uVI unterjährige Verbrauchsinformation: Automatisiert, rechtssicher und mieterfreundlich
Ist die unterjährige Verbrauchsinformation Pflicht?
Ja, die unterjährige Verbrauchsinformation ist in Deutschland grundsätzlich verpflichtend, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
- Rechtsgrundlage: Die Pflicht ergibt sich aus der Heizkostenverordnung in Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED).
- Voraussetzung: In Gebäuden mit fernablesbaren Messgeräten für Heizung und Warmwasser.
- Umfang: Mieter müssen mindestens monatlich über ihren aktuellen Verbrauch informiert werden.
- Ziel: Mehr Transparenz, bewusstes Verbrauchsverhalten und Senkung des Energieverbrauchs.
- Verantwortung: Die Pflicht trifft den Gebäudeeigentümer, wird in der Praxis aber meist durch die Hausverwaltung umgesetzt.
- Ausnahme: Ohne fernablesbare Zähler besteht aktuell keine monatliche Informationspflicht, jedoch eine Nachrüstpflicht innerhalb gesetzlicher Fristen.
Für Hausverwaltungen bedeutet das: Sobald die technische Voraussetzung erfüllt ist, ist die UVI kein optionaler Service, sondern eine rechtliche Pflicht.
„Die unterjährige Verbrauchsinformation ist kein Zusatzservice, sondern eine klare Pflicht, sobald die technische Grundlage geschaffen ist.“ - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wer trägt die Kosten der UVI?
Die Kosten der unterjährigen Verbrauchsinformation tragen grundsätzlich die Mieter, da es sich um umlagefähige Betriebskosten im Sinne der Heizkostenverordnung handelt. Voraussetzung ist, dass die Kosten ordnungsgemäß, transparent und verbrauchsabhängig in der Heizkostenabrechnung ausgewiesen werden.
Nicht umlagefähig sind hingegen einmalige Investitionskosten, etwa für die erstmalige Umrüstung auf fernablesbare Messgeräte oder grundlegende Systemwechsel. Diese Kosten trägt der Eigentümer. Laufende Kosten für Messdienstleister, Datenaufbereitung und Bereitstellung der UVI können jedoch auf die Nutzer umgelegt werden.
Für Hausverwaltungen ist es entscheidend, die Kosten sauber zu trennen und korrekt zuzuordnen, um Abrechnungsrisiken und Rückfragen von Mietern zu vermeiden.
Heidi Systems ermöglicht eine klare und rechtssichere Trennung der Kosten bei der unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI). Laufende Kosten für Datenerfassung, Verarbeitung und Bereitstellung sind umlagefähig und können transparent über die Heizkostenabrechnung an die Mieter weitergegeben werden.
Einmalige Investitionskosten entfallen dabei vollständig, da die Installation moderner Funk-Zähler kostenfrei erfolgt. Durch automatisierte Prozesse und digitale Datenbereitstellung bleiben die laufenden Kosten gering und planbar.
Für Hausverwaltungen bedeutet das: einfache Kostenstruktur, rechtssichere Umlagefähigkeit und deutlich weniger Abstimmungsaufwand mit Mietern und Eigentümern.
Kann der Mieter auf die Verbrauchsinformation verzichten?
Nein, ein Mieter kann nicht wirksam auf die unterjährige Verbrauchsinformation verzichten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Gesetzliche Pflicht: Die UVI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht nach der Heizkostenverordnung.
- Kein Wahlrecht: Ein individueller Verzicht des Mieters ist rechtlich nicht vorgesehen und unwirksam.
- Schutzgedanke: Die Regelung dient der Transparenz und dem Energieeinsparen und ist nicht dispositiv.
- Bereitstellung ausreichend: Es genügt, wenn die Information ordnungsgemäß bereitgestellt wird, auch wenn der Mieter sie nicht aktiv abruft oder liest.
- Praxisrelevanz für Verwaltungen: Die Fernablesung Pflicht endet nicht durch Widerspruch oder Desinteresse einzelner Nutzer.
Für Hausverwaltungen heißt das: Die UVI muss konsequent umgesetzt werden, unabhängig von der Haltung einzelner Mieter, um Rechts- und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Ist die EED-Verbrauchsinformation Pflicht?
Ja, die Verbrauchsinformation nach der Energieeffizienzrichtlinie (EED) ist in Deutschland verbindlich, da sie durch die Heizkostenverordnung in nationales Recht umgesetzt wurde. Für Hausverwaltungen ist dabei entscheidend, dass die Pflicht nicht direkt aus der EU-Richtlinie selbst, sondern aus der nationalen Umsetzung resultiert.
Sobald in einem Gebäude fernablesbare Zähler für Heizung oder Warmwasser installiert sind, besteht die Pflicht zur regelmäßigen Verbrauchsinformation, in der Regel monatlich. Ziel der EED ist es, durch Transparenz und Vergleichbarkeit den Energieverbrauch messbar zu senken.
Für die Praxis bedeutet das: Die EED ist kein theoretisches EU-Thema, sondern eine konkret durchsetzbare Pflicht, deren Einhaltung für Eigentümer und Hausverwaltungen rechtlich relevant ist.
Was ist die unterjährige Verbrauchsinformation und welches Ziel verfolgt sie?
Die unterjährige Verbrauchsinformation informiert Mieter regelmäßig über ihren aktuellen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser, unabhängig von der jährlichen Abrechnung.
- Inhalt: Laufende Verbrauchswerte, Vergleich zum Vormonat oder Vorjahr und verständliche Einordnung.
- Turnus: In der Regel monatlich, sobald fernablesbare Messgeräte vorhanden sind.
- Ziel: Transparenz schaffen und ein bewusstes Heiz- und Nutzungsverhalten fördern.
- Nutzen für Mieter: Frühzeitige Kontrolle statt Überraschungen bei der Jahresabrechnung.
- Nutzen für Hausverwaltungen: Weniger Rückfragen, höhere Nachvollziehbarkeit und bessere Akzeptanz der Heizkostenabrechnung.
In der Praxis ist die UVI kein Zusatzservice, sondern ein wirksames Instrument zur Verbrauchssteuerung und Konfliktvermeidung.
Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die UCI in Deutschland?
Die unterjährige Verbrauchsinformation wird in Deutschland maßgeblich durch die Heizkostenverordnung geregelt. Sie setzt die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in nationales Recht um und macht die regelmäßige Information der Nutzer rechtlich verbindlich. Ergänzend gelten die allgemeinen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Betriebskostenabrechnung sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für den Umgang mit Verbrauchsdaten.
Für Hausverwaltungen ist entscheidend, dass die UVI keine freiwillige Zusatzleistung ist, sondern eine gesetzliche Pflicht, deren Umsetzung und Dokumentation im Rahmen der Verwaltung nachvollziehbar erfolgen muss.
Welche EU-Vorgaben liegen der UVI zugrunde?
Die unterjährige Verbrauchsinformation basiert auf verbindlichen Vorgaben der Europäischen Union zur Steigerung der Energieeffizienz.
- Rechtsgrundlage: EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED).
- Kernziel: Reduzierung des Energieverbrauchs durch transparente und regelmäßige Verbrauchsdatenerfassung.
- Pflicht zur Information: Nutzer sollen ihren Verbrauch während des laufenden Jahres nachvollziehen können.
- Technikbezug: Monatliche Informationen sind vorgesehen, sobald fernablesbare Messgeräte vorhanden sind.
- Vergleichbarkeit: Verbrauchswerte sollten verständlich aufbereitet und mit Vorperioden vergleichbar sein.
- Umsetzung: Die EU-Vorgaben entfalten ihre Wirkung erst durch die nationale Umsetzung in Deutschland über die Heizkostenverordnung.
Die EU gibt den Rahmen vor, die konkreten Pflichten ergeben sich aus dem deutschen Recht und sind verbindlich umzusetzen.
Ab wann ist die UVI für Hausverwaltungen verpflichtend?
Die unterjährige Verbrauchsinformation ist für Hausverwaltungen verpflichtend, sobald in einem Gebäude fernablesbare Messgeräte für Heizung oder Warmwasser installiert sind. Maßgeblich ist nicht der Zeitpunkt der ersten Abrechnung, sondern die technische Möglichkeit der regelmäßigen Verbrauchserfassung.
Spätestens seit der Novellierung der Heizkostenverordnung müssen Hausverwaltungen sicherstellen, dass betroffene Mieter monatlich informiert werden. Bestehende Gebäude ohne entsprechende Technik unterliegen einer Nachrüstpflicht innerhalb der gesetzlichen Übergangsfristen.
Die Pflicht greift automatisch mit der Technik und erfordert eine frühzeitige organisatorische Umsetzung durch Verwaltung oder Messdienstleister.
Für welche Gebäude und Nutzer gilt die UVI?
Die unterjährige Verbrauchsinformation gilt für bestimmte Gebäudearten und Nutzergruppen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Gebäude: Wohngebäude und gemischt genutzte Gebäude mit zentraler Heizungs- oder Warmwasserversorgung.
- Voraussetzung: Einsatz von fernablesbare Zähler für Heizung oder Warmwasser.
- Nutzer: Mieter sowie sonstige Nutzer, die ihre Heiz- oder Warmwasserkosten verbrauchsabhängig tragen.
- Eigentümergemeinschaften: Auch Wohnungseigentümer sind betroffen, sofern sie als Nutzer gelten.
- Ausgenommen: Gebäude mit ausschließlicher Eigennutzung ohne vermietete Einheiten.
Für Hausverwaltungen ist es wichtig, jedes Objekt einzeln zu prüfen, da die UVP-Pflicht gebäude- und nutzerbezogen entsteht und nicht pauschal für den gesamten Bestand gilt.
Welche Ausnahmen bestehen aus der UVI-Pflicht ?
Ausnahmen von der Pflicht zur unterjährigen Verbrauchsinformation bestehen nur in klar definierten Fällen. Die wichtigste Ausnahme greift, wenn in einem Gebäude keine fernablesbaren Messgeräte für Heizung oder Warmwasser installiert sind. In diesem Fall besteht aktuell noch keine monatliche Informationspflicht, jedoch eine gesetzliche Nachrüstpflicht innerhalb der vorgesehenen Übergangsfristen.
Weitere Ausnahmen können bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit oder technischer Undurchführbarkeit vorliegen, etwa bei bestimmten Sondergebäuden oder Altanlagen. Diese Fälle sind jedoch eng auszulegen und müssen im Zweifel begründet und dokumentiert werden.
Für Hausverwaltungen gilt: Ausnahmen sind die Ausnahme, nicht die Regel. Eine pauschale Befreiung von der UVI-Pflicht besteht nicht und sollte immer objektbezogen geprüft werden.
Welche Fristen müssen Hausverwaltungen einhalten?
Hausverwaltungen müssen bei der unterjährigen Verbrauchsinformation mehrere verbindliche Fristen beachten, die sich aus der Heizkostenverordnung ergeben.
- Bereitstellungsfrist: Die Verbrauchsinformation muss mindestens monatlich erfolgen, sobald fernablesbare Messgeräte vorhanden sind.
- Beginn der Pflicht: Ab dem Zeitpunkt der technischen Einsatzfähigkeit der Messgeräte.
- Übergangsfristen: Nicht fernablesbare Geräte dürfen nur bis zum Ablauf der gesetzlich festgelegten Nachrüstfristen weiterbetrieben werden.
- Regelmäßigkeit: Die Information muss fortlaufend und ohne Unterbrechung bereitgestellt werden.
- Dokumentation: Fristen und Bereitstellung sollten nachweisbar dokumentiert sein.
Fristversäumnisse gelten als Pflichtverletzung und können rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Welche Inhalte muss eine UVI zwingend enthalten?
Eine unterjährige Verbrauchsinformation muss die Nutzer verständlich, vergleichbar und regelmäßig über ihren Energieverbrauch informieren. Zwingend enthalten sind die aktuellen Messwerte für Heizung und Warmwasser, ergänzt um einen Vergleich zum Vorjahreszeitraum oder zu einem Referenzbenutzer.
Zusätzlich müssen Energieeinheiten, der jeweilige Abrechnungszeitraum sowie Kontaktinformationen für Rückfragen angegeben sein. Die Darstellung hat so zu erfolgen, dass der Nutzer seinen Verbrauch einordnen und Veränderungen nachvollziehen kann.
Für Hausverwaltungen ist entscheidend, dass die UVI nicht nur formal korrekt, sondern auch klar strukturiert und praxisgerecht aufbereitet ist, um Missverständnisse und Rückfragen zu vermeiden.
In welcher Form darf oder muss die UVI bereitgestellt werden?
Die unterjährige Verbrauchsinformation kann in unterschiedlichen Formen bereitgestellt werden, solange sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
- Zulässige Formate: Digital über Online-Portale, Apps oder per E-Mail sowie in Papierform.
- Regelfall: Bei fernablesbaren Messgeräten ist die elektronische Bereitstellung vorgesehen.
- Zugänglichkeit: Die Information muss für den Nutzer einfach erreichbar und verständlich sein.
- Nachweisbarkeit: Die Bereitstellung sollte dokumentiert und im Streitfall belegbar sein.
- Kein Zwang zur Nutzung: Der Mieter muss die Information nicht aktiv abrufen, entscheidend ist das Angebot der Bereitstellung.
Für Hausverwaltungen empfiehlt sich eine digitale Lösung, da sie effizient, skalierbar und rechtssicher ist.
Welche Rolle spielt die Heizkostenverordnung bei der UVI?
Die Heizkostenverordnung ist die zentrale rechtliche Grundlage für die unterjährige Verbrauchsinformation in Deutschland. Sie setzt die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie verbindlich um und regelt Pflicht, Inhalt und Turnus der Verbrauchsinformation.
Für Hausverwaltungen ist sie maßgeblich, da sie festlegt, wann die uVI Lösung bereitzustellen ist, welche Informationen enthalten sein müssen und wer verantwortlich ist. Verstöße gegen die Heizkostenverordnung können zu rechtlichen Nachteilen und Abrechnungsrisiken führen.
In der Praxis ist die Heizkostenverordnung damit kein formaler Rahmen, sondern der verbindliche Maßstab für die Umsetzung der UVI.
Welche Pflichten treffen Eigentümer und welche die Hausverwaltung?
Bei der unterjährigen Verbrauchsinformation sind die Verantwortlichkeiten klar verteilt, greifen in der Praxis aber ineinander.
Eigentümerpflichten:
- Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben der Heizkostenverordnung
- Ausstattung der Gebäude mit geeigneten Messgeräten
- Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verbrauchserfassung
Pflichten der Hausverwaltung:
- Organisation und Umsetzung der UVI im laufenden Betrieb
- Koordination von Messdienstleistern und IT-Systemen
- Sicherstellung der fristgerechten Bereitstellung der Informationen
- Dokumentation zur Absicherung gegenüber Eigentümern und Mietern
Praxisrelevanz:
- Auch bei externer Vergabe bleibt die Verantwortung prüfpflichtig
- Klare Zuständigkeiten vermeiden Haftungs- und Abrechnungsrisiken
Für Hausverwaltungen ist es entscheidend, die Pflichten sauber abzugrenzen und vertraglich abzusichern.
Welche technischen Voraussetzungen sind für die UVI erforderlich?
Für die unterjährige Verbrauchsinformation sind klare technische Mindestanforderungen zu erfüllen. Zentrale Voraussetzung sind fernablesbare Zähler für Heizung und Warmwasser, die den Verbrauch regelmäßig und ohne Wohnungszutritt erfassen können.
Erforderlich ist zudem eine sichere Datenübertragung an ein zentrales System, in dem die Verbrauchswerte verarbeitet und aufbereitet werden. Die Daten müssen zeitnah, vollständig und plausibel vorliegen, um eine monatliche Information zu ermöglichen.
Auf Seiten der Hausverwaltung oder des Messdienstleisters wird eine IT-Infrastruktur benötigt, die die automatisierte Auswertung, Bereitstellung und Archivierung der Daten unterstützt. Entscheidend ist dabei nicht Hightech, sondern eine zuverlässige und rechtssichere Systemlösung, die den laufenden Betrieb sicherstellt.
Welche Bedeutung hat die Fernauslesbarkeit der Messgeräte?
Die Fernauslesbarkeit der Messgeräte ist der zentrale Auslöser für die Pflicht zur unterjährigen Verbrauchsinformation.
- Rechtliche Relevanz: Erst mit fernablesbare Zähler entsteht die Pflicht zur monatlichen Verbrauchsinformation.
- Technischer Vorteil: Verbrauchsdaten werden ohne Wohnungszutritt und automatisiert erfasst.
- Prozesssicherheit: Reduzierung von Lesefehlern und Terminaufwand.
- Effizienz für Verwaltungen: Weniger Koordination, geringere Kosten und skalierbare Prozesse.
- Transparenz für Nutzer: Aktuelle Verbrauchswerte statt rückwirkender Jahreszahlen.
Für Hausverwaltungen bedeutet das: Mit der Umstellung auf fernablesbare Technik steigen nicht nur die Möglichkeiten, sondern auch die gesetzlichen Anforderungen, die organisatorisch sauber umgesetzt werden müssen.
„Fernauslesbare Messgeräte verändern die Verwaltungspraxis grundlegend, sie schaffen Transparenz und lösen gleichzeitig neue Pflichten aus.“ - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Übergangsfristen gelten für nicht fernablesbare Geräte?
Für Messgeräte, die noch nicht fahrbar sind, sieht der Gesetzgeber Übergangsfristen vor. Diese sollten Eigentümern und Hausverwaltungen ausreichend Zeit geben, die technische Umrüstung wirtschaftlich und planbar umzusetzen.
Spätestens mit Ablauf der gesetzlich festgelegten Fristen müssen alle neu installierten Geräte fernablesbar sein – Fernablesbare Zähler Pflicht. Bestehende Geräte dürfen nur noch bis zum Ende ihrer zulässigen Nutzungsdauer oder bis zum jeweiligen Stichtag der Nachrüstpflicht weiterverwendet werden.
Für Hausverwaltungen ist es entscheidend, den Gerätebestand frühzeitig zu prüfen und die Umstellung rechtzeitig zu koordinieren, um Pflichtverletzungen und organisatorische Engpässe zu vermeiden.
Welche datenschutzrechtlichen Anforderungen gelten bei der UVI?
Bei der unterjährigen Verbrauchsinformation spielt der Datenschutz eine zentrale Rolle, da es sich um personenbeziehbare Verbrauchsdaten handelt. Hausverwaltungen müssen daher klare rechtliche und organisatorische Anforderungen einhalten.
- Rechtsgrundlage: Verarbeitung erfolgt auf Basis einer gesetzlichen Verpflichtung nach Heizkostenverordnung und DSGVO.
- Zweckbindung: Verbrauchsdaten dürfen ausschließlich für Abrechnung und gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten genutzt werden.
- Datenminimierung: Es dürfen nur die notwendigen Verbrauchsdaten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
- Transparenz: Nutzer müssen verständlich über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung informiert werden.
- Zugriffsschutz: Daten sind vor unbefugtem Zugriff, Manipulation und Verlust zu schützen.
- Speicherfristen: Verbrauchsdatenerfassung per Fernauslesung dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie abrechnungs- und nachweisbar sind.
- Auftragsverarbeitung: Bei Einsatz externer Messdienstleister sind DSGVO-konforme Verträge zwingend erforderlich.
- Nachweisfähigkeit: Datenschutzmaßnahmen müssen dokumentiert und prüfbar sein.
Datenschutz ist kein Nebenthema, sondern ein integraler Bestandteil einer rechtssicheren UVI-Umsetzung.
Welche Haftungsrisiken bestehen bei fehlender oder fehlerhafter UVI?
Fehlende oder fehlerhafte unterjährige Verbrauchsinformationen bergen für Eigentümer und Hausverwaltungen erhebliche Haftungsrisiken. Da die Unterjährige Verbrauchsinformation eine gesetzliche Pflicht nach der Heizkostenverordnung ist, können Verstöße als Pflichtverletzung gewertet werden. In der Praxis drohen Einwände von Mietern, etwa wegen mangelnder Transparenz oder verspäteter Information, die zu Kürzungen der Heizkostenabrechnung führen können.
Darüber hinaus besteht das Risiko von Schadensersatzansprüchen, wenn Nutzer geltend machen, dass ihnen durch fehlende Informationen eine frühzeitige Verbrauchssteuerung nicht möglich war. Auch aufsichtsrechtliche Beanstandungen oder Vertragskonflikte mit Eigentümern sind denkbar, insbesondere wenn die Hausverwaltung ihre Organisationspflichten nicht nachweisbar erfüllt hat.
Besonders kritisch sind Dokumentationsmängel, da im Streitfall die Beweislast häufig bei Eigentümern oder der Verwaltung liegt. Für Hausverwaltungen ist es daher entscheidend, die UVI ordnungsgemäß, fristgerecht und nachvollziehbar dokumentiert umzusetzen, um rechtliche und wirtschaftliche Nachteile wirksam zu vermeiden.
„Wer die UVI sauber organisiert und dokumentiert, reduziert nicht nur Risiken, sondern auch Rückfragen und Konflikte mit Mietern deutlich.“ - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Chris Nagel
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FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
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