Digitale Verbrauchsinformation ist Pflicht und so setzen Vermieter sie richtig um

HausverwaltungInsights
23 Dezember 2025
Digitale Verbrauchsinformation ist Pflicht und so setzen Vermieter sie richtig um

Was sind Verbrauchsinformationen?

Verbrauchsinformationen zeigen, wie viel Energie, Wasser oder Wärme in einem Gebäude tatsächlich verbraucht wurde. Für Hausverwaltungen sind sie ein zentrales Steuerungsinstrument, um Kosten transparent darzustellen und gesetzliche Pflichten zu erfüllen.

Wichtige Punkte im Überblick:

  • Definition: Verbrauchsinformationen sind monatliche oder jährliche Daten über den Energie- und Wasserverbrauch einzelner Nutzer oder Einheiten.
  • Ziel: Sie sollen den Energieverbrauch bewusst machen und helfen, Einsparpotenziale zu erkennen.
  • Pflicht: Nach der Heizkostenverordnung (§6a HeizKV) müssen Mieter regelmäßig über ihren Verbrauch informiert werden, sofern fernablesbare Zähler vorhanden sind.

    Nutzen für Hausverwaltungen:
  • Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten
  • Grundlage für faire und nachvollziehbare Abrechnungen
  • Frühzeitige Erkennung von Unregelmäßigkeiten im Verbrauch

Verbrauchsinformationen schaffen Transparenz, fördern Energieeffizienz und stärken das Vertrauen zwischen Mietern und Verwaltung.

Kann der Mieter auf die Verbrauchsinformation verzichten?

Nein, der Mieter kann nicht auf die Verbrauchsinformation verzichten. Die monatliche Bereitstellung dieser Daten ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz der Verbraucher. Nach §6a der Heizkostenverordnung (HeizKV) müssen Mieter regelmäßig über ihren Energieverbrauch informiert werden, sobald im Gebäude fernablesbare Messgeräte installiert sind. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob der Mieter die Informationen aktiv anfordert oder nutzt.

Für Hausverwaltungen bedeutet das: Sie müssen die Daten automatisch bereitstellen – in der Regel digital über ein Online-Portal oder per E-Mail. Ziel ist es, Energieeinsparung zu fördern und Transparenz in der Abrechnung zu schaffen.

Wer hat ista beauftragt, die Verbrauchsinformation bereitzustellen?

In der Regel wird ista von der Hausverwaltung oder dem Eigentümer beauftragt. Diese beauftragen den Messdienstleister, um gesetzliche Pflichten nach der Heizkostenverordnung (HeizKV) zu erfüllen und den Mietern regelmäßige Verbrauchsinformationen bereitzustellen.

Ablauf im Überblick:

  • Entscheidung durch Verwaltung: Die Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft wählt ista als Messdienstleister aus.
  • Vertragliche Grundlage: Zwischen Verwaltung und ista wird ein Dienstleistungsvertrag über Messung, Datenerfassung und Bereitstellung geschlossen.
  • Technische Umsetzung: ista installiert, wartet und liest die fernablesbaren Messgeräte aus.
  • Datenbereitstellung: Die Verbrauchsdaten werden anschließend digital an die Hausverwaltung übermittelt und den Mietern monatlich zugänglich gemacht.

Für Mieter heißt das: Sie erhalten die Informationen im Auftrag der Hausverwaltung – nicht direkt durch einen eigenen Vertrag mit ista.

Ist die monatliche Verbrauchsinformation Pflicht?

Ja, die monatliche Verbrauchsinformation ist verpflichtend, sobald in einem Gebäude fernablesbare Zähler installiert sind. Grundlage dafür ist §6a der Heizkostenverordnung (HeizKV), die seit der Novelle 2021 für alle Hausverwaltungen gilt. Ziel der Regelung ist es, Mieter regelmäßig über ihren Energieverbrauch zu informieren, damit sie bewusster heizen und Energie sparen können.

Die Hausverwaltung muss die Daten automatisch und kostenfrei bereitstellen – meist digital über ein Online-Portal oder per E-Mail. Unterbleibt die monatliche Information, kann dies zu rechtlichen Nachteilen führen, etwa zur Kürzung der Heizkostenabrechnung durch den Mieter.

Was bedeutet digitale Verbrauchsinformation für Hausverwaltungen in der Praxis?

Praxisrelevante Vorteile für Hausverwaltungen durch digitale VerbrauchsinformationPraxisrelevante Vorteile für Hausverwaltungen durch digitale Verbrauchsinformation

Digitale Verbrauchsinformation bedeutet für Hausverwaltungen eine automatisierte, rechtssichere und effiziente Art, Verbrauchsdaten zu erfassen und bereitzustellen. Statt manuell Ablesetermine zu organisieren, laufen alle Prozesse digital und transparent ab.

Praxisrelevante Vorteile:

  • Automatische Datenerfassung: Verbrauchsdaten werden direkt aus fernablesbaren Zählern übernommen – ohne Vor-Ort-Termine.
  • Zeit- und Kostenersparnis: Kein Aufwand für manuelle Ablesung, Dateneingabe oder Papierabrechnungen.
  • Gesetzliche Sicherheit: Erfüllung der Informationspflichten nach §6a Heizkostenverordnung.
  • Transparente Kommunikation: Mieter können ihren aktuellen Energieverbrauch regelmäßig einsehen.
  • Fehlerreduzierung: Digitale Übertragung verhindert Übertragungsfehler oder Schätzwerte.

Für moderne Hausverwaltungen ist die digitale Verbrauchsinformation ein Schritt hin zu effizientem Gebäudemanagement und mehr Transparenz im Mietverhältnis.

Für Hausverwaltungen bedeutet das: §6a HeizKV ist nicht optional, sondern eine verbindliche Verpflichtung, die aktiv in den Verwaltungsalltag integriert werden muss.

"Digitale Verbrauchsinformation ist kein Luxus mehr, sondern ein Werkzeug, das Hausverwaltungen endlich entlastet und gleichzeitig Transparenz schafft.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln digitale Verbrauchsinformation in Deutschland?

Die digitale Verbrauchsinformation wird in Deutschland vor allem durch die Heizkostenverordnung (HeizKV) geregelt. Ergänzend greifen das Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese drei Regelwerke bilden die rechtliche Basis für die Erfassung, Verarbeitung und Bereitstellung von Verbrauchsdaten.

Konkret verpflichtet §6a HeizKV Hausverwaltungen dazu, Mietern monatliche Informationen über den Energieverbrauch bereitzustellen, sobald fernablesbare Zähler vorhanden sind. Das MessEG sichert die Genauigkeit und Eichpflicht der Geräte, während die DSGVO die Vertraulichkeit und Datensicherheit der übermittelten Werte garantiert.

Damit gilt: Digitale Verbrauchsinformation ist nicht nur eine technische Neuerung, sondern eine gesetzlich verankerte Pflicht mit klaren Datenschutz- und Qualitätsstandards.

Welche Rolle spielt §6a der Heizkostenverordnung (HeizKV) bei der monatlichen Verbrauchsinformation?

§6a der Heizkostenverordnung ist die zentrale gesetzliche Grundlage für die monatliche Verbrauchsinformation. Er legt fest, dass Mieter regelmäßig über ihren Energieverbrauch informiert werden müssen, sobald fernablesbare Messgeräte installiert sind.

Kernpunkte des §6a HeizKV:

  • Pflicht zur monatlichen Information: Hausverwaltungen müssen Verbrauchsdaten automatisch bereitstellen – mindestens einmal pro Monat.
  • Ziel: Förderung von Energieeffizienz durch transparente Information über den aktuellen Verbrauch.
  • Technische Voraussetzung: Nur Gebäude mit digitaler Fernablesung fallen unter diese Pflicht.
  • Art der Bereitstellung: Die Information kann digital, z. B. über ein Online-Portal oder per E-Mail, übermittelt werden.
  • Rechtliche Folge bei Verstoß: Unterlassene Information kann zur Kürzung der Heizkostenabrechnung durch den Mieter führen.

Wie unterscheiden sich die landesspezifischen Vorgaben zur digitalen Verbrauchserfassung in den Bundesländern?

Die grundlegenden Anforderungen an die digitale Verbrauchserfassung gelten bundesweit durch die Heizkostenverordnung und das Mess- und Eichgesetz. Dennoch gibt es Unterschiede auf Landesebene, vor allem bei der technischen Umsetzung, Förderung und Verwaltungspraxis.

Beispielsweise fördern Bundesländer wie Bayern und Baden-Württemberg den Einsatz digitaler Zähler gezielt über Energieeffizienzprogramme. In Berlin oder Hamburg liegt der Schwerpunkt stärker auf Datenschutz und Gebäudebestand, insbesondere bei Altbauten und denkmalgeschützten Immobilien. Auch die Landesbauordnungen beeinflussen, wie schnell digitale Messtechnik eingeführt oder nachgerüstet werden kann.

Kurz gesagt: Während die rechtliche Pflicht überall gilt, unterscheiden sich die praktischen Anforderungen und Förderbedingungen je nach Bundesland deutlich.

Welche Pflichten haben Hausverwaltungen bei der Bereitstellung digitaler Verbrauchsdaten?

Hausverwaltungen tragen die volle Verantwortung für die gesetzeskonforme Bereitstellung der Verbrauchsdaten. Sie müssen sicherstellen, dass Mieter regelmäßig, korrekt und datenschutzkonform informiert werden.

Zentrale Pflichten im Überblick:

  • Monatliche Information: Bereitstellung der Verbrauchsdaten gemäß §6a Heizkostenverordnung – automatisch und ohne Aufforderung.
  • Technische Sicherstellung: Nutzung von fernablesbaren Messsystemen, die den Vorgaben des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) entsprechen.
  • Datenschutz: Einhaltung der DSGVO, insbesondere beim Umgang mit personenbezogenen Messdaten.
  • Transparente Kommunikation: Bereitstellung der Informationen in verständlicher und nachvollziehbarer Form, meist digital über ein Portal oder per E-Mail.
  • Dokumentationspflicht: Nachweis der Informationsbereitstellung zur rechtlichen Absicherung bei Prüfungen oder Streitfällen.

Damit sind Hausverwaltungen nicht nur Informationsmittler, sondern auch Verantwortungsträger für Datenqualität und Rechtssicherheit.

Wie wird die Fernablesung nach HeizKV technisch umgesetzt und kontrolliert?

Die Fernablesung erfolgt über digitale Funk- oder Netzwerktechnologie, die Verbrauchsdaten automatisch von den Zählern an ein zentrales System übermittelt. Dabei kommen geeichte Messgeräte zum Einsatz, die den Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) entsprechen.

Die Daten werden regelmäßig verschlüsselt an den Messdienstleister oder die Hausverwaltung gesendet. Dieser prüft die Werte auf Plausibilität und überträgt sie anschließend in die Abrechnungssoftware. Eine Kontrolle erfolgt durch regelmäßige Systemtests, Eichfristen und gegebenenfalls Stichprobenprüfungen durch zugelassene Stellen.

Das Ziel: eine transparente, manipulationssichere und rechtssichere Datenerfassung, die Hausverwaltungen von manuellen Abläufen entlastet.

Welche Anforderungen stellt das Mess- und Eichgesetz (MessEG) an digitale Messsysteme?

Wesentliche Anforderungen für digitale MesssystemeWesentliche Anforderungen für digitale Messsysteme

Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) sorgt dafür, dass alle Messsysteme im Gebäudemanagement zuverlässig, genau und rechtssicher arbeiten. Für Hausverwaltungen bedeutet das klare technische und organisatorische Pflichten.

Wesentliche Anforderungen:

  • Eichpflicht: Alle Zähler müssen regelmäßig geeicht sein, um korrekte Verbrauchswerte sicherzustellen.
  • Messrichtigkeit: Geräte dürfen nur verwendet werden, wenn sie den zugelassenen Bauarten und Genauigkeitsklassen entsprechen.
  • Transparenz: Nutzer müssen erkennen können, welcher Zeitraum und welcher Zählerstand für die Abrechnung relevant ist.
  • Dokumentation: Hausverwaltungen und Messdienstleister müssen Eichnachweise vorhalten und auf Verlangen vorlegen.
  • Schutz vor Manipulation: Digitale Systeme müssen gegen unbefugte Eingriffe und Datenveränderung gesichert sein.

Kurzum: Das MessEG garantiert Verbrauchsgerechtigkeit und Vertrauen – zentrale Voraussetzungen für eine rechtssichere digitale Verbrauchserfassung.

"Das MessEG sorgt dafür, dass jede Zahl auf der Abrechnung stimmt – technisch geprüft, rechtlich sicher und für den Mieter nachvollziehbar.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche technischen Standards gelten für Funk- und Fernauslesesysteme in Deutschland?

Für Funk- und Fernauslesesysteme gelten in Deutschland einheitliche europäische und nationale Standards, die Sicherheit, Kompatibilität und Datenqualität sicherstellen. Maßgeblich sind die Vorgaben nach EN 13757 (Kommunikationsprotokolle) und die OMS-Spezifikation (Open Metering System), die herstellerübergreifende Interoperabilität ermöglicht.

Zudem müssen alle Systeme die Datenschutzanforderungen der DSGVO erfüllen und verschlüsselte Datenübertragung gewährleisten. In der Praxis setzen Messdienstleister auf bidirektionale Funktechnologie (868 MHz-Band), die eine stabile und energieeffiziente Datenkommunikation erlaubt.

Damit gilt: Nur Systeme, die offene, eichrechtskonforme und sichere Standards nutzen, sind langfristig für Hausverwaltungen rechtssicher und zukunftsfähig.

Welche Messtechnologien sind in den einzelnen Bundesländern zugelassen oder bevorzugt?

Die zugelassenen Messtechnologien sind in ganz Deutschland einheitlich durch das Mess- und Eichgesetz (MessEG) geregelt, dennoch zeigen sich auf Landesebene unterschiedliche Schwerpunkte bei der praktischen Umsetzung und Förderung.

Überblick nach Bundesländern:

  • Bayern und Baden-Württemberg: Förderung moderner Funk- und Smart-Meter-Technologien zur Energieeffizienzsteigerung.
  • Berlin und Hamburg: Fokus auf Datensicherheit und Gebäudekompatibilität, besonders in Alt- und Bestandsbauten.
  • Nordrhein-Westfalen: Unterstützung offener Systeme wie OMS, um herstellerübergreifende Integration zu ermöglichen.
  • Sachsen und Thüringen: Programme zur Digitalisierung der Gebäudetechnik, insbesondere bei Wohnungsgenossenschaften.

Zulässig sind grundsätzlich nur geeichte und fernablesbare Systeme, die den europäischen Normen entsprechen. Für Hausverwaltungen empfiehlt sich daher der Einsatz von standardisierten, interoperablen Messsystemen, die landesweit konform nutzbar sind.

Wie werden digitale Verbrauchsdaten an Hausverwaltungen und Mieter übermittelt?

Die Übermittlung digitaler Verbrauchsdaten erfolgt heute vollautomatisch und verschlüsselt über sichere Kommunikationsschnittstellen. Nach der Erfassung durch Funkzähler werden die Daten an den Messdienstleister übermittelt, dort geprüft und anschließend an die Hausverwaltung weitergeleitet.

Hausverwaltungen erhalten die Informationen meist über Online-Portale oder Schnittstellen zu ihrer Verwaltungssoftware. Mieter bekommen ihre monatlichen Verbrauchsdaten digital per E-Mail oder über ein Kundenportal bereitgestellt.

Wichtig ist, dass die Übertragung DSGVO-konform, nachvollziehbar und technisch abgesichert erfolgt, um Manipulation und Datenverlust zu verhindern. So entsteht ein effizienter, transparenter Informationsfluss zwischen Messdienst, Verwaltung und Bewohnern.

Welche Schnittstellenstandards sind für Verwaltungssoftware und Abrechnungssysteme relevant?

Für Hausverwaltungen sind offene und einheitliche Schnittstellenstandards entscheidend, um Verbrauchsdaten sicher und effizient zwischen Messdienst, Abrechnung und Verwaltungssystem zu übertragen.

Wichtige Standards im Überblick:

  • OMS (Open Metering System): Gewährleistet herstellerübergreifende Kompatibilität zwischen verschiedenen Messsystemen.
  • EDIFACT / XML: Dient zur strukturierten Datenübertragung zwischen Messdienstleistern und Verwaltungssoftware.
  • API-Schnittstellen: Ermöglichen eine direkte Integration in digitale Verwaltungsplattformen für Echtzeitdatenzugriff.
  • CSV / PDF-Exportformate: Werden für den einfachen Import und Dokumentationszwecke genutzt.

Für die Praxis gilt: Je besser die Schnittstellen integriert sind, desto reibungsloser laufen Abrechnung, Datenaustausch und Archivierung – ein zentraler Faktor für effiziente Hausverwaltung.

Welche Anforderungen stellt die DSGVO an die Verarbeitung und Speicherung von Verbrauchsdaten?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt, dass alle Verbrauchsdaten zweckgebunden, sicher und transparent verarbeitet werden. Für Hausverwaltungen bedeutet das, dass die Erhebung und Nutzung der Daten nur zur Abrechnung und Information der Mieter erfolgen darf.

Daten müssen verschlüsselt übertragen und gespeichert werden, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Außerdem gilt das Prinzip der Datenminimierung – es dürfen nur die Daten verarbeitet werden, die tatsächlich notwendig sind. Mieter haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Verbrauchsdaten.

Damit ist klar: Wer digitale Verbrauchsdaten nutzt, trägt auch die Verantwortung für Datenschutz, Nachvollziehbarkeit und Transparenz gegenüber allen Beteiligten.

Wie kann Datensicherheit bei digitaler Verbrauchsinformation technisch und organisatorisch gewährleistet werden?

Datensicherheit ist ein zentraler Bestandteil der digitalen Verbrauchsinformation und betrifft sowohl die technische Infrastruktur als auch die internen Prozesse der Hausverwaltung.

Wichtige Maßnahmen im Überblick:

  • Verschlüsselung: Alle Verbrauchsdaten müssen während der Übertragung und Speicherung verschlüsselt werden (z. B. SSL/TLS).
  • Zugriffskontrolle: Nur autorisierte Personen dürfen auf Daten zugreifen – mit rollenbasierten Berechtigungssystemen.
  • Serverstandort in der EU: Speicherung der Daten auf DSGVO-konformen europäischen Servern.
  • Protokollierung: Jede Datenänderung oder -abfrage sollte dokumentiert werden, um Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.
  • Regelmäßige Sicherheitsprüfungen: IT-Systeme sollten durch Penetrationstests und Audits regelmäßig überprüft werden.

Damit erfüllen Hausverwaltungen nicht nur ihre Datenschutzpflichten, sondern schaffen auch Vertrauen bei Mietern und Eigentümern.

Welche Kostenmodelle entstehen durch die Einführung digitaler Verbrauchsinformation?

Die Einführung digitaler Verbrauchsinformation bringt zunächst Investitionskosten für die Installation fernablesbarer Zähler und die Anbindung an digitale Systeme mit sich. Diese Kosten können als Betriebskosten anteilig auf die Mieter umgelegt werden, sofern sie der laufenden Verbrauchserfassung dienen.

Typische Kostenmodelle umfassen Miet- oder Serviceverträge mit Messdienstleistern, bei denen die Geräte, Wartung und Datenübermittlung pauschal enthalten sind. Alternativ können Hausverwaltungen eigene Systeme betreiben und nur Abrechnungsdienstleistungen zukaufen – Abrechnungsservice Heidi Systems.

Langfristig senken digitale Systeme die Verwaltungskosten, da manuelle Ablesungen, Papierdokumente und Fehlerkorrekturen entfallen. Die Wirtschaftlichkeit hängt daher weniger vom Anschaffungspreis ab, sondern von der Effizienz im laufenden Betrieb.

Wie lässt sich die Transparenz und Nachvollziehbarkeit für Mieter und Eigentümer sicherstellen?

Zentrale Maßnahmen für die die Transparenz und Nachvollziehbarkeit für Mieter und EigentümerZentrale Maßnahmen für die die Transparenz und Nachvollziehbarkeit für Mieter und Eigentümer

Transparenz entsteht, wenn Verbrauchsdaten verständlich, aktuell und jederzeit zugänglich sind. Hausverwaltungen können dies durch digitale Informations- und Abrechnungssysteme effektiv umsetzen.

Zentrale Maßnahmen:

  • Digitale Portale: Mieter und Eigentümer können ihre monatlichen Verbrauchswerte online einsehen.
  • Klare Darstellung: Verbrauchsdaten werden grafisch aufbereitet – Vergleiche zu Vorperioden fördern das Verständnis.
  • Automatische Benachrichtigungen: Regelmäßige E-Mail-Updates oder App-Mitteilungen halten alle Beteiligten informiert.
  • Nachvollziehbare Abrechnung: Jeder Messwert ist mit Zeitpunkt und Quelle dokumentiert.
  • Erklärtexte und Vergleichsdaten: Unterstützung bei der Interpretation des eigenen Verbrauchsverhaltens.

So entsteht eine transparente Kommunikation zwischen Verwaltung und Mietern, die Vertrauen stärkt und Energieeinsparung aktiv unterstützt.

"Echte Transparenz entsteht, wenn Verbrauchsdaten nicht nur verfügbar, sondern verständlich und vergleichbar aufbereitet sind.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche Zukunftstrends prägen die digitale Verbrauchsinformation in Deutschland und auf Länderebene?

Die digitale Verbrauchsinformation entwickelt sich zunehmend zu einem zentralen Bestandteil moderner Gebäudeverwaltung. Künftige Trends setzen auf Automatisierung, Datentransparenz und Nachhaltigkeit.

Ein wichtiger Trend ist die Vernetzung von Messsystemen mit Smart-Building- und Energiemanagement-Plattformen, die Verbrauchsdaten in Echtzeit auswerten. Zudem wird Künstliche Intelligenz stärker zur Prognose und Optimierung des Energieverbrauchs eingesetzt. Auf Länderebene fördern viele Programme die Umrüstung auf digitale Zähler und die Nutzung offener Standards wie OMS, um herstellerunabhängige Systeme zu stärken.

Langfristig zielt die Entwicklung darauf ab, Energieverbrauch präziser, transparenter und nachhaltiger zu gestalten – ein klarer Vorteil für Hausverwaltungen, Mieter und Eigentümer gleichermaßen.

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

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