Warmwasserzähler Abrechnung: So rechnen Sie korrekt und rechtssicher ab

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11 November 2025
Warmwasserzähler Abrechnung: So rechnen Sie korrekt und rechtssicher ab

Wie wird ein Warmwasserzähler abgerechnet?

Die Abrechnung eines Warmwasserzählers erfolgt auf Basis des gemessenen individuellen Verbrauchs pro Wohneinheit und wird gemäß der Heizkostenverordnung (HKVO) durchgeführt. Für Hausverwaltungen ist eine korrekte, transparente und rechtssichere Abwicklung entscheidend. Der Ablauf lässt sich wie folgt darstellen:

Verbrauchserfassung:

  • Jeder Warmwasserzähler misst die entnommene Warmwassermenge in Kubikmetern (m³) pro Wohnung.

Gesamtkosten ermitteln:

  • Die Hausverwaltung erfasst alle anfallenden Warmwasserkosten des Gebäudes, z. B. Energiekosten für die Warmwasserbereitung, Wartung, Betriebskosten, ggf. Zählerkosten.

Kostenverteilung:

Die HKVO schreibt eine Verteilung nach Verbrauch und Grundkostenanteil vor – in der Regel:

  • 50 % nach Verbrauch,
  • 50 % nach Wohnfläche oder Personenanzahl.

Abrechnung je Einheit:

  • Der individuelle Zählerwert wird mit dem spezifischen Preis pro m³ multipliziert. Daraus ergibt sich der verbrauchsabhängige Kostenanteil. Zusammen mit dem Grundkostenanteil ergibt sich die Endsumme pro Wohnung.

Prüfung und Dokumentation:

  • Ablesedaten, Berechnung und Umlageschlüssel müssen nachvollziehbar dokumentiert und den Mietern zur Prüfung zugänglich gemacht werden.

Wie wird Warmwasser verrechnet?

Warmwasser wird in der Regel nach tatsächlichem Verbrauch und nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung (HKVO) verrechnet. Die Kosten setzen sich aus der Energie für die Erwärmung des Wassers, den Betriebskosten der Anlage und ggf. Wartungskosten zusammen. Der Verbrauch wird über Warmwasserzähler in Kubikmetern (m³) erfasst. Die Verrechnung erfolgt dann anteilig – meist 50 % verbrauchsabhängig und 50 % nach Wohnfläche oder Personenzahl. Wichtig ist, dass die Umlageschlüssel transparent sind und alle Berechnungen auf den aktuellen Energiepreisen basieren.

Was kostet 1 m³ warmes Wasser?

Die Kosten für 1 m³ warmes Wasser setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen und variieren je nach Gebäude, Energiequelle und Region. Hausverwaltungen sollten die Berechnung trans­parent und nachvollziehbar darstellen:

Energieaufwand zur Erwärmung

  • abhängig vom Energieträger (Gas, Fernwärme, Strom)
  • meist der größte Kostenfaktor

Betriebskosten der Anlage

  • z. B. Wartung, Pumpenstrom, Reinigung

Verteil- und Messkosten

Gesamtkosten geteilt durch Gesamtverbrauch

  • ergibt den Preis pro m³, meist zwischen 7 € und 15 € pro m³

Zusätzliche Vorteile durch Heidi Systems:
Dank kostenfreier Installation moderner Funk-Warmwasserzähler und einer komplett digitalen Verbrauchserfassung entstehen keine Investitionskosten für die Messgeräte. Zudem erfüllt Heidi Systems alle gesetzlichen Anforderungen der Heizkostenverordnung und liefert transparente Echtzeitdaten, was die Berechnung der Warmwasserkosten deutlich genauer und nachvollziehbarer macht.

Wer zahlt den Warmwasserzähler?

Die Anschaffung und Wartung eines Warmwasserzählers gehört zu den Betriebskosten eines Gebäudes und darf gemäß § 2 Nr. 2 BetrKV auf die Mieter umgelegt werden – sofern dies im Mietvertrag geregelt ist. Die Erstinstallation zahlt jedoch in der Regel der Eigentümer oder Vermieter. Laufende Kosten für Eichung, Ablesung und Funktechnik dürfen über die jährliche Betriebskostenabrechnung anteilig den Mietern belastet werden. Wichtig ist, dass die Kosten transparent aufgeführt und vertraglich klar geregelt sind.

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für die Abrechnung über Warmwasserzähler?

Gesetzliche Grundlagen für die Abrechnung über WarmwasserzählerGesetzliche Grundlagen für die Abrechnung über Warmwasserzähler

Für die Abrechnung über Warmwasserzähler gelten in Deutschland mehrere verbindliche gesetzliche Grundlagen, die Hausverwaltungen zwingend beachten müssen:

Heizkostenverordnung (HKVO)

  • regelt die verbrauchsabhängige Abrechnung von Warmwasser
  • mindestens 50 % der Kosten müssen nach Verbrauch verteilt werden
  • Messgeräte wie Warmwasserzähler digital sind verpflichtend

Mess- und Eichgesetz (MessEG) / MessEV

  • alle Zähler müssen geeicht und zugelassen sein
  • Einhaltung der Eichfristen (meist ßü+üß+ü5 Jahre) ist Pflicht

Betriebskostenverordnung (BetrKV)

  • erlaubt die Umlage der Kosten für Wartung, Ablesung und Eichung auf den Mieter

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

  • gilt bei Funkzählern: Verbrauchsdaten dürfen nur zweckgebunden und verschlüsselt verarbeitet werden

Was schreibt die Heizkostenverordnung (HKVO) zur Verbrauchserfassung vor?

Die Heizkostenverordnung (HKVO) verpflichtet Vermieter dazu, mindestens 50 % der Warmwasserkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch abzurechnen. Dafür müssen geeichte Messgeräte, wie Warmwasserzähler, in jeder Nutzeinheit installiert sein. Die restlichen Kosten dürfen anhand eines festen Verteilerschlüssels (z. B. Wohnfläche) umgelegt werden. Ziel der HKVO ist es, durch verbrauchsabhängige Abrechnung das Energie- und Kostenbewusstsein der Nutzer zu stärken. Eine Nichtbeachtung kann zur Kürzung der Betriebskosten durch Mieter führen.

Wann ist eine Abrechnung nach Verbrauch verpflichtend?

Die verbrauchsabhängige Abrechnung von Warmwasser ist in Deutschland nach der Heizkostenverordnung (HKVO) in folgenden Fällen verpflichtend:

Mehrfamilienhäuser mit zentraler Warmwasserbereitung

  • gilt unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten

Voraussetzung:

  • wenn die Warmwasserbereitung zentral erfolgt
  • und technisch eine Verbrauchserfassung möglich ist

Pflicht zur Verbrauchserfassung:

Ausnahmen nur bei:

  • technischer Unmöglichkeit der Verbrauchsmessung
  • unverhältnismäßig hohem Aufwand beim Einbau von Messgeräten

Welche Rolle spielen Eichfristen und MessEG bei der Abrechnung?

Eichfristen und das Mess- und Eichgesetz (MessEG) spielen eine zentrale Rolle für die Rechtssicherheit der Abrechnung. Nur geeichte Zähler dürfen für die verbrauchsabhängige Abrechnung verwendet werden. Die Warmwasserzähler Eichfrist betragen in der Regel 5 Jahre. Nach Ablauf der Frist verliert der Zähler seine Gültigkeit, und seine Daten dürfen nicht mehr für die Abrechnung genutzt werden. Verstöße gegen das MessEG können zur Rückzahlungspflicht führen und stellen ein Abrechnungsrisiko für Hausverwaltungen dar.

Welche Anforderungen gelten für Funkzähler bei Strom, Wasser, Gas und Wärme?

Funkzähler müssen in Deutschland gesetzliche, technische und datenschutzrechtliche Vorgaben erfüllen. Für Hausverwaltungen sind insbesondere folgende Anforderungen relevant:

Mess- und Eichrecht (MessEG / MessEV):

  • Geräte müssen zugelassen und geeicht sein
  • Eichfristen sind einzuhalten (z. B. 6 Jahre für Wasserzähler)

Technische Anforderungen:

  • Zähler müssen den aktuellen Funkstandards entsprechen (z. B. OMS, LoRaWAN, M-Bus)
  • Störungsfreie Übertragung und genaue Messung sind Pflicht
  • Batteriebetriebene Geräte müssen über ausreichende Lebensdauer verfügen

Datenschutz nach DSGVO:

  • Übertragung muss verschlüsselt erfolgen
  • personenbezogene Verbrauchsdaten dürfen nur zweckgebunden genutzt werden
  • regelmäßige Sicherheitsaudits empfohlen

“Ein Funkzähler ist nur dann zukunftssicher, wenn er nicht nur eichrechtskonform, sondern auch datenschutztechnisch sauber aufgestellt ist.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie unterscheiden sich Walk-by, M-Bus und LoRaWAN-Funktechnologien in der Praxis?

Die Funktechnologien Walk-by, M-Bus und LoRaWAN unterscheiden sich vor allem in Reichweite, Infrastrukturbedarf und Datenerhebung. Beim Walk-by-Verfahren werden Zählerdaten nur beim Vorbeigehen mit einem mobilen Lesegerät empfangen – ideal für kleinere Objekte ohne zentrale Infrastruktur. Der M-Bus (wired oder wireless) eignet sich für Gebäude mit fester Leitungsstruktur und erlaubt eine Zentralablesung über Gateways. LoRaWAN hingegen ermöglicht weite Funkreichweiten, ist besonders für große oder verteilte Anlagen geeignet und erlaubt eine tägliche Fernauslesung in Echtzeit – bei gleichzeitig niedrigem Energieverbrauch. Hausverwaltungen sollten je nach Objektgröße, Bauweise und Budget die passende Technologie wählen.

Welche Daten dürfen über Funkzähler erhoben und gespeichert werden?

Bei der Nutzung von Funkzählern sind nur bestimmte, zweckgebundene Daten erlaubt. Hausverwaltungen müssen folgende Punkte beachten:

Erlaubt sind:

  • Zählerstände (z. B. m³ Wasser, kWh Strom)
  • Zeitstempel zur Dokumentation der Verbrauchszeit
  • ggf. Betriebsdaten wie Batteriestatus oder Fehlermeldungen

Nicht erlaubt sind:

  • personenbezogene Daten wie Name oder Wohnung direkt im Zähler
  • Verhaltensdaten, die Rückschlüsse auf Tagesabläufe zulassen

Rechtsgrundlage:

  • gemäß DSGVO nur Daten, die zur Abrechnung notwendig sind
  • Speicherung nur so lange, wie es für den Abrechnungszweck erforderlich ist

Was ist bei der DSGVO-konformen Nutzung von Funkzählern zu beachten?

Bei der Nutzung von Funkzählern müssen Hausverwaltungen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) strikt einhalten. Erfasst werden dürfen nur verbrauchsrelevante, pseudonymisierte Daten, die nicht direkt auf einzelne Personen rückführbar sind. Die Übertragung muss verschlüsselt erfolgen, und die Daten dürfen ausschließlich zum Abrechnungszweck verwendet werden. Zudem besteht eine Informationspflicht gegenüber Mietern über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung. Wichtig ist auch die regelmäßige Überprüfung der technischen Sicherheit der Zählsysteme. Nur so lässt sich ein rechtssicherer und transparenter Einsatz gewährleisten.

Wie kann die Datensicherheit bei der digitalen Verbrauchserfassung gewährleistet werden?

Wichtige Maßnahmen bei der digitalen VerbrauchserfassungWichtige Maßnahmen bei der digitalen Verbrauchserfassung

Für Hausverwaltungen ist die Datensicherheit bei Funkzählern essenziell, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und das Vertrauen der Mieter zu wahren. Wichtige Maßnahmen sind:

Verschlüsselte Datenübertragung

  • Einsatz von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (z. B. AES-128 oder höher)
  • Schutz vor Manipulation und Fremdzugriff

Pseudonymisierung der Verbrauchsdaten

  • keine direkte Zuordnung zu Personen oder Wohnungen in der Funkübertragung

Zugriffsrechte klar definieren

  • nur autorisierte Dienstleister und Verwaltungsmitarbeiter dürfen Zugriff haben
  • Protokollierung aller Zugriffe

Regelmäßige Sicherheitsupdates und Systemprüfungen

  • Firmware und Software der Gateways regelmäßig aktualisieren
  • Schwachstellen prüfen und dokumentieren

Informationspflicht gegenüber Mietern

  • klar kommunizieren, welche Daten erfasst und wie sie geschützt werden

Zusätzlicher Vorteil durch Heidi Systems:
Heidi Systems arbeitet mit hochsicheren, interoperablen Funklösungen, deren Installation für Hausverwaltungen komplett kostenfrei erfolgt. Durch die jährliche Servicepauschale pro Wohneinheit sind Betrieb, Fernauslesung, Wartung und Datensicherheit vollständig abgedeckt. Das entlastet die Verwaltung, erfüllt alle gesetzlichen Datenschutzanforderungen und sorgt gleichzeitig für maximale Transparenz in der Verbrauchserfassung.

Welche Pflichten hat die Hausverwaltung bei der Auswahl und Wartung von Zählern?

Die Hausverwaltung ist verpflichtet, geeichte, zugelassene und funktionsfähige Zähler einzusetzen, die den aktuellen technischen Standards entsprechen. Sie muss die Eichfristen im Blick behalten, rechtzeitig den Austausch organisieren und für eine regelmäßige Wartung sorgen. Zudem ist sicherzustellen, dass die Zähler ordnungsgemäß eingebaut und korrekt ablesbar sind. Bei Funkzählern kommt die Pflicht hinzu, Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben nach DSGVO einzuhalten. All diese Maßnahmen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden, um im Streitfall rechtlich abgesichert zu sein.

Wie lässt sich eine transparente und rechtssichere Abrechnung gestalten?

Eine transparente und rechtssichere Abrechnung beginnt bei der korrekten Datenerfassung und endet bei einer nachvollziehbaren Darstellung gegenüber Mietern. Hausverwaltungen sollten folgende Punkte konsequent umsetzen:

Geeichte und zugelassene Messgeräte verwenden

  • alle Zähler müssen den Vorgaben des MessEG und der HKVO entsprechen
  • regelmäßiger Austausch bei Ablauf der Eichfristen

Verbrauchsdaten vollständig und korrekt erfassen

  • keine Schätzungen zulässig, wenn eine Messung möglich ist
  • bei Funkzählern auf ausfallsichere Übertragung achten

Klarer Verteilerschlüssel laut Mietvertrag

  • z. B. 50 % Verbrauch / 50 % Wohnfläche
  • korrekte Umlage aller umlagefähigen Nebenkosten nach BetrKV

Vollständige Aufschlüsselung der Gesamtkosten

  • Warmwasser-, Heizkosten, Betriebskosten der Anlage und Ablesekosten einzeln darstellen

Fristgerechte und prüffähige Abrechnung

  • innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode
  • Einspruchsmöglichkeiten klar kennzeichnen

Transparente Kommunikation mit den Mietparteien

  • Berechnung verständlich erklären
  • bei Rückfragen zügige und sachliche Klärung anbieten

Welche Fehlerquellen treten häufig bei der Warmwasserabrechnung auf?

Bei der Warmwasserabrechnung treten häufig wiederkehrende Fehlerquellen auf, die zu rechtlichen Problemen oder Rückforderungen führen können. Eine der häufigsten Ursachen ist die Verwendung ungeeichter oder abgelaufener Zähler, wodurch die Abrechnung rechtlich angreifbar wird. Auch falsche Ablesewerte, sei es durch menschliche Fehler oder fehlerhafte Funkübertragung, führen zu ungenauen Verbrauchsdaten. Zudem kommt es oft zu inkorrekter Anwendung des Verteilerschlüssels, etwa wenn der Anteil der verbrauchsunabhängigen Kosten nicht korrekt berechnet wurde. Weitere Stolperfallen sind unvollständige Kostenaufstellungen, nicht umgelegte Betriebskosten oder fehlende Nachweise zu Energiepreisen. Besonders problematisch wird es, wenn Mieter die Abrechnung nicht nachvollziehen können – mangelnde Transparenz führt hier schnell zu Misstrauen und Einsprüchen. Deshalb ist es für Hausverwaltungen unerlässlich, technisch einwandfreie Systeme, klare Dokumentation und eine regelmäßige Schulung der Mitarbeiter sicherzustellen.

Wie lässt sich die Plausibilität von Verbrauchsdaten einfach prüfen?

Prüfung der Plausibilität von Verbrauchsdaten Prüfung der Plausibilität von Verbrauchsdaten

Für Hausverwaltungen ist die Plausibilitätsprüfung von Verbrauchsdaten entscheidend, um Abrechnungsfehler zu vermeiden und Reklamationen vorzubeugen. Die Prüfung sollte strukturiert und regelmäßig erfolgen:

Vergleich mit Vorjahreswerten

  • deutliche Abweichungen (z. B. über 30 %) sollten intern geprüft werden
  • Ursachen: Nutzerwechsel, defekte Zähler, unerkannte Leckagen

Abgleich mit Wohnungsnutzung und Heizverhalten

  • Leerstände, ungewöhnlich hohe Einzelverbräuche oder saisonale Unregelmäßigkeiten erkennen
  • bei Funkzählern können tägliche Profile Hinweise auf Fehlerquellen liefern

Technische Prüfung der Zähler

  • Kontrolle auf Stillstand, Sprünge oder ungewöhnliche Verbrauchsmuster
  • Zählerstände dokumentieren, Screenshots oder Fernausleseprotokolle sichern

Softwaregestützte Plausibilitätsprüfung nutzen

  • moderne Abrechnungssoftware erkennt automatisch Ausreißer oder Messfehler
  • automatische Benachrichtigung an Verwaltung bei Unstimmigkeiten

Mieterkommunikation bei Auffälligkeiten

  • Rückfragen oder Hinweise von Mietern ernst nehmen und dokumentieren
  • ggf. vorläufige Zwischenablesung organisieren

“Plausibilitätsprüfung heißt für uns: Zahlen im Kontext sehen – nicht nur technisch, sondern auch im Alltag der Nutzer.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Was kostet die Umstellung auf fernauslesbare Funkzähler?

Die Umstellung auf fernauslesbare Funkzähler verursacht zunächst einmalige Investitionskosten, bringt langfristig aber Verwaltungs- und Betriebskostenvorteile. Pro Einheit (z. B. Warmwasserzähler) liegen die Anschaffungskosten je nach System und Anbieter bei etwa 80 bis 150 Euro. Hinzu kommen Kosten für Montage, Konfiguration und eventuell notwendige Gateways oder Funkinfrastruktur. Zusätzlich fallen laufende Gebühren für Datenübertragung, Wartung und Abrechnung an – meist zwischen 10 und 25 Euro jährlich pro Zähler.

Die genauen Kosten hängen stark von der Anzahl der Einheiten, dem Gebäudetyp und dem gewählten Funkstandard (z. B. LoRaWAN, M-Bus) ab. Förderprogramme oder steuerliche Vorteile können die Investition teilweise kompensieren. Auf lange Sicht ermöglicht die Umstellung eine automatisierte Ablesung, reduziert Fehlerquellen und spart Personal- und Fahrtkosten – was sich für Hausverwaltungen besonders bei großen Beständen deutlich rechnet.

Vorteile mit Heidi Systems:

  • Kostenfreie Installation der Funkzähler – kein Investitionsbudget notwendig („Null-Euro-Einbau“)
  • Alles aus einer Hand: Einbau, Betrieb, Fernauslesung, Abrechnung & Service
  • Fixpreis 150 €/Wohneinheit/Jahr – inklusive aller Leistungen, ohne versteckte Zusatzkosten
  • Voll automatische Verbrauchserfassung mit Echtzeit-Dashboards für Verwaltung und Mieter
  • Erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben (HeizkostenV, MessEG/Eichrecht, Datenschutz)

“Die Investition in Funkzähler lohnt sich spätestens dann, wenn Ablesetermine und Fehlerkosten dauerhaft wegfallen.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie wirkt sich die Digitalisierung auf Verwaltungsaufwand und Abrechnungskosten aus?

Die Digitalisierung von Verbrauchserfassung und Abrechnung bietet für Hausverwaltungen erhebliche Vorteile – sowohl organisatorisch als auch wirtschaftlich. Durch automatisierte Prozesse und digitale Zählertechnik lassen sich viele bisher manuelle Schritte effizienter gestalten:

Reduzierter Ableseaufwand

  • automatische Fernauslesung spart Zeit und Personaleinsatz
  • keine Terminabsprachen oder Wohnungszutritte mehr nötig

Weniger Fehlerquellen

  • direkte Datenübertragung reduziert Übertragungsfehler und Schätzungen
  • fehlerhafte Abrechnungen und Nachbearbeitungen werden seltener

Schnellere Abrechnungserstellung

  • Daten fließen direkt in die Abrechnungssoftware
  • sofortige Plausibilitätsprüfung und automatisierte Berichte

Transparenz für Mieter und Eigentümer

  • Verbrauchsdaten sind jederzeit online einsehbar
  • stärkt Vertrauen und reduziert Rückfragen

Langfristige Kosteneinsparung

  • zwar höhere Anfangsinvestition, aber dauerhaft geringere Betriebs- und Abrechnungskosten
  • weniger Aufwand bei Rückfragen, Beschwerden oder juristischen Auseinandersetzungen

Wie geht man bei Abrechnungsbeschwerden rechtlich korrekt vor?

Bei Abrechnungsbeschwerden sollte die Hausverwaltung stets sachlich, fristgerecht und dokumentiert reagieren. Sobald ein Mieter Einspruch erhebt, ist es wichtig, die Abrechnung sorgfältig zu prüfen und die Berechnungsgrundlagen nachvollziehbar zu erläutern. Dazu gehören Zählerstände, Umlageschlüssel und Einzelkosten. Nach § 556 BGB haben Mieter das Recht, innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung Einsicht in die Belege zu verlangen – diese muss die Hausverwaltung umgehend gewähren.

Ist der Fehler nachvollziehbar, erfolgt eine Berichtigung mit korrigierter Abrechnung. Falls die Abrechnung korrekt war, sollte dies schriftlich, transparent und verständlich erklärt werden. Bei komplexen Fällen empfiehlt sich die Abstimmung mit dem Messdienstleister oder ein rechtlicher Hinweis auf die geltende Heizkostenverordnung. Ziel ist immer eine rechtskonforme, faire Klärung, um Vertrauen zu sichern und Konflikte frühzeitig zu vermeiden.

Heidi Systems erleichtert die Bearbeitung von Abrechnungsbeschwerden deutlich, da:

  • alle Verbrauchsdaten digital, transparent und revisionssicher vorliegen
  • monatliche Verbrauchsinformationen Abweichungen früh erkennbar machen
  • kostenfreie Installation moderner Funkzähler („Null-Euro-Einbau“) den technischen Standard erhöht
  • Festpreis von 150 € pro Wohneinheit/Jahr vollständigen Betrieb, Fernauslesung und Support umfasst
  • Dashboards in Echtzeit die Belegprüfung für Verwalter schneller und nachvollziehbarer gestalten

Wenn du möchtest, kann ich dir auch eine Schritt-für-Schritt-Checkliste für interne Prozesse oder ein Musteranschreiben an Mieter erstellen.

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

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