Eichfristen – Pflicht, Fristen und Konsequenzen einfach erklärt
Wie lange ist eine Eichung gültig?
Die Gültigkeit einer Eichung ist in Deutschland gesetzlich festgelegt und richtet sich nach der Art des Messgeräts. Für Hausverwaltungen ist das besonders relevant, da nur geeignete Geräte für Abrechnungen verwendet werden dürfen.
Übliche Eichfristen im Überblick:
- Wasserzähler (kalt und warm): 6 Jahre
- Wärmezähler: 6 Jahre
- Heizkostenverteiler: 10 Jahre
- Gaszähler: 8 Jahre
- Stromzähler: 8 Jahre
Wichtige Hinweise für die Praxis:
- Die Eichfrist beginnt mit dem Eichjahr, nicht mit dem Einbau.
- Maßgeblich ist immer der 31. Dezember des letzten Eich Jahres.
- Nach Ablauf der Eichfrist dürfen Messwerte nicht mehr für Abrechnungen genutzt werden.
Für Hausverwaltungen bedeutet das: Eichfristen müssen aktiv überwacht werden, da abgelaufene Eichungen schnell zu rechtlichen und wirtschaftlichen Problemen führen können.
Was passiert, wenn die Eichfrist abgelaufen ist?
Ist die Eichfrist abgelaufen, gilt das Messgerät rechtlich als nicht mehr verwendbar. Die erfassten Verbrauchswerte dürfen dann nicht mehr für Rechnungen herangezogen werden. Das betrifft insbesondere Betriebs und Heizkostenabrechnung gegenüber Mietern.
In der Praxis führt das häufig zu Rechnungskürzungen, Einwendungen von Mietern oder im schlimmsten Fall zur Unwirksamkeit einzelner Abrechnungspositionen. Gerichte erkennen Messwerte aus nicht geeichten Geräten in der Regel nicht an.
Für Hausverwaltungen entsteht zudem ein Haftungsrisiko, wenn die Überwachung der Eichfristen unterlassen wird. Die Verantwortung liegt nicht beim Messdienstleister, sondern bei der Verwaltung als Vertreter des Eigentümers.
Wichtig: Ein nachträglicher Austausch heilt den Fehler nicht rückwirkend. Sobald die Eichfrist überschritten ist, entsteht ein dauerhafter Abrechnung Nachteil für den betroffenen Zeitraum.
„Abgelaufene Eichfristen sind kein Formfehler, sondern ein direkter Angriffspunkt auf jede Heiz- und Betriebskostenabrechnung.“ - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wo finde ich die Eichfrist?
Die Eichfrist ist klar geregelt und an mehreren Stellen zuverlässig auffindbar. Für Hausverwaltungen ist es wichtig, diese Informationen schnell und eindeutig prüfen zu können.
Typische Fundstellen der Eichfrist:
- Direkt auf dem Messgerät als Eichjahr oder Eichkennzeichnung
- In den technischen Unterlagen oder Datenblättern des Herstellers
- In den Vertragsunterlagen des Messdienstleisters
- In digitalen Mess- und Gerätestammdatenbanken
- In Abrechnungs- oder Gerätestatusberichten externer Dienstleister
Rechtliche Grundlage zur Einordnung:
- Mess- und Eichgesetz (MessEG)
- Mess- und Eichverordnung (MessEV)
- Veröffentlichungen der zuständigen Eichbehörden der Länder
Praxis-Tipp für Hausverwaltungen:
Die Eichfrist endet immer am 31. Dezember des letzten Eich Jahres, unabhängig vom genauen Einbaudatum. Eine zentrale Dokumentation aller Messgeräte verhindert Fristversäumnisse und reduziert Haftungsrisiken deutlich.
Zusätzlich bietet Messdienstanbieter Heidi Systems einen klaren Mehrwert: Durch die kostenfreie Installation moderner Funkzähler und die automatische digitale Fristenüberwachung werden bevorstehende Eichabläufe frühzeitig erkannt. Hausverwaltungen erhalten transparente Gerätestatus-Daten in Echtzeit und profitieren von einem ganzheitlichen Service aus Installation, Betrieb und Austausch, ohne selbst Fristen manuell kontrollieren zu müssen.
Was bedeutet Eichdatum?
Das Eichdatum gibt an, wann ein Messgerät zuletzt geeicht oder erstmals in Verkehr gebracht wurde. Es ist die rechtliche Grundlage für die Berechnung der Eichfrist und damit entscheidend für die Abrechnungsfähigkeit der erfassten Verbrauchswerte.
In der Praxis ist das Eichdatum meist als Jahreszahl auf dem Messgerät angebracht, oft in Verbindung mit einer Prüfplakette oder einer Kennnummer der Eichstelle. Von diesem Jahr aus wird die gesetzlich festgelegte Eichfrist berechnet.
Wichtig für Hausverwaltungen: Das Eichdatum ist nicht identisch mit dem Einbaudatum. Auch ein neu eingebautes Gerät kann bereits ein laufendes Eichjahr haben. Wird das Eichdatum falsch interpretiert oder übersehen, kann das zu ungültigen Abrechnungen und rechtlichen Auseinandersetzungen führen – Abrechnungspflicht.
Kurz gesagt: Das Eichdatum bestimmt, wie lange ein Messgerät rechtssicher genutzt werden darf.
„Das Eichdatum entscheidet nicht über Technik, sondern über Rechtssicherheit in der Verwaltung.“ - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Was bedeutet die Eichfrist im Mess- und Eichrecht für Hausverwaltungen?
Sicherstellung korrekter Abrechnungen gegenüber Mietern und Eigentümern
Die Eichfrist legt fest, wie lange ein Messgerät rechtlich verwendet werden darf, um Verbrauchswerte für Abrechnungen zu erfassen. Sie ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Mess- und Eichrechts und hat direkte Auswirkungen auf die Arbeit von Hausverwaltungen.
Kernbedeutung für die Praxis:
- Nur gültig geeignete Messgeräte dürfen für Betriebs und Heizkostenabrechnung genutzt werden.
- Die Eichfrist sorgt für Messgenauigkeit und Vergleichbarkeit der Verbrauchsdaten.
- Nach Ablauf der Eichfrist verlieren Messwerte ihre rechtliche Verwertbarkeit.
Pflichten für Hausverwaltungen:
- Überwachung aller eingesetzten Messgeräte und deren Eichfristen
- Rechtzeitige Planung von Austausch oder Nacheichung
- Sicherstellung korrekter Abrechnungen gegenüber Mietern und Eigentümern
Warum das relevant ist:
Die Eichfrist schützt Mieter vor fehlerhaften Messungen und bewahrt Hausverwaltungen vor Abrechnungsrisiken, Haftungsfragen und formalen Beanstandungen. Sie ist damit kein rein technisches Detail, sondern ein wesentlicher Bestandteil ordnungsgemäßer Verwaltung.
Welche gesetzlichen Grundlagen regeln Eichfristen auf Bundesebene?
Die Eichfristen werden in Deutschland einheitlich durch Bundesrecht geregelt. Zentrale Grundlage ist das Mess- und Eichgesetz (MessEG). Es legt fest, dass Messgeräte im geschäftlichen Verkehr nur verwendet werden dürfen, wenn sie geeicht und innerhalb der gültigen Eichfrist betrieben werden.
Ergänzt wird das Gesetz durch die Mess- und Eichverordnung (MessEV). Sie konkretisiert die Vorgaben und regelt unter anderem Eichfristen nach Gerätekategorien, Anforderungen an Konformitätsbewertungen sowie zulässige Stichprobenverfahren.
Für Hausverwaltungen bedeutet das: Die rechtlichen Pflichten ergeben sich nicht aus Landesrecht, sondern unmittelbar aus dem Bundesrecht. Verstöße gegen MessEG und MessEV können zu Abrechnungs Nachteilen, Beanstandungen durch Mieter und ordnungsrechtlichen Konsequenzen führen.
Kurz gefasst: MessEG und MessEV bilden den verbindlichen Rechtsrahmen, an dem sich jede Hausverwaltung orientieren muss.
Welche landesspezifischen Unterschiede bestehen bei der Umsetzung der Eichfristen?
Die Eichfristen selbst sind bundesweit einheitlich geregelt. Unterschiede ergeben sich jedoch bei der Umsetzung und Kontrolle auf Länderebene. Für Hausverwaltungen ist das vor allem organisatorisch relevant.
Typische Unterschiede zwischen den Bundesländern:
- Zuständigkeit und Organisation der Eichbehörden
- Unterschiedliche Prüf- und Kontrollschwerpunkte bei Vor-Ort-Kontrollen
- Abweichende Verwaltungsabläufe und Fristen bei Anzeigen oder Beanstandungen
- Unterschiedliche Praxis bei Bußgeldverfahren und Nachweisanforderungen
Was gleich bleibt:
- Dauer der Eichfristen
- Anforderungen an geeichte Messgeräte
- Pflichten der Hausverwaltung aus MessEG und MessEV
Praxisrelevanz für Hausverwaltungen:
- Ansprechpartner und Prozesse variieren je nach Bundesland
- Landesvorgaben sollten in interne Abläufe integriert werden
Bei Objekten in mehreren Bundesländern ist eine standortbezogene Organisation sinnvoll
Welche Messgeräte in Wohn- und Gewerbeimmobilien unterliegen Eichfristen?
In Wohn- und Gewerbeimmobilien unterliegen alle Messgeräte einer Eichfrist, deren Werte abrechnungsrelevant sind oder im geschäftlichen Verkehr verwendet werden. Das betrifft insbesondere Geräte, mit denen Verbrauchskosten auf Mieter oder Nutzer umgelegt werden.
Dazu zählen vor allem Wasserzähler, Wärmezähler und Heizkostenverteiler, ebenso Gas- und Stromzähler, sofern sie nicht ausschließlich vom Energieversorger betrieben werden. Auch Messgeräte in gemischt genutzten Objekten fallen unter die gesetzlichen Vorgaben, sobald sie zur Kostenverteilung eingesetzt werden.
Für Hausverwaltungen ist entscheidend: Sobald ein Messwert Grundlage einer Abrechnung ist, muss das Gerät gültig geeicht sein. Nicht abrechnungsrelevante Anzeige- oder Kontrollgeräte sind davon ausgenommen. Eine klare Trennung verhindert Abrechnung Risiken und spätere Beanstandungen.
Welche Eichfristen gelten für Wasserzähler in den einzelnen Bundesländern?
Für Wasserzähler gelten in Deutschland bundesweit einheitliche Eichfristen. Es gibt keine unterschiedlichen Fristen je Bundesland. Die Regelung erfolgt ausschließlich auf Grundlage des Mess- und Eichrechts des Bundes.
Gültige Eichfristen für Wasserzähler:
- Kaltwasserzähler: 6 Jahre
- Eichfrist Wärmemengenzähler: 6 Jahre
Wichtige Punkte für Hausverwaltungen:
- Die Eichfrist beginnt mit dem Eichjahr, nicht mit dem Einbau.
- Sie endet immer am 31. Dezember des letzten Eichjahres.
- Nach Ablauf dürfen die Messwerte nicht mehr abgerechnet werden.
Länderebene in der Praxis:
- Die Kontrolle und Durchsetzung erfolgt durch die Eichbehörden der Länder.
- Verwaltungsabläufe und Ansprechpartner unterscheiden sich regional.
Welche Eichfristen gelten für Wärmezähler und Heizkostenverteiler?
Für Wärmezähler und Heizkostenverteiler gelten in Deutschland klar definierte Eichfristen, die bundesweit einheitlich geregelt sind. Sie stellen sicher, dass die erfassten Verbrauchswerte zuverlässig und rechtssicher für Abrechnungen genutzt werden können.
Wärmezähler dürfen 6 Jahre ab dem Eichjahr verwendet werden. Heizkostenverteiler haben eine längere Eichfrist von 10 Jahren. Maßgeblich ist immer das Eichdatum, nicht der Zeitpunkt des Einbaus.
Nach Ablauf der jeweiligen Frist gelten die Geräte als nicht mehr berechnungsfähig. Verbrauchswerte dürfen dann nicht mehr in die Heizkostenabrechnung einfließen. Für Hausverwaltungen ist daher eine lückenlose Überwachung der Eichfristen unerlässlich, um Abrechnungsfehler und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Welche Besonderheiten gelten für Strom- und Gaszähler?
Strom- und Gaszähler unterliegen ebenfalls den Vorgaben des Mess- und Eichrechts, weisen jedoch einige Besonderheiten auf, die für Hausverwaltungen relevant sind.
Zuständigkeit und Betrieb:
- In der Regel werden Strom- und Gaszähler vom Netz- oder Messstellenbetreiber gestellt.
- Die Verantwortung für Eichung und Austausch liegt meist nicht bei der Hausverwaltung.
Eichfristen im Überblick:
- Stromzähler: 8 Jahre
- Gaszähler: 8 Jahre
Besonderheiten in der Praxis:
- Bei Unterzählern oder privat betriebenen Messgeräten kann die Verantwortung auf den Eigentümer übergehen.
- Bei gemischt genutzten Objekten ist eine klare Abgrenzung zwischen Versorgerzählern und internen Messgeräten notwendig.
Wichtig für Hausverwaltungen:
Auch wenn der Austausch häufig extern erfolgt, sollte der Rauchstatus dokumentiert und regelmäßig geprüft werden, um Abrechnungs- und Haftungsrisiken zu vermeiden – Gas Funkzähler Marktredwitz.
Wer ist für die Einhaltung der Eichfristen rechtlich verantwortlich?
Rechtlich verantwortlich für die Einhaltung der Eichfristen ist der Verwender des Messgeräts. In der Immobilienpraxis ist das in der Regel der Eigentümer der Immobilie. Die Hausverwaltung handelt als deren Vertreter und trägt damit eine mittelbare Verantwortung für die ordnungsgemäße Umsetzung.
Messdienstleister übernehmen häufig den technischen Betrieb, sie sind jedoch nicht automatisch haftbar für abgelaufene Eichfristen. Die Pflicht zur Kontrolle bleibt beim Eigentümer und der beauftragten Verwaltung.
Für Hausverwaltungen bedeutet das: Eine fehlende Überwachung kann zu Haftungsansprüchen, Abrechnung Beanstandungen und Vertrauensverlust führen. Klare Zuständigkeiten und dokumentierte Prozesse sind daher unerlässlich.
Welche Pflichten ergeben sich für Hausverwaltungen aus dem MessEG und der MessEV?
Aus dem Mess- und Eichgesetz sowie der Mess- und Eichverordnung ergeben sich für Hausverwaltungen klare organisatorische und rechtliche Pflichten. Auch wenn sie nicht Eigentümer sind, tragen sie eine zentrale Umsetzungsverantwortung.
Zentrale Pflichten in der Praxis:
- Einsatz ausschließlich gültig geeichter Messgeräte für Abrechnungen
- Laufende Überwachung der Eichfristen aller abrechnungsrelevanten Geräte
- Rechtzeitige Veranlassung von Austausch, Nacheichung oder Stichprobenverfahren
- Dokumentation von Eichdaten, Gerätestatus und Maßnahmen
- Sicherstellung korrekter und rechtssicherer Rechnungen
Zusätzliche Verantwortung:
- Information des Eigentümers bei drohenden Fristablaufs
- Abstimmung mit Messdienstleistern und Eichstellen
- Reaktion auf Beanstandungen von Mietern oder Behörden
Kurz gesagt: Hausverwaltungen müssen die gesetzlichen Vorgaben aktiv steuern, nicht nur verwalten.
Welche Rolle spielen die Eichbehörden der Länder im Verwaltungsalltag?
Die Eichbehörden der Länder sind für die Überwachung und Durchsetzung des Mess- und Eichrechts zuständig. Sie kontrollieren, ob Messgeräte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und innerhalb der gültigen Eichfrist betrieben werden.
Im Verwaltungsalltag treten sie vor allem bei Stichprobenkontrollen, Anzeigen oder Mieterbeschwerden in Erscheinung. Sie prüfen Messgeräte, fordern Nachweise an und können bei Verstößen Anordnungen oder Bußgelder verhängen.
Für Hausverwaltungen sind die Eichbehörden wichtige Ansprechpartner bei Auslegungsfragen, Beanstandungen oder formalen Verfahren. Eine saubere Dokumentation und transparente Abläufe erleichtern den Kontakt und reduzieren das Risiko behördlicher Maßnahmen deutlich.
Wie wirken sich abgelaufene Eichfristen auf die Heiz- und Betriebskostenabrechnung aus?
Abgelaufene Eichfristen haben direkte und oft erhebliche Auswirkungen auf die Abrechnung. Für Hausverwaltungen ist das eine der größten Prozessrisiken im Bereich Messwesen.
Konkrete Folgen in der Abrechnung:
- Messwerte gelten als rechtlich unverwertbar
- Betroffene Kostenpositionen können nicht oder nur gekürzt abgerechnet werden
- Mieter haben ein formales Kürzungs- und Beanstandungsrecht
Typische Konsequenzen:
- Kürzung der Heizkostenabrechnung auf pauschale Verteilt Maßstäbe
- Rückforderungen bereits gezahlter Beträge
- Verzögerungen und Mehraufwand bei der Abrechnungserstellung
Rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen:
- Abrechnungen werden angreifbar
- Vertrauensverlust bei Eigentümern und Mietern
- Mögliches Haftungsrisiko für die Hausverwaltung
Welche rechtlichen Risiken entstehen bei Verwendung nicht geeigneter Messgeräte?
Die Verwendung nicht geeigneter Messgeräte führt zu erheblichen rechtlichen Risiken. Verbrauchswerte aus solchen Geräten sind nicht abrechnungsfähig und werden von Gerichten in der Regel nicht anerkannt.
Für Hausverwaltungen bedeutet das ein erhöhtes Risiko von Rechnungseinwendungen, Kürzungen und Rückforderungen durch Mieter. Zusätzlich können ordnungsrechtliche Maßnahmen drohen, da der Einsatz nicht geeichter Geräte einen Verstoß gegen das Mess- und Eichrecht darstellt.
Besonders kritisch ist die Haftungsfrage: Eigentümer können Regressansprüche geltend machen, wenn der Schaden auf eine mangelhafte Überwachung der Eichfristen zurückzuführen ist. Nicht geeignete Messgeräte sind daher kein formeller Mangel, sondern ein ernstes rechtliches Problem.
Welche technischen Anforderungen gelten für den Austausch oder die Nacheichung?
Beim Austausch oder der Nacheichung von Messgeräten gelten klare technische und formale Anforderungen, die Hausverwaltungen beachten müssen, um die Abrechnungsfähigkeit sicherzustellen.
Beim Austausch von Messgeräten:
- Einbau ausschließlich konformitätsbewerteter und zugelassener Geräte
- Dokumentation von Eichjahr, Gerätetyp und Seriennummer
- Sicherstellung eines nahtlosen Übergangs für die Abrechnungsperiode
Bei Nacheichung oder Stichprobenverfahren:
- Durchführung nur durch zugelassene Stellen
- Einhaltung der gesetzlichen Prüfintervalle und Vorgaben
- Lückenlose Nachweisführung gegenüber Eigentümern und Behörden
Technische Mindestanforderungen:
- Geeignet für den vorgesehenen Einsatzbereich
- Manipulationssicher und ordnungsgemäß installiert
- Kompatibel mit bestehenden Abrechnungs- und Auslesesystemen
Welche Bedeutung haben Funkzähler und digitale Messsysteme für Eichfristen?
Funkzähler und digitale Messsysteme ändern nichts an den gesetzlichen Eichfristen. Auch diese Geräte müssen gültig geeicht sein, wenn ihre Messwerte für Abrechnungen genutzt werden. Die Technik ersetzt die Eichpflicht nicht.
Der Vorteil digitaler Systeme liegt in der besseren Überwachung. Eichdaten lassen sich zentral erfassen, Fristen automatisiert überwachen und Austauschtermine frühzeitig planen. Das reduziert Verwaltungsaufwand und Fehlerquellen deutlich – Wärmemengenzähler Einbau.
Wichtig für Hausverwaltungen: Trotz moderner Technik bleibt die rechtliche Verantwortung unverändert. Entscheidend ist nicht die Ausleseform, sondern der Eich-Status des Geräts. Digitale Systeme sind damit ein Hilfsmittel, kein rechtlicher Ersatz.
„Digitale Messsysteme helfen bei der Kontrolle, ersetzen aber niemals die Pflicht zur gültigen Eichung.“ - Chris Nagel, Experte von Heidi System
Welche wirtschaftlichen Auswirkungen haben Eichfristen auf Instandhaltungsbudgets?
Eichfristen wirken sich direkt auf die Planbarkeit und Höhe der Instandhaltungsbudgets aus. Sie verursachen regelmäßig wiederkehrende Kosten, die frühzeitig berücksichtigt werden müssen – Digitale Abrechnung.
Typische Kostenfaktoren:
- Austausch von Messgeräten nach Ablauf der Eichfrist
- Kosten für Montage, Demontage und Dokumentation
- Abstimmung mit Mietern und Messdienstleistern
Wirtschaftliche Risiken bei fehlender Planung:
- Ungeplante Sonderausgaben
- Abrechnungsverluste durch nicht verwertbare Messwerte
- Zusätzlicher Verwaltungsaufwand und Haftungsrisiken
Praxisempfehlung:
- Eichfristen in die mehrjährige Budgetplanung integrieren
- Austauschzyklen objektspezifisch bündeln
- Digitale Fristen Übersichten zur Kostensteuerung nutzen
Wie sind personenbezogene Daten im Rahmen von Mess- und Verbrauchsdaten zu schützen?
Mess- und Verbrauchsdaten gelten als personenbezogene Daten, sobald sie einzelnen Mietern oder Nutzungseinheiten zugeordnet werden können. Für Hausverwaltungen unterliegen sie damit dem Datenschutzrecht, insbesondere der DSGVO.
Zentral ist der Grundsatz der Zweckbindung. Die Daten dürfen ausschließlich für Abrechnung, gesetzliche Informationspflichten und Verwaltungszwecke genutzt werden. Eine weitergehende Verwendung ist unzulässig.
Ebenso wichtig ist die Datensicherheit. Zugriff auf Verbrauchsdaten dürfen nur berechtigte Personen erhalten. Digitale Systeme müssen gegen unbefugten Zugriff geschützt sein und Datenübertragungen müssen verschlüsselt erfolgen.
Für die Praxis bedeutet das: Hausverwaltungen müssen klare Eingriffsregelungen, dokumentierte Prozesse und verlässliche Dienstleister einsetzen. Ein sorgfältiger Umgang mit Messdaten schützt nicht nur die Mieter, sondern reduziert auch Haftungs- und Bußgeldrisiken erheblich.
Chris Nagel
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Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
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