Rauchwarnmelder Pflicht: Bundesweite Regelungen und Fristen im Überblick
Sind Rauchmelder gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, Rauchwarnmelder sind in allen 16 Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Die Pflicht ergibt sich aus den Landesbauordnungen (LBO), die den Einbau und Betrieb von Rauchwarnmeldern im Wohnbereich verbindlich machen.
Wesentliche Punkte für Hausverwaltungen:
- Bundesweite Pflicht: Gilt für alle Wohnungen und Wohnhäuser – unabhängig vom Baujahr.
- Mindestanforderung: Installation in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen.
- Verantwortung: In der Regel liegt der Einbau beim Eigentümer oder Vermieter, die Wartungspflicht variiert je nach Landesrecht.
- Rechtsgrundlage: Abgeleitet aus den jeweiligen Landesbauordnungen und konkretisiert durch die DIN 14676.
Für Hausverwaltungen bedeutet das: Rauchwarnmelder sind kein optionales Sicherheitsmerkmal, sondern eine rechtliche Pflicht mit direktem Einfluss auf Haftung und Versicherungsschutz.
In welchen Räumen sind Rauchmelderpflicht?
Rauchwarnmelder sind pflichtig in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen. Diese Vorgabe gilt bundesweit und ist in allen Landesbauordnungen verankert. In einigen Bundesländern wie Bayern oder Berlin kann die Pflicht auch Wohnräume mit offener Verbindung zur Küche betreffen. Entscheidend ist immer der Schutz schlafender Personen und die schnelle Alarmierung im Brandfall. Für Hausverwaltungen heißt das: Beim Einbau und bei der Kontrolle müssen alle relevanten Räume gemäß Landesvorgabe erfasst und dokumentiert werden, um die Pflicht vollständig zu erfüllen.
Ist man versichert, wenn man keine Rauchmelder hat?
Fehlende Rauchwarnmelder können den Versicherungsschutz erheblich gefährden. Zwar zahlt die Gebäudeversicherung im Brandfall meist trotzdem, jedoch drohen Leistungskürzungen oder Regressforderungen, wenn nachweislich gegen die Einbaupflicht verstoßen wurde.
Wichtige Punkte für Hausverwaltungen:
- Pflichtverletzung: Ohne Rauchwarnmelder kann der Eigentümer seine Sorgfaltspflicht verletzen.
- Haftungsrisiko: Bei Personenschäden haftet unter Umständen die Hausverwaltung oder der Vermieter.
- Nachweisführung: Eine regelmäßige Wartungs- und Prüfprotokollierung ist entscheidend, um im Schadensfall abgesichert zu sein.
Kurz gesagt: Wer die gesetzliche Rauchmelderpflicht missachtet, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Versicherungsprobleme und Haftungsfolgen.
Wie oft müssen Rauchmelder in Mietwohnungen geprüft werden?
Rauchwarnmelder müssen mindestens einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Diese Kontrolle umfasst die Batterie, Signalton und Sensorik. In den meisten Bundesländern ist der Eigentümer oder Vermieter für die Wartung verantwortlich, kann die Aufgabe aber an einen zertifizierten Dienstleister oder den Mieter übertragen, wenn dies im Landesrecht erlaubt ist. Für Hausverwaltungen ist wichtig, die Wartungstermine zu dokumentieren und Nachweise revisionssicher zu speichern, um im Schadensfall Haftung und Versicherungsschutz sicherzustellen.
In welchen Gebäuden und Räumen besteht bundesweit Rauchwarnmelderpflicht?
Die Rauchwarnmelderpflicht gilt bundesweit für alle Wohnungen, Einfamilienhäuser und Mehrparteiengebäude – unabhängig vom Baujahr. Entscheidend ist nicht, ob es sich um Bestand oder Neubau handelt, sondern ob Menschen dort wohnen oder übernachten.
Konkret bedeutet das für Hausverwaltungen:
- Pflichtbereiche: Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege dienen.
- Bestandsschutz: Auch ältere Gebäude müssen nachgerüstet werden, sofern dies die jeweilige Landesbauordnung vorschreibt.
- Sonderfälle: In Wohnheimen, Ferienwohnungen oder betreutem Wohnen gelten teils erweiterte Pflichten.
- Ziel: Frühzeitige Branderkennung und rechtzeitige Warnung der Bewohner.
Damit ist die Rauchwarnmelderpflicht ein flächendeckendes Sicherheitskonzept, das jede Hausverwaltung organisatorisch und rechtlich umsetzen muss.
Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Rauchwarnmelderpflicht in Deutschland?
Die Rauchwarnmelderpflicht basiert auf den Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer. Ergänzend verweist die DIN 14676 auf die fachgerechte Planung, Installation und Wartung. Bundesweit einheitliche Regeln gibt es nicht, doch alle Länder haben die Pflicht inzwischen umgesetzt. Hausverwaltungen müssen deshalb stets die landesspezifischen Vorgaben beachten, insbesondere zu Einbauverantwortung, Wartungspflicht und Nachrüstfristen. Diese Kombination aus Baurecht und Normung bildet die rechtliche Grundlage für einen sicheren und nachvollziehbaren Brandschutz im Wohnbereich.
"Die Landesbauordnungen bilden das Fundament der Rauchwarnmelderpflicht – wer sie als Hausverwaltung im Detail kennt, vermeidet teure Haftungsrisiken.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Unterschiede bestehen zwischen den Landesbauordnungen der Bundesländer?
Die Rauchwarnmelderpflicht ist zwar bundesweit eingeführt, wird aber durch Landesrecht unterschiedlich geregelt. Das betrifft vor allem Zeitpunkt, Verantwortlichkeit und Nachrüstpflicht.
Zentrale Unterschiede:
- Einführungszeitpunkt: Einige Länder wie Rheinland-Pfalz oder Schleswig-Holstein haben die Pflicht früh umgesetzt, andere erst später.
- Verantwortung: In manchen Ländern (z. B. Bayern, Niedersachsen) ist der Mieter für die Wartung zuständig, in anderen (z. B. Berlin, Hamburg) bleibt sie beim Eigentümer oder der Hausverwaltung.
- Nachrüstfristen: Variieren je nach Land – in den meisten Bundesländern sind alle Bestandsbauten nachgerüstet.
Für Hausverwaltungen bedeutet das: Jede Landesbauordnung muss einzeln geprüft werden, um Haftungsrisiken und Bußgelder zu vermeiden.
Wer ist laut Landesrecht für Einbau und Wartung verantwortlich – Eigentümer, Vermieter oder Mieter?
Der Einbau der Rauchwarnmelder ist in allen Bundesländern Pflicht des Eigentümers oder Vermieters. Bei der Wartung unterscheiden sich die Zuständigkeiten: In Ländern wie Bayern, Niedersachsen oder Sachsen-Anhalt kann die Wartungspflicht auf den Mieter übertragen werden, sofern dieser ordnungsgemäß informiert wurde. In Berlin, Hamburg oder Nordrhein-Westfalen bleibt sie hingegen beim Eigentümer bzw. der Hausverwaltung. Für Hausverwaltungen ist entscheidend, diese Zuständigkeiten vertraglich festzuhalten und regelmäßig zu dokumentieren, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
Welche Pflichten treffen Hausverwaltungen bei Betrieb, Kontrolle und Nachweisführung?
Hausverwaltungen tragen die Verantwortung, dass alle gesetzlichen Vorgaben zur Rauchwarnmelderpflicht eingehalten und nachweisbar dokumentiert werden.
Wichtige Pflichten im Überblick:
- Betriebssicherung: Sicherstellen, dass alle Wohnungen mit funktionsfähigen Geräten ausgestattet sind.
- Kontrolle und Wartung: Organisation der jährlichen Prüfungen durch Fachfirmen oder beauftragte Mieter.
- Dokumentation: Führen von Wartungsprotokollen und Nachweisen zur Erfüllung der Prüfpflicht.
- Informationspflicht: Bewohner über Bedienung, Bedeutung und Wartungspflichten informieren.
- Rechtssicherheit: Nachweise müssen revisionssicher archiviert werden, um bei Schadensfällen oder Prüfungen durch Behörden rechtlich abgesichert zu sein.
Damit sind Hausverwaltungen zentrale Akteure für die Sicherheit, Compliance und Haftungsvermeidung im Brandschutz.
Welche Fristen gelten für die Nachrüstung und den Austausch veralteter Geräte?
Die Nachrüstpflicht für Rauchwarnmelder ist in allen Bundesländern abgeschlossen. Eigentümer mussten Bestandsgebäude nachrüsten, sobald die jeweilige Landesbauordnung in Kraft trat. Für den Austausch veralteter Geräte gilt die technische Vorgabe: Rauchwarnmelder müssen spätestens nach zehn Jahren ersetzt werden, da die Sensorik und Batterieleistung dann nicht mehr zuverlässig sind. Hausverwaltungen sollten daher regelmäßige Prüf- und Austauschpläne führen, um Fristen einzuhalten, den Brandschutz sicherzustellen und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Welche technischen Normen und Standards müssen Rauchwarnmelder erfüllen?
Rauchwarnmelder in Deutschland müssen den technischen Anforderungen der DIN EN 14604 entsprechen. Diese Norm legt fest, wie ein Melder aufgebaut sein muss, um zuverlässig Rauch zu erkennen und frühzeitig Alarm zu schlagen. Zusätzlich definiert die DIN 14676 die Regeln für Planung, Einbau, Betrieb und Wartung von Rauchwarnmeldern – sie ist besonders relevant für Hausverwaltungen.
Wesentliche Standards im Überblick:
- DIN EN 14604: Europäische Produktnorm, zwingend für alle Geräte im Handel.
- DIN 14676: Nationale Anwendungsnorm, regelt Einbauort, Wartungsintervalle und Nachweise.
- VdS- oder Q-Zertifizierung: Qualitätszeichen für geprüfte Langzeitzuverlässigkeit.
Für Hausverwaltungen bedeutet das: Nur zertifizierte Rauchwarnmelder dürfen eingesetzt werden. Außerdem sollte die Dokumentation nach DIN 14676 erfolgen, um rechtliche Sicherheit und vollständige Nachvollziehbarkeit im Schadensfall zu gewährleisten.
Welche Bedeutung hat die DIN 14676 für Hausverwaltungen in der Praxis?
Die DIN 14676 ist die zentrale Norm für den Einbau, Betrieb und die Wartung von Rauchwarnmeldern in Wohngebäuden. Sie beschreibt genau, wo Geräte installiert werden müssen, wie die regelmäßige Funktionsprüfung abläuft und wie die Dokumentation der Wartung zu erfolgen hat. Für Hausverwaltungen ist sie der maßgebliche Leitfaden, um rechtliche Sicherheit und technische Zuverlässigkeit zu gewährleisten.
Die Norm unterscheidet zwischen Planung, Einbau und Instandhaltung, sodass jede Phase klar geregelt ist. Zudem fordert sie, dass Wartungen durch geschulte Fachkräfte oder sachkundige Personen durchgeführt werden. In der Praxis hilft sie Hausverwaltungen, einheitliche Standards zu schaffen, Haftungsrisiken zu vermeiden und bei Prüfungen durch Versicherer oder Behörden rechtssicher nachweisen zu können, dass alle Geräte ordnungsgemäß betreut werden.
Welche Arten von Rauchwarnmeldern sind zugelassen und wirtschaftlich sinnvoll?
In Deutschland sind ausschließlich Rauchwarnmelder mit CE-Kennzeichnung und DIN EN 14604-Zertifizierung zugelassen. Zusätzlich empfiehlt sich das Q-Label als Qualitätszeichen für langlebige Geräte mit fest eingebauten Batterien und erhöhter Betriebssicherheit.
Hauptarten im Überblick:
- Stand-alone-Melder: Einzelgeräte, unabhängig voneinander – günstig, aber ohne zentrale Kontrolle.
- Funkvernetzte Melder: Kommunizieren untereinander, lösen bei Rauchentwicklung in allen Räumen Alarm aus. Ideal für Mehrparteienhäuser.
- Fernauslesbare Systeme: Ermöglichen digitale Wartung und Ferninspektion, was Verwaltungskosten und Aufwand deutlich reduziert.
Für Hausverwaltungen sind besonders funkvernetzte oder digitale Rauchwarnmelder wirtschaftlich sinnvoll. Sie reduzieren manuelle Kontrollen, bieten DSGVO-konforme Datenerfassung und erleichtern die rechtssichere Dokumentation. So entstehen langfristig geringere Betriebskosten und mehr Sicherheit für Eigentümer und Mieter.
Wie funktioniert die digitale Ferninspektion und welche Vorteile bietet sie?
Die digitale Ferninspektion ermöglicht die Überprüfung von Rauchwarnmeldern ohne Vor-Ort-Termin. Über Funktechnologien wie LoRaWAN oder OMS senden die Geräte regelmäßig Statusdaten an eine zentrale Plattform. Diese Daten enthalten Informationen über Batteriezustand, Verschmutzungsgrad und Funktionsstatus. So kann die Hausverwaltung automatisch erkennen, ob ein Gerät fehlerfrei arbeitet oder gewartet werden muss.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Keine Terminabsprachen mit Mietern, geringerer Verwaltungsaufwand und Einhaltung der Wartungspflicht nach DIN 14676-1. Zudem werden alle Prüfdaten digital dokumentiert, was eine revisionssichere Nachweisführung ermöglicht. Für Hausverwaltungen bedeutet das mehr Effizienz, Transparenz und Rechtssicherheit bei gleichzeitig sinkenden Betriebskosten.
"Digitale Ferninspektion ist nicht nur Komfort, sondern Pflichtbewusstsein in digitaler Form – sie spart Zeit, schafft Transparenz und schützt Menschenleben.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wie kann die Wartung revisionssicher dokumentiert und archiviert werden?
Für Hausverwaltungen ist eine revisionssichere Dokumentation der Rauchwarnmelderwartung gesetzlich und haftungsrechtlich unverzichtbar. Alle Prüfungen, Wartungen und Geräteaustausche müssen nachvollziehbar, vollständig und fälschungssicher festgehalten werden.
Empfohlene Vorgehensweise:
- Digitale Wartungsprotokolle: Nutzung von Systemen, die automatisch Datum, Uhrzeit, Prüfer und Geräte-ID erfassen.
- Fernauslesung: Bei digitalen Rauchwarnmeldern werden Prüfberichte direkt über Funk oder Onlineportale übermittelt.
- Zentrale Archivierung: Speicherung aller Daten in DSGVO-konformen Cloudsystemen oder internen Verwaltungsarchiven.
- Langzeitnachweis: Dokumente müssen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden, um bei Schadensfällen oder Prüfungen als Beleg zu dienen.
So stellen Hausverwaltungen sicher, dass jede Wartung rechtssicher nachgewiesen, Haftungsrisiken minimiert und Versicherungsansprüche im Ernstfall vollständig belegt werden können.
Welche Anforderungen stellt die DSGVO an digitale Prüf- und Wartungsdaten?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt, dass alle bei der Wartung digitaler Rauchwarnmelder erfassten Informationen sicher, zweckgebunden und transparent verarbeitet werden. Dazu gehören Gerätedaten, Prüfprotokolle und gegebenenfalls personenbezogene Informationen von Mietern oder Eigentümern.
Hausverwaltungen müssen sicherstellen, dass diese Daten verschlüsselt übertragen, zugriffsbeschränkt gespeichert und nach Ablauf gesetzlicher Fristen gelöscht werden. Eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ergibt sich aus der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Wartung und Dokumentation. Wichtig ist außerdem die Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO, wenn externe Dienstleister eingebunden sind.
Damit erfüllen Hausverwaltungen ihre Nachweispflicht, vermeiden Bußgelder und schaffen Transparenz sowie Vertrauen im Umgang mit digitalen Wartungsdaten.
Wie kann Datensicherheit bei funkvernetzten Rauchwarnmeldern gewährleistet werden?
Die Datensicherheit bei funkvernetzten Rauchwarnmeldern ist ein zentrales Thema für Hausverwaltungen, da Wartungs- und Statusdaten digital übertragen werden. Um Manipulation, unbefugten Zugriff oder Datenverlust zu verhindern, gelten klare technische und organisatorische Maßnahmen.
Wichtige Sicherheitsprinzipien:
- Verschlüsselte Datenübertragung: Kommunikation zwischen Melder, Smart Meter Gateway und Server erfolgt über End-to-End-Verschlüsselung (z. B. AES-128 oder AES-256).
- Zugriffsbeschränkung: Nur autorisierte Personen dürfen Wartungs- und Gerätedaten einsehen.
- Trennung von Nutzerdaten: Personenbezogene Informationen werden nicht mit technischen Gerätedaten verknüpft.
- Regelmäßige Sicherheitsupdates: Systeme müssen kontinuierlich aktualisiert werden, um Schwachstellen zu vermeiden.
- Datenspeicherung in Deutschland: Nutzung von zertifizierten, DSGVO-konformen Servern mit Protokollierung und Backup-Systemen.
So stellen Hausverwaltungen sicher, dass digitale Rauchwarnsysteme rechtssicher, manipulationsgeschützt und vertrauenswürdig betrieben werden.
Welche Kosten entstehen für Anschaffung, Wartung oder Mietmodelle?
Die Kosten für Rauchwarnmelder hängen von der Art des Systems und dem Serviceumfang ab. Für die Anschaffung einfacher Geräte nach DIN EN 14604 liegen die Preise meist zwischen 15 und 30 Euro pro Stück. Funkvernetzte oder digital auslesbare Modelle sind teurer, bieten aber langfristig geringeren Wartungsaufwand und höhere Betriebssicherheit.
Bei Mietmodellen zahlen Hausverwaltungen oder Eigentümer in der Regel zwischen 1,50 und 3,50 Euro pro Gerät und Monat, inklusive Wartung, Austausch und Funktionsprüfung. Dieser Service ist planbarer und wird häufig vertraglich mit dem Messdienstleister geregelt.
Für Hausverwaltungen lohnt sich der Vergleich: Während Einmalkäufe anfangs günstiger wirken, bieten Miet- und Servicepakete den Vorteil einer vollständigen Rechtssicherheit, professionellen Dokumentation und geringeren administrativen Belastung.
Heidi Systems stellt moderne, interoperable Funkzähler bereit und übernimmt den komplett kostenfreien Einbau der Geräte. Der laufende Betrieb inklusive Fernauslesung, Datenübermittlung und Service wird zu einem transparenten Festpreis pro Wohneinheit und Jahr angeboten. Dank verschlüsselter Echtzeitdaten, automatisierter Prozesse und eines intuitiven Dashboards erhalten Hausverwaltungen maximale Datensicherheit und eine reibungslose, rechtskonforme Verbrauchserfassung.
Sind Wartungs- und Mietkosten auf die Mieter umlagefähig?
Ja, Wartungs- und Mietkosten für Rauchwarnmelder können grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden, sofern die Voraussetzungen der Betriebskostenverordnung (§2 Nr.17 BetrKV) erfüllt sind. Dabei muss der Vermieter nachweisen können, dass es sich um laufende Kosten handelt, die der Betriebssicherheit und Funktionskontrolle dienen.
Wichtige Punkte für Hausverwaltungen:
- Wartungskosten: Umlagefähig, wenn sie regelmäßig anfallen und im Mietvertrag als Betriebskosten vereinbart sind.
- Mietkosten: Umlagefähig, wenn die Geräte im Rahmen eines Miet- und Wartungsvertrags bereitgestellt werden, der die laufende Nutzung sicherstellt.
- Austausch defekter Geräte: Nicht umlagefähig, da dies zur Instandhaltung zählt.
Für Hausverwaltungen bedeutet das: Eine klare Vertragsgestaltung und transparente Kostenaufstellung sind entscheidend, um die Umlage rechtssicher in der Betriebskostenabrechnung umzusetzen.
"Die Umlagefähigkeit ist kein Automatismus – sie steht und fällt mit sauberer Vertragsgestaltung und korrekter Dokumentation.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Zukunftstrends prägen die Rauchwarnmelder-Technologie und Verwaltungspraxis in Deutschland?
Die Zukunft der Rauchwarnmelder-Technologie ist klar digital und vernetzt. Moderne Systeme setzen zunehmend auf Funklösungen, Cloud-Anbindung und automatische Fernwartung, um Wartungsprozesse zu vereinfachen und Fehlerquellen zu minimieren. Besonders LoRaWAN- und OMS-Technologien gewinnen an Bedeutung, weil sie eine energieeffiziente und sichere Datenübertragung über große Distanzen ermöglichen.
Hausverwaltungen profitieren von Echtzeit-Statusmeldungen, automatischer Dokumentation und einer vollständigen Integration in digitale Verwaltungssoftware. So wird Brandschutz nicht nur sicherer, sondern auch wirtschaftlicher – Hausverwaltung Software.
Ein weiterer Trend ist die Kombination von Rauch-, Wärme- und CO-Sensorik, die umfassenden Schutz bietet. Gleichzeitig rücken Datenschutz und Cybersecurity stärker in den Fokus. In der Praxis führt das zu einer neuen Generation von intelligenten, wartungsarmen und DSGVO-konformen Sicherheitslösungen für den Gebäudebestand.
Chris Nagel
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FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
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