Mess- und Eichgesetz – Pflichten, Fristen und Konsequenzen
Was regelt das Mess- und Eichgesetz?
Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) legt die rechtlichen Grundlagen fest, damit Messungen im geschäftlichen und öffentlichen Bereich korrekt, vergleichbar und nachvollziehbar sind. Für Hausverwaltungen ist es besonders relevant, weil es die Basis für rechtssichere Abrechnungen bildet – Abrechnungspflicht.
Kerninhalte des MessEG:
- Sicherstellung richtiger und verlässlicher Messergebnisse
- Schutz von Mietern und Eigentümern vor falschen Abrechnungen
- Einheitliche Anforderungen an Messgeräte im Einsatz
- Verbindliche Regeln zu Eichung, Inbetriebnahme und Verwendung
- Kontrolle und Überwachung durch staatliche Stellen
Bedeutung für Hausverwaltungen:
- Verbrauchswerte dürfen nur mit geeichten Messgeräten abgerechnet werden
- Abrechnungen müssen auf rechtlich zulässigen Messungen beruhen
- Verstöße können Abrechnungen angreifbar machen und Haftungsrisiken auslösen
Kurz gesagt: Das MessEG sorgt dafür, dass Verbrauchsmessungen rechtssicher sind und Betriebskostenabrechnungen auf einer verlässlichen Grundlage stehen.
„Das Mess- und Eichgesetz ist die stille Grundlage jeder rechtssicheren Abrechnung. "Wer es ignoriert, riskiert mehr als nur formale Fehler.“ - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Was ist das Maß- und Eichgesetz?
Das Maß- und Eichgesetz, heute als Mess- und Eichgesetz (MessEG) fortgeführt, ist das zentrale Rechtswerk in Deutschland zur Sicherstellung korrekter Messungen. Es regelt, dass Messergebnisse im geschäftlichen Verkehr, etwa bei der Abrechnung von Wasser, Wärme oder Strom, verlässlich und überprüfbar sind.
Für Hausverwaltungen bedeutet das: Verbrauchswerte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie mit zugelassenen und geeigneten Messgeräten erfasst wurden. Das Gesetz stellt damit sicher, dass Abrechnungen transparent, vergleichbar und rechtssicher sind und sowohl Mieter als auch Eigentümer vor falschen Messwerten geschützt werden – Digitale Verbrauchsinformation.
Kurz gefasst: Das Maß- und Eichgesetz schafft Vertrauen in Messwerte und ist eine grundlegende Voraussetzung für jede ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung.
Wann müssen Messgeräte geeicht werden?
Messgeräte müssen immer dann geeicht sein, wenn ihre Messwerte für Abrechnungen oder andere rechtsrelevante Zwecke genutzt werden. Für Hausverwaltungen ist das vor allem bei der Betriebskostenabrechnung entscheidend.
Eichpflicht besteht insbesondere:
- vor der erstmaligen Inbetriebnahme eines neuen Messgerätes
- nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Eichfrist
- nach einer Reparatur oder technischen Veränderung, die das Messergebnis beeinflussen kann
- wenn Messwerte gegenüber Mietern oder Eigentümern geltend gemacht werden
Typische Eichfristen im Wohnungsbestand:
- Wasserzähler: 6 Jahre
- Warmwasserzähler: 6 Jahre
- Wärmezähler: 6 Jahre
- Stromzähler: 8 Jahre
Wichtig für Hausverwaltungen:
- Abgelaufene Eichfristen machen Messwerte abrechnungsrechtlich angreifbar
- Nicht geeichte Geräte dürfen nicht für Kostenverteilungen genutzt werden
- Die Überwachung der Eichfristen ist Teil der Sorgfaltspflicht der Verwaltung
Was ist Mess- und Eichwesen?
Das Mess- und Eichwesen umfasst alle staatlichen und rechtlichen Regelungen, die sicherstellen, dass die Messungen richtig, nachvollziehbar und vergleichbar sind. Es bildet die Grundlage dafür, dass Messwerte im Alltag und insbesondere im wirtschaftlichen Verkehr Vertrauen genießen.
Im Bereich der Hausverwaltung sorgt das Mess- und Eichwesen dafür, dass Verbrauchswerte für Wasser, Wärme oder Strom auf einer einheitlichen und geprüften Basis erfasst werden. Dazu gehören die Zulassung von Messgeräten, die regelmäßige Eichung, die Marktüberwachung sowie Kontrollen durch zuständige Behörden.
Kurz gesagt: Das Mess- und Eichwesen stellt sicher, dass Messungen fair, transparent und rechtssicher sind, und bildet damit eine unverzichtbare Grundlage für korrekte Betriebskostenabrechnungen.
Was regelt das Mess- und Eichgesetz grundsätzlich für Hausverwaltungen?
Das Mess- und Eichgesetz definiert den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen Hausverwaltungen Messgeräte einsetzen und Messwerte verwenden dürfen. Es stellt sicher, dass Abrechnungen auf zulässigen und geprüften Messungen beruhen.
Zentrale Regelungen für Hausverwaltungen:
- Einsatz nur von zugelassenen und geeichten Messgeräten
- Einhaltung gesetzlicher Eichfristen und Austausch Pflichten
- Nutzung von Messwerten ausschließlich für rechtlich zulässige Abrechnungen
- Beachtung technischer Vorgaben bei Einbau und Betrieb
- Duldung von Kontrollen durch zuständige Behörden
Praktische Bedeutung im Verwalter-Alltag:
- Messwerte sind Grundlage für Betriebs und Heizkostenabrechnung
- Fehler oder Verstöße können Abrechnungen angreifbar oder unwirksam machen
- Die Überwachung der Geräte gehört zur organisatorischen Verantwortung der Verwaltung
Kurz zusammengefasst: Das MessEG sorgt dafür, dass Hausverwaltungen Messungen rechtssicher einsetzen, Abrechnungen belastbar bleiben und Haftungsrisiken vermieden werden.
Welche Messgeräte fallen im Wohnungsbestand unter das Mess- und Eichgesetz?
Im Wohnungsbestand fallen alle Messgeräte unter das Mess- und Eichgesetz, deren Werte für eine Abrechnung oder Kostenverteilung genutzt werden. Entscheidend ist nicht das Gerät selbst, sondern der abrechnungsrelevante Zweck der Messung.
Typische Messgeräte in Wohngebäuden sind Wasserzähler, Warm Wasserzähler, Wärmezähler, Heizkostenverteiler sowie Stromzähler in Miet- oder Gemeinschaftsanlagen. Auch moderne fernablesbare Messsysteme unterliegen dem Gesetz, sofern sie eichpflichtige Messwerte liefern.
Für Hausverwaltungen bedeutet das: Sobald Verbrauchswerte in eine Abrechnung einfließen, müssen die eingesetzten Messgeräte zugelassen, geeicht und innerhalb der gültigen Eichfrist betrieben werden. Andernfalls ist die Abrechnung rechtlich angreifbar.
Welche Pflichten ergeben sich für Hausverwaltungen aus dem MessEG?
Das Mess- und Eichgesetz überträgt Hausverwaltungen klare Organisations- und Kontrollpflichten, sobald Messgeräte für Abrechnungen eingesetzt werden. Die Verantwortung liegt nicht nur beim Messdienstleister, sondern auch bei der Verwaltung – Hausverwaltung Aufgaben.
Zentrale Pflichten im Überblick:
- Einsatz ausschließlich von zugelassenen und geeichten Messgeräten
- Überwachung und Einhaltung der Eichfristen
- Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Einbaus und Betriebs
- Verwendung von Messwerten nur für rechtlich zulässige Abrechnungen
- Aufbewahrung relevanter Nachweise und Dokumentationen
Weitere praktische Anforderungen:
- Koordination mit Messdienstleistern und Eigentümern
- Reaktion auf Hinweise zu Defekten oder Manipulationsverdacht
- Mitwirkung bei Prüfungen durch zuständige Behörden
Mit Heidi Systems profitieren Hausverwaltungen von einer automatisierten Fristenüberwachung, kostenfreier Installation moderner Funkzähler („Null-Euro-Einbau“) und einer vollständig digitalen Dokumentation aller eichrelevanten Nachweise. Durch transparente Echtzeit-Dashboards behalten Verwaltungen jederzeit den Überblick über Gerätestatus und Austauschzyklen, während Heidi Systems als ganzheitlicher Partner Installation, Betrieb und Service aus einer Hand übernimmt – rechtssicher, effizient und planbar zu einem klar kalkulierbaren Preis pro Wohneinheit und Jahr.
Wie unterscheiden sich Zuständigkeiten auf Bundes- und Länderebene?
Die Zuständigkeiten im Mess- und Eichwesen sind zwischen Bund und Ländern klar aufgeteilt. Der Bund schafft mit dem Mess- und Eichgesetz den einheitlichen Rechtsrahmen, während die praktische Umsetzung den Ländern übertragen ist.
Auf Bundesebene werden die gesetzlichen Grundlagen, technische Anforderungen und europaweite Vorgaben festgelegt. Die Länder sind dagegen für den Vollzug, die Marktüberwachung und die Kontrolle der Messgeräte zuständig. Sie bestimmen die jeweiligen Eichbehörden und organisieren Prüfungen sowie Stichproben.
Für Hausverwaltungen bedeutet das: Die rechtlichen Pflichten gelten bundesweit einheitlich, die Kontrollpraxis und Ansprechpartner können sich jedoch je nach Bundesland unterscheiden.
Welche Landesbehörden sind für Überwachung und Vollzug zuständig?
Die Überwachung und der Vollzug des Mess- und Eichgesetzes liegen in der Verantwortung der Bundesländer. Jedes Land organisiert diese Aufgaben eigenständig, orientiert sich dabei aber an den bundesrechtlichen Vorgaben.
Typische zuständige Stellen sind:
- Eichbehörden oder Eichaufsichtsbehörden der Länder
- Landesbetriebe für Mess- und Eichwesen
- In einigen Ländern spezialisierte Regierungspräsidien oder Landesverwaltungsämter
Aufgaben dieser Behörden:
- Kontrolle von Messgeräten im Einsatz
- Durchführung von Stichprobenprüfungen
- Überwachung der Eichfristen und Zulassungen
- Ahndung von Verstößen gegen das MessEG
Relevanz für Hausverwaltungen:
- Ansprechpartner und Vorgehensweisen unterscheiden sich je nach Bundesland
- Prüfungen können angekündigt oder unangekündigt erfolgen
- Eine saubere Dokumentation erleichtert den Umgang mit Behörden deutlich
Hausverwaltungen müssen die landesspezifisch zuständigen Eichbehörden kennen, da diese den praktischen Vollzug des MessEG sicherstellen.
Wie unterscheiden sich Vollzugspraxis und Kontrollintensität zwischen den Bundesländern?
Obwohl das Mess- und Eichgesetz bundesweit einheitlich gilt, unterscheidet sich die Vollzugspraxis zwischen den Bundesländern spürbar. Grund dafür sind unterschiedliche organisatorische Strukturen, Personalressourcen und länderspezifische Schwerpunkte der Aufsichtsbehörden.
In einigen Ländern erfolgen Kontrollen eher stichprobenartig und anlassbezogen, in anderen wird eine regelmäßige und intensive Überwachung praktiziert. Auch die Auslegung von Detailfragen, etwa bei Dokumentationsanforderungen oder fernablesbaren Systemen, kann leicht variieren.
Für Hausverwaltungen bedeutet das: Die gesetzlichen Pflichten bleiben gleich, doch die Wahrscheinlichkeit von Prüfungen und der konkrete Ablauf können je nach Standort unterschiedlich sein. Eine saubere Umsetzung des MessEG reduziert Risiken unabhängig vom Bundesland.
Welche Eichfristen gelten für Wasserzähler, Wärmezähler und Stromzähler?
Die Eichfristen sind gesetzlich festgelegt und bestimmen, wie lange ein Messgerät für Abrechnungszwecke genutzt werden darf. Nach Ablauf der Frist darf der Messwert nicht mehr verwendet werden.
Übersicht der gängigen Eichfristen im Wohnungsbestand:
- Kaltwasserzähler: 6 Jahre
- Warmwasserzähler: 6 Jahre
- Wärmezähler: 6 Jahre
- Stromzähler: 8 Jahre
Wichtige Punkte für Hausverwaltungen:
- Die Eichfrist beginnt mit dem Eichjahr, nicht mit dem Einbaudatum
- Nach Fristablauf ist ein Austausch oder eine Nacheichung erforderlich
- Abrechnungen mit abgelaufener Eichung sind rechtlich angreifbar
- Die Fristen gelten auch für fernablesbare Geräte
Wie ist der Umgang mit Stichprobenprüfungen und Nachreichungen geregelt?
Das Mess- und Eichgesetz erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen Stichprobenprüfungen als Alternative zum vollständigen Geräteaustausch. Dabei wird eine repräsentative Auswahl baugleicher Messgeräte geprüft, um deren Messgenauigkeit zu bestätigen.
Fällt die Stichprobe positiv aus, kann die Eichfrist der verbleibenden Geräte verlängert werden. Bei einem negativen Ergebnis müssen alle betroffenen Messgeräte ausgetauscht oder einzeln nachgeeicht werden. Die Organisation erfolgt meist über Messdienstleister, bleibt aber in der Verantwortung der Hausverwaltung.
Für die Praxis gilt: Stichprobenprüfungen müssen fristgerecht beantragt, fachlich korrekt durchgeführt und lückenlos dokumentiert werden. Ohne gültigen Nachweis dürfen die Messwerte nicht für Abrechnungen verwendet werden.
Mit Heidi Systems erhalten Hausverwaltungen eine automatisierte Überwachung aller Stichproben- und Eichfristen inklusive digitaler Dokumentation, sodass keine Antrags- oder Nachweisfristen versäumt werden. Durch die kostenfreie Installation moderner Funkzähler („Null-Euro-Einbau“) und die transparente Echtzeit-Übersicht im Dashboard behalten Verwaltungen jederzeit den Status aller Geräte im Blick. Als ganzheitlicher Partner übernimmt Heidi Systems Organisation, Durchführung und Nachweisführung aus einer Hand – effizient, rechtssicher und planbar pro Wohneinheit und Jahr.
Welche Anforderungen gelten für den Einbau und Betrieb geeigneter Messgeräte?
Der Einbau und Betrieb geeigneter Messgeräte unterliegen klaren technischen und organisatorischen Vorgaben. Ziel ist, dass Messwerte korrekt, unverfälscht und nachvollziehbar erfasst werden.
Wesentliche Anforderungen beim Einbau:
- Verwendung nur von zugelassenen und geeichten Geräten
- Einbau gemäß Herstellerangaben und eichrechtlichen Vorgaben
- Sicherstellung der richtigen Einbaulage und Durchflussrichtung
- Schutz vor Manipulation und Beschädigung
Anforderungen im laufenden Betrieb:
- Erhalt des Eichzustands über die gesamte Nutzungsdauer
- Keine baulichen oder technischen Veränderungen am Messgerät
- Regelmäßige Sichtkontrollen auf Beschädigungen oder Plombenbruch
- Austausch oder Nacheichung nach Ablauf der Eichfrist
Bedeutung für Hausverwaltungen:
- Fehler beim Einbau können Messwerte bei der Verbrauchserfassung unverwertbar machen
- Mängel im Betrieb führen zu Abrechnungsrisiken.
- Eine saubere Abstimmung mit Messdienstleistern ist entscheidend
Welche Rolle spielen Messdienstleister im Kontext des MessEG?
Messdienstleister nehmen im Rahmen des Mess- und Eichgesetzes eine unterstützende und operative Rolle ein. Sie übernehmen in der Praxis häufig den Einbau, den Austausch sowie die Überwachung von Eichfristen und organisieren Stichprobenprüfungen oder Nacheichungen.
Rechtlich bleibt die Gesamtverantwortung der Funkablesung jedoch bei der Hausverwaltung bzw. beim Eigentümer. Messdienstleister handeln im Auftrag und müssen die gesetzlichen Vorgaben einhalten, entbinden die Verwaltung aber nicht von ihrer Kontrollpflicht.
Für Hausverwaltungen ist entscheidend, dass Leistungen und Verantwortlichkeiten klar vertraglich geregelt sind. Nur so lassen sich Abrechnungsrisiken, Haftungsfragen und Probleme bei Behördenprüfungen vermeiden.
Welche Besonderheiten gelten bei fernablesbaren Messsystemen?
Fernablesbare Messsysteme unterliegen denselben eichrechtlichen Grundpflichten wie klassische Geräte, bringen aber zusätzliche technische und organisatorische Anforderungen mit sich.
Wesentliche Besonderheiten:
- Auch fernablesbare Zähler müssen zugelassen und geeicht sein
- Die Messwerterfassung und die Datenübertragung sind eichrechtlich relevant
- Software und Schnittstellen dürfen das Messergebnis nicht beeinflussen – Software WEG Hausverwaltung
- Änderungen an Firmware oder Konfiguration können den Rauchstatus beeinträchtigen
Besondere Pflichten für Hausverwaltungen:
- Sicherstellung der Unveränderbarkeit der Messwerte
- Dokumentation von Systemwechseln, Updates und Geräetausch
- Klare Abgrenzung zwischen Messwert und nachgelagerter Datenverarbeitung
„Fernablesbare Messsysteme bringen Effizienz, aber nur dann, wenn Eichrecht und Datensicherheit konsequent zusammengedacht werden.“ - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wie beeinflusst die Digitalisierung die Anforderungen des MessEG?
Die Digitalisierung verändert die praktische Anwendung des Mess- und Eichgesetzes deutlich, ohne dessen Grundprinzipien aufzuheben. Auch digitale Messsysteme müssen richtige und nachvollziehbare Messwerte liefern und den eichrechtlichen Vorgaben entsprechen.
Durch Software, Funkablesung und automatisierte Prozesse rücken neben dem Messgerät selbst auch die digitale Verarbeitungskette in den Fokus. Messwerte müssen unveränderbar, eindeutig zuordenbar und langfristig prüfbar bleiben. Jede technische Änderung kann den Rauchstatus beeinflussen und erfordert eine erneute Bewertung.
Für Hausverwaltungen bedeutet das: Digitalisierung bringt Effizienz, verlangt aber mehr Kontrolle, Dokumentation und technisches Verständnis, um Rechnungen rechtssicher zu halten.
Welche Anforderungen bestehen an die Datensicherheit und Datenintegrität?
Beim Einsatz von Messgeräten und Abrechnungssystemen müssen Messwerte nicht nur korrekt, sondern auch geschützt und unveränderbar sein. Das Mess- und Eichgesetz greift hier in Verbindung mit Datenschutzvorgaben.
Zentrale Anforderungen:
- Sicherstellung der Unveränderbarkeit von Messwerten
- Schutz vor Manipulation, Verlust oder unbefugtem Zugriff
- Klare Trennung zwischen Messwert und nachgelagerter Verarbeitung
- Nachvollziehbarkeit aller Datenwege und Systemeingriffe
Besondere Pflichten im Verwaltungsalltag:
- Einsatz von zertifizierten Systemen und sicheren Übertragungswegen
- Dokumentation von Zugriffen, Änderungen und Updates
- Kontrolle externer Dienstleister und IT-Systeme
Wie sind personenbezogene Verbrauchsdaten rechtssicher zu verarbeiten?
Personenbezogene Verbrauchsdaten unterliegen neben dem Mess- und Eichgesetz auch der Datenschutz-Grundverordnung. Für Hausverwaltungen bedeutet das, dass Messwerte nur zweckgebunden, transparent und sicher verarbeitet werden dürfen – Digitale Verbrauchsinformation.
Verbrauchsdaten dürfen ausschließlich für Abrechnungs- und Verwaltungszwecke genutzt und nur an berechtigte Stellen weitergegeben werden, etwa Messdienstleister oder Eigentümer. Gleichzeitig müssen technische und organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass die Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.
Wichtig ist zudem eine klare Dokumentation der Datenverarbeitung. Mieter haben Anspruch auf Auskunft, und Daten müssen gelöscht werden, sobald keine rechtliche Aufbewahrungspflicht mehr besteht. Eine saubere Struktur minimiert Haftungsrisiken und stärkt das Vertrauen aller Beteiligten.
Welche wirtschaftlichen Auswirkungen haben Eichfristen auf den Gebäudebestand?
Eichfristen haben einen direkten Einfluss auf Kosten, Investitionsplanung und Abrechnung der Sicherheit im Gebäudebestand. Sie bestimmen, wann Messgeräte ersetzt oder geprüft werden müssen.
Wesentliche wirtschaftliche Auswirkungen:
- Regelmäßige Investitionen durch turnusmäßigen Geräteaustausch
- Planbare, aber dauerhafte Instandhaltungs- und Nebenkosten
- Einfluss auf die Umlagefähigkeit von Kosten in der Betriebskostenabrechnung
Kostenrisiken bei Nichtbeachtung:
- Abrechnungen können angefochten oder gekürzt werden
- Rückforderungen oder Rechtsstreitigkeiten mit Mietern
- Zusätzliche Kosten durch kurzfristigen Austausch oder Nachrüstung
Steuerungsmöglichkeiten für Hausverwaltungen:
- Langfristige Geräteplanung nach Eichzyklen
- Bündelung von Austauschmaßnahmen zur Kostensenkung
- Abstimmung mit Messdienstleistern und Eigentümerstrategien
„Eichfristen sind kein Verwaltungsdetail, sondern ein wirtschaftlicher Steuerungsfaktor für den gesamten Gebäudebestand." - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wann lohnt sich der Geräteaustausch gegenüber einer Nacheichung?
Ob sich ein Geräteaustausch oder eine Nacheichung lohnt, hängt von Kosten, Alter und technischer Eignung der Messgeräte ab. In der Praxis ist der Austausch häufig wirtschaftlicher, vor allem bei älteren Geräten.
Eine Nacheichung kann sinnvoll sein, wenn die Messgeräte relativ neu, technisch einwandfrei und für eine Stichprobenprüfung zugelassen sind. Der organisatorische Aufwand und das Risiko eines negativen Prüfergebnisses müssen dabei einkalkuliert werden.
Ein Austausch bietet Vorteile, wenn moderne Funktionen wie Fernablesung, geringere Wartung oder längere Nutzungszyklen gewünscht sind. Für Hausverwaltungen ist daher eine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung entscheidend, die nicht nur Einzelkosten, sondern auch langfristige Effizienz und Abrechnung Sicherheit berücksichtigt.
Chris Nagel
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FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
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Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
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