Fernablesung Heizung Pflicht – was passiert, wenn Sie es nicht umsetzen

Hausverwaltung
19 August 2026
Fernablesung Heizung Pflicht – was passiert, wenn Sie es nicht umsetzen

Wer trägt die Kosten für die Fernablesung der Heizung?

  • Grundsatz: Die Kosten für funkablesung Heizkostenverteiler und die laufende Fernablesung gelten als umlagefähige Betriebskosten.
  • Eigentümer: tragen zunächst die Kosten für Anschaffung, Austausch oder Nachrüstung der Geräte.
  • Mieter: Zahlen die laufenden Kosten für Ablesung, Datenbereitstellung und Abrechnung über die Heizkostenabrechnung, sofern vertraglich vereinbart.
  • Rechtsgrundlage: Heizkostenverordnung erlaubt die Umlage der Ablese- und Abrechnungskosten.
  • Praxis für Hausverwaltungen: Wichtig sind transparente Kostenaufstellung, klare Verteilung in der Abrechnung und frühzeitige Information der Mieter.

Wann müssen Heizkostenverteiler fernauslesbar sein?

Heizkostenverteiler müssen freilesbar sein, wenn sie neu installiert oder ersetzt werden. Diese Pflicht gilt seit dem 01.12.2021 und betrifft alle Neubauten sowie den Austausch bestehender Geräte – Heizkostenverteiler Montage. Bestandsgeräte, die noch nicht fernauslesbar sind, dürfen übergangsweise weiter genutzt werden, müssen jedoch spätestens bis zum 31.12.2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Für Hausverwaltungen bedeutet das, dass die Umstellung verpflichtend, fristgebunden und bei der Investitionsplanung frühzeitig zu berücksichtigen ist.

Sind fernablesbare Zähler Pflicht?

Ja, fernablesbare Zähler sind gesetzlich vorgeschrieben, allerdings mit klaren Übergangsregelungen, die für Hausverwaltungen besonders relevant sind.

  • Seit 01.12.2021: Alle neu installierten Heizkostenverteiler und Wärmezähler müssen fernablesbar sein.
  • Bestandsgeräte: Nicht fernablesbare Zähler dürfen noch genutzt werden, müssen aber bis spätestens 31.12.2026 ersetzt oder nachgerüstet werden.
  • Rechtsgrundlage: Die Pflicht ergibt sich aus der Heizkostenverordnung infolge der EU-Energieeffizienzrichtlinie.
  • Verantwortung: Eigentümer und Hausverwaltungen sind für die fristgerechte Umsetzung zuständig.
  • Praxisnutzen: Fernablesbare Zähler ermöglichen monatliche Verbrauchsinformationen, reduzieren Vor-Ort-Termine und schaffen mehr Transparenz für Mieter.

Für Hausverwaltungen ist die frühzeitige Umstellung entscheidend, um Rechtsrisiken, Zeitdruck und unnötige Mehrkosten zu vermeiden.

„Fernablesbare Zaehler schaffen Transparenz und reduzieren Konflikte, weil Verbrauch und Abrechnung für Mieter jederzeit nachvollziehbar bleiben.“ - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Sind Ablesegeräte an Heizkörpern Pflicht?

Deadline für Pflicht Funkablesung Deadline für Pflicht Funkablesung

Ja, Ablesegeräte an Heizkörpern sind Pflicht, wenn die Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden. In Gebäuden mit zentraler Heizungsanlage schreibt die Heizkostenverordnung vor, dass der individuelle Wasserverbrauch erfasst werden muss, in der Regel über Heizkostenverteiler direkt am Heizkörper. Seit dem 01.12.2021 müssen neu installierte Geräte zudem fernablesbar sein, während Bestandsgeräte noch übergangsweise genutzt werden dürfen, jedoch spätestens bis zum 31.12.2026 ersetzt oder nachgerüstet werden müssen. Für Hausverwaltungen ist die korrekte Ausstattung entscheidend, um eine rechtssichere Abrechnung, Transparenz für Mieter und die Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten sicherzustellen.

Was bedeutet die Pflicht zur Fernablesung von Heizkostenverteilern für Hausverwaltungen?

Die Pflicht zur Fernablesung verändert Prozesse, Verantwortung und Planung in der laufenden Verwaltung spürbar. Für Hausverwaltungen bedeutet sie vor allem mehr Organisation, aber auch klare Vorteile im Tagesgeschäft.

  • Gesetzliche Verantwortung: Sicherstellung, dass alle neu installierten Geräte fernablesbar sind und Bestandsgeräte fristgerecht umgerüstet werden.
  • Planungssicherheit: Rechtzeitige Modernisierungsplanung bis spätestens 31.12.2026 vermeidet Zeitdruck und Zusatzkosten.
  • Prozessoptimierung: Wegfall von Vor-Ort-Ablesungen reduziert Koordinationsaufwand, Termine und Zutrittsprobleme.
  • Abrechnung und Transparenz: Die monatliche Verbrauchsinformation erhöht die Nachvollziehbarkeit für Mieter und senkt Rückfragen.
  • Datenschutz und Technik: Auswahl zuverlässiger Systeme mit DSGVO-konformer Datenübertragung liegt in der Verantwortung der Verwaltung.

Für Hausverwaltungen ist die Fernablesung Pflicht, kein reines Technikthema, sondern ein strategischer Bestandteil einer effizienten, rechtssicheren und zukunftsorientierten Objektverwaltung.

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Fernablesung Heizung in Deutschland?

Die Fernablesung von Heizkosten wird in Deutschland im Wesentlichen durch die Heizkostenverordnung geregelt, die auf der EU-Energieeffizienzrichtlinie basiert. Seit deren Umsetzung ist festgelegt, dass neu installierte Heizkostenverteiler und Wärmezähler fernablesbar sein müssen und Mieter regelmäßig über ihren Verbrauch informiert sind. Ergänzend gelten die Vorgaben der DSGVO, die den Schutz personenbezogener Verbrauchsdaten und eine sichere Datenverarbeitung vorschreiben. Für Hausverwaltungen ergibt sich daraus die Pflicht, sowohl die technische Ausstattung als auch die rechtssichere Abrechnung und Datenverarbeitung dauerhaft sicherzustellen.

Welche Fristen gelten für den Austausch oder die Nachrüstung von Bestandsrenten?

Für Hausverwaltungen sind die Fristen klar definiert und sollten frühzeitig in die Instandhaltungs- und Budgetplanung integriert werden.

  • Stichtag 01.12.2021: Seit diesem Datum müssen neu installierte oder ersetzte Heizkostenverteiler fernablesbar sein.
  • Bestandsgeräte: Bereits installierte, nicht ferngesteuerte Geräte dürfen übergangsweise weiter genutzt werden.
  • Endfrist 31.12.2026: Spätestens bis zu diesem Datum müssen alle Bestandsgeräte nachgerüstet oder ausgetauscht sein.
  • Keine Verlängerung: Die Frist gilt bundesweit einheitlich und unabhängig vom Bundesland.
  • Praxis für Hausverwaltungen: Eine frühzeitige Umstellung verhindert Engpässe bei Dienstleistern, höhere Kosten und rechtliche Risiken.

Wer die Fristen konsequent einhält, sichert eine rechtskonforme Abrechnung und vermeidet unnötigen Zeitdruck kurz vor Ablauf der Übergangsphase.

Heidi Systems unterstützt Hausverwaltungen bei der Umrüstung mit kostenfreier Installation der Funkzähler durch Fachpersonal, automatisierter Verbrauchserfassung und digitaler Datenbereitstellung. So lässt sich die technische Umstellung effizient in bestehende Verwaltungsprozesse integrieren.

„Die fristgerechte Umrüstung auf fernablesbare Heizkostenverteiler ist für Hausverwaltungen kein Kann mehr, sondern eine klare Pflicht, die strategisch geplant werden muss.“ - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Gibt es Unterschiede oder Besonderheiten auf Länderebene innerhalb Deutschlands?

Nein, die Pflicht zur Fernablesung von Heizkosten ist bundesweit einheitlich geregelt und gilt ohne Abweichungen auf Länderebene. Die maßgeblichen Vorgaben aus der Heizkostenverordnung sowie der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie sind in allen Bundesländern identisch anzuwenden. Unterschiede können sich lediglich in der praktischen Umsetzung, etwa durch lokale Förderprogramme oder Verwaltungsprozesse, ergeben, nicht jedoch bei Fristen, Pflichten oder technischen Mindestanforderungen. Für Hausverwaltungen bedeutet das Rechtssicherheit und eine einheitliche Planungsgrundlage über alle Standorte hinweg.

Welche Gebäude und Nutzungsarten sind von der Pflicht betroffen?

Betroffene Gebäude und Nutzungsarten der Fernablesung PflichtBetroffene Gebäude und Nutzungsarten der Fernablesung Pflicht

Die Pflicht zur Fernablesung betrifft einen großen Teil des deutschen Gebäudebestands und ist für Hausverwaltungen in der Praxis breit relevant.

  • Wohngebäude: Mehrfamilienhäuser mit zentraler Heizungsanlage und verbrauchsabhängiger Abrechnung.
  • Gemischt genutzte Gebäude: Immobilien mit Wohn- und Gewerbeeinheiten, sofern die Heizkosten individuell erfasst werden.
  • Nichtwohngebäude: Gewerbe und Büroobjekte, wenn sie unter die Heizkostenverordnung fallen.
  • Ausnahmen: Gebäude mit ausschließlich zentraler Pauschalabrechnung oder technisch nicht sinnvoller Verbrauchserfassung können ausgenommen sein.
  • Praxis für Hausverwaltungen: Entscheidend ist nicht die Nutzung, sondern ob eine verbrauchsbasierte Heizkostenabrechnung erfolgt.

Für Hausverwaltungen ist eine objektive Prüfung wichtig, um Pflichten korrekt umzusetzen und Ausnahmen rechtssicher zu dokumentieren.

Welche Verantwortung trägt die Hausverwaltung gegenüber Eigentümern und Mietern?

Die Hausverwaltung trägt eine zentrale Verantwortung bei der Umsetzung der Fernablesung Pflicht und fungiert als organisierende Schnittstelle zwischen Eigentümern und Mietern. Sie muss sicherstellen, dass die eingesetzten Heizkostenverteiler gesetzeskonform, fristgerecht und technisch einwandfrei betrieben werden sowie eine korrekte Heizkostenabrechnung erfolgt. Gegenüber Mietern besteht die Pflicht zur transparenten Information, insbesondere zu Verbrauchsdaten und Abrechnungsgrundlagen, während gegenüber Eigentümern eine wirtschaftliche und rechtssichere Umsetzung zu gewähren ist. Eine strukturierte Vorgehensweise schützt vor Haftungsrisiken und stärkt das Vertrauen aller Beteiligten.

Welche technischen Anforderungen müssen fernablesbare Heizgeräte erfüllen?

Für Hausverwaltungen ist die Auswahl der richtigen Technik entscheidend, um Rechtssicherheit und einen stabilen Betrieb zu gewährleisten.

  • Fernablesbarkeit: automatische Übertragung der Verbrauchsdaten ohne Wohnungszutritt.
  • Eich- und Normkonformität: Einhaltung der gesetzlichen Mess- und Eichvorschriften sowie gängiger DIN-Normen.
  • Funktechnologie: Zuverlässige Funkablesung mit ausreichender Reichweite im Gebäude.
  • Datensicherheit: verschlüsselte Datenübertragung und Zugriffsschutz gemäß DSGVO.
  • Systemkompatibilität: Anbindung an bestehende Abrechnungs- und Verwaltungssysteme.
  • Batterielaufzeit: Langfristiger Betrieb über mehrere Jahre ohne häufigen Gerätetausch.
  • Zukunftssicherheit: Updatefähigkeit und Kompatibilität mit modernen Submetering-Systemen.

Eine saubere technische Auswahl reduziert Störungen, sichert eine korrekte Abrechnung und minimiert langfristig Betriebs- und Folgekosten.

Welche Funkstandards und Übertragungstechnologien sind in der Praxis relevant?

In der Praxis kommen bei fernablesbaren Heizgeräten vor allem standardisierte Funktechnologien zum Einsatz, die einen sicheren und stabilen Datentransfer ermöglichen. Weit verbreitet sind Wireless M-Bus sowie darauf aufbauende Systeme, die Verbrauchsdaten periodisch und verschlüsselt übertragen. Ergänzend werden Gateways genutzt, um die Daten gebündelt an Abrechnungssysteme weiterzuleiten. Für Hausverwaltungen ist entscheidend, dass der eingesetzte Funkstandard herstellerunabhängig, zuverlässig und mit bestehenden Submetering- und Abrechnungssystemen kompatibel ist, um einen langfristig störungsfreien Betrieb sicherzustellen.

Wie wird die Kompatibilität mit bestehenden Abrechnungssystemen sichergestellt?

Für Hausverwaltungen ist die Systemkompatibilität ein zentraler Erfolgsfaktor, um Medienbrüche und Mehraufwand zu vermeiden.

  • Standardisierte Schnittstellen: Einsatz von Systemen mit gängigen Dateiformaten und offenen Schnittstellen.
  • Herstellerunabhängigkeit: Nutzung von offenen Funkstandards, um Abhängigkeiten zu reduzieren.
  • Systemprüfung vor Umstellung: Technische Analyse der bestehenden Abrechnungssoftware und Gerätelandschaft.
  • Zentrale Datenplattformen: Verwendung von Gateway oder Portalen zur gebündelten Datenübertragung.
  • Testläufe: Vorabtests zur Sicherstellung einer fehlerfreien Datenverarbeitung.
  • Dienstleisterabstimmung: Enge Zusammenarbeit zwischen Messdienstleister und Hausverwaltung.

Eine saubere Integration sichert reibungslose Abläufe, korrekte Abrechnungen und vermeidet kostspielige Nacharbeiten im laufenden Betrieb.

Welche Rolle spielen Smart-Meter-Gateways und Submetering-Systeme?

Smart-Meter-Gateway und Submetering-Systeme bilden die technische Grundlage für eine automatisierte und sichere Datenerfassung bei der Fernablesung von Heizkosten. Sie sammeln die Verbrauchsdaten der Heizkostenverteiler, übertragen diese verschlüsselt an zentrale Systeme und stellen sie für Abrechnung und Verbrauchsinformationen bereit. Für Hausverwaltungen ermöglichen sie eine zentrale Steuerung, reduzieren manuelle Prozesse und schaffen die Voraussetzung für transparente Abrechnungen sowie eine zukunftssichere Einbindung weiterer Messgeräte.

Wie werden der laufende Betrieb und die Wartung der Systeme organisiert?

Ein strukturierter Betrieb stellt sicher, dass die Fernablesung dauerhaft zuverlässig und rechtssicher funktioniert.

  • Regelmäßige Datenkontrolle: Überwachung der Datenübertragung und Plausibilität der Verbrauchswerte.
  • Wartungsintervalle: Einhaltung der Herstellerempfehlungen für Batteriewechsel und Funktionsprüfungen.
  • Störungsmanagement: klare Prozesse für Fehlermeldungen, Ersatzgeräte und schnelle Behebung.
  • Dienstleisterkoordination: Abstimmung zwischen Messdienstleister, IT-Systemen und Hausverwaltung.
  • Dokumentation: lückenlose Erfassung von Wartungen, Austausch und Störungen.
  • Mieterkommunikation: Frühzeitige Information bei erforderlichen Wohnungszutritten.

Eine klare Organisation reduziert Ausfälle, sichert eine korrekte Abrechnung und minimiert den operativen Aufwand für Hausverwaltungen.

Welche Anforderungen bestehen an Datensicherheit und Datenschutz nach DSGVO?

Bei der Fernablesung von Heizkosten gelten strenge Vorgaben zur Datensicherheit und zum Datenschutz nach DSGVO, da Verbrauchsdaten als personenbezogen gelten. Hausverwaltungen müssen sicherstellen, dass die Daten verschlüsselt übertragen, nur zweckgebunden verarbeitet und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Zudem sind transparente Informationspflichten gegenüber Mietern einzuhalten und geeignete technische sowie organisatorische Maßnahmen zu dokumentieren. Eine DSGVO-konforme Umsetzung ist Voraussetzung für Rechtssicherheit, Vertrauen und einen störungsfreien Betrieb.

Heidi Systems unterstützt diesen Ansatz mit automatisierter Datenerfassung, digitaler Überwachung und kostenfreier Installation durch Fachpersonal. Dadurch können Wartungs- und Austauschprozesse zentral organisiert und der laufende Verwaltungsaufwand reduziert werden.

„Datensicherheit ist bei der Fernablesung kein Zusatzthema, sondern eine Grundvoraussetzung für Rechtssicherheit und Vertrauen in der Wohnungswirtschaft.“ - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche Informationspflichten bestehen gegenüber Mietern bei Fernablesung?

Bei der Fernablesung von Heizkosten bestehen klare Informationspflichten, die Hausverwaltungen aktiv und nachvollziehbar erfüllen müssen. Ziel ist es, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit für Mieter zu schaffen.

  • Information über Technik: Mieter müssen darüber informiert werden, dass funkablesung Heizkostenverteiler eingesetzt werden und wie die Datenerfassung erfolgt.
  • Monatliche Verbrauchsinformationen: Seit Inkrafttreten der Regelungen sind regelmäßige Verbrauchsinformationen bereitzustellen, mindestens in Textform oder digital.
  • Inhalt der Informationen: Angaben zum aktuellen Verbrauch, Vergleich zum Vormonat oder Vorjahr sowie zu Durchschnittswerten sind bereitzustellen.
  • Datenschutzerklärung: Mieter sind über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie über ihre Rechte nach DSGVO zu informieren.
  • Abrechnungsgrundlagen: Die Heizkostenabrechnung muss verständlich, prüfbar und eindeutig aufgeschlüsselt sein.
  • Änderungen im System: Technische Umstellungen oder neue Dienstleister sind frühzeitig mitzuteilen.

Eine strukturierte und kontinuierliche Mieterinformation reduziert Rückfragen, beugt Streitigkeiten vor und stärkt das Vertrauen in die Verwaltung nachhaltig.

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat die Fernablesungspflicht für Hausverwaltungen?

Die Fernablesbare Zähler Pflicht hat spürbare wirtschaftliche Auswirkungen auf Hausverwaltungen, die sowohl kurz- als auch langfristig zu bewerten sind. Zunächst entstehen Investitionskosten für die Anschaffung oder Nachrüstung fernablesbarer Heizkostenverteiler sowie für die technische Einbindung in bestehende Systeme. Diese Aufwände werden jedoch durch operative Einsparungen relativiert, da Vor-Ort-Ablesungen, Terminabstimmungen und Leerfahrten entfallen. Gleichzeitig sinkt der Verwaltungsaufwand, weil Verbrauchsdaten automatisiert vorliegen und Abrechnungsprozesse effizienter ablaufen.

Langfristig profitieren Hausverwaltungen von Planungssicherheit, da gesetzliche Vorgaben erfüllt und Sanktionen vermieden werden. Zudem führen transparentere Abrechnungen zu weniger Rückfragen und Streitfällen mit Mietern, was interne Ressourcen schont. Ein weiterer wirtschaftlicher Effekt liegt in der Wertsteigerung der Immobilie, da moderne Messsysteme als zukunftsfähiger Standard gelten. Insgesamt ist Fernablesung kein reiner Kostenfaktor, sondern eine Investition in Effizienz, Rechtssicherheit und nachhaltige Verwaltungsprozesse, die sich über den Lebenszyklus der Geräte deutlich auszahlt.

Wie wirkt sich die Fernablesung auf die Heizkostenabrechnung und Transparenz aus?

Auswirkungen der Fernablesung auf die Heizkostenabrechnung und TransparenzAuswirkungen der Fernablesung auf die Heizkostenabrechnung und Transparenz

Die Fernablesung verändert die Heizkostenabrechnung grundlegend und bringt für Hausverwaltungen wie auch für Mieter deutliche Vorteile in puncto Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

  • Aktuelle Verbrauchsdaten: Heizkosten werden auf Basis laufend erfasster Verbrauchswerte abgerechnet, nicht mehr auf geschätzten Daten.
  • Monatliche Informationen: Mieter erhalten regelmäßige Verbrauchsinformationen, was das Kostenbewusstsein stärkt.
  • Weniger Abrechnungsfehler: Automatisierte Verbrauchsdatenerfassung reduziert Übertragungsfehler und manuelle Eingaben.
  • Bessere Vergleichbarkeit: Verbrauchswerte können mit Vormonaten oder Vorjahren verglichen werden.
  • Nachvollziehbare Kostenaufstellung: Abrechnungen sind transparenter und prüfbarer, was Rückfragen reduziert.
  • Effizientere Verwaltung: Hausverwaltungen sparen Zeit durch standardisierte Abrechnungsprozesse.

Insgesamt führt die Fernablesung zu einer höheren Abrechnungsqualität, mehr Vertrauen bei Mietern und einer deutlichen Entlastung im Verwaltungsalltag, insbesondere bei größeren Objektbeständen.

Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben?

Wer die Pflicht zur Fernablesung von Heizkosten nicht einhält, muss mit spürbaren rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen rechnen. Zentrale Folge ist, dass Mieter bei fehlender oder fehlerhafter Verbrauchsinformation ihre Heizkostenabrechnung kürzen dürfen, in der Regel um einen gesetzlich vorgesehenen Prozentsatz. Dies führt unmittelbar zu Einnahmeverlusten für Eigentümer und zu Mehrarbeit für Hausverwaltungen.

Darüber hinaus drohen Abrechnungsunsicherheiten, da nicht fernablesbare oder nicht regelkonforme Geräte zu formalen Mängeln in der Heizkostenabrechnung führen können. In Streitfällen vor Gericht wird die fehlende Umsetzung der Vorgaben regelmäßig zu Lasten des Vermieters ausgelegt. Zusätzlich bestehen Haftungsrisiken für Hausverwaltungen, wenn Fristen bekannt waren, aber nicht umgesetzt oder dokumentiert wurden.

Auch datenschutzrechtlich kann es kritisch werden: Werden digitale Verbrauchsinformation ohne ausreichende DSGVO-konforme Schutzmaßnahmen verarbeitet, drohen Beanstandungen und Sanktionen durch Aufsichtsbehörden. Für Hausverwaltungen ist die fristgerechte Umsetzung daher kein optionales Thema, sondern ein zentraler Baustein für Rechtssicherheit, wirtschaftliche Stabilität und eine professionelle Objektverwaltung.

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

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