Heizkostenverordnung · Nachrüstpflicht nach § 5 Abs. 3

Nur noch zwei Monate bis zur Umrüstpflicht.

Bis zum 31. Dezember 2026 müssen alle Heizkostenverteiler, Wärme- und Warmwasserzähler fernablesbar sein. Danach dürfen Mieter ihren Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen, Jahr für Jahr.

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2026 ist zu 82 % vorbeiOktober, November und Dezember: Ihr letztes Zeitfenster
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Dez
  • Installation kostenlos
  • 92 % der Montagen beim ersten Termin
  • Mieter 14 Tage vorher informiert

Hausverwaltungen in ganz Deutschland rechnen bereits mit Heidi ab.

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Was die Heizkostenverordnung verlangt

Vier Fristen. Eine davon läuft gerade ab.

  1. 01.12.2021

    Neue Geräte fernablesbar

    Was seitdem neu eingebaut wird, muss ohne Zutritt zur Wohnung ablesbar sein.

  2. 01.01.2022

    Monatliche Verbrauchsinfo

    Bei fernablesbaren Geräten erhalten Mieter jeden Monat ihren Verbrauch, mit Vormonats- und Vorjahresvergleich.

  3. 31.12.2026 Noch 64 Tage

    Nachrüstpflicht für den Bestand

    Alle noch nicht fernablesbaren Heizkostenverteiler und Zähler müssen nachgerüstet oder ausgetauscht sein.

  4. 31.12.2031

    Anbindung an Smart-Meter-Gateway

    Fernablesbare Geräte müssen dann auch an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können.

Ab 1. Januar 2027

Was passiert, wenn nicht umgerüstet ist.

3%

Kürzungsrecht für Mieter

Fehlen fernablesbare Geräte, dürfen Mieter ihren Anteil an den Heiz- und Warmwasserkosten um 3 % kürzen. Für jeden Abrechnungszeitraum, bis umgerüstet ist.

§ 12 Abs. 1 HeizkostenV
12×

Verbrauchsinfo pro Jahr

Mieter mit fernablesbaren Geräten müssen monatlich über ihren Verbrauch informiert werden. Fehlt die Information, greift ebenfalls das Kürzungsrecht von 3 %.

§ 6a HeizkostenV
+15%

Kürzungen addieren sich

Wird zusätzlich nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, kommen weitere 15 % hinzu. Die Kürzungsrechte können nebeneinander bestehen.

§ 12 Abs. 1 HeizkostenV

Für WEG-Verwaltungen: Die Nachrüstpflicht trifft die Eigentümergemeinschaft. Das Kürzungsrecht besteht zwischen Mieter und Vermieter, betrifft also vor allem vermietende Eigentümer.

Kürzungsrisiko

Was Warten Ihren Bestand kosten kann.

Davon noch nicht fernablesbar
Mögliche Kürzung je Abrechnungszeitraum
3.600€
Betroffene Heizkosten120.000 € Je betroffener Wohnung30 €

Diesen Betrag können Sie nicht umlegen, jedes Jahr aufs Neue, bis umgerüstet ist.

Kürzung vermeiden

Vereinfachte Rechnung: 3 % der Heiz- und Warmwasserkosten der betroffenen Wohnungen. Keine Rechtsberatung.

Ihr Zeitfenster

Jeder Werktag zählt. So viele sind es noch.

46 Werktage
9Wochen
2bundesweite Feiertage

Oktober 20263 Werktage übrig

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November 202621 Werktage übrig

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Dezember 202622 Werktage übrig

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vergangen heute Werktag Feiertag Frist
  1. 1

    Bestand prüfen

    Der kostenlose Portfolio-Check zeigt, welche Liegenschaften noch nicht fernablesbar sind und wann Ihre Messdienstverträge enden.

    Heute
  2. 2

    Angebot erhalten

    Abgerechnet wird pro tatsächlich installiertem Zähler, dazu eine Abrechnungspauschale. Die Installation ist kostenlos.

    Nach dem Check
  3. 3

    Mieter informieren

    Heidi kündigt jeden Montagetermin 14 Tage vorher an und stimmt den Zugang mit Ihnen oder dem Hausmeister ab.

    14 Tage vor Montage
  4. 4

    Montage

    Mieter erhalten ein Zeitfenster von 1–2 Stunden. 92 % der Installationen gelingen beim ersten Termin.

    Vor dem 31.12.
  5. Fernablesbar

    Ablesung per Funk, monatliche Verbrauchsinfo automatisch an alle Mieter, Heizkostenabrechnung per Klick.

    Pflicht erfüllt

Umrüsten mit Heidi. Ohne Aufwand für Ihre Verwaltung.

Funkzähler, fernablesbar nach HeizkostenV

Alle Heidi-Geräte werden per Funk abgelesen. Damit sind fernablesbare Ausstattung und monatliche Verbrauchsinformation abgedeckt.

Kostenlose Installation

Sie zahlen nur für installierte Zähler und die Abrechnungspauschale.

Wechsel inklusive

Wir prüfen Ihre Vertragsenden, kündigen mit Ihrer Vollmacht oder übernehmen bestehende Verträge.

Verbrauchsinfo automatisch

Heidi versendet die monatliche Verbrauchsinformation an alle Mieter.

Abrechnung per Klick

Direkt in Ihre ERP- und CRM-Systeme, ohne Softwarewechsel.

Was Verwaltungen über Heidi sagen

Verifizierter Heidi-Kunde
„Die Ablesungen und Verbrauchserfassungen laufen reibungslos und pünktlich ab – sowohl für uns als Hausverwaltung als auch für unsere Mieter.“
Gotthard WerneGeschäftsführer, Werne Immobilien GmbH
Verifizierter Heidi-Kunde
„Mit Heidi Systems erfassen wir den Verbrauch vollautomatisch – das spart Aufwand und schafft Transparenz für uns und unsere Bewohner.“
Fabian HöhneGeschäftsführer & Gesellschafter, Vitolus GmbH
Verifizierter Gewerbekunde
„Heidi hat uns bei der Sanierung einer Gewerbefläche durch die Installation einer zuverlässigen Verbrauchserfassung optimal unterstützt.“
Klaus GerhardImmobilienmanager, Gerhard Real Estate Management

Häufige Fragen zur Umrüstpflicht

Rechtsgrundlage ist die Heizkostenverordnung in der Fassung vom 1. Dezember 2021, insbesondere §§ 5, 6a und 12. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Was bedeutet „fernablesbar“?
Ein Gerät ist fernablesbar, wenn es ohne Zugang zu den einzelnen Wohnungen abgelesen werden kann (§ 5 Abs. 2 HeizkostenV). Heidi-Geräte werden per Funk abgelesen.
Welche Geräte sind betroffen?
Die Pflicht betrifft die Ausstattung zur Verbrauchserfassung von Wärme und Warmwasser, also Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Warmwasserzähler.
Was passiert, wenn wir die Frist verpassen?
Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Mieter ihren Anteil an den Heiz- und Warmwasserkosten um 3 % kürzen, für jeden Abrechnungszeitraum, in dem die Geräte nicht fernablesbar sind (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV).
Gibt es Ausnahmen?
Nur wenn die Nachrüstung im Einzelfall technisch nicht möglich ist oder wegen besonderer Umstände eine unbillige Härte wäre (§ 5 Abs. 3 HeizkostenV). Die Ausnahmen werden eng ausgelegt.
Gilt die Pflicht auch für WEGs?
Ja, die Nachrüstpflicht trifft die Eigentümergemeinschaft. Das Kürzungsrecht besteht allerdings nur zwischen Mieter und Vermieter, nicht zwischen Eigentümer und Gemeinschaft.
Unser Messdienstvertrag läuft noch. Was nun?
Im kostenlosen Portfolio-Check sehen wir, wann Ihre Verträge enden und welche Liegenschaften betroffen sind. Danach kündigen wir mit Ihrer Vollmacht oder übernehmen bestehende Verträge.
Was kostet die Umrüstung mit Heidi?
Die Installation ist kostenlos. Abgerechnet wird pro tatsächlich installiertem Zähler, dazu eine Abrechnungspauschale. Ein konkretes Angebot erhalten Sie nach dem Portfolio-Check.
Noch 64 Tage

Genug Zeit, wenn Sie jetzt anfangen.

Partner und Verbände

DEUMESS – energie.daten.netzwerk. VDIV Kooperationspartner Bund bved – Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement e.V.