Eichfristen Wasserzähler: Wann zwingend getauscht werden muss
Wie lange sind Wasserzähler geeicht?
Für Hausverwaltungen gelten in Deutschland klar definierte Eichfristen, die zwingend einzuhalten sind:
- Kaltwasserzähler: 6 Jahre geeicht
- Warmwasserzähler: 6 Jahre geeicht
Die Eichfrist beginnt mit dem Jahr der Ersteichung, nicht mit dem Einbau. Maßgeblich ist das auf dem Zähler angegebene Eichjahr.
Wichtig für die Praxis:
- Nach Ablauf der Eichfristen dürfen die Zähler nicht mehr für die Verbrauchsabrechnung verwendet werden.
- Eine Abrechnung mit abgelaufener Eichung ist rechtlich angreifbar.
- Hausverwaltungen sollten Eichfristen frühzeitig überwachen, um unnötige Haftungs- und Abrechnungsrisiken zu vermeiden.
Praxis-Tipp:
Digitale Zählerstände oder Abrechnungssoftware mit Fristenüberwachung helfen, Austauschtermine rechtzeitig zu planen und Kosten zu optimieren.
Was passiert, wenn die Eichfrist abgelaufen ist?
Ist die Eichfrist eines Wasserzählers abgelaufen, darf dieser nicht mehr für die verbrauchsabhängige Abrechnung genutzt werden. Die erfassten Werte gelten dann als rechtlich unverwertbar, was die Betriebskostenabrechnung angreifbar macht. Mieter können die Abrechnung beanstanden oder kürzen, im Streitfall drohen Rückzahlungen und Haftungsrisiken für Eigentümer und Hausverwaltungen.
Für die Praxis heißt das: Abgelaufene Zähler müssen rechtzeitig ausgetauscht oder nicht eichfähig ersetzt werden, um Abrechnungssicherheit und Rechtskonformität zu gewährleisten.
„Abgelaufene Eichfristen sind kein Formfehler, sondern ein echtes Umrechnungsrisiko. "Wer hier nicht rechtzeitig handelt, setzt die gesamte Betriebskostenabrechnung aufs Spiel.“ - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wann läuft die Eichfrist ab?
Die Eichfrist eines Wasserzählers endet immer am 31.12. des letzten Eichjahres, unabhängig vom tatsächlichen Einbaudatum.
Konkret bedeutet das für die Praxis:
- Maßgeblich ist das auf dem Zähler angegebene Eichjahr
- Die Frist läuft jahresgenau, nicht tages- oder monatsgenau
- Beispiel: Eichjahr 2019, Kaltwasserzähler → Eichfrist endet am 31.12.2025
Wichtig für Hausverwaltungen:
- Ab dem 01.01. des Folgejahres darf der Zähler nicht mehr abrechnungsrelevant verwendet werden
- Ein Austausch sollte spätestens im Jahr des Fristablaufs eingeplant werden
- Frühzeitige Planung verhindert Abrechnungsfehler und rechtliche Risiken
Praxis-Tipp:
Eine zentrale Zählerübersicht mit Euch, Jahren und Fristende erleichtert die fristgerechte Steuerung im gesamten Bestand.
In welchem Zeitraum müssen Wasseruhren ausgetauscht werden?
Wasseruhren müssen spätestens nach Ablauf der Eichfrist ausgetauscht werden. In der Praxis bedeutet das, dass der Austausch bis zum 31.12. des letzten Eichjahres erfolgen muss, damit die Verbrauchswerte weiterhin abrechnungsfähig bleiben. Erfolgt der Wechsel zu spät, sind die gemessenen Daten rechtlich nicht mehr verwertbar und können die Betriebskostenabrechnung angreifbar machen – Formloser Widerspruch Betriebskostenabrechnung.
Für Hausverwaltungen ist es daher sinnvoll, den Austausch frühzeitig im letzten Eichjahr zu planen, um Termingengpässe, Zusatzkosten und Haftungsrisiken zu vermeiden. Eine vorausschauende Planung sorgt für Rechtssicherheit und einen reibungslosen Ablauf im Bestand.
Was bedeutet die Eichfrist bei Wasserzählern rechtlich?
Die Eichfrist definiert den gesetzlich zulässigen Zeitraum, in dem ein Wasserzähler für abrechnungsrelevante Messungen eingesetzt werden darf. Sie dient dem Schutz von Mietern und Eigentümern vor fehlerhaften Verbrauchswerten.
Rechtlich bedeutet das:
- Nur geeichte und fristgültige Wasserzähler dürfen für die Betriebskostenabrechnung verwendet werden – Betriebskostenabrechnung prüfen lassen
- Die Grundlage bilden das Mess- und Eichgesetz sowie die Mess- und Eichverordnung
- Nach Ablauf der Eichfrist gelten Messwerte als nicht mehr rechtskonform
- Abrechnungen auf Basis abgelaufener Zähler sind angreifbar und anfechtbar
Bedeutung für Hausverwaltungen:
- Pflicht zur Überwachung und Einhaltung aller Eichfristen im Bestand
- Vermeidung von Haftungsrisiken und Rechnungskürzungen
- Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und rechtssicheren Verwaltung
Die Eichfrist ist die rechtliche Grundlage für eine zulässige und belastbare Verbrauchsabrechnung.
Welche gesetzlichen Grundlagen gelten in Deutschland für Wasserzähler?
Für Wasserzähler in Deutschland gelten klare gesetzliche Vorgaben, die eine korrekte und faire Verbrauchserfassung sicherstellen. Zentrale Grundlage ist das Mess- und Eichgesetz, ergänzt durch die Mess- und Eichverordnung. Diese Regelwerke legen fest, dass Wasserzähler geeicht sein müssen, nur innerhalb der gültigen Eichfrist verwendet werden dürfen und den technischen Anforderungen entsprechen müssen.
Für Hausverwaltungen bedeutet das: Nur rechtssicher eingesetzte Zähler gewährleisten eine zulässige Betriebskostenabrechnung. Verstöße gegen diese Vorgaben können Abrechnungen angreifbar machen und zu Haftungsrisiken führen – Betriebskostenabrechnung Widerspruch. Eine regelmäßige Prüfung der gesetzlichen Anforderungen ist daher ein wesentlicher Bestandteil einer ordnungsgemäßen Verwaltung.
Welche Rolle spielen Mess- und Eichgesetz sowie Mess- und Eichverordnung?
Das Mess- und Eichgesetz sowie die Mess- und Eichverordnung bilden den rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Wasserzählern in der Immobilienverwaltung. Sie stellen sicher, dass die Verbrauchswerte korrekt, nachvollziehbar und abrechnungsfähig sind.
Konkret regeln sie:
- wann ein Wasserzähler eichpflichtig ist
- wie lange ein Zähler verwendet werden darf
- welche Eichfristen für Warm und Kaltwasserzähler gelten
- welche technischen Mindestanforderungen einzuhalten sind
Bedeutung für Hausverwaltungen:
- Pflicht zur Nutzung gesetzeskonformer Messgeräte
- Grundlage für eine rechtssichere Betriebskostenabrechnung
- Vermeidung von Anfechtungen, Kürzungen und Haftungsrisiken
Beide Regelwerke sorgen dafür, dass Wasserzähler verlässlich messen und Abrechnungen juristisch Bestand haben.
Gelten bundesweit einheitliche Eichfristen oder gibt es Länderunterschiede?
Die Eichfristen für Wasserzähler gelten in Deutschland bundesweit einheitlich. Sie sind im Mess- und Eichrecht auf Bundesebene geregelt und lassen keinen Spielraum für länderspezifische Abweichungen. Unabhängig davon, ob sich ein Objekt in Bayern, NRW oder Berlin befindet, gelten dieselben Eichfristen und Anforderungen – Messdienst München.
Für Hausverwaltungen schafft das Planungssicherheit und vereinfacht die Verwaltung größerer Bestände über mehrere Bundesländer hinweg. Wichtig ist jedoch, dass der Vollzug und die Kontrolle durch die jeweils zuständigen Landesbehörden erfolgt, auch wenn die rechtliche Grundlage überall gleich ist.
„Die bundesweit einheitlichen Eichfristen geben Hausverwaltungen Planungssicherheit, entbinden sie aber nicht von der Pflicht zur aktiven Fristenkontrolle im Bestand.“ - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Eichfristen gelten für Kaltwasserzähler?
Für Kaltwasserzähler gilt in Deutschland eine gesetzliche Eichfrist von 6 Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen die Messwerte uneingeschränkt für die Betriebskostenabrechnung verwendet werden.
Für die Praxis bedeutet das:
- Beginn der Kaltwasserzähler Eichfrist ist das auf dem Zähler angegebene Eichjahr
- Ablauf der Eichfrist ist immer der 31.12. des sechsten Jahres
- Ab dem 01.01. des Folgejahres ist der Zähler nicht mehr abrechnungsfähig
Wichtig für Hausverwaltungen:
- Rechtzeitige Planung des Austauschs vermeidet Abrechnung Risiken
- Abgelaufene Kaltwasserzähler machen die Abrechnung angreifbar
- Digitale Fristenüberwachung erleichtert die Bestandsverwaltung
Kaltwasserzähler müssen spätestens nach 6 Jahren ersetzt werden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Welche Eichfristen gelten für Warmwasserzähler?
Für Warmwasserzähler gilt in Deutschland eine Eichfrist von 6 Jahren. Maßgeblich ist dabei stets das auf dem Zähler angegebene Eichjahr, nicht der Zeitpunkt des Einbaus. Die Warmwasserzähler Eichfrist endet zum 31.12. des letzten Eichjahres, danach dürfen die erfassten Verbrauchswerte nicht mehr für die Abrechnung genutzt werden.
Für Hausverwaltungen ist das besonders relevant, da Warmwasserzähler häufig früher altern und Abrechnungen bei Fristüberschreitung rechtlich angreifbar sind. Ein rechtzeitiger Austausch sichert die Abrechnungsfähigkeit und vermeidet Haftungsrisiken.
Welche Pflichten haben Hausverwaltungen hinsichtlich der Eichfristen?
Hausverwaltungen haben die Pflicht, die Einhaltung aller Eichfristen für abrechnungsrelevante Wasserzähler sicherzustellen. Ziel ist eine rechtssichere und belastbare Betriebskostenabrechnung im Interesse von Eigentümern und Mietern.
Zu den wesentlichen Pflichten zählen:
- Überwachung der Eichfristen aller Warm und Kaltwasserzähler im Bestand
- Sicherstellung, dass ausschließlich frist gültig geeichte Wasserzähler zur Abrechnung eingesetzt werden
- Rechtzeitige Planung und Organisation des Austauschs vor Fristablauf
- Dokumentation von Eichjahr, Fristende und Austauschmaßnahmen
- Information des Eigentümers über notwendige Maßnahmen und Kostenfolgen
Versäumnisse können Abrechnungen angreifbar machen und zu Haftungsrisiken führen. Daher ist ein strukturiertes Fristenmanagement für Hausverwaltungen kein optionaler Service, sondern ein zentraler Bestandteil ordnungsgemäßer Verwaltung.
Wer ist für die Einhaltung der Eichfristen verantwortlich?
Für die Einhaltung der Eichfristen ist grundsätzlich der Eigentümer der Immobilie verantwortlich. In der Praxis wird diese Aufgabe jedoch häufig auf die Hausverwaltung übertragen, die im Rahmen der laufenden Verwaltung den ordnungsgemäßen Zustand der Messgeräte sicherstellen muss.
Werden die Eichfristen nicht eingehalten, können Abrechnungen angefochten und Kosten gekürzt werden. Für Hausverwaltungen bedeutet das, die Fristen aktiv zu überwachen und den Austausch rechtzeitig zu veranlassen, um Haftungsrisiken und Streitigkeiten zu vermeiden.
Wann ist eine Abrechnung mit geeichten Wasserzählern unzulässig?
Eine Abrechnung mit ungeeichten oder nicht mehr geeichten Wasserzählern ist grundsätzlich unzulässig, sobald die Eichfrist abgelaufen ist oder der Zähler nie ordnungsgemäß geeicht war.
Das gilt insbesondere:
- wenn die Funkablesung Wasser nach Ablauf der Eichfrist weiterhin verwendet wird
- wenn kein gültiges Eichkennzeichen vorhanden ist
- wenn die Messwerte nicht den Vorgaben des Mess- und Eichrechts entsprechen
Relevanz für die Praxis:
- Verbrauchswerte gelten dann als rechtlich nicht verwertbar
- Mieter können die Abrechnung beanstanden oder kürzen
- Eine verbrauchsabhängige Abrechnung ist nicht durchsetzbar
Für Hausverwaltungen bedeutet das: Nur fristgültig geeichte Wasserzähler sichern eine zulässige und rechtssichere Betriebskostenabrechnung.
Wie wirken sich abgelaufene Eichfristen auf die Betriebskostenabrechnung aus?
Abgelaufene Eichfristen führen dazu, dass die erfassten Verbrauchswerte nicht mehr rechtswirksam sind und damit die gesamte Betriebskostenabrechnung angreifbar wird. In solchen Fällen können Mieter die Abrechnung beanstanden, einzelne Kostenpositionen kürzen oder eine Neuberechnung verlangen.
Für Hausverwaltungen entsteht dadurch ein erhöhtes Haftungs- und Rückzahlungsrisiko, insbesondere wenn verbrauchsabhängige Kosten nicht korrekt nachgewiesen werden können. Um die Abrechnungssicherheit zu gewährleisten, ist es entscheidend, dass ausschließlich fristgültig geeichte Wasserzähler eingesetzt werden.
Welche technischen Anforderungen müssen geeignete Wasserzähler erfüllen?
Geeichte Wasserzähler müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen, damit die gemessenen Verbrauchswerte korrekt, nachvollziehbar und abrechnungsfähig sind.
Zentrale Anforderungen sind:
- Zulassung nach Mess- und Eichrecht mit gültigem Eichkennzeichen
- Messgenauigkeit innerhalb der festgelegten Fehlergrenzen
- Manipulationssicherheit gegen äußere Eingriffe
- Dauerhafte Ablesbarkeit der Messwerte und des Eich Jahres
- Eignung für die jeweilige Einbausituation und den vorgesehenen Verwendungszweck
Bedeutung für Hausverwaltungen:
- Nur technisch konforme Zähler sichern eine rechtssichere Abrechnung
- Ungeeignete oder fehlerhafte Geräte erhöhen das Anfechtungsrisiko
- Regelmäßige Kontrolle unterstützt eine ordnungsgemäße Verwaltung
Technisch normgerechte Wasserzähler sind die Basis für verlässliche Verbrauchsdaten und eine stabile Betriebskostenabrechnung.
Welche Unterschiede bestehen zwischen mechanischen und elektronischen Wasserzählern?
Mechanische und elektronische Wasserzähler unterscheiden sich vor allem im Messprinzip, in der Ablesung und im Verwaltungsaufwand Mechanische Zähler erfassen den Verbrauch über bewegliche Bauteile und müssen in der Regel vor Ort abgelesen werden. Sie gelten als robust, verursachen jedoch häufig höheren Leseaufwand.
Elektronische Wasserzähler arbeiten verschleißarm, liefern präzisere Messwerte und ermöglichen oft eine digitale oder funkbasierte Ablesung. Für Hausverwaltungen bedeutet das mehr Effizienz, weniger Ablesefehler und eine bessere Datenverfügbarkeit, insbesondere bei größeren Beständen.
Welche Rolle spielen Funkwasserzähler im Kontext der Eichfrist?
Funk Wasserzähler spielen für Hausverwaltungen eine zunehmend wichtige Rolle, ändern jedoch nichts an den gesetzlichen Eichfristen selbst. Auch funkbasierte Wasserzähler unterliegen vollständig dem Mess- und Eichrecht und dürfen nur innerhalb der gültigen Frist zur Abrechnung eingesetzt werden.
Ihre Bedeutung liegt vor allem in der praktischen Umsetzung und Kontrolle der Eichfristen:
- Funkablesung Wasser ermöglichen eine automatische und regelmäßige Verbrauchserfassung.
- Eichjahr und Fristende können digital dokumentiert und überwacht werden
- Ablesefehler durch manuelle Erfassung werden deutlich reduziert
- Austausch Termine lassen sich frühzeitig planen, da Fristabläufe systemseitig erkannt werden
- Auch bei Mieterwechseln oder Leerstand bleiben Verbrauchsdaten lückenlos verfügbar
Wichtig für die Praxis:
- Die Eichfrist wird durch Funktechnik nicht verlängert
- Ein fristüberschrittener Funkwasserzähler ist ebenso nicht abrechnungsfähig wie ein mechanischer
- Datenschutz und Datensicherheit müssen DSGVO-konform umgesetzt werden
Für Hausverwaltungen bieten Funkwasserzähler damit vor allem organisatorische Vorteile, mehr Abrechnungssicherheit und eine effizientere Bestandsverwaltung, ohne die rechtlichen Vorgaben zu verändern.
Heidi Systems nutzt Funkwasserzähler gezielt, um den Umgang mit Eichfristen für Hausverwaltungen deutlich zu vereinfachen. Durch die automatische Datenerfassung und zentrale Systemüberwachung werden Eichjahre und Fristabläufe digital erfasst und frühzeitig sichtbar, sodass Austauschtermine rechtzeitig geplant werden können. Gleichzeitig sorgt die verschlüsselte Funkübertragung für eine lückenlose, fehlerfreie Datenbasis ohne manuelle Ablesung.
„Funk Wasserzähler vereinfachen die Verwaltung erheblich, ersetzen aber keine Eichfrist. "Technik hilft nur, wenn die rechtlichen Grundlagen eingehalten werden.“ - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wann ist ein Austausch wirtschaftlicher als eine Nacheichung?
Ein Austausch von Wasserzählern ist häufig wirtschaftlicher als eine Nacheichung, insbesondere bei älteren Geräten oder größeren Liegenschaften. In der Praxis verursacht die Nacheichung nicht nur direkte Kosten, sondern auch zusätzlichen organisatorischen Aufwand, da der Zähler ausgebaut, geprüft und erneut eingebaut werden muss. Während dieser Zeit ist oft eine Ersatzlösung erforderlich, was weitere Kosten und Abstimmungsaufwand mit Mietern nach sich zieht.
Ein Zählerwechsel bietet dagegen klare Vorteile: Moderne Wasserzähler sind kostengünstig, schnell installiert und verfügen häufig über digitale oder funkbasierte Technik, die langfristig den Leseaufwand reduziert. Zudem sinkt das Risiko von Messabweichungen bei älteren Zählern, deren Genauigkeit mit zunehmender Laufzeit nachlassen kann.
Für Hausverwaltungen ist der Austausch besonders sinnvoll, wenn mehrere Zähler gleichzeitig betroffen sind oder wenn durch neue Technik dauerhafte Einsparungen bei Ablesung, Verwaltung und Abrechnung entstehen. In diesen Fällen überwiegt der wirtschaftliche Nutzen klar gegenüber einer Nacheichung.
Wie lassen sich Eichfristen effizient im Bestand verwalten?
Eine effiziente Verwaltung der Eichfristen ist für Hausverwaltungen entscheidend, um Abrechnungssicherheit, Kostenkontrolle und Rechtssicherheit dauerhaft zu gewährleisten. In größeren Beständen ist eine manuelle Überwachung kaum praktikabel, daher sind strukturierte Prozesse notwendig.
Bewährte Maßnahmen in der Praxis:
- Aufbau einer zentralen Zählerübersicht mit Eichjahr, Fristende und Einbauort
- Einsatz von digitalen Verwaltungssystemen, die Fristabläufe automatisch anzeigen
- Jährliche Bestandsprüfung, idealerweise vor der Abrechnungsweise
- Bündelung von Austausch-Terminen, um Kosten und Termine zu optimieren
- Nutzung von funkbasierten Wasserzählern zur besseren Datenverfügbarkeit
- Klare Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung für Fristenkontrolle und Beauftragung
Zusätzlicher Mehrwert:
- Frühzeitige Planung reduziert Notfall Tausch- und Zusatzkosten
- Weniger Rückfragen und Streitfälle mit Mietern
- Höhere Prozesssicherheit gegenüber Eigentümern
Wer Eichfristen systematisch verwaltet und digital unterstützt, minimiert Haftungsrisiken, spart Zeit und sorgt für eine stabile und rechtssichere Bestandsverwaltung.
Wie können Hausverwaltungen Haftungsrisiken durch Fristversäumnisse minimieren?
Hausverwaltungen können Haftungsrisiken durch Fristversäumnisse wirksam minimieren, indem sie Eichfristen als festen Bestandteil der laufenden Verwaltung etablieren. Entscheidend ist eine systematische und nachvollziehbare Organisation, die nicht von Einzelpersonen oder manuellen Erinnerungen abhängt. Eine zentrale Erfassung aller Wasserzähler mit Eichjahren, Fristende und Einbauort schafft Transparenz und verhindert, dass Fristen unbemerkt ablaufen.
Darüber hinaus reduziert der Einsatz digitaler Verwaltungs- und Abrechnungssysteme das Risiko erheblich, da Fristabläufe frühzeitig erkannt und Maßnahmen rechtzeitig geplant werden können. Wichtig ist auch eine klare Zuständigkeitsregelung innerhalb der Verwaltung, damit Überwachung und Beauftragung eindeutig geregelt sind.
Ein weiterer Schutzfaktor ist die vorausschauende Austauschplanung, idealerweise im letzten Eichjahr, um Terminengpässe und Notfallmaßnahmen zu vermeiden. Ergänzend sorgt eine saubere Dokumentation aller Zählerwechsel und Prüfungen für rechtliche Absicherung gegenüber Eigentümern und Mietern.
In der Praxis gilt: Wer Eichfristen aktiv steuert, minimiert Abrechnungsrisiken, vermeidet Haftungsfälle und stärkt die Rechtssicherheit der gesamten Verwaltung nachhaltig.
Chris Nagel
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FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
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