Kürzungsrecht für Mieter
Fehlen fernablesbare Geräte, dürfen Mieter ihren Anteil an den Heiz- und Warmwasserkosten um 3 % kürzen. Für jeden Abrechnungszeitraum, bis umgerüstet ist.
§ 12 Abs. 1 HeizkostenVBis zum 31. Dezember 2026 müssen alle Heizkostenverteiler, Wärme- und Warmwasserzähler fernablesbar sein. Danach dürfen Mieter ihren Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen, Jahr für Jahr.
Hausverwaltungen in ganz Deutschland rechnen bereits mit Heidi ab.










Was seitdem neu eingebaut wird, muss ohne Zutritt zur Wohnung ablesbar sein.
Bei fernablesbaren Geräten erhalten Mieter jeden Monat ihren Verbrauch, mit Vormonats- und Vorjahresvergleich.
Alle noch nicht fernablesbaren Heizkostenverteiler und Zähler müssen nachgerüstet oder ausgetauscht sein.
Fernablesbare Geräte müssen dann auch an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können.
Fehlen fernablesbare Geräte, dürfen Mieter ihren Anteil an den Heiz- und Warmwasserkosten um 3 % kürzen. Für jeden Abrechnungszeitraum, bis umgerüstet ist.
§ 12 Abs. 1 HeizkostenVMieter mit fernablesbaren Geräten müssen monatlich über ihren Verbrauch informiert werden. Fehlt die Information, greift ebenfalls das Kürzungsrecht von 3 %.
§ 6a HeizkostenVWird zusätzlich nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, kommen weitere 15 % hinzu. Die Kürzungsrechte können nebeneinander bestehen.
§ 12 Abs. 1 HeizkostenVFür WEG-Verwaltungen: Die Nachrüstpflicht trifft die Eigentümergemeinschaft. Das Kürzungsrecht besteht zwischen Mieter und Vermieter, betrifft also vor allem vermietende Eigentümer.
Diesen Betrag können Sie nicht umlegen, jedes Jahr aufs Neue, bis umgerüstet ist.
Kürzung vermeidenVereinfachte Rechnung: 3 % der Heiz- und Warmwasserkosten der betroffenen Wohnungen. Keine Rechtsberatung.
Der kostenlose Portfolio-Check zeigt, welche Liegenschaften noch nicht fernablesbar sind und wann Ihre Messdienstverträge enden.
HeuteAbgerechnet wird pro tatsächlich installiertem Zähler, dazu eine Abrechnungspauschale. Die Installation ist kostenlos.
Nach dem CheckHeidi kündigt jeden Montagetermin 14 Tage vorher an und stimmt den Zugang mit Ihnen oder dem Hausmeister ab.
14 Tage vor MontageMieter erhalten ein Zeitfenster von 1–2 Stunden. 92 % der Installationen gelingen beim ersten Termin.
Vor dem 31.12.Ablesung per Funk, monatliche Verbrauchsinfo automatisch an alle Mieter, Heizkostenabrechnung per Klick.
Pflicht erfülltAlle Heidi-Geräte werden per Funk abgelesen. Damit sind fernablesbare Ausstattung und monatliche Verbrauchsinformation abgedeckt.
Sie zahlen nur für installierte Zähler und die Abrechnungspauschale.
Wir prüfen Ihre Vertragsenden, kündigen mit Ihrer Vollmacht oder übernehmen bestehende Verträge.
Heidi versendet die monatliche Verbrauchsinformation an alle Mieter.
Direkt in Ihre ERP- und CRM-Systeme, ohne Softwarewechsel.
„Die Ablesungen und Verbrauchserfassungen laufen reibungslos und pünktlich ab – sowohl für uns als Hausverwaltung als auch für unsere Mieter.“
„Mit Heidi Systems erfassen wir den Verbrauch vollautomatisch – das spart Aufwand und schafft Transparenz für uns und unsere Bewohner.“
„Heidi hat uns bei der Sanierung einer Gewerbefläche durch die Installation einer zuverlässigen Verbrauchserfassung optimal unterstützt.“
Rechtsgrundlage ist die Heizkostenverordnung in der Fassung vom 1. Dezember 2021, insbesondere §§ 5, 6a und 12. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
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