Funktechnologie OMS / LoRaWAN: Unterschiede, Vorteile & was Hausverwaltungen wissen müssen

HausverwaltungInsights
19 Januar 2026
Funktechnologie OMS / LoRaWAN

Was versteht man unter Funktechnologie OMS und LoRaWAN in der Immobilienwirtschaft?

Funktechnologien wie OMS (Open Metering System) und LoRaWAN (Long Range Wide Area Network) ermöglichen die drahtlose Übertragung von Verbrauchsdaten aus Messgeräten für Heizung, Wasser oder Strom. Sie bilden die Grundlage moderner, digitaler Gebäudeverwaltung.

Kernaspekte im Überblick:

  • OMS: Offener Standard zur Interoperabilität zwischen Zählern verschiedener Hersteller. Ideal für Hausverwaltungen, die Systeme flexibel kombinieren möchten.
  • LoRaWAN: Energiesparendes Funknetz mit großer Reichweite, das auch in großen Gebäuden oder Tiefgaragen zuverlässig Daten überträgt.
  • Ziel: Verbrauchsdaten werden automatisch, sicher und ohne manuelle Ablesung an Abrechnungssysteme übermittelt.

Nutzen für Hausverwaltungen:

  • Wegfall von Vor-Ort-Ablesungen
  • Schnellere und genauere Verbrauchserfassung
  • Grundlage für monatliche Verbrauchsinformation nach §6a Heizkostenverordnung
  • Einfache Integration in bestehende Softwarelösungen

Kurz gesagt: OMS und LoRaWAN sind die digitale Infrastruktur moderner Immobilienverwaltung – effizient, datensicher und zukunftsfähig.

Welche Vorteile bieten OMS und LoRaWAN für Hausverwaltungen in der Praxis?

Hausverwaltungen profitieren von OMS und LoRaWAN durch eine deutliche Vereinfachung der Verbrauchserfassung und Abrechnung. Beide Technologien ermöglichen eine automatisierte Fernauslesung, wodurch keine Vor-Ort-Termine mehr nötig sind. Das spart Zeit, reduziert Verwaltungskosten und minimiert Fehlerquellen.

Ein weiterer Vorteil ist die herstellerunabhängige Kompatibilität: Dank des offenen OMS-Standards können verschiedene Zähler- und Systemtypen miteinander kombiniert werden. Über LoRaWAN lassen sich zudem große Gebäude oder ganze Liegenschaften zuverlässig abdecken, selbst bei schwierigen baulichen Bedingungen.

Für Hausverwaltungen bedeutet das: transparente Verbrauchsdaten in Echtzeit, eine schnellere Abrechnung und eine bessere Grundlage für Energieeffizienz und gesetzliche Berichtspflichten nach HeizKV und DSGVO.

"OMS und LoRaWAN bringen nicht nur Effizienz, sondern endlich echte Transparenz in die Gebäudeverwaltung – Daten fließen automatisch, Abrechnungen werden nachvollziehbar.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln den Einsatz von Funktechnologien in Deutschland?

Der Einsatz von Funktechnologien wie OMS und LoRaWAN in Gebäuden wird durch mehrere bundesweite Gesetze und Verordnungen geregelt. Sie stellen sicher, dass Verbrauchsdaten korrekt, sicher und rechtskonform erfasst werden.

Wichtige rechtliche Grundlagen:

  • Heizkostenverordnung (HeizKV): Regelt die Pflicht zur Verbrauchserfassung und schreibt seit 2021 fernablesbare Geräte und monatliche Verbrauchsinformationen vor – Heizkostenverordnung aktuelle Fassung PDF.
  • Mess- und Eichgesetz (MessEG) & MessEV: Definieren Anforderungen an Genauigkeit, Zulassung und Eichfristen der Geräte.
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Schützt personenbezogene Verbrauchsdaten und verlangt sichere, verschlüsselte Datenübertragung.
  • Telekommunikationsgesetz (TKG): Legt fest, welche Funkfrequenzen und Sendeleistungen für Gebäudeanwendungen zulässig sind.

Für Hausverwaltungen bedeutet das: Nur zertifizierte, eichfähige und DSGVO-konforme Systeme dürfen eingesetzt werden, um rechtliche Sicherheit und Transparenz gegenüber Mietern zu gewährleisten.

Welche Pflichten ergeben sich aus der Heizkostenverordnung (HeizKV) für funkbasierte Systeme?

Die Heizkostenverordnung (HeizKV) verpflichtet Hausverwaltungen dazu, den Energieverbrauch verursachungsgerecht zu erfassen und abzurechnen. Seit der Novelle 2021 gilt: Neue Messgeräte müssen fernablesbar sein, und bestehende Anlagen müssen schrittweise nachgerüstet werden. Für Mieter ist zusätzlich eine monatliche Verbrauchsinformation vorgeschrieben, sofern die Technik dies ermöglicht.

Hausverwaltungen müssen außerdem sicherstellen, dass die eingesetzten Systeme interoperabel, also mit anderen Anbietern kompatibel sind, und dass die Datenerhebung DSGVO-konform erfolgt. Ziel ist mehr Transparenz, Energieeinsparung und eine faire Kostenverteilung zwischen den Bewohnern.

Kurz gesagt: Funkbasierte Systeme sind kein Komfort mehr, sondern eine gesetzliche Pflicht für moderne und rechtssichere Heizkostenabrechnung.

Wie wirkt sich das Mess- und Eichgesetz (MessEG) auf den Einsatz von OMS- und LoRaWAN-Messtechnik aus?

Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) stellt sicher, dass alle Messgeräte im Gebäudebereich präzise, geprüft und nachvollziehbar arbeiten. Für Hausverwaltungen ist es damit ein zentraler rechtlicher Rahmen bei der Auswahl und dem Betrieb funkbasierter Systeme wie OMS und LoRaWAN.

Wesentliche Auswirkungen im Überblick:

  • Eichpflicht: Alle Zähler für Wärme, Wasser oder Kälte müssen regelmäßig geeicht werden, meist alle 6 Jahre – Warmwasserzähler Eichfrist.
  • Zertifizierung: Geräte dürfen nur verwendet werden, wenn sie von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen sind.
  • Dokumentation: Hausverwaltungen müssen Eichfristen und Gerätestatus nachweislich dokumentieren.
  • Datensicherheit: Nur manipulationssichere Funkübertragung und gespeicherte Messdaten gelten als rechtskonform.

Damit garantiert das MessEG, dass Verbrauchsdaten aus OMS- und LoRaWAN-Systemen rechtssicher, überprüfbar und transparent bleiben – ein entscheidender Faktor für korrekte Abrechnungen und Vertrauen bei Mietern.

Welche landesspezifischen Unterschiede bestehen zwischen Bayern, Berlin, Hamburg und NRW bei Funklösungen?

Die rechtlichen Grundlagen für Funklösungen sind bundesweit einheitlich geregelt, doch die Umsetzung und Förderung unterscheiden sich von Land zu Land. In Bayern liegt der Fokus auf Energieeffizienz und digitaler Gebäudetechnik, weshalb viele Förderprogramme LoRaWAN-Projekte unterstützen. Berlin verlangt eine besonders strenge Datenschutzumsetzung, da der Landesdatenschutzbeauftragte technische Mindeststandards für Funkübertragung konkretisiert hat. In Hamburg steht die Gebäudevernetzung im Mittelpunkt, oft in Kombination mit Smart-City-Initiativen. NRW setzt stark auf Bestandssanierung und Nachrüstung, wodurch funkbasierte OMS-Systeme bevorzugt eingesetzt werden.

Für Hausverwaltungen bedeutet das: Die rechtliche Basis bleibt gleich, aber die technische Umsetzung, Fördermöglichkeiten und Datenschutzauflagen können je nach Bundesland variieren.

Welche technischen Standards müssen OMS- und LoRaWAN-Systeme erfüllen?

Zentrale Anforderungen für OMS-Standard (Open Metering System)Zentrale Anforderungen für OMS-Standard (Open Metering System)

Damit Verbrauchsdaten rechtssicher und zuverlässig übertragen werden können, müssen OMS- und LoRaWAN-Systeme in Deutschland klar definierte technische Standards erfüllen. Diese sorgen für Kompatibilität, Stabilität und Datenschutz.

Zentrale Anforderungen:

OMS-Standard (Open Metering System):

  • Einheitliches Protokoll zur Kommunikation zwischen Zählern unterschiedlicher Hersteller.
  • Unterstützung mehrerer Medien (Heizung, Wasser, Gas, Strom).
  • Sicherer Datenaustausch durch standardisierte Verschlüsselung (AES-128).

LoRaWAN-Standard:

  • Nutzung lizenzfreier Frequenzen im 868-MHz-Band.
  • Geringer Energieverbrauch und hohe Reichweite, ideal für große Gebäude.
  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Authentifizierung zur Sicherung der Datenintegrität.

Für Hausverwaltungen bedeutet das: Nur Systeme, die zertifiziert, interoperabel und datenschutzkonform arbeiten, erfüllen die technischen und rechtlichen Anforderungen an moderne Funkmesstechnik.

Wie unterscheiden sich OMS und LoRaWAN in Reichweite, Energieverbrauch und Netzstruktur?

Der wichtigste Unterschied zwischen OMS und LoRaWAN liegt in ihrer technischen Ausrichtung. OMS ist ein Kommunikationsprotokoll, das den Datenaustausch zwischen verschiedenen Messgeräten ermöglicht – es sorgt also für Kompatibilität und Standardisierung innerhalb des Gebäudes. LoRaWAN hingegen ist eine Funknetztechnologie, die Daten über große Distanzen überträgt und dabei extrem energieeffizient arbeitet – Messdienst Heizkosten.

In der Praxis bedeutet das: OMS sorgt für die einheitliche Sprache zwischen Zählern und Abrechnungssystemen, während LoRaWAN für die Reichweite und Netzabdeckung zuständig ist. Durch den niedrigen Energieverbrauch können batteriebetriebene Geräte viele Jahre ohne Wartung laufen. Für Hausverwaltungen ergibt sich daraus eine Kombination aus technischer Flexibilität, geringem Wartungsaufwand und zuverlässiger Funkübertragung auch in komplexen Gebäudestrukturen.

Welche Frequenzbereiche und Sendeleistungen sind rechtlich zulässig?

Für den Einsatz von Funktechnologien wie OMS und LoRaWAN gelten in Deutschland festgelegte Frequenzbereiche und Leistungsgrenzen, die von der Bundesnetzagentur geregelt werden. Diese Vorgaben verhindern Störungen und stellen einen sicheren Betrieb in Gebäuden sicher.

Zulässige Frequenzen und Vorgaben:

  • LoRaWAN: nutzt das lizenzfreie 868-MHz-Band, das europaweit für IoT- und Gebäudefunk freigegeben ist.
  • OMS: kann verschiedene Funkprotokolle verwenden, meist ebenfalls im 868-MHz-Bereich oder alternativ 434 MHz.
  • Maximale Sendeleistung: liegt in der Regel bei 25 mW (14 dBm), um Störungen anderer Geräte zu vermeiden.
  • Duty-Cycle-Beschränkung: Funkübertragung darf nur einen kleinen Anteil der Zeit aktiv sein (z. B. 1 %), um das Netz stabil zu halten.

Für Hausverwaltungen heißt das: Nur Geräte, die diese technischen und regulatorischen Vorgaben erfüllen, dürfen rechtmäßig betrieben werden – das garantiert Netzsicherheit, Funkstabilität und Rechtssicherheit im Gebäudebetrieb.

Wie werden Datenschutz und Datensicherheit bei Funkübertragung gemäß DSGVO sichergestellt?

Bei der Funkübertragung von Verbrauchsdaten gelten die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) uneingeschränkt. Alle erfassten Messwerte werden als personenbezogene Daten betrachtet, da sie Rückschlüsse auf das Verhalten der Bewohner zulassen. Deshalb müssen sie verschlüsselt, anonymisiert und geschützt übertragen werden.

OMS- und LoRaWAN-Systeme erfüllen diese Vorgaben durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Authentifizierungsverfahren und eine trennscharfe Zugriffskontrolle. Die Daten werden dabei nur an berechtigte Empfänger – etwa Hausverwaltungen oder Abrechnungsdienstleister – übermittelt.

Für Hausverwaltungen ist entscheidend: Nur Systeme, die DSGVO-konform zertifiziert sind, gewährleisten rechtssichere Datennutzung und schützen zugleich das Vertrauen von Mietern und Eigentümern.

"Datenschutz ist kein Zusatz, sondern Grundvoraussetzung jeder Funklösung – ohne sichere Verschlüsselung und klare Zugriffsrechte funktioniert kein modernes System.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie werden Funkdaten verschlüsselt, gespeichert und an Hausverwaltungen weitergeleitet?

Ablauf der Verarbeitung von Funkdaten in OMS- und LoRaWAN-Systemen im ÜberblickAblauf der Verarbeitung von Funkdaten in OMS- und LoRaWAN-Systemen im Überblick

Die Verarbeitung von Funkdaten in OMS- und LoRaWAN-Systemen folgt einem klar strukturierten, sicheren Ablauf, der sowohl technische als auch datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllt.

Ablauf im Überblick:

Verschlüsselung:

  • Verbrauchsdaten werden direkt im Zähler mit AES-128-Standard verschlüsselt.
  • Jede Übertragung enthält eindeutige Schlüssel, um Manipulation auszuschließen.

Übertragung:

  • Die verschlüsselten Datenpakete werden über das 868-MHz-Funknetz an ein Smart Meter Gateway gesendet.
  • Von dort gelangen sie über gesicherte IP-Verbindungen an den Server des Messdienstleisters.

Speicherung:

  • Daten werden auf zertifizierten, DSGVO-konformen Servern innerhalb der EU gespeichert.
  • Zugriff erfolgt nur für autorisierte Personen mit Protokollierung aller Vorgänge.

Weiterleitung an Hausverwaltung:

  • Hausverwaltungen erhalten die Daten über API-Schnittstellen oder Webportale in strukturierter Form.

So ist gewährleistet, dass Funkdaten von der Erfassung bis zur Nutzung vollständig verschlüsselt, nachvollziehbar und manipulationssicher bleiben.

Heidi Systems setzt bei Funkdaten auf höchste Sicherheits- und Effizienzstandards, indem Verbrauchsdaten vollständig verschlüsselt erfasst und übertragen sowie DSGVO-konform in EU-Rechenzentren gespeichert werden. Für Hausverwaltungen bedeutet das maximale Datensicherheit bei minimalem Verwaltungsaufwand, da alle Daten automatisiert per Funk ausgelesen und über übersichtliche Online-Dashboards oder Schnittstellen bereitgestellt werden. Gleichzeitig profitiert man von der vollständigen gesetzlichen Konformität (HeizKV, DSGVO), einer fehlerfreien digitalen Dokumentation und dem Vorteil, einen zentralen Partner für Installation, Betrieb und Datenmanagement aus einer Hand zu haben – inklusive kostenfreier Installation moderner Funkzähler.

Welche Risiken bestehen bei Funkübertragung und wie lassen sie sich technisch minimieren?

Funkübertragung bringt für Hausverwaltungen viele Vorteile, kann aber auch Sicherheits- und Störungsrisiken mit sich. Zu den häufigsten Risiken zählen Datenmanipulation, Signalstörungen und unerlaubter Zugriff auf Verbrauchsdaten. Diese lassen sich jedoch durch moderne Technik effektiv minimieren.

Sichere Systeme nutzen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, individuelle Geräteschlüssel und regelmäßige Authentifizierungsprüfungen, um Manipulationen zu verhindern. Zudem werden Übertragungen im 868-MHz-Band mit kontrollierter Sendeleistung durchgeführt, was Störungen anderer Systeme vermeidet.

Für Hausverwaltungen ist wichtig, auf zertifizierte Geräte, geprüfte Messdienstleister und dokumentierte Sicherheitskonzepte zu setzen. So bleibt die Funkkommunikation stabil, vertraulich und rechtssicher.

Welche Gerätehersteller und Systemanbieter sind in Deutschland führend im Bereich OMS und LoRaWAN?

In Deutschland haben sich mehrere Hersteller und Anbieter auf die Entwicklung von OMS- und LoRaWAN-fähigen Messsystemen spezialisiert. Sie bieten Lösungen, die den technischen, rechtlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen der Immobilienwirtschaft entsprechen.

Führende Anbieter und Hersteller:

  • QUNDIS: Spezialist für OMS-basierte Heiz- und Wasserzähler mit hoher Kompatibilität zu gängigen Abrechnungssystemen – Abrechnungspflicht.
  • Zenner: Anbieter von Smart-Metering-Lösungen auf Basis von LoRaWAN, inklusive Gateway- und Netzwerktechnik.
  • Diehl Metering: Entwickelt OMS-konforme Messsysteme mit Fokus auf Energieeffizienz und IoT-Integration.
  • ista und Techem: Große Dienstleister, die LoRaWAN-Netze in Mehrparteiengebäuden betreiben und Datenmanagement für Hausverwaltungen übernehmen.

Für Hausverwaltungen ist entscheidend, Systeme zu wählen, die interoperabel, zertifiziert und langfristig erweiterbar sind – so bleibt die Messtechnik flexibel und zukunftssicher.

Wie funktioniert die Integration von Funkzählern in bestehende Abrechnungssysteme?

Die Integration von Funkzählern in bestehende Abrechnungssysteme erfolgt heute weitgehend automatisiert und ohne großen technischen Aufwand. Nach der Installation werden die Geräte per OMS- oder LoRaWAN-Protokoll angebunden und senden ihre Verbrauchsdaten regelmäßig an ein zentrales Gateway. Von dort gelangen sie über verschlüsselte Schnittstellen (API oder Webportal) direkt in das Abrechnungssystem der Hausverwaltung.

Die Software verarbeitet die Daten anschließend automatisch, prüft Plausibilitäten und erstellt daraus rechtssichere Betriebs und Heizkostenabrechnung. Wichtig ist, dass die Systeme interoperabel sind, also Zähler verschiedener Hersteller miteinander kommunizieren können. Dadurch lassen sich bestehende Anlagen einfach nachrüsten, ohne dass komplette Systeme ausgetauscht werden müssen.

Für Hausverwaltungen entsteht so ein effizienter, fehlerarmer und transparenter Abrechnungsprozess.

Welche Anforderungen bestehen an die Interoperabilität zwischen Messdienst, Hausverwaltung und Softwarelösungen?

Interoperabilität ist entscheidend, damit Messgeräte, Software und Abrechnungssysteme reibungslos zusammenarbeiten. In der Praxis bedeutet das, dass alle Systeme standardisierte Schnittstellen und Datenformate unterstützen müssen.

Wesentliche Anforderungen:

  • OMS-Standard: garantiert die herstellerunabhängige Kommunikation zwischen Messgeräten verschiedener Anbieter.
  • Offene Schnittstellen (API): ermöglichen den direkten Datenaustausch zwischen Messdienst, Hausverwaltung und ERP-System.
  • Datenkompatibilität: Verbrauchsdaten müssen in einheitlichen Formaten (z. B. XML, JSON) übertragen werden, um automatisierte Verarbeitung zu ermöglichen.
  • Rechtliche Vorgaben: Heizkostenverordnung und DSGVO verlangen transparente, nachvollziehbare und sichere Datenflüsse.

Für Hausverwaltungen ist die Interoperabilität der Schlüssel zu einem effizienten, flexiblen und zukunftssicheren Gebäudemanagement, das Abrechnung, Verbrauchserfassung und Dokumentation intelligent verknüpft.

Welche Rolle spielen Gateways und Netzwerke bei der Datenübertragung in Mehrparteienhäusern?

Gateways sind die zentrale Verbindung zwischen den einzelnen Funkzählern und dem übergeordneten Datennetz. Sie empfangen die verschlüsselten Verbrauchsdaten der Geräte über OMS- oder LoRaWAN-Funk und leiten sie über sichere Internetverbindungen an den Server des Messdienstleisters oder direkt an die Hausverwaltung weiter.

In Mehrparteienhäusern übernimmt ein Smart Meter Gateway damit die Rolle eines lokalen Datensammlers. Sie bündeln Signale aus mehreren Etagen, gleichen Übertragungszeiten ab und stellen sicher, dass keine Daten verloren gehen. Über das LoRaWAN-Netzwerk können selbst weit entfernte Zähler – etwa in Kellern oder Nebenhäusern – zuverlässig eingebunden werden.

Für Hausverwaltungen ist das Gateway das Herzstück der digitalen Verbrauchserfassung, da es den lückenlosen, sicheren und automatisierten Datentransfer gewährleistet.

Welche Investitionskosten und laufenden Gebühren entstehen für Hausverwaltungen?

Typische Kostenstruktur für OMS- und LoRaWAN-basierte FunklösungenTypische Kostenstruktur für OMS- und LoRaWAN-basierte Funklösungen

Die Kosten für OMS- und LoRaWAN-basierte Funklösungen hängen von Gebäudegröße, Geräteanzahl und Systemarchitektur ab. Grundsätzlich setzen sie sich aus Investitionskosten für Hardware und Installation sowie laufenden Servicegebühren zusammen.

Typische Kostenstruktur:

Einmalige Investitionen:

  • Anschaffung und Einbau der Zähler, Funkmodule und Smart Meter Gateway
  • Kostenrahmen: ca. 50–120 Euro pro Gerät je nach Typ und Ausstattung

Laufende Gebühren:

  • Datenerfassung, Wartung, Softwarelizenz und Cloudspeicherung
  • Durchschnittlich 1,50–3 Euro pro Monat je Zähler

Optionale Zusatzleistungen:

  • Fernüberwachung, Verbrauchsanalysen, monatliche Informationspflicht nach §6a HeizKV

Für Hausverwaltungen sind diese Systeme langfristig wirtschaftlich sinnvoll, da sie Ablesekosten reduzieren, Energieeinsparungen fördern und Abrechnungsprozesse deutlich beschleunigen.

"Die eigentlichen Kosten liegen nicht in der Technik, sondern im Verzicht darauf – wer heute digitalisiert, spart morgen dauerhaft Betriebskosten.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie wirtschaftlich ist der Einsatz von OMS und LoRaWAN im Vergleich zu konventionellen Systemen?

Der Einsatz von OMS- und LoRaWAN-Technologie ist für Hausverwaltungen langfristig deutlich wirtschaftlicher als herkömmliche Ablesesysteme. Zwar sind die Anschaffungskosten zu Beginn etwas höher, doch sie amortisieren sich schnell durch geringeren Personalaufwand, automatisierte Datenerfassung und niedrigere Betriebskosten.

Da keine Vor-Ort-Termine für Ablesungen mehr nötig sind, entfallen Fahr- und Organisationskosten vollständig. Gleichzeitig sinkt die Fehlerquote, was zu weniger Rückfragen und Nachberechnungen führt. Die Daten stehen in Echtzeit zur Verfügung, was die Abrechnung, Verbrauchsanalyse und Energieoptimierung beschleunigt.

In Summe bieten OMS und LoRaWAN eine dauerhaft kosteneffiziente, rechtssichere und nachhaltige Lösung für moderne Immobilienverwaltungen.

Welche Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene unterstützen den Einsatz funkbasierter Messtechnik?

Der Ausbau digitaler Messtechnik wird in Deutschland aktiv durch Bund und Länder gefördert, um Energieeffizienz und Klimaschutz in Gebäuden zu stärken. Hausverwaltungen können dadurch Investitionskosten deutlich reduzieren.

Relevante Förderprogramme:

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Zuschüsse und Kredite der KfW und BAFA für die Integration digitaler Verbrauchserfassung in Sanierungs- oder Modernisierungsprojekte.

Landesprogramme:

  • Bayern: Förderung von LoRaWAN-basierten Smart-Building-Lösungen über regionale Energieagenturen.
  • Berlin & Hamburg: Zuschüsse für Digitalisierung im Gebäudebestand und intelligente Messinfrastruktur.
  • NRW: Förderungen im Rahmen der Initiative progress.nrw für innovative Messtechnik und Datennetze.

EU-Programme: Teilweise Unterstützung über Fonds für Energieeffizienzprojekte (EFRE).

Für Hausverwaltungen lohnt sich eine frühzeitige Förderprüfung, da viele Programme kombinierbar sind und Investitionen in Funklösungen so wirtschaftlich besonders attraktiv werden.

Wie kann die Nachrüstung bestehender Gebäude mit Funktechnologie rechtssicher umgesetzt werden?

Die Nachrüstung bestehender Gebäude mit OMS- oder LoRaWAN-Technologie erfordert eine sorgfältige Planung, um technische, rechtliche und datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten. Entscheidend ist, dass nur geeichte, zertifizierte und fernablesbare Geräte eingesetzt werden, die den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HeizKV) und des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) entsprechen.

Vor der Installation sollte geprüft werden, ob die baulichen Gegebenheiten – etwa Wandstärken oder Kellerbereiche – eine stabile Funkabdeckung ermöglichen. Die Montage erfolgt in der Regel ohne große Eingriffe in die Gebäudestruktur. Nach der Inbetriebnahme muss der Datenschutz nach DSGVO gewährleistet sein, inklusive Dokumentation der Verschlüsselung und Zugriffsrechte.

Für Hausverwaltungen gilt: Eine rechtssichere Nachrüstung gelingt durch transparente Planung, fachgerechte Installation und lückenlose Nachweise über Eichung, Sicherheit und Datenübermittlung.

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

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