Mess- und Eichgesetz einfach erklärt: Pflichten, Fristen und typische Fehler in Mehrfamilienhäusern

Hausverwaltung
11 März 2026
Mess- und Eichgesetz einfach erklärt: Pflichten, Fristen und typische Fehler in Mehrfamilienhäusern

Was ist das Mess- und Eichgesetz?

Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) regelt in Deutschland, wie Messgeräte im geschäftlichen und abrechnungsrelevanten Einsatz verwendet werden dürfen. Ziel ist es, korrekte Messwerte sicherzustellen und Verbraucher wie auch Abrechnende rechtlich zu schützen.

Kurz erklärt für Hausverwaltungen:

  • Das Gesetz stellt sicher, dass Messwerte korrekt, nachvollziehbar und rechtssicher sind.
  • Es gilt für alle Messgeräte, die zur Abrechnung genutzt werden, z.B. Strom-, Wasser-, Wärme- und Gaszähler – Gas Funkzähler Marktredwitz.
  • Messgeräte müssen bestimmten technischen Anforderungen entsprechen und regelmäßig geeicht sein.
  • Abrechnungen auf Basis nicht konformer Messgeräte können angreifbar oder unwirksam sein.

Warum ist das wichtig in der Praxis?

  • Rechtssichere Betriebskostenabrechnungen
  • Schutz vor Nachforderungen, Kürzungen und Rechtsstreitigkeiten
  • Klare Verantwortlichkeiten für Eigentümer und Hausverwaltungen
  • Grundlage für transparente und faire Abrechnung gegenüber Mietern

Für Hausverwaltungen ist das Mess- und Eichgesetz damit ein zentrales Regelwerk, um Abrechnungsrisiken zu vermeiden und den ordnungsgemäßen Betrieb von Immobilien sicherzustellen.

Was ist das Maß- und Eichgesetz?

Das Maß- und Eichgesetz ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das heutige Mess- und Eichgesetz. Gemeint ist damit das gesetzliche Regelwerk, das sicherstellt, dass Messungen korrekt, vergleichbar und rechtssicher sind, insbesondere dann, wenn sie für Abrechnungen genutzt werden.

Für Hausverwaltungen bedeutet das: Immer wenn Verbräuche gemessen und Kosten auf Mieter umgelegt werden, etwa bei Strom, Wasser oder Wärme, müssen die eingesetzten Messgeräte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Das Gesetz schützt sowohl Mieter vor falschen Abrechnungen als auch Eigentümer und Verwalter vor rechtlichen Risiken.

Kurz gesagt sorgt das Maß- und Eichgesetz dafür, dass Messergebnisse verlässlich, transparent und gerichtsfest sind und bildet damit eine zentrale Grundlage für eine ordnungsgemäße Immobilienverwaltung.

Was ist Mess- und Eichwesen?

Das Mess- und Eichwesen umfasst alle gesetzlichen, technischen und organisatorischen Regelungen, die sicherstellen, dass Messungen richtig, vergleichbar und überprüfbar sind. Es bildet die praktische Grundlage für das Mess- und Eichgesetz.

Einfach erklärt für Hausverwaltungen:

  • Es regelt, wie Messgeräte geprüft, zugelassen und überwacht werden.
  • Es stellt sicher, dass Verbrauchswerte korrekt erfasst und abgerechnet werden können.
  • Es betrifft alle abrechnungsrelevanten Messungen, z.B. bei Strom, Wasser, Wärme und Gas.

Zum Mess- und Eichwesen gehören unter anderem:

  • die Eichung und Konformitätsbewertung von Messgeräten
  • die Überwachung durch zuständige Eichbehörden
  • klare Vorgaben für Einsatz, Betrieb und Dokumentation
  • Kontrollen zur Sicherstellung von Manipulationsschutz und Genauigkeit

Für Hausverwaltungen ist das Mess- und Eichwesen entscheidend, weil es die Verlässlichkeit von Verbrauchsdaten garantiert und damit eine rechtssichere Betriebskostenabrechnung ermöglicht.

Welche Messgeräte müssen geeicht werden?

Geeicht werden müssen alle Messgeräte, die zur Abrechnung von Leistungen oder Verbräuchen eingesetzt werden. Sobald ein Messwert Grundlage für eine Kostenverteilung gegenüber Mietern ist, greift das Mess- und Eichrecht.

In der Praxis betrifft das vor allem Stromzähler, Wasserzähler, Wärmemengenzähler, Heizkostenverteiler sowie Gaszähler. Auch Unterzähler in Mehrfamilienhäusern unterliegen der Eichpflicht, wenn sie abrechnungsrelevant sind.

Für Hausverwaltungen bedeutet das: Nur gültig geeichte Messgeräte dürfen für Betriebskostenabrechnungen verwendet werden. Geräte mit abgelaufener Eichfrist oder ohne gesetzeskonforme Kennzeichnung können Abrechnungen angreifbar machen und zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Was regelt das Mess- und Eichgesetz grundsätzlich?

Das Mess- und Eichgesetz legt fest, unter welchen Bedingungen Messgeräte in Deutschland eingesetzt, betrieben und abgerechnet werden dürfen. Ziel ist es, korrekte Messwerte sicherzustellen und Missbrauch zu vermeiden.

Grundsätzlich regelt das Gesetz:

  • welche Messgeräte eichpflichtig sind
  • welche technischen Anforderungen Messgeräte erfüllen müssen
  • wie Eichung, Konformitätsbewertung und Kennzeichnung erfolgen
  • wie lange Eichfristen gelten und wann ein Austausch nötig ist
  • welche Pflichten Eigentümer, Hausverwaltungen und Messstellenbetreiber haben

Bedeutung für die Praxis:

  • Abrechnungen müssen auf gültig geeichten Messgeräten basieren
  • Messwerte müssen nachvollziehbar und überprüfbar sein
  • Verstöße können zu Abrechnungsausfällen, Beanstandungen und Bußgeldern führen

Für Hausverwaltungen schafft das Mess- und Eichgesetz damit die rechtliche Grundlage für eine sichere und transparente Verbrauchsabrechnung.

Warum ist das Mess- und Eichgesetz für Hausverwaltungen relevant?

Das Mess- und Eichgesetz ist für Hausverwaltungen zentral, weil es die Rechtssicherheit von Betriebskostenabrechnungen bestimmt. Alle abrechnungsrelevanten Verbrauchswerte, etwa für Heizung, Wasser oder Strom, dürfen nur auf Basis gesetzeskonformer Messgeräte verwendet werden.

Werden Zähler mit abgelaufener Eichfrist oder ohne gültige Kennzeichnung eingesetzt, können Abrechnungen beanstandet oder gekürzt werden. Das führt nicht nur zu finanziellen Verlusten, sondern auch zu einem erhöhten Haftungs- und Konfliktrisiko mit Mietern und Eigentümern – Warmwasserzähler Eichfrist.

Für Hausverwaltungen bedeutet das Gesetz daher vor allem eines: Planungssicherheit, Transparenz und eine verlässliche Grundlage für eine ordnungsgemäße und nachvollziehbare Immobilienbewirtschaftung.

„Das Mess- und Eichgesetz ist für Hausverwaltungen kein Randthema, sondern die Grundlage jeder rechtssicheren Abrechnung und damit ein zentraler Schutz vor finanziellen und rechtlichen Risiken.“ - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche Ziele verfolgt das Mess- und Eichgesetz?

Das Mess- und Eichgesetz verfolgt das Ziel, korrekte und verlässliche Messungen sicherzustellen, insbesondere dort, wo Messwerte als Grundlage für Abrechnungen und Verträge dienen.

Die wichtigsten Ziele im Überblick:

  • Schutz von Verbrauchern und Mietern vor falschen Abrechnungen
  • Sicherstellung von fairen und vergleichbaren Messwerten
  • Schaffung von Rechtssicherheit für Eigentümer und Hausverwaltungen
  • Vermeidung von Manipulation und Messfehlern
  • Einheitliche technische Standards für Messgeräte
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Verbrauchsdaten

Für Hausverwaltungen schafft das Mess- und Eichgesetz damit einen klaren rechtlichen Rahmen, um Verbrauchskosten korrekt umzulegen und Streitigkeiten sowie finanzielle Risiken zu vermeiden.

Welche Messgeräte fallen unter das Mess- und Eichgesetz?

Relevante Messgeraäte für das Mess- und Eichgesetz Relevante Messgeraäte für das Mess- und Eichgesetz

Unter das Mess- und Eichgesetz fallen alle, die zur Erfassung und Abrechnung von Verbräuchen eingesetzt werden. Entscheidend ist nicht die Technik, sondern der Zweck: Sobald ein Messwert Grundlage für eine Kostenverteilung ist, gilt das Gesetz.

In der Immobilienpraxis betrifft das vor allem Stromzähler, Wasserzähler, Wärmemengenzähler, Heizkostenverteiler und Gaszähler. Auch Unterzähler in Mehrparteienhäusern sind eingeschlossen, wenn sie abrechnungsrelevant sind.

Für Hausverwaltungen heißt das: Nur gesetzeskonforme und korrekt gekennzeichnete Messgeräte dürfen verwendet werden. Andernfalls können Abrechnungen angezweifelt und rechtlich angegriffen werden.

Welche Unterschiede bestehen zwischen Strom, Wasser, Wärme und Gas?

Die Unterschiede ergeben sich vor allem aus Messverfahren, Eichfristen und abrechnungsrechtlichen Anforderungen. Für Hausverwaltungen ist es wichtig, diese Unterschiede zu kennen, um rechtssicher abzurechnen.

Die wichtigsten Unterschiede im Überblick:

Strom

  • Messung in Kilowattstunden
  • Lange Eichfristen, meist 8 Jahre
  • Häufig zentrale Messstellen und externe Messstellenbetreiber

Wasser

  • Unterscheidung zwischen Warm und Kaltwasserzähler
  • Kürzere Eichfristen, in der Regel 6 Jahre
  • Hohe Relevanz für Betriebskostenabrechnungen

Wärme

  • Erfassung über Wärmemengenzähler oder Heizkostenverteiler
  • Strenge Vorgaben aus Mess- und Eichrecht und Heizkostenverordnung
  • Hohe Anforderungen an Genauigkeit und Transparenz

Gas

  • Messung in Kubikmetern, Abrechnung in Kilowattstunden
  • Eichfristen meist 8 Jahre
  • Sicherheits- und Prüfanforderungen besonders hoch

Für Hausverwaltungen bedeutet das: Je nach Medium gelten unterschiedliche Pflichten und Fristen, die aktiv überwacht werden müssen, um Abrechnungsfehler und rechtliche Risiken zu vermeiden.

Welche Rolle spielt das Mess- und Eichgesetz bei der Betriebskostenabrechnung?

Das Mess- und Eichgesetz bildet die rechtliche Grundlage jeder Betriebskostenabrechnung, die auf Verbrauchswerten basiert. Nur Messwerte aus gültig geeichten und gesetzeskonformen Messgeräten dürfen zur Kostenverteilung herangezogen werden.

Sind Zähler nicht korrekt geeicht oder fehlt eine gesetzliche Kennzeichnung, können Abrechnungen angefochten, gekürzt oder für unwirksam erklärt werden. Für Hausverwaltungen ist das Gesetz daher ein zentrales Instrument, um Rechtssicherheit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz gegenüber Mietern sicherzustellen

Heidi Systems unterstützt Hausverwaltungen dabei, die Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes zuverlässig einzuhalten. Zum Einsatz kommen ausschließlich eichrechtskonforme Funk-Zähler, deren Einbau und Austausch professionell organisiert werden, sodass ungültige oder abgelaufene Geräte frühzeitig erkannt und ersetzt werden können. Gleichzeitig werden alle relevanten Messdaten digital erfasst und revisionssicher dokumentiert, wodurch die Nachvollziehbarkeit der Verbrauchswerte für Abrechnungen deutlich verbessert wird. Für Hausverwaltungen entsteht dadurch eine stabile Grundlage für rechtssichere Betriebskostenabrechnungen und eine transparente Kommunikation mit Eigentümern und Mietern.

Wer ist nach dem Gesetz verantwortlich Eigentümer oder Verwalter?

Nach dem Mess- und Eichgesetz liegt die Hauptverantwortung grundsätzlich beim Eigentümer der Immobilie. Er ist dafür verantwortlich, dass abrechnungsrelevante Messgeräte gesetzeskonform eingesetzt werden.

In der Praxis gilt jedoch:

  • Der Eigentümer trägt die rechtliche Gesamtverantwortung
  • Die Hausverwaltung übernimmt die operative Umsetzung im Rahmen des Verwaltervertrags
  • Die Pflichten können delegiert, aber nicht vollständig übertragen werden

Für Hausverwaltungen bedeutet das konkret:

  • Überwachung von Eichfristen und Gerätestatus
  • Koordination von Tausch, Prüfung und Wartung
  • Sicherstellung einer korrekten Abrechnung

Kommt es zu Verstößen, können sowohl Eigentümer als auch Hausverwaltung haftungsrechtlich betroffen sein. Klare Zuständigkeiten und dokumentierte Prozesse sind daher entscheidend.

Welche Pflichten treffen Hausverwaltungen konkret?

Hausverwaltungen haben die Pflicht, den ordnungsgemäßen Einsatz abrechnungsrelevanter Messgeräte sicherzustellen. Dazu gehört vor allem die laufende Kontrolle, dass alle eingesetzten Zähler gesetzeskonform, korrekt gekennzeichnet und innerhalb der gültigen Eichfristen betrieben werden.

In der Praxis müssen Hausverwaltungen den Zählerbestand dokumentieren, notwendige Gerätewechsel oder Prüfungen rechtzeitig veranlassen und sicherstellen, dass Abrechnungen ausschließlich auf zulässigen Messwerten beruhen. Werden diese Pflichten vernachlässigt, drohen Abrechnungsfehler, Haftungsrisiken und Konflikte mit Mietern und Eigentümern – WEG Hausverwaltung Pflichten.

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten bundesweit?

Bedeutung von gesetzlichen Grundlagen zum Mess- und Eichwesen für HausverwaltungenBedeutung von gesetzlichen Grundlagen zum Mess- und Eichwesen für Hausverwaltungen

Die gesetzlichen Grundlagen zum Mess- und Eichwesen gelten in Deutschland einheitlich auf Bundesebene und schaffen verbindliche Standards für alle Marktteilnehmer.

Zentrale bundesweite Regelwerke sind:

  • das Mess- und Eichgesetz (MessEG) als rechtliche Basis
  • die Mess- und Eichverordnung (MessEV) mit detaillierten Ausführungsregeln
  • ergänzende EU-Vorgaben, insbesondere zur Konformitätsbewertung von Messgeräten
  • technische Richtlinien und Normen, die den ordnungsgemäßen Einsatz konkretisieren

Für Hausverwaltungen bedeutet das:

  • gleiche rechtliche Anforderungen in allen Bundesländern
  • klare Vorgaben für Eichung, Betrieb und Dokumentation
  • verlässliche Grundlage für rechtssichere Abrechnungen

Abweichungen ergeben sich nicht im Gesetz selbst, sondern erst beim Vollzug durch die Länder.

Welche Landesbehörden sind für Überwachung und Vollzug zuständig?

Für die Überwachung und den Vollzug des Mess- und Eichrechts sind in Deutschland die Eichbehörden der Bundesländer zuständig. Sie kontrollieren, ob Messgeräte gesetzeskonform eingesetzt, korrekt gekennzeichnet und innerhalb der gültigen Eichfristen betrieben werden.

Je nach Bundesland sind diese Aufgaben bei Landeseichämtern, Eichdirektionen oder entsprechend benannten Fachbehörden angesiedelt. Für Hausverwaltungen ist wichtig zu wissen, dass Prüfungen und Kontrollen länderabhängig organisiert, inhaltlich jedoch auf denselben bundesrechtlichen Vorgaben basieren.

In der Praxis erleichtert Heidi Systems Hausverwaltungen die Einhaltung dieser bundesweit geltenden Mess- und Eichvorgaben erheblich. Die eingesetzten Funk-Zähler erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und werden im Rahmen eines strukturierten Gerätemanagements überwacht, sodass Eichfristen und Gerätestatus jederzeit nachvollziehbar bleiben. Alle relevanten Geräte- und Messdaten werden digital dokumentiert und zentral bereitgestellt, wodurch Nachweise gegenüber Behörden oder bei Prüfungen schnell verfügbar sind. Für Hausverwaltungen bedeutet das mehr Transparenz über den Gerätestand im Gebäude und eine deutlich vereinfachte Organisation der gesetzlichen Vorgaben.

Gibt es Unterschiede im Vollzug zwischen den Bundesländern?

Ja, es gibt Unterschiede im Vollzug des Mess- und Eichrechts zwischen den Bundesländern, auch wenn die gesetzlichen Grundlagen bundesweit einheitlich sind.

Typische Unterschiede betreffen:

  • Organisation der Eichbehörden und Zuständigkeiten
  • Prüfintervalle und Intensität von Kontrollen
  • Abläufe bei Beanstandungen und Nachweisen
  • Auslegungsspielräume bei Dokumentationspflichten

Wichtig für Hausverwaltungen:

  • Die Pflichten bleiben überall gleich
  • Unterschiede zeigen sich vor allem in der praktischen Kontrolle
  • Saubere Dokumentation und Fristenmanagement reduzieren Risiken unabhängig vom Bundesland

Wer seine Prozesse bundesweit gesetzeskonform aufsetzt, ist auch bei länderspezifischem Vollzug auf der sicheren Seite.

Was bedeutet Eichung im rechtlichen Sinne?

Im rechtlichen Sinne bezeichnet die Eichung die staatlich geregelte Bestätigung, dass ein Messgerät korrekte und zulässige Messwerte liefert. Sie stellt sicher, dass Messergebnisse verlässlich, vergleichbar und rechtlich verwertbar sind.

Für Hausverwaltungen ist die Eichung entscheidend, weil nur Messgeräte mit gültiger Eichung zur Abrechnung von Verbräuchen eingesetzt werden dürfen. Nach Ablauf der Eichfrist verliert das Gerät seine Rechtsgültigkeit, auch wenn es technisch noch einwandfrei funktioniert.

Wie lange gelten die gesetzlichen Eichfristen?

Die gesetzlichen Eichfristen legen fest, wie lange ein Messgerät für Abrechnungszwecke verwendet werden darf. Nach Ablauf dieser Frist muss das Gerät ersetzt oder erneut geprüft werden.

Übliche Eichfristen im Überblick:

Wasserzähler

Wärmemengenzähler

  • in der Regel 6 Jahre

Heizkostenverteiler

  • meist 10 Jahre, abhängig vom Gerätetyp

Stromzähler

  • in der Regel 8 Jahre

Gaszähler

  • meist 8 Jahre

Für Hausverwaltungen wichtig:

  • Die Frist beginnt mit dem Eichjahr, nicht mit dem Einbaudatum
  • Nach Fristablauf sind Messwerte nicht mehr abrechnungsfähig
  • Ein aktives Fristenmanagement verhindert Abrechnungs- und Haftungsrisiken

Was passiert bei abgelaufener Eichfrist?

Ist die Eichfrist eines Messgeräts abgelaufen, darf es nicht mehr für Abrechnungszwecke verwendet werden. Die erfassten Verbrauchswerte gelten dann als rechtlich nicht verwertbar, auch wenn das Gerät technisch noch funktioniert.

Für Hausverwaltungen bedeutet das ein hohes Risiko: Betriebskostenabrechnungen können angefochten oder gekürzt werden, und es drohen finanzielle Verluste sowie zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Deshalb ist es entscheidend, Eichfristen frühzeitig zu überwachen und den Zählertausch oder eine rechtzeitige Prüfung einzuplanen.

„Eine abgelaufene Eichfrist macht Messwerte faktisch wertlos, technisch funktionierende Zähler helfen dann rechtlich nicht weiter.“ - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche wirtschaftlichen Risiken entstehen bei Verstößen?

Typische wirtschaftliche Risiken bei VerstößenTypische wirtschaftliche Risiken bei Verstößen

Verstöße gegen das Mess- und Eichgesetz können für Hausverwaltungen erhebliche wirtschaftliche Folgen haben, da sie direkt die Abrechnungsfähigkeit von Verbräuchen betreffen.

Typische wirtschaftliche Risiken sind:

  • Kürzung oder Ausfall von Betriebskostenabrechnungen
  • Rückforderungen bereits abgerechneter Beträge
  • zusätzlicher Aufwand für Nachberechnungen und Korrekturen
  • Bußgelder durch Aufsichtsbehörden
  • steigende Verwaltungskosten und Imageschäden

In der Praxis heißt das:
Fehlendes Fristenmanagement oder unklare Zuständigkeiten führen schnell zu finanziellen Verlusten, die sich mit klaren Prozessen und rechtzeitiger Planung vermeiden lassen.

Welche Anforderungen gelten an Datenschutz und Datensicherheit?

Beim Einsatz von Messgeräten und der Verarbeitung von Verbrauchsdaten gelten strenge Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit. Verbrauchswerte gelten als personenbezogene Daten, sobald sie einem Mieter oder einer Wohneinheit zugeordnet werden können.

Hausverwaltungen müssen sicherstellen, dass die Verbrauchsdatenerfassung zweckgebunden, sicher gespeichert und nur von berechtigten Stellen verarbeitet werden. Besonders bei fernauslesbaren und digitalen Messsystemen sind technische und organisatorische Maßnahmen erforderlich, um Datenmissbrauch, unbefugten Zugriff und Manipulation zu verhindern.

Eine konsequente Beachtung von DSGVO, Mess- und Eichrecht schafft Rechtssicherheit und stärkt zugleich das Vertrauen der Mieter.

„Verbrauchsdaten sind Vertrauensdaten, wer sie nicht schützt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch das Vertrauen der Mieter.“ - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

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