Fernablesung Pflicht: Was Eigentümer jetzt zwingend umsetzen müssen

Hausverwaltung
4 April 2026
Fernablesung Pflicht: Was Eigentümer jetzt zwingend umsetzen müssen

Sind fernablesbare Zähler Pflicht?

Kurzantwort:
Ja, für Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler besteht in Deutschland eine verbindliche Fernablesung Pflicht. Für Kaltwasserzähler gilt derzeit keine allgemeine Pflicht.

Das gilt konkret für Hausverwaltungen:

  • Neugeräte: Seit dem 01.12.2021 müssen neu installierte Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler fernablesbar sein.
  • Bestandsgeräte: Nicht fernablesbare Geräte dürfen nur noch bis 31.12.2026 genutzt werden.
  • Ab 01.01.2027: Geräte ohne Fernablesung sind nicht mehr zulässig und müssen ersetzt oder nachgerüstet werden.

Rechtsgrundlage:

  • Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in deutsches Recht
  • Ziel: mehr Transparenz, monatliche Verbrauchsinformationen und Energieeinsparungen

Wichtig für die Praxis:

  • Die Pflicht betrifft nicht nur die Ablesung, sondern auch die monatliche Information der Mieter.
  • Hausverwaltungen sind für die fristgerechte Umsetzung verantwortlich.

„Fernablesbare Zähler sind längst kein Zukunftsthema mehr, sondern eine gesetzliche Realität, auf die sich Hausverwaltungen jetzt einstellen müssen.“ - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wer trägt die Kosten für die Fernablesung der Heizung?

Die Kosten für die Fernablesung der Heizung trägt grundsätzlich der Eigentümer bzw. Vermieter, kann diese jedoch im Rahmen der Heizkostenabrechnung anteilig auf die Mieter umlegen. Umlagefähig sind dabei die laufenden Kosten für Ablesung, Datenübertragung und Abrechnung, sofern sie wirtschaftlich angemessen sind. Investitionskosten für den Austausch oder die Nachrüstung der Geräte gelten in der Regel als Modernisierung und können nicht direkt als Betriebskosten abgerechnet werden, sondern nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen über eine Modernisierungsumlage. Für Hausverwaltungen ist es entscheidend, die Kosten sauber zu trennen und transparent in der Abrechnung darzustellen, um Rückfragen und Streitigkeiten zu vermeiden.

Was ändert sich für Mieter ab Oktober 2025?

Ab Oktober 2025 erhalten Mieter deutlich mehr Transparenz über ihren Energieverbrauch. Die Fernablesung wird im Alltag spürbar und verändert die Informationspflichten von Vermietern und Hausverwaltungen.

Die wichtigsten Änderungen für Mieter:

  • Monatliche Verbrauchsinformationen: Mieter müssen regelmäßig über ihren Heiz- und Warmwasserverbrauch informiert werden – Funkzähler Heizung.
  • Vergleichbarkeit: Verbrauchsdaten werden verständlich aufbereitet und mit Vorperioden oder Durchschnittswerten verglichen.
  • Kein Ablesetermin mehr: Wohnungszugang für Ablesungen entfällt, da die Daten automatisch übermittelt werden.
  • Frühere Kostenkontrolle: Steigende Verbräuche werden schneller sichtbar, Nachzahlungen lassen sich besser vermeiden.

Was das für Hausverwaltungen bedeutet:

  • Sicherstellung der korrekten monatlichen Bereitstellung der Daten
  • Klare und verständliche Kommunikation gegenüber Mietern
  • Enge Abstimmung mit Messdienstleistern und Abrechnungssystemen

Wie funktioniert die Fernablesung der Heizung?

Bei der Fernablesung der Heizung erfassen digitale Heizkostenverteiler oder Wärmezähler den Verbrauch automatisch und speichern die Daten im Gerät. Diese Verbrauchswerte werden in regelmäßigen Intervallen per Funk an ein zentrales System übermittelt, ohne dass die Wohnung betreten werden muss. Die Daten werden dort verschlüsselt verarbeitet, geprüft und für die monatlichen Verbrauchsinformationen sowie die Heizkostenabrechnung genutzt. Für Hausverwaltungen bedeutet das weniger Termine, Aufwand, eine höhere Datenqualität und eine deutlich effizientere Abrechnung, da Ablesefehler und Schätzungen weitgehend entfallen.

Was bedeutet Fernablesung im Kontext der Wohnungswirtschaft?

Fernablesung bezeichnet die digitale Erfassung und Übermittlung von Verbrauchsdaten für Heizung und Wasser, ohne Wohnungen betreten zu müssen. Für die Wohnungswirtschaft ist sie ein zentraler Baustein der Digitalisierung und gesetzlich zunehmend vorgegeben.

Konkret bedeutet das:

  • Automatische Verbrauchserfassung: Messgeräte erfassen Heiz- und Wasserverbräuche laufend und präzise.
  • Funkbasierte Datenübertragung: Ablesung erfolgt aus der Ferne, ohne Termine oder Wohnungszutritt.
  • Rechtssichere Abrechnung: Grundlage für gesetzeskonforme Heizkostenabrechnungen und monatliche Verbrauchsinformationen.
  • Effizientere Prozesse: Weniger Verwaltungsaufwand, weniger Rückfragen, weniger Schätzungen.
  • Mehr Transparenz: Mieter erhalten eine regelmäßige und nachvollziehbare Verbrauchserfassung.

Bedeutung für Hausverwaltungen:
Fernablesung ist kein reines Technologiethema, sondern ein organisatorischer und rechtlicher Standard, der Abläufe vereinfacht, Kosten kontrollierbar macht und die Anforderungen des Gesetzgebers erfüllt.

Für welche Messgeräte gilt die Fernablesung Pflicht in Deutschland?

Die Fernablesung Pflicht in Deutschland gilt für verbrauchsabhängige Messgeräte, die zur Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung eingesetzt werden. Konkret betroffen sind Heizkostenverteiler, Wärmezähler sowie Warmwasserzähler, sofern sie in Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung installiert sind – Warmwasserzähler digital. Diese Geräte müssen fernablesbar sein, damit monatliche Verbrauchsinformationen rechtssicher bereitgestellt werden können. Kaltwasserzähler fallen derzeit nicht unter eine bundesweite Pflicht, können jedoch aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen sinnvoll in digitale Messkonzepte eingebunden werden.

Ab wann ist die Fernablesung von Heizkostenverteilern verpflichtend?

Die Fernablesung von Heizkostenverteilern ist in Deutschland schrittweise verpflichtend eingeführt worden und betrifft sowohl Neuinstallationen als auch Bestandsgeräte.

Die maßgeblichen Fristen:

  • Seit 01.12.2021: Neu installierte Heizkostenverteiler müssen fernablesbar sein.
  • Übergangsphase bis 31.12.2026: Bereits installierte, nicht fernablesbare Geräte dürfen weiter genutzt werden.
  • Ab 01.01.2027: Heizkostenverteiler ohne Fernablese Funktion sind nicht mehr zulässig und müssen ersetzt oder technisch nachgerüstet werden.

Wichtig für Hausverwaltungen:

  • Die Verantwortung für die fristgerechte Umstellung liegt bei Eigentümern und Hausverwaltungen.
  • Eine frühzeitige Planung verhindert Kostensteigerungen, Terminengpässe und Abrechnung Risiken.

Ab wann ist die Fernablesung von Warmwasserzählern verpflichtend?

Die Fernablesung von Warmwasserzählern ist in Deutschland seit der Umsetzung der EU-Vorgaben gesetzlich geregelt. Seit dem 01.12.2021 müssen neu installierte Warmwasserzähler fernablesbar sein. Für bereits eingebaute, nicht fernablesbare Geräte gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2026. Ab dem 01.01.2027 dürfen Warmwasserzähler ohne Fernablesefunktion nicht mehr betrieben werden. Für Hausverwaltungen bedeutet dies, rechtzeitig den Austausch oder die Nachrüstung zu planen, um gesetzeskonforme Abrechnungen und die monatliche Verbrauchsinformation sicherzustellen.

Gibt es eine Pflicht zur Fernablesung bei Kaltwasserzählern?

Für Kaltwasserzähler besteht in Deutschland derzeit keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Fernablesung. Die gesetzlichen Vorgaben zur Fernablesung beziehen sich aktuell auf Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Warmwasserzähler.

Was Hausverwaltungen wissen sollten:

  • Keine bundesweite Pflicht: Kaltwasserzähler sind nicht von der EU-Energieeffizienzrichtlinie erfasst.
  • Freiwillige Umsetzung möglich: Der Einsatz fernablesbarer Kaltwasserzähler ist zulässig und verbreitet.
  • Praktischer Nutzen: Weniger Ablesetermine, weniger Schätzungen und einheitliche Abrechnungsprozesse.
  • Zukunftssicherheit: Bei Gerätewechseln kann die Integration in bestehende Funksysteme sinnvoll sein.

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Fernablesung Pflicht?

Die Fernablesung Pflicht basiert in Deutschland auf der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED), die in nationales Recht überführt wurde. Zentrale Regelungen finden sich in der Heizkostenverordnung, die seit der Novelle verbindlich vorschreibt, dass bestimmte Messgeräte fernablesbar sein müssen und monatliche Verbrauchsinformationen bereitzustellen sind. Ergänzend gelten Vorgaben aus dem Mess- und Eichrecht sowie dem Datenschutzrecht, insbesondere der DSGVO. Für Hausverwaltungen bedeutet dies eine rechtlich klar geregelte Pflicht, die sowohl technische Ausstattung als auch organisatorische Prozesse umfasst.

Welche Rolle spielt die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED)?

Kernpunkte der EU-Energieeffizienzrichtlinie in Bezug auf die die FernablesungspflichtKernpunkte der EU-Energieeffizienzrichtlinie in Bezug auf die die Fernablesungspflicht

Die EU-Energieeffizienzrichtlinie ist die zentrale Grundlage für die Fernablesungspflicht in Deutschland und treibt die Digitalisierung der Verbrauchserfassung voran.

Kernpunkte der EED:

  • Rechtlicher Rahmen: Verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zur Einführung fernablesbarer Messsysteme.
  • Transparenz für Mieter: Vorgabe von regelmäßigen, verständlichen Verbrauchsinformationen.
  • Energieeinsparung: Ziel ist ein bewusstes Nutzerverhalten durch bessere Verbrauchskontrolle.
  • Digitalisierung: Förderung moderner Mess- und Abrechnungssysteme in der Wohnungswirtschaft.

Bedeutung für Hausverwaltungen:

  • Nationale Gesetze wie die Heizkostenverordnung setzen die EED verbindlich um.
  • Die Richtlinie bestimmt Fristen, technische Anforderungen und Informationspflichten.

Wie wurde die IED in deutsches Recht umgesetzt?

Die EU-Energieeffizienzrichtlinie wurde in Deutschland vor allem durch die Novelle der Heizkostenverordnung umgesetzt. Diese verpflichtet dazu, bestimmte Messgeräte fernablesbar auszustatten und monatliche Verbrauchsinformationen bereitzustellen. Ergänzend wurden Anpassungen im Energiewirtschaftsrecht und im Mess- und Eichrecht vorgenommen, um die technische und rechtliche Umsetzung abzusichern. Für Hausverwaltungen ist damit ein klarer gesetzlicher Rahmen geschaffen worden, der verbindliche Fristen, Informationspflichten und technische Mindeststandards festlegt.

Welche Fristen müssen Hausverwaltungen zwingend einhalten?

Hausverwaltungen müssen bei der Fernablesung klare gesetzliche Fristen beachten, um Abrechnungs- und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Die wichtigsten Termine im Überblick:

  • 01.12.2021: Neu installierte Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler müssen fernablesbar sein.
  • Bis 31.12.2026: Übergangsfrist für bereits installierte, nicht fernablesbare Geräte.
  • Ab 01.01.2027: Betrieb nicht fernablesbarer Geräte nicht mehr zulässig.
  • Laufend: Monatliche Verbrauchsinformationen müssen bereitgestellt werden, sobald fernablesbare Geräte vorhanden sind.

Praxisrelevanz für Hausverwaltungen:

  • Rechtzeitige Planung von Austauschzyklen und Budgets
  • Abstimmung mit Eigentümern und Messdienstleistern
  • Sicherstellung einer gesetzeskonformen Abrechnung

„Wer die Fristen zur Fernablesung ignoriert, riskiert nicht nur rechtliche Probleme, sondern auch unnötige Kosten und operative Hektik.“ - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche Übergangsfristen gelten für Bestandsgebäude?

Für Bestandsgebäude gelten bei der Fernablesung klare Übergangsfristen, um eine schrittweise Umstellung zu ermöglichen. Bereits installierte Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler ohne Fernablesefunktion dürfen noch bis zum 31.12.2026 weiter betrieben werden. Seit dem 01.01.2027 sind ausschließlich fernablesbare Geräte zulässig. Für Hausverwaltungen bedeutet das, den Austausch rechtzeitig zu planen, um Abrechnungsprobleme, Terminengpässe und unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.

Was gilt bei Neubauten im Hinblick auf Fernablesung?

Standarts zur Fernablesung im Hinblick auf NeubautenStandarts zur Fernablesung im Hinblick auf Neubauten

Bei Neubauten ist die Fernablesung von Anfang an verbindlicher Standard und muss bereits in der Planungs- und Bauphase berücksichtigt werden. Abweichungen sind rechtlich kaum zulässig und führen später zu unnötigen Mehrkosten.

Das gilt konkret für Neubauten:

  • Pflicht zur Fernablesbarkeit: Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Warmwasserzähler müssen fernablesbar installiert werden.
  • Keine Übergangsfristen: Anders als im Bestand gibt es bei Neubauten keinen Bestandsschutz.
  • Monatliche Verbrauchsinformationen: Die technische Ausstattung muss die gesetzlich geforderten monatlichen Informationen ermöglichen.
  • Systemintegration: Messsysteme sollten direkt in digitale Abrechnungs- und Verwaltungssysteme eingebunden werden.
  • Zukunftssicherheit: Die Auswahl interoperabler Funkstandards vermeidet spätere Systemwechsel.

Bedeutung für Hausverwaltungen:

  • Frühzeitige Abstimmung mit Bauträgern und Messdienstleistern
  • Klare Vorgaben in Leistungsbeschreibungen und Verträgen
  • Vermeidung von Nachrüstungen und rechtlichen Risiken

Wer trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Fernablesung?

Die Verantwortung für die Umsetzung der Fernablesung liegt in erster Linie beim Eigentümer bzw. Vermieter des Gebäudes. In der Praxis wird die operative Umsetzung häufig auf die Hausverwaltung übertragen, die als zentraler Koordinator zwischen Eigentümern, Messdienstleistern und Mietern fungiert. Sie stellt sicher, dass gesetzliche Fristen eingehalten, geeignete fernablesbare Messgeräte eingesetzt und die monatlichen Verbrauchsinformationen korrekt bereitgestellt werden. Auch die Dokumentation sowie die kommunikative Information der Mieter fallen in diesen Verantwortungsbereich – Messdienst Hamburg. Unabhängig von der Aufgabenverteilung bleibt der Eigentümer jedoch rechtlich verantwortlich, weshalb klare Zuständigkeiten und vertragliche Regelungen für Hausverwaltungen entscheidend sind.

Welche Pflichten haben Hausverwaltungen konkret?

Hausverwaltungen nehmen bei der Umsetzung der Fernablesung eine zentrale Schlüsselrolle ein und sind für die praktische Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich. Ihre Pflichten gehen deutlich über die reine Organisation der Ablesung hinaus.

Zentrale Pflichten im Überblick:

  • Fristenkontrolle: Überwachung der gesetzlichen Termine für Austausch, Nachrüstung und Betrieb fernablesbarer Geräte.
  • Koordination der Messdienstleister: Auswahl, Beauftragung und laufende Abstimmung mit Ablese- und Abrechnungsunternehmen.
  • Sicherstellung der Geräteanforderungen: Prüfung, dass eingesetzte Messgeräte fernablesbar, eichrechtskonform und technisch geeignet sind.
  • Monatliche Verbrauchsinformationen: Organisation der rechtzeitigen und korrekten Bereitstellung für Mieter.
  • Abrechnungsqualität: Gewährleistung einer vollständigen und nachvollziehbaren Heizkostenabrechnung – Heizkostenabrechnung nach qm zulässig?
  • Dokumentation: Nachweisführung über Geräte, Fristen, Datenübertragung und Informationspflichten.
  • Mieterkommunikation: Verständliche Information bei Umstellungen, Rückfragen und Reklamationen.
  • Datenschutz: Einhaltung der DSGVO, insbesondere bei Verarbeitung und Speicherung von Verbrauchsdaten.

Bedeutung für die Praxis:
Eine strukturierte Umsetzung schützt Hausverwaltungen vor Haftungsrisiken, reduziert Konflikte und schafft effiziente, digitale Prozesse.

Welche technischen Mindestanforderungen müssen Geräte erfüllen?

Messgeräte, die für die Fernablesung eingesetzt werden, müssen klar definierte technische Mindestanforderungen erfüllen, um eine rechtssichere Abrechnung und eine zuverlässige Datenbereitstellung zu gewährleisten. Zentrale Voraussetzung ist die Funkablesung per Funk, sodass Verbrauchsdaten ohne Wohnungszutritt erfasst und übertragen werden können. Die Geräte müssen zudem rechtskonform sein und den Vorgaben des Mess- und Eichrechts entsprechen, damit die erfassten Verbrauchswerte abrechnungsfähig sind.

Weiterhin ist eine sichere und regelmäßige Datenübertragung erforderlich, die die Bereitstellung der monatlichen Verbrauchsinformationen ermöglicht. Hierzu gehören ausreichende Speicherkapazitäten, eine stabile Funktechnologie sowie die Fähigkeit zur fehlerfreien Datenprotokollierung. Ebenso wichtig ist die Datensicherheit, etwa durch verschlüsselte Übertragung und geschützte Zugriffsmöglichkeiten.

Für Hausverwaltungen spielt außerdem die Systemkompatibilität eine große Rolle. Geräte sollten sich in bestehende Abrechnungs- und Verwaltungssysteme integrieren lassen, um Mehrfachlösungen und manuelle Nachbearbeitung zu vermeiden. Nur technisch geeignete und zukunftssichere Geräte gewährleisten eine effiziente Verwaltung, rechtliche Sicherheit und langfristige Wirtschaftlichkeit.

„Entscheidend ist nicht nur, dass ein Gerät funktioniert, sondern dass es rechtskonform, sicher und dauerhaft in bestehende Systeme integrierbar ist.“ - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche Datenschutzanforderungen sind zu beachten?

Bei der Fernablesung spielen Datenschutz und Datensicherheit eine zentrale Rolle, da Verbrauchsdaten als personenbezogene Daten gelten. Hausverwaltungen müssen daher klare gesetzliche Vorgaben einhalten und diese in der Praxis sauber umsetzen.

Wesentliche Datenschutzanforderungen:

  • DSGVO-Konformität: Verbrauchsdaten dürfen nur auf rechtlicher Grundlage verarbeitet werden, insbesondere zur Abrechnung und Information der Mieter.
  • Zweckbindung: Die Daten dürfen ausschließlich für Abrechnung, Verbrauchsinformationen und gesetzliche Pflichten genutzt werden.
  • Datenminimierung: Es dürfen nur die notwendigen Verbrauchsdaten erhoben und verarbeitet werden.
  • Informationspflichten: Mieter müssen transparent darüber informiert werden, welche Daten erhoben werden und zu welchem Zweck.
  • Technische Sicherheit: Funkübertragung und Speicherung müssen durch Verschlüsselung und Zugriffsbeschränkungen geschützt sein.
  • Zugriffsrechte: Nur berechtigte Personen und Dienstleister dürfen Zugriff auf die Daten erhalten.
  • Auftragsverarbeitung: Messdienstleister müssen vertraglich als Auftragsverarbeiter eingebunden sein.

Bedeutung für Hausverwaltungen:

  • Klare Prozesse und Dokumentation schützen vor Haftungsrisiken
  • Datenschutz ist nicht nur Pflicht, sondern schafft Vertrauen bei Mietern
  • Sauber geregelte Zuständigkeiten vermeiden Konflikte und Prüfungsrisiken

Heidi Systems unterstützt Hausverwaltungen dabei, diese Datenschutzanforderungen zuverlässig umzusetzen, indem Verbrauchsdaten ausschließlich zweckgebunden erfasst, verschlüsselt übertragen und in einer geschützten Systemumgebung gespeichert werden. Klare Rollen- und Zugriffskonzepte stellen sicher, dass nur berechtigte Personen Zugriff erhalten, während standardisierte Auftragsverarbeitungsprozesse die rechtssichere Einbindung von Dienstleistern gewährleisten. Durch eine datensparsame Erfassung, transparente Datenstrukturen und revisionssichere Dokumentation werden DSGVO-Vorgaben erfüllt und gleichzeitig der organisatorische Aufwand für Hausverwaltungen deutlich reduziert.

Warum ist Fernablesung ein Zukunftsthema für Hausverwaltungen?

Fernablesung ist für Hausverwaltungen ein zentrales Zukunftsthema, weil sie gesetzliche Anforderungen, wirtschaftliche Effizienz und digitale Prozesse sinnvoll miteinander verbindet. Durch die verpflichtende Einführung fernablesbarer Messgeräte wird sie zum neuen Standard in der Wohnungswirtschaft und löst klassische, aufwändige Ablöseprozesse ab. Gleichzeitig schafft sie die Grundlage für monatliche Verbrauchsinformationen, mehr Transparenz für Mieter und eine deutlich höhere Abrechnungsqualität.

Aus Sicht der Verwaltung reduziert Fernablesung dauerhaft administrativen Aufwand, da Ablesetermine, Schätzungen und Nachbearbeitungen entfallen. Digitale Datenflüsse ermöglichen eine schnellere Abrechnung, bessere Planbarkeit und eine effizientere Zusammenarbeit mit Messdienstleistern. Auch wirtschaftlich gewinnt das Thema an Bedeutung, da optimierte Prozesse langfristig Kosten senken und Ressourcen schonen.

Darüber hinaus stärkt Fernablesung die Zukunftssicherheit von Verwaltungsstrukturen. Sie erleichtert die Einbindung in digitale Plattformen, unterstützt ESG- und Nachhaltigkeitsziele und verbessert die Kommunikation mit Mietern. Für Hausverwaltungen ist Fernablesung damit kein kurzfristiger Trend, sondern ein strategischer Baustein, um rechtssicher, wettbewerbsfähig und effizient zu arbeiten.

Heidi Systems macht Fernablesung für Hausverwaltungen besonders zukunftssicher, indem sie gesetzliche Anforderungen, digitale Prozesse und wirtschaftliche Effizienz in einer Lösung vereint. Durch den Einsatz moderner Funkzähler mit kostenfreier Installation und automatisierter Datenerfassung der Messwerte entfallen manuelle Ablesungen, während gleichzeitig transparente Verbrauchsdaten in Echtzeit zur Verfügung stehen. Als ganzheitlicher Partner für Installation, Betrieb und Service reduziert Heidi Systems den Verwaltungsaufwand deutlich, sorgt für rechtssichere Prozesse und ermöglicht eine skalierbare Digitalisierung über den gesamten Bestand hinweg.

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

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