die gesamte Abrechnung.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche landesspezifischen Vorschriften ergänzen die Heizkostenverordnung?

Neben der bundesweit gültigen Heizkostenverordnung (HeizKV) greifen in den Bundesländern zusätzliche Vorschriften, die sich auf Energieeffizienz, technische Standards und den Einbau von Messtechnik beziehen. Diese ergänzen die HeizKV und konkretisieren ihre Umsetzung.

Beispiele nach Bundesland:

  • Bayern: Förderung digitaler Messtechnik durch Landesenergieprogramme; Vorgaben zur Gebäudeeffizienz nach BayBO.
  • Berlin: Landesenergiespargesetz mit zusätzlichen Pflichten zur Verbrauchsinformation und CO₂-Transparenz.
  • Hamburg: Sonderregelungen für denkmalgeschützte Gebäude und energetische Sanierungen im Altbaubestand.
  • Nordrhein-Westfalen: Integration der HeizKV in landeseigene Klimaschutzgesetze und Förderrichtlinien für Smart Meter.

Für Hausverwaltungen bedeutet das: Neben der HeizKV müssen landesrechtliche Anforderungen stets geprüft werden, um rechtssichere Abrechnungen und Fördervorteile zu gewährleisten.

Welche Fristen gelten für die Erstellung und Zustellung von Abrechnungen?

Hausverwaltungen müssen Betriebs und Heizkostenabrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen und zustellen. Diese Frist ist in § 556 Absatz 3 BGB gesetzlich festgelegt. Nach Ablauf der Frist dürfen Nachforderungen nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, die Verspätung wurde nicht von der Verwaltung verursacht. Mieter hingegen können auch nach Ablauf der Frist Rückzahlungen verlangen, wenn die Abrechnung zu ihren Gunsten ausfällt. Entscheidend ist, dass die Abrechnung vollständig, nachvollziehbar und fristgerecht zugestellt wird, um Rechtssicherheit und Vertrauen zu gewährleisten.

Wie muss die Abrechnung rechtlich nachvollziehbar und prüfbar aufgebaut sein?

Wichtige Bestandteile einer rechtssicheren AbrechnungWichtige Bestandteile einer rechtssicheren Abrechnung

Eine rechtssichere Abrechnung muss klar strukturiert, vollständig und prüfbar sein. Ziel ist, dass Mieter und Eigentümer jede Position rechnerisch und inhaltlich nachvollziehen können.

Wichtige Bestandteile:

  • Abrechnungszeitraum: Muss eindeutig angegeben sein (z. B. 01.01.–31.12.).
  • Gesamtkosten: Auflistung aller umlagefähigen Kosten laut Betriebskostenverordnung.
  • Verteilerschlüssel: Angabe, wie die Kosten auf Nutzer verteilt wurden (z. B. Fläche, Personen, Verbrauch).
  • Vorauszahlungen: Aufsummierte Zahlungen der Mieter im Abrechnungszeitraum.
  • Ergebnis: Genaue Berechnung des Nachzahlungs- oder Guthabenbetrags.
  • Belegeinsicht: Hinweis auf das Recht zur Prüfung der Originalbelege.

Eine Abrechnung ist nur dann rechtlich belastbar, wenn sie transparente Berechnungswege, klare Gliederung und vollständige Nachweise enthält.

Welche technischen Anforderungen gelten für die Verbrauchserfassung und Abrechnung?

Für eine rechtssichere Abrechnung müssen Messgeräte, Zähler und Erfassungssysteme den Vorgaben des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) und der Eichordnung entsprechen. Alle Geräte müssen geeicht, funktionsfähig und manipulationssicher sein. Zudem verlangt die Heizkostenverordnung, dass fernablesbare Systeme eingesetzt werden, um Verbrauchsdaten regelmäßig und genau zu erfassen. Bei digitalen Lösungen müssen die Daten verschlüsselt übertragen und dokumentiert werden. Entscheidend ist, dass die technische Ausstattung präzise Messergebnisse liefert und die Abrechnungssoftware die Werte korrekt und transparent verarbeitet. So stellen Hausverwaltungen sicher, dass ihre Abrechnung sowohl technisch als auch rechtlich Bestand hat.

Welche digitalen Systeme sind für eine rechtssichere Abrechnung zugelassen?

Digitale Abrechnungssysteme müssen den gesetzlichen Vorgaben der Heizkostenverordnung (HeizKV), des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen. Nur Systeme, die diese Anforderungen erfüllen, gelten als rechtssicher.

Zentrale Anforderungen und Systeme:

  • Fernauslesbare Zähler: Geräte mit Funktechnologie (z. B. OMS oder LoRaWAN), die Verbrauchsdaten automatisch übermitteln.
  • Zertifizierte Softwarelösungen: Abrechnungssysteme mit nachweisbarer Eich- und Datenschutzkonformität.
  • Schnittstellenfähigkeit: Integration mit Hausverwaltungssoftware und Messdienstsystemen zur Vermeidung manueller Übertragungsfehler.
  • Revisionssichere Archivierung: Speicherung der Verbrauchsdaten und Abrechnungen nach GoBD-Standards.

Für Hausverwaltungen gilt: Nur technisch geprüfte, DSGVO-konforme und eichrechtskonforme Systeme gewährleisten eine rechtssichere und transparente digitale Abrechnung.

Welche Sicherheits- und Datenschutzanforderungen gelten nach DSGVO bei Abrechnungsdaten?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Hausverwaltungen, alle personenbezogenen Abrechnungsdaten sicher, zweckgebunden und transparent zu verarbeiten. Verbrauchsdaten gelten als personenbezogene Informationen, da sie Rückschlüsse auf das Verhalten einzelner Mieter zulassen. Daher müssen sie verschlüsselt gespeichert, geschützt übertragen und nur autorisierte Personen dürfen Zugriff erhalten. Zudem ist eine Aufbewahrungs- und Löschrichtlinie erforderlich, um Daten nach Ablauf gesetzlicher Fristen zu löschen – Betriebskostenabrechnung 2024 Frist. Jede Verarbeitung muss dokumentiert und bei Bedarf nachweisbar sein. Damit wird sichergestellt, dass Abrechnungsprozesse nicht nur effizient, sondern auch rechts- und datenschutzkonform ablaufen.

Wie können Hausverwaltungen die Abrechnungsdaten revisionssicher speichern und archivieren?

Hausverwaltungen müssen Abrechnungsdaten so speichern, dass sie unverändert, nachvollziehbar und jederzeit prüfbar bleiben. Eine revisionssichere Archivierung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der rechtlichen Absicherung bei Prüfungen oder Streitfällen.

Wichtige Anforderungen:

  • Unveränderbarkeit: Daten dürfen nachträglich nicht bearbeitet oder gelöscht werden.
  • Nachvollziehbarkeit: Jede Änderung oder Ergänzung muss protokolliert werden.
  • Speicherdauer: In der Regel zehn Jahre nach § 147 AO und GoBD.
  • Technische Umsetzung: Nutzung von zertifizierten Archivsystemen oder Cloudlösungen mit Zugriffskontrolle und Verschlüsselung.
  • Dokumentation: Abläufe und Speicherorte müssen intern klar definiert und regelmäßig überprüft werden.

Damit erfüllen Hausverwaltungen sowohl rechtliche Nachweispflichten als auch die Anforderungen an Transparenz und Datensicherheit.

Welche wirtschaftlichen Vorteile ergeben sich durch automatisierte Abrechnungsprozesse?

Automatisierte Abrechnungsprozesse bieten Hausverwaltungen deutliche Kosten- und Zeiteinsparungen, da sie manuelle Arbeitsschritte ersetzen und Fehlerquoten senken. Digitale Systeme erfassen Verbrauchsdaten in Echtzeit und übertragen sie direkt an die Abrechnungssoftware, wodurch Doppelarbeit und Papieraufwand entfallen. Zudem ermöglichen automatisierte Prozesse eine schnellere Abrechnungserstellung, geringere Personalkosten und eine höhere Datenqualität. Langfristig profitieren Hausverwaltungen von einer effizienteren Verwaltung, zufriedeneren Mietern und einer besseren Transparenz bei Betriebskosten. Damit steigert die Automatisierung nicht nur die Wirtschaftlichkeit, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit moderner Verwaltungsunternehmen.

"Automatisierte Prozesse sparen nicht nur Zeit und Kosten, sie machen Verwaltung skalierbar und schaffen die Basis für echte Effizienz.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Abrechnungspflicht?

Wesentliche Konsequenzen bei Verstößen gegen die AbrechnungspflichtWesentliche Konsequenzen bei Verstößen gegen die Abrechnungspflicht

Verstöße gegen die Abrechnungspflicht können für Hausverwaltungen rechtliche und finanzielle Folgen haben. Neben dem Vertrauensverlust gegenüber Mietern oder Eigentümern drohen konkrete Sanktionen.

Wesentliche Konsequenzen:

  • Verlust von Nachforderungen: Nach Ablauf der gesetzlichen Frist (§ 556 Abs. 3 BGB) können Nachzahlungen nicht mehr eingefordert werden.
  • Rückzahlungsansprüche der Mieter: Bei fehlerhaften oder verspäteten Abrechnungen können bereits geleistete Vorauszahlungen zurückverlangt werden.
  • Schadensersatzpflicht: Mieter können Ersatzansprüche geltend machen, wenn ihnen durch eine falsche Abrechnung ein finanzieller Nachteil entsteht.
  • Vertragsrechtliche Konsequenzen: In WEG-Verwaltungen droht der Verlust des Verwaltungsmandats bei wiederholten Pflichtverletzungen.

Fazit: Eine korrekte, fristgerechte und nachvollziehbare Abrechnung ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern schützt Hausverwaltungen vor Haftungsrisiken und Reputationsschäden.

Welche Zukunftstrends prägen die Abrechnungspflicht in der Immobilienverwaltung?

Die Zukunft der Abrechnungspflicht wird durch Digitalisierung, Automatisierung und Nachhaltigkeit geprägt. Moderne Hausverwaltungen setzen zunehmend auf digitale Abrechnungssysteme, die Verbrauchsdaten automatisch erfassen und abrechnen. Dabei gewinnen Fernauslesetechnologien, API-Schnittstellen und Cloudlösungen an Bedeutung, weil sie Prozesse beschleunigen und Fehler reduzieren. Ein weiterer Trend ist die transparente Echtzeit-Kommunikation mit Mietern über Online-Portale, die mehr Einblick in Verbrauch und Kosten bieten. Gleichzeitig rückt die Energieeffizienz stärker in den Fokus: Abrechnungen werden künftig nicht nur rechtssicher, sondern auch als Instrument zur Energie- und Kostenoptimierung verstanden. Damit wird die Abrechnungspflicht zum digitalen Kernprozess moderner Immobilienverwaltung.

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

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