Betriebskostenabrechnung Steuererklärung Mieter: So machen Sie Ihre Betriebskosten in der Steuererklärung geltend

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12 November 2025
Betriebskostenabrechnung Steuererklärung Mieter: So machen Sie Ihre Betriebskosten in der Steuererklärung geltend

Kann man die Nebenkostenabrechnung als Mieter von der Steuer absetzen?

Ja, Mieter können bestimmte Posten aus der Nebenkostenabrechnung steuerlich geltend machen – allerdings nur solche, die als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen gelten.

Dazu zählen unter anderem:

  • Reinigung von Hausflur, Treppenhaus oder Außenanlagen
  • Winterdienst und Gartenpflege
  • Hausmeisterdienste (ohne Verwaltungstätigkeiten)
  • Schornsteinfeger
  • Wartung von Heizungs- und Aufzugsanlagen
  • Handwerkerarbeiten zur Wartung, Reparatur oder Modernisierung

Wichtig für die Absetzbarkeit:

  • Nur der Arbeitslohn ist steuerlich relevant, nicht die Materialkosten
  • Die Leistung muss im oder am Mietobjekt erbracht worden sein
  • Die Kosten müssen klar aufgeschlüsselt sein – idealerweise im Anhang zur Abrechnung
  • Abgesetzt wird in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen der Steuererklärung

Wo trage ich die Betriebskostenabrechnung in der Steuererklärung ein?

Als Mieter tragen Sie absetzbare Anteile der Betriebskostenabrechnung in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen Ihrer Steuererklärung ein. Entscheidend ist, dass es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen handelt. Dort geben Sie die reinen Arbeitskosten ein – also ohne Material- oder Verwaltungskosten. Achten Sie darauf, dass die entsprechenden Positionen in Ihrer Betriebskostenabrechnung Steuererklärung klar aufgeschlüsselt sind. Fehlt diese Aufschlüsselung, kann das Finanzamt den Abzug ablehnen.

Heidi Systems sorgt durch vollautomatisierte, digitale Verbrauchserfassung dafür, dass Abrechnungen besonders präzise und transparent sind – ein Vorteil, wenn Arbeitskosten sauber ausgewiesen werden müssen. Zudem profitieren Verwaltungen und Eigentümer vom kostenfreien Einbau moderner Funkzähler („Null-Euro-Einbau“) sowie dem einheitlichen Preismodell von 150 € pro Wohneinheit und Jahr, das alle Leistungen abdeckt und die Abrechnung deutlich vereinfacht.

Was tun, wenn die Nebenkostenabrechnung für die Steuererklärung fehlt?

Lösungen wenn Nebenkostenabrechnung für die Steuererklärung fehltLösungen wenn Nebenkostenabrechnung für die Steuererklärung fehlt

Fehlt die Nebenkostenabrechnung zum Zeitpunkt der Steuererklärung, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Fristverlängerung beantragen: Beim Finanzamt kann ein Aufschub zur Abgabe beantragt werden, um die Abrechnung nachzureichen.
  • Vorläufige Abgabe: Die Steuererklärung kann auch ohne diese Angaben eingereicht werden – mit Hinweis, dass die Abrechnung nachgereicht wird.
  • Hausverwaltung kontaktieren: Fordern Sie die Abrechnung schriftlich an. Häufig liegt ein Versand- oder Zustellfehler vor.
  • Abschätzung vermeiden: Keine geschätzten Beträge eintragen – diese werden vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt.

Hinweis für Hausverwaltungen:
Stellen Sie sicher, dass Abrechnungen fristgerecht und mit klarer Leistungsaufstellung an die Mieter übermittelt werden – idealerweise auch digital abrufbar. Das reduziert Rückfragen und steuerliche Verzögerungen.

Welche Pauschale kann ich für Nebenkostenabrechnungen in meiner Steuererklärung geltend machen?

Für Betriebskosten gibt es keine feste Pauschale, die Mieter in der Steuererklärung automatisch ansetzen können. Stattdessen müssen konkrete Beträge aus der Betriebskostenabrechnung Steuererklärung angegeben werden – und zwar nur jene Kosten, die als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen gelten. Voraussetzung ist, dass der Arbeitslohn separat ausgewiesen ist. Ohne genaue Aufschlüsselung erkennt das Finanzamt den Abzug in der Regel nicht an. Eine pauschale Erstattung ist also nicht möglich.

Mit Heidi Systems profitieren Verwaltungen und Eigentümer von kostenfreiem Einbau moderner Funk-Zähler („Null-Euro-Einbau“) sowie einem transparenten Komplettpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr. Durch die automatisierte, digitale Verbrauchserfassung entstehen besonders klare und nachvollziehbare Abrechnungen, bei denen relevante Arbeitskosten eindeutig ausgewiesen werden können – ein Vorteil für die steuerliche Geltendmachung.

Welche Betriebskosten sind steuerlich relevant für Mieter?

Nicht alle Betriebskosten sind steuerlich absetzbar – nur bestimmte Leistungen gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen und können angesetzt werden. Dazu zählen:

Absetzbare haushaltsnahe Dienstleistungen:

  • Treppenhaus- und Hausflurreinigung
  • Gartenpflege und Rasenmähen
  • Winterdienst (z.B. Schneeräumung)
  • Müllabfuhr und Straßenreinigung (wenn über Dienstleister abgerechnet)
  • Hausmeisterdienste (sofern keine Verwaltungstätigkeiten enthalten sind)
  • Wachdienste

Absetzbare Handwerkerleistungen (nur Arbeitskosten):

  • Heizungswartung
  • Rohrreinigung
  • Aufzugswartung
  • Reparaturen am Gebäude (z.B. Fenster, Dach)

Nur der Arbeitsanteil ist absetzbar, Materialkosten nicht. Diese Posten müssen in der Abrechnung klar getrennt ausgewiesen sein. Ohne Aufschlüsselung ist ein steuerlicher Abzug nicht möglich.

Heidi Systems sorgt durch automatisierte, digitale Verbrauchserfassung dafür, dass Abrechnungen besonders klar strukturiert und nachvollziehbar sind – ein Vorteil, wenn Arbeitskosten für die Steuererklärung sauber ausgewiesen werden müssen. Zusätzlich profitieren Verwaltungen und Eigentümer vom kostenfreien Einbau moderner Funkzähler sowie dem transparenten Jahrespreis von 150 € pro Wohneinheit, was Abrechnungen vereinfacht und zusätzliche Verwaltungsarbeit reduziert.

Welche Nebenkostenpositionen sind in der Steuererklärung absetzbar?

In der Steuererklärung können nur bestimmte Nebenkostenpositionen angesetzt werden, und zwar solche, die unter haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen fallen. Dazu gehören unter anderem die Reinigung von Gemeinschaftsflächen, Gartenpflege, Schneeräumung, Wartung von Heizungsanlagen sowie Hausmeisterleistungen, sofern sie keine Verwaltungstätigkeiten umfassen. Wichtig ist, dass nur der Arbeitslohn steuerlich absetzbar ist – Materialkosten nicht. Diese Posten müssen in der Betriebskostenabrechnung klar und separat ausgewiesen sein, sonst erkennt das Finanzamt den Abzug nicht an.

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten bundesweit und auf Länderebene?

Die Abrechnung von Betriebskosten und deren steuerliche Relevanz stützen sich auf mehrere gesetzliche Regelwerke, die bundesweit gelten, ergänzt durch landesrechtliche Besonderheiten.

Bundesweite Grundlagen:

  • § 556 BGB – regelt Umlage und Abrechnung von Betriebskosten
  • Betriebskostenverordnung (BetrKV) – listet alle umlagefähigen Kostenarten
  • Einkommensteuergesetz (EStG), § 35a – definiert absetzbare haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
  • Abgabenordnung (AO) – gibt formale Anforderungen an Nachweise und Aufbewahrung vor
  • DSGVO & BDSG – für Datenschutz und Umgang mit personenbezogenen Abrechnungsdaten

Länderebene (Beispiele):

  • Landesbauordnungen (z.B. Brandschutz- oder Wartungspflichten)
  • Energiegesetze der Länder (z.B. Vorgaben zu Heizkostenverteilung, Energieausweisen)
  • Vorgaben kommunaler Gebührenordnungen (z.B. Müll, Wasser, Abwasser)

Hinweis für Hausverwaltungen:
Für die rechtssichere Abrechnung ist die Kombination aus bundesrechtlicher Basis und landesspezifischer Umsetzung entscheidend – insbesondere bei technischen Prüfungen, Abrechnungszeiträumen und formellen Vorgaben. Regelmäßige Rechtsprüfung ist daher Pflicht.

"Für eine rechtssichere Abrechnung müssen Hausverwaltungen immer die bundesweit geltenden Regelungen mit den länderspezifischen Ausführungen zusammendenken – sonst drohen unnötige Konflikte.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie beeinflusst die Länderhoheit die steuerliche Bewertung von Betriebskosten?

Grundsätzlich gilt das Einkommensteuerrecht bundeseinheitlich, doch die Länderhoheit wirkt sich indirekt auf die Betriebskosten aus – vor allem über landes- oder kommunalabhängige Gebühren, Vorgaben zur Gebäudetechnik und Satzungen. Dadurch können einzelne Nebenkostenpositionen wie Wasserversorgung, Straßenreinigung oder Müllabfuhr je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen und unterschiedlich gestaltet sein. Diese Unterschiede wirken sich zwar nicht auf die Absetzbarkeit an sich aus, aber auf die Höhe der geltend gemachten Beträge. Für Hausverwaltungen bedeutet das: Sie müssen regionale Unterschiede kennen und in der Abrechnung korrekt und transparent ausweisen. Nur so können Mieter ihre Steueransprüche sauber belegen.

Was muss die Hausverwaltung zur steuerlichen Absetzbarkeit wissen?

Hausverwaltungen sollten die steuerliche Relevanz der Betriebskosten für Mieter kennen, um korrekte, transparente und rechtssichere Abrechnungen zu erstellen. Folgende Punkte sind entscheidend:

Relevantes Wissen für Hausverwaltungen:

  • Nur Arbeitskosten aus haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind absetzbar
  • Die Abrechnung muss diese Kostenanteile klar aufschlüsseln (Arbeitslohn separat ausweisen)
  • Es zählen nur Leistungen, die im Haushalt des Mieters erbracht wurden
  • Keine Pauschalen oder Sammelpositionen – das Finanzamt verlangt konkrete Angaben
  • Die Positionen müssen zur Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ passen (z. B. Reinigung, Wartung, Pflege)

Erstellen Sie eine zusätzliche Übersicht zur Abrechnung, die alle steuerlich relevanten Leistungen verständlich auflistet – das senkt Rückfragen, spart Zeit und steigert die Mieterzufriedenheit.

Welche Rolle spielt die Jahresabrechnung für die Steuerdokumentation?

Die Jahresabrechnung ist für Mieter die grundlegende Basis, um steuerlich absetzbare Betriebskosten in der Betriebskostenabrechnung Steuererklärung zu identifizieren und geltend zu machen. Sie enthält die detaillierte Aufstellung aller Kosten, die der Mieter getragen hat, und muss klar zwischen umlagefähigen Betriebskosten, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen unterscheiden. Für die Steuerdokumentation ist wichtig, dass die Abrechnung zeitnah und vollständig vorliegt, um alle relevanten Positionen in der Steuererklärung angeben zu können. Hausverwaltungen sollten daher sicherstellen, dass die Jahresabrechnung rechtzeitig, transparent und korrekt erstellt wird, um Mietern die steuerliche Nutzung zu erleichtern.

Wie unterscheiden sich umlagefähige von nicht umlagefähigen Kosten steuerlich?

Umlagefähige Kosten laut BetriebskostenverordnungUmlagefähige Kosten laut Betriebskostenverordnung

Für Mieter ist die Unterscheidung zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten entscheidend, weil nur bestimmte umlagefähige Kostenarten steuerlich relevant sein können – und selbst dort gilt nicht jede Position als absetzbar.

Umlagefähige Kosten (laut BetrKV):

  • Betriebskosten, die auf Mieter umgelegt werden dürfen
  • Beispiele: Heizkosten, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege
  • Steuerlich relevant, wenn sie als haushaltsnahe Dienstleistungen zählen
  • Nur Arbeitskosten absetzbar, nicht der Materialanteil

Nicht umlagefähige Kosten:

  • Kosten Hausverwaltung, Instandhaltung oder Rücklagenbildung
  • Diese trägt der Vermieter selbst
  • Für Mieter nicht steuerlich absetzbar

Welche Anforderungen stellt das Finanzamt an formale Nachweise?

Das Finanzamt verlangt für die steuerliche Anerkennung von Betriebskosten klare und nachvollziehbare Nachweise. Entscheidend ist, dass die Abrechnung den Namen des Mieters, die genaue Anschrift und den Abrechnungszeitraum enthält. Außerdem müssen haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen mit dem jeweiligen Arbeitslohnanteil separat ausgewiesen sein. Pauschale Angaben oder Sammelpositionen ohne Aufschlüsselung werden in der Regel nicht anerkannt. Zusätzlich gilt: keine Barzahlung – nur belegbare Überweisungen werden steuerlich akzeptiert. Hausverwaltungen sollten daher auf strukturierte, prüfbare Abrechnungen achten, um Rückfragen oder Ablehnungen zu vermeiden.

Welche Fristen und Aufbewahrungsregeln gelten für Abrechnungen und Belege?

Hausverwaltungen müssen bestimmte Betriebskostenabrechnung Fristen und Aufbewahrungspflichten einhalten, um rechtssicher zu handeln und Mietern wie dem Finanzamt vollständige Unterlagen bereitzustellen.

Wichtige Fristen:

  • Abrechnungsfrist: Die Betriebskostenabrechnung muss Mietern innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 BGB).
  • Einspruchsfrist für Mieter: Mieter haben nach Zugang der Abrechnung 12 Monate Zeit, Einwände zu erheben.

Aufbewahrungspflichten:

  • 10 Jahre: Für alle abrechnungsrelevanten Belege, Zahlungsnachweise und Abrechnungsunterlagen (nach § 147 AO für steuerrelevante Daten).
  • Datenschutz beachten: Nur solange wie erforderlich speichern, personenbezogene Daten dabei gesondert sichern.

"Wer Aufbewahrungsfristen ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch das Vertrauen von Mietern und Eigentümern – digitale Archivierung ist längst Pflicht.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie sollte die Hausverwaltung die Betriebskostenabrechnung strukturieren?

Eine gut strukturierte Betriebskostenabrechnung ist für Mieter, Steuerberater und das Finanzamt entscheidend. Die Abrechnung sollte übersichtlich gegliedert, vollständig und transparenzorientiert sein – Betriebskostenabrechnung Vorlage. Wichtig ist eine klare Trennung zwischen den umlagefähigen Betriebskosten und den nicht umlagefähigen Posten. Steuerlich relevante Leistungen wie Reinigung, Gartenpflege oder Handwerkerarbeiten müssen mit dem jeweiligen Arbeitslohnanteil separat aufgeführt werden. Ideal ist ein Zusatzblatt, das alle steuerlich absetzbaren Leistungen nach § 35a EStG gesondert ausweist. Das schafft Klarheit und reduziert Rückfragen.

Welche technischen Lösungen unterstützen bei steuerkonformer Abrechnung?

Für Hausverwaltungen gibt es inzwischen zahlreiche digitale Werkzeuge, die eine korrekte, steuerkonforme und effiziente Betriebskostenabrechnung ermöglichen. Entscheidend ist, dass sie gesetzliche Vorgaben einhalten und praxisnah integrierbar sind.

Bewährte technische Lösungen:

  • Hausverwaltung Software mit Steuerexport-Funktion: z. B. Domus, WISO Hausverwalter, Haufe PowerHaus
  • Module für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG – automatische Ausweisung von Arbeitskosten
  • Digitale Dokumentenablage mit Revisionssicherheit und DSGVO-konformer Verschlüsselung
  • Schnittstellen zu ELSTER und Buchhaltungsprogrammen
  • Automatisierte Abrechnungsassistenten zur Positionstrennung (z. B. Lohnanteil/Materielanteil)

Welche Schnittstellen braucht eine Hausverwaltungssoftware zur Steuerdokumentation?

Eine leistungsfähige Hausverwaltung Software sollte über präzise Schnittstellen zur Steuerdokumentation verfügen, um Abrechnungen effizient, korrekt und rechtssicher zu erstellen. Wichtig ist eine direkte Anbindung an ELSTER, damit steuerrelevante Daten elektronisch übermittelt werden können. Ebenso hilfreich sind Schnittstellen zu Buchhaltungs- und ERP-Systemen, um Zahlungsdaten, Arbeitskostenanteile und Belegnachweise automatisch zu übernehmen. Ideal ist auch eine Exportfunktion für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG, damit Mieter alle steuerlich absetzbaren Positionen transparent aufgelistet erhalten. So wird der Verwaltungsaufwand deutlich reduziert und die Datenqualität erhöht.

Wie lassen sich Abrechnungsdaten revisionssicher speichern und verarbeiten?

Wichtige Anforderungen für Revisionssicherheit bei AbrechnungsdatenWichtige Anforderungen für Revisionssicherheit bei Abrechnungsdaten

Damit Abrechnungsdaten revisionssicher sind, müssen sie so gespeichert werden, dass sie nachvollziehbar, vollständig, unveränderbar und jederzeit abrufbar sind. Das ist nicht nur buchhalterisch relevant, sondern auch steuerrechtlich und datenschutzrechtlich verpflichtend.

Wichtige Anforderungen für Revisionssicherheit:

  • Unveränderbarkeit: Originaldaten dürfen nachträglich nicht manipulierbar sein
  • Dokumentation: Alle Änderungen müssen protokolliert und zeitlich nachvollziehbar sein
  • Lesbarkeit: Daten müssen dauerhaft lesbar und zugänglich bleiben (z. B. PDF/A, GoBD-konform)
  • Aufbewahrungsfrist: Mindestens 10 Jahre laut § 147 AO
  • Datenschutz: Speicherung nach DSGVO, idealerweise auf deutschen Servern mit Verschlüsselung

Technische Umsetzung:

  • Einsatz von zertifizierter Archivierungssoftware oder Dokumentenmanagementsystemen
  • Nutzung cloudbasierter Systeme mit GoBD- und DSGVO-Zertifizierung
  • Zugriffskontrollen und regelmäßige Backups

"Revisionssicherheit ist kein Nice-to-have – sie ist der Standard für jede professionelle Verwaltung, die mit Steuerdaten arbeitet.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie wird Datenschutz nach DSGVO bei Betriebskostenabrechnungen eingehalten?

Bei der Erstellung und Weitergabe von Betriebskostenabrechnungen müssen personenbezogene Daten der Mieter nach DSGVO geschützt werden. Das bedeutet: Daten dürfen nur verwendet werden, wenn sie für die vertragliche Abwicklung notwendig sind – etwa Name, Adresse oder Wohnfläche. Die Abrechnung darf nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Pflicht oder eine Einwilligung liegt vor. Außerdem müssen die Daten sicher gespeichert werden – z. B. durch Zugriffsbeschränkungen, Verschlüsselung und regelmäßige Backups. Hausverwaltungen sind verpflichtet, über die Verarbeitung der Daten zu informieren und auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Wer digital arbeitet, sollte eine datenschutzkonforme Softwarelösung mit DSGVO-Zertifizierung nutzen.

Wie lassen sich Abrechnung und Steuerangaben digital rechtssicher übermitteln?

Damit Abrechnungen und steuerrelevante Angaben digital rechtssicher übermittelt werden können, müssen sowohl technische Standards als auch gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.

Wichtige Voraussetzungen:

  • PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur erhöht die Beweiskraft
  • Übermittlung über verschlüsselte Kanäle (z. B. E-Mail mit TLS oder Kundenportal mit 2-Faktor-Authentifizierung)
  • Nutzung eines datenschutzkonformen Portals zur Einsicht und zum Download der Abrechnung
  • Steuerrelevante Angaben sollten klar getrennt und maschinenlesbar aufbereitet sein (z. B. für ELSTER oder Steuerprogramme)
  • Protokollierung des Versands und der Zugriffe als Nachweis für Fristwahrung und Zustellung

Setzen Sie auf eine Hausverwaltungssoftware mit integrierter Dokumenten- und Kommunikationsfunktion, die GoBD- und DSGVO-konform arbeitet. Das spart Zeit, erhöht die Nachvollziehbarkeit und reduziert rechtliche Risiken.

Welche wirtschaftlichen Risiken entstehen bei fehlerhafter oder verspäteter Abrechnung?

Eine fehlerhafte oder verspätete Betriebskostenabrechnung kann für Hausverwaltungen und Vermieter erhebliche wirtschaftliche Risiken mit sich bringen. Wird die Abrechnung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt (§ 556 BGB), verlieren Vermieter in der Regel den Anspruch auf Betriebskostenabrechnung Nachzahlung. Enthält die Abrechnung Rechenfehler, falsche Umlageschlüssel oder unzulässige Kostenpositionen, drohen Rückforderungen, Mietminderungen oder sogar rechtliche Auseinandersetzungen. Zusätzlich kann die Verwaltungsleistung infrage gestellt werden, was langfristig zu Vertrauensverlust bei Eigentümern oder Mietern führt. Für die Hausverwaltung bedeutet das: präzise, fristgerechte und rechtssichere Abrechnung ist nicht nur Pflicht, sondern wirtschaftlich unerlässlich.

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

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