Preisliste Hausverwaltung PDF: Alle Leistungen & Verwaltungskosten kostenlos als Übersicht herunterladen
Wie viel kostet eine Hausverwaltung pro Monat?
Die monatlichen Kosten für eine Hausverwaltung variieren je nach Objektart, Region und Leistungsumfang. Für die Wohnungseigentumsverwaltung (WEG) oder Mietverwaltung gelten in Deutschland folgende grobe Richtwerte:
Durchschnittliche Monatspauschale pro Einheit (Stand 2025):
- WEG-Verwaltung:
20 € bis 30 € pro Wohneinheit - Mietverwaltung:
5 % bis 8 % der monatlichen Kaltmiete
(oder pauschal 25 € bis 40 € pro Einheit)
Was beeinflusst den Preis?
- Anzahl der Einheiten – je mehr, desto günstiger pro Einheit
- Zustand und Alter der Immobilie – mehr Aufwand bei Altbauten
- Technische Ausstattung – z B. digitale Zähler, Fernwartung
- Zusatzleistungen – z B. Heizkostenabrechnung, Rechtsbetreuung
- Lage – Ballungsräume sind teurer als ländliche Regionen
Wichtig:
Die Grundvergütung deckt nur die in § 27 WEG genannten Standardaufgaben ab. Alles darüber hinaus (z B. bauliche Maßnahmen, gerichtliche Vertretung) wird separat abgerechnet. Deshalb lohnt sich ein Blick in die detaillierte Preisliste oder den Verwaltervertrag.
Hausverwaltungen können ihre laufenden Kosten zusätzlich senken, wenn sie mit modernen Dienstleistern wie Heidi Systems arbeiten. Der Einbau der Funkzähler erfolgt vollständig kostenfrei, wodurch Investitionen in Messtechnik entfallen. Zudem sorgt die digitale Verbrauchserfassung für spürbare Zeit- und Kostenersparnis in der Abrechnung, unterstützt durch transparente Echtzeit-Dashboards, die Rückfragen reduzieren und Prozesse beschleunigen. Alle Leistungen werden zu einem fixen Preis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr angeboten, was klare Kostensicherheit schafft und den Verwaltungsaufwand langfristig minimiert.
Was kostet eine Hausverwaltung für 3 Wohneinheiten?
Für ein kleines Objekt mit drei Wohneinheiten liegt der monatliche Verwaltungspreis in der Regel zwischen 70 und 120 Euro gesamt, je nach Region und Leistungsumfang. Das entspricht etwa 25 bis 40 Euro pro Einheit im Monat – Hausverwaltung Kosten.
Je kleiner das Objekt, desto höher fällt der Einzelpreis aus, da Fixkosten wie Buchhaltung, Eigentümerversammlung und Kommunikation kaum skalierbar sind. Zusätzliche Leistungen wie Hausgeldabrechnung, Instandhaltungsplanung oder die Organisation von Handwerkern können separat berechnet werden.
Wer als Eigentümer gleichzeitig Bewohner ist, kann durch eine Teilverwaltung oder reduzierte Leistungspakete ggf. Kosten einsparen. Ein Blick in die detaillierte Preisliste der Verwaltung lohnt sich in jedem Fall.
Durch die Nutzung von Heidi Systems lassen sich die Verwaltungskosten langfristig stabilisieren oder sogar reduzieren, da viele Prozesse der Verbrauchserfassung und Abrechnung digitalisiert und automatisiert ablaufen. Der Einbau moderner Funkzähler ist vollständig kostenfrei, und alle Leistungen werden zu einem transparenten Festpreis pro Wohneinheit und Jahr angeboten. Gleichzeitig erleichtert die digitale Verbrauchsdatenübertragung die Abrechnung erheblich und schafft Echtzeittransparenz für Verwaltung und Eigentümer – ein klarer Vorteil gerade für kleine Gemeinschaften, in denen jeder Kostenposten zählt.
Wie hoch darf die Verwaltergebühr sein?
Die Höhe der Verwaltergebühr ist nicht gesetzlich gedeckelt, muss aber angemessen und nachvollziehbar sein. Maßgeblich sind Marktpreise, Vertragsvereinbarungen und der tatsächliche Leistungsumfang.
WEG-Verwaltung (nach § 27 WEG):
- 20 bis 30 Euro pro Einheit und Monat sind üblich
- Gerichtsurteile haben Gebühren über 40 Euro nur bei umfangreicher Zusatzleistung anerkannt
- Sondervergütungen (z B. bauliche Maßnahmen, Eigentümerversammlung außerhalb der Reihe) sind separat zu vereinbaren – WEG Hausverwaltung Kosten
Mietverwaltung:
- 5 bis 8 % der monatlichen Kaltmiete
- Alternativ: Pauschalbeträge von 25 bis 40 Euro pro Einheit
Grundsätze:
- Transparenz: Alle Gebühren sollten im Verwaltervertrag klar aufgeführt sein
- Angemessenheit: Gebühren müssen im Verhältnis zum Objekt und Aufwand stehen
- Zustimmungspflicht: Bei WEG Hausverwaltung muss die Eigentümerversammlung zustimmen
Durch den Einsatz von Heidi Systems können Hausverwaltungen ihre Verwaltergebühren langfristig stabil halten oder sogar senken, da viele aufwendige analoge Prozesse wegfallen. Der Einbau moderner Funkzähler erfolgt vollständig kostenfrei („Null-Euro-Einbau“) und sämtliche Leistungen werden zu einem festen Betrag pro Wohneinheit und Jahr angeboten. Die digitale Verbrauchserfassung und die automatisierten Abrechnungsdaten reduzieren Fehler, Rückfragen und Verwaltungsaufwand deutlich. Gleichzeitig bieten Echtzeit-Dashboards volle Transparenz - ein Vorteil, der nicht nur Zeit spart, sondern auch die Wirtschaftlichkeit der gesamten Verwaltung verbessert.
Was darf eine Hausverwaltung in Rechnung stellen?
Eine Hausverwaltung darf alle vertraglich vereinbarten Leistungen in Rechnung stellen, solange sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bleiben. Bei WEG-Verwaltung gelten die Aufgaben aus § 27 WEG als Grundvergütung, zum Beispiel Buchführung, Einberufung der Eigentümerversammlung oder Umsetzung von Beschlüssen.
Zusatzleistungen, die über den Standard hinausgehen, müssen gesondert aufgeführt und beschlossen werden. Dazu gehören etwa:
- Sonderumlagen verwalten
- Baumaßnahmen begleiten
- Rechtliche Vertretung
- Verzugsmanagement oder Mahnwesen
- Besondere technische Prüfungen
Auch bei der Mietverwaltung sind nur Leistungen abrechnungsfähig, die im Verwaltervertrag klar geregelt sind. Dazu zählen typischerweise Mieteingangskontrolle, Betriebskostenabrechnung, Mieterwechsel und Instandhaltung.
Wichtig ist, dass jede Abrechnung nachvollziehbar, dokumentiert und vorher vereinbart ist. Alles, was nicht im Vertrag steht, muss separat genehmigt werden.
Was muss eine Preisliste für Hausverwaltungen rechtlich enthalten?
Eine Preisliste für Hausverwaltungen muss klar, vollständig und prüfbar sein. Sie bildet die Grundlage für den Verwaltervertrag und schützt vor Streitigkeiten.
Rechtlich erforderliche Inhalte:
- Leistungsbeschreibung: Was ist in der Grundvergütung enthalten (z B. Buchhaltung, Versammlungen, Objektkontrolle)?
- Preisangaben: Monatlicher Betrag pro Einheit oder %-Satz bei Mietverwaltung
- Zusatzleistungen: Klar abgegrenzt und einzeln bepreist (z B. Sonderumlagen, bauliche Maßnahmen)
- Rechtsgrundlagen: Bezug auf § 27 WEG bei Wohnungseigentumsverwaltung
- Transparenzklausel: Hinweis, dass Sondervergütungen nur mit Beschluss abgerechnet werden dürfen
Formale Anforderungen:
- Datumsangabe und Gültigkeitszeitraum
- Kontaktinformationen der Hausverwaltung
- Klare Struktur für Eigentümer und Beirat nachvollziehbar
Welche Leistungen dürfen nach § 27 WEG separat abgerechnet werden?
Nach § 27 WEG gehören viele Hausverwaltung Aufgaben zur Grundvergütung und dürfen nicht zusätzlich abgerechnet werden, z B. die Einberufung von Eigentümerversammlungen oder die Erstellung der Jahresabrechnung.
Separat berechnet werden dürfen nur Leistungen, die nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt sind oder deutlich über den üblichen Verwaltungsaufwand hinausgehen. Dazu zählen insbesondere:
- Begleitung größerer Baumaßnahmen
- Zusätzliche Eigentümerversammlungen außerhalb des Turnus
- Abwicklung von Versicherungsschäden mit umfangreicher Kommunikation
- Forderungsmanagement bei säumigen Eigentümern (z B. gerichtliches Mahnverfahren)
- Anpassung der Teilungserklärung oder umfangreiche Beschlusssammlungspflege
Voraussetzung ist immer ein klarer Beschluss der Eigentümergemeinschaft, sofern nicht im Verwaltervertrag schon geregelt. Ohne Beschluss darf keine zusätzliche Vergütung erfolgen.
"Nur was klar außerhalb des gesetzlichen Pflichtenkatalogs liegt, darf auch klar abgerechnet werden – alles andere führt zu Ärger mit dem Beirat.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche regionalen Unterschiede gibt es bei Vergütungen in den Bundesländern?
Die Verwaltervergütung variiert in Deutschland spürbar je nach Region, vor allem durch Unterschiede in Lohnniveau, Immobilienwerten und Verwaltungsaufwand.
Tendenzen nach Region:
Großstädte und Ballungsräume (z B. München, Hamburg, Frankfurt):
- Höhere Grundvergütungen, meist 25 bis 35 Euro pro Einheit
- Hoher Aufwand durch komplexe Eigentümerstrukturen und häufige Mieterwechsel
Mittlere Städte und Speckgürtel:
- 20 bis 28 Euro pro Einheit üblich
- Preis-Leistungs-Verhältnis meist ausgewogener
Ländliche Regionen und strukturschwächere Gebiete (z B. Ostdeutschland, Nordhessen):
- Teilweise unter 20 Euro pro Einheit
- Geringerer Aufwand, aber auch geringere Zahlungsbereitschaft
Weitere Einflussfaktoren:
- Regionale Tarifverträge oder Mindestlöhne
- Dichte gesetzlicher Vorschriften (z B. in Metropolregionen)
- Marktdruck durch Konkurrenz und Eigentümeranforderungen
Wie unterscheiden sich WEG- und Mietverwaltungsvergütungen?
Die WEG-Verwaltung und die Mietverwaltung unterscheiden sich nicht nur im Leistungsbild, sondern auch in der Art der Vergütung. Bei der WEG-Verwaltung erfolgt die Abrechnung meist pauschal pro Einheit und Monat, da hier eine fest definierte Aufgabenliste nach § 27 WEG abgearbeitet wird. Üblich sind 20 bis 30 Euro pro Wohnung, abhängig von Lage und Aufwand.
Bei der Mietverwaltung orientiert sich die Vergütung häufig an der monatlichen Kaltmiete. Der Satz liegt meist zwischen 5 und 8 Prozent, alternativ werden Fixbeträge vereinbart (z B. 25 bis 40 Euro pro Einheit). Die Mietverwaltung umfasst zusätzliche Aufgaben wie Mieterkommunikation, Neuvermietung, Bonitätsprüfung und Inkasso, die nicht Bestandteil der WEG-Verwaltung sind.
Wichtig: Die rechtliche Grundlage unterscheidet sich ebenfalls. Während die WEG Hausverwaltung durch das Wohnungseigentumsgesetz geregelt ist, basiert die Mietverwaltung auf einem freien Dienstleistungsvertrag zwischen Eigentümer und Verwalter.
Welche Standardsätze gelten laut BGH-Urteilen und Verwalterverträgen?
Es gibt keine festen gesetzlichen Höchstsätze, aber verschiedene BGH-Urteile und gängige Vertragsmuster setzen klare Orientierungswerte, an denen sich Verwalter und Eigentümergemeinschaften in der Praxis orientieren.
Übliche Standardsätze laut Rechtsprechung und Praxis:
WEG-Verwaltung:
- 20 bis 30 Euro pro Einheit und Monat gelten als marktüblich und angemessen
- Höhere Sätze bis 40 Euro sind möglich, wenn der Aufwand deutlich über dem Durchschnitt liegt (z B. komplexe Technik, große Objekte, viele Eigentümer)
Sondervergütungen (z B. für bauliche Maßnahmen oder Zusatzversammlungen):
- Nur zulässig, wenn im Verwaltervertrag geregelt und/oder per Eigentümerbeschluss genehmigt
- Beträge von 50 bis 100 Euro pro Stunde sind je nach Aufgabe üblich
BGH-Grundsätze:
- Keine automatische Zusatzvergütung ohne klare vertragliche Grundlage
- Leistung muss außerhalb der Standardpflichten liegen
- Transparenz ist entscheidend – unklare oder pauschale Nachforderungen sind unwirksam
Wie genau sollte eine PDF-Preisliste strukturiert sein?
Eine PDF-Preisliste für Hausverwaltungen sollte klar gegliedert, leicht verständlich und rechtlich belastbar sein. Der Leser muss auf den ersten Blick erkennen, welche Leistungen angeboten werden, was sie kosten und unter welchen Bedingungen sie gelten.
Empfohlen ist eine strukturierte Aufteilung in folgende Abschnitte:
- Allgemeine Angaben: Name der Verwaltung, Datum, Gültigkeitsbereich
- Grundvergütung: Monatlicher Preis pro Einheit mit klarer Aufzählung der enthaltenen Leistungen (z B. Buchhaltung, Eigentümerversammlung, Hausgeldabrechnung)
- Zusatzleistungen: Liste aller separat abrechenbaren Positionen inkl. Einzelpreis (z B. Sonderumlageverwaltung, Mahnverfahren, technische Objektbegehung)
- Sondervereinbarungen: Regelung zu Stundensätzen oder projektbezogener Abrechnung
- Hinweise zur Rechtsgrundlage: Bezug auf § 27 WEG bei WEG Hausverwaltung und vertragliche Regelungen bei Mietverwaltung
Die PDF sollte durchsuchbar, nicht bearbeitbar und kompatibel mit Archivsystemen sein. Eine gute Preisliste spart Rückfragen und stärkt die Position gegenüber Eigentümern und Beiräten.
Welche Pflichtangaben sind für Transparenz und Vergleichbarkeit notwendig?
Damit eine Preisliste für Hausverwaltungen transparent und vergleichbar ist, muss sie bestimmte Pflichtangaben enthalten. Diese sorgen dafür, dass Eigentümer die Leistungen nachvollziehen und verschiedene Angebote objektiv bewerten können.
Wesentliche Pflichtangaben:
- Verwaltungsform: WEG-, Miet- oder Sondereigentumsverwaltung
- Leistungsumfang der Grundvergütung: Detaillierte Auflistung aller enthaltenen Aufgaben
- Preis der Grundvergütung: Monatlich pro Einheit oder als %-Satz bei Mietverwaltung
- Zusatzleistungen: Klar getrennt, mit Beschreibung und Einzelpreisen
- Abrechnungsmodalitäten: Pauschale, Stundensatz oder nach Aufwand
- Vertragsgrundlage: Bezug auf § 27 WEG oder individueller Verwaltervertrag
- Gültigkeit der Preisliste: Stichtag oder Zeitraum
- Kontaktdaten der Hausverwaltung zur Rückfrage
Was sind marktübliche Preisrahmen für Zusatzleistungen wie Heizkostenabrechnung oder Mahnwesen?
Zusatzleistungen werden separat zur Grundvergütung abgerechnet und variieren je nach Region, Aufwand und Vertragsgestaltung. Für viele Hausverwaltungen gelten jedoch marktübliche Preisrahmen, an denen man sich orientieren kann.
Beispiele für typische Zusatzleistungen:
- Heizkostenabrechnung (externe Abwicklung): 25 bis 40 Euro pro Einheit und Jahr, je nach Anbieter und Zähltechnik – Abrechnungsservice Heidi Systems
- Erstellung von Wirtschaftsplänen oder Sonderabrechnungen: 30 bis 60 Euro je Vorgang oder pauschal im Jahr enthalten
- Mahnwesen / Zahlungsrückstände bearbeiten: 5 bis 10 Euro pro Mahnung, bei gerichtlichem Verfahren auch Stundensätze von 60 bis 100 Euro
- Technische Objektbegehung / Sonderprüfungen: 50 bis 150 Euro je Termin, je nach Objektgröße
- Einberufung zusätzlicher Eigentümerversammlung: 80 bis 150 Euro je Veranstaltung, exkl. Raum- und Protokollkosten
Wichtig ist, dass jede dieser Leistungen transparent aufgeschlüsselt und vorher vertraglich geregelt ist. Pauschale oder versteckte Kostenpositionen gelten als unwirksam, wenn sie nicht klar nachvollziehbar sind.
Wie kann man variable Leistungen (z B. Sonderumlagen, Eigentümerversammlungen) sinnvoll kalkulieren?
Variable Leistungen sollten klar vom Grundhonorar abgegrenzt und nach Aufwand oder Stückkosten kalkuliert werden. Wichtig ist eine saubere Trennung zwischen regelmäßig anfallenden Tätigkeiten und außerordentlichen Aufgaben, die im Einzelfall vergütet werden.
So gelingt eine nachvollziehbare Kalkulation:
Sonderumlagen oder Instandhaltungsmaßnahmen:
- Aufwand schätzen (z B. Planung, Angebote einholen, Vergabe)
- Pauschalbetrag oder Stundensatz (60–100 Euro) ansetzen
- Inklusive Verwaltungszeit und Dokumentation
Zusätzliche Eigentümerversammlung (außerhalb des Turnus):
- Pauschale pro Veranstaltung: meist 80–150 Euro
- ggf. zzgl. Raumkosten, Protokollführung oder Technik
Sonderabrechnungen / Wirtschaftspläne auf Wunsch:
- 30–60 Euro je Vorgang oder nach Einheiten gestaffelt
Komplexität berücksichtigen:
- Je nach Anzahl der Eigentümer, technischer Ausstattung oder Abstimmungsbedarf kann der Aufwand stark schwanken
Wie müssen technische Verwaltungsleistungen wie Smart Metering oder digitale Schlüsselverwaltung ausgewiesen werden?
Technische Verwaltungsleistungen wie Smart Metering, digitale Schließsysteme oder Fernwartungstools müssen in der Preisliste eindeutig und getrennt von der Grundvergütung aufgeführt werden. Da sie nicht zu den klassischen Aufgaben nach § 27 WEG zählen, gelten sie als Sonderleistungen.
Wichtig ist eine klare Beschreibung, was konkret erbracht wird – zum Beispiel:
- Einrichtung und Betreuung digitaler Funkzähler
- Datenübernahme und Abrechnungsschnittstellen
- Wartung digitaler Türsysteme oder Zutrittskontrollen
- Schulung der Eigentümer oder Mieter
Die Vergütung erfolgt meist pauschal pro Einheit oder nach Stundensatz, je nach Systemkomplexität. Üblich sind 5 bis 15 Euro pro Einheit und Monat oder Stundensätze ab 60 Euro für technische Betreuung.
"Moderne Technik gehört in die Verwaltung – aber auch sauber in die Preisliste.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche rechtlichen Anforderungen gelten für digitale Preislisten im PDF-Format?
Digitale Preislisten im PDF-Format unterliegen denselben rechtlichen Maßstäben wie gedruckte Versionen – sie müssen transparent, prüfbar und manipulationssicher sein. Besonders wichtig ist, dass sie dem Verwaltervertrag eindeutig zugeordnet und jederzeit nachweisbar sind.
Rechtliche Anforderungen im Überblick:
- Dokumentenintegrität: PDF sollte nicht nachträglich veränderbar sein (z B. durch Passwortschutz oder Signatur)
- Nachvollziehbarkeit: Klare Gliederung, eindeutige Bezeichnungen und Bezug zum Leistungszeitraum
- Vertragliche Einbindung: Preisliste muss Anlage des Verwaltervertrags sein oder durch Eigentümerbeschluss legitimiert werden
- Archivierungspflicht: Gemäß GoBD und DSGVO sind Preislisten mindestens 10 Jahre revisionssicher aufzubewahren, digital oder ausgedruckt
- Zugänglichkeit: Eigentümer müssen jederzeit Zugriff auf die gültige Fassung haben (z B. über Kundenportal oder E-Mail)
Wie schützt man eine PDF-Preisliste vor Manipulation und ungewolltem Zugriff?
Um eine PDF-Preisliste zuverlässig zu schützen, sind technische Sicherungen und organisatorische Maßnahmen notwendig. Ziel ist es, die Datei unveränderbar zu machen und den Zugriff auf autorisierte Personen zu begrenzen.
Technische Schutzmaßnahmen:
- PDF mit Schreibschutz oder Passwort versehen, damit Inhalte nicht bearbeitet werden können
- Digitale Signatur nutzen, um die Echtheit und Unversehrtheit des Dokuments nachweisbar zu machen
- Versionskontrolle einführen, z. B. mit Datum und Dokumenten-ID im Fußbereich
- Download nur über gesicherte Plattformen, etwa ein Kundenportal mit Login-Funktion
Organisatorische Empfehlungen:
- Preisliste nur als schreibgeschützte Datei versenden (nicht in Word oder Excel)
- Bei Änderungen neue Version mit Änderungshistorie erstellen
- Archivierung auf revisionssicheren Servern oder in zertifizierten DMS-Systemen
Was muss bei der DSGVO im Zusammenhang mit der Verbreitung von Preislisten beachtet werden?
Auch wenn Preislisten keine sensiblen Daten enthalten, gelten bei ihrer Verbreitung per E-Mail oder Download bestimmte Vorgaben der DSGVO, vor allem wenn sie mit personenbezogenen Informationen (z. B. Anschreiben oder Verträgen) kombiniert sind.
DSGVO-relevante Punkte:
- Zugriffskontrolle: Preislisten dürfen nur an berechtigte Empfänger weitergegeben werden (Eigentümer, Beiräte, Interessenten nach Legitimation)
- Übertragungsweg sichern: Versand nicht unverschlüsselt per E-Mail – besser über Kundenportal oder gesicherten Link
- Keine Verknüpfung mit personenbezogenen Daten, z. B. keine Kombination mit Mieterlisten oder Kontodaten in derselben Datei
- Informationspflicht: Bei Nutzung eines Kundenportals muss in der Datenschutzerklärung auf die Verarbeitung und Speicherung hingewiesen werden
- Speicherdauer definieren: Nur so lange speichern, wie rechtlich erforderlich oder vertraglich notwendig
Welche Tools oder Softwarelösungen eignen sich zur sicheren Erstellung und Archivierung von Preislisten?
Zur sicheren Erstellung und Archivierung von Preislisten eignen sich vor allem Programme, die strukturierte PDF-Erstellung, Schreibschutz und langfristige Dokumentation ermöglichen. Wichtig ist, dass sowohl Bearbeitungssicherheit als auch Zugriffsverwaltung gewährleistet sind.
Für die Erstellung:
- Microsoft Word oder Excel in Verbindung mit PDF-Export (gut für Tabellen und individuelle Gestaltung)
- Adobe Acrobat Pro (für erweiterte Funktionen wie digitale Signatur, Passwortschutz, Versionssperre)
- Online-Formular-Generatoren mit PDF-Ausgabe (z. B. für individualisierte Preislisten in Ausschreibungen)
Für die Archivierung:
- Dokumentenmanagementsysteme (DMS) wie DocuWare, d.velop, ecoDMS: (GoBD- und DSGVO-konform, mit Volltextsuche, Versionsverwaltung und Zugriffsrechten)
- Cloud-Lösungen mit Rechtemanagement, z. B. Microsoft SharePoint, Nextcloud oder TeamDrive
Wie beeinflussen wirtschaftliche Entwicklungen (z B. Inflation, Mindestlohn) die Preisstruktur von Hausverwaltungen?
Wirtschaftliche Entwicklungen wie Inflation, Mindestlohnerhöhungen oder steigende Betriebskosten wirken sich direkt auf die Preisstruktur von Hausverwaltungen aus. Sie erhöhen den Personal- und Verwaltungsaufwand und zwingen Verwaltungen dazu, ihre Kalkulation regelmäßig anzupassen.
Konkrete Auswirkungen:
- Lohnkostensteigerung: Durch höhere Mindestlöhne steigen Personal- und Verwaltungskosten – vor allem bei kleineren Verwaltungen mit hohem Manpower-Anteil
- Inflation: Betrifft Büromaterial, Softwarelizenzen, Versicherungen und Dienstleister – diese Kosten müssen über die Grund- oder Zusatzvergütung ausgeglichen werden
- Energiekosten: Höhere Preise für Strom oder Heizung schlagen sich bei Objektbetreuung und Kommunikation (z. B. Versammlungsräume, digitale Dienste) nieder
- Technik und IT: Sicherheits- und Datenschutzanforderungen führen zu Investitionen in Software, Schulungen oder Infrastruktur
Reaktion in der Preisgestaltung:
- Anpassung der Pauschalen in regelmäßigen Abständen (z. B. alle 2 Jahre)
- Einführung von dynamischen Preisbestandteilen, z. B. Index- oder Staffelpreise
- Transparente Kommunikation gegenüber Eigentümern, um Verständnis für Anpassungen zu schaffen
"Wer Preisstabilität verspricht und wirtschaftliche Realitäten ignoriert, verwaltet nicht nachhaltig.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Bedeutung hat die Preisliste im Rahmen von Ausschreibungen und Angebotsvergleichen?
Eine klare und strukturierte Preisliste ist bei Ausschreibungen der zentrale Maßstab für Vergleichbarkeit und Auswahl. Eigentümergemeinschaften und Auftraggeber prüfen nicht nur den Endpreis, sondern vor allem die Leistungsinhalte, Abrechnungslogik und Transparenz.
Wichtig ist, dass die Preisliste alle standardisierten Leistungen, Zusatzpositionen und Konditionen klar aufschlüsselt – nur dann kann ein Angebot realistisch bewertet und rechtssicher beauftragt werden.
Fehlt die Preisliste oder ist sie zu allgemein, entstehen Zweifel an der Seriosität oder an der späteren Nachvollziehbarkeit von Kosten.
Chris Nagel
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FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
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