uVI: Unterjährige Verbrauchsinformation mit Heidi

Unterjährige Verbrauchs­information. Jeden Monat automatisch bei Ihren Mietern.

Ihr Verbrauch im September: Letzter Monat 131 kWh, Vormonat 96 kWh, Vorjahresmonat 148 kWh, Durchschnitt 142 kWh.

Seit 2022 müssen Mieter mit fernablesbaren Zählern jeden Monat über ihren Verbrauch informiert werden. Heidi übernimmt das für Sie. Jeden Monat, für jede Wohnung, mit allem, was die Heizkostenverordnung verlangt. Ihre Mieter sehen, wo sie stehen. Ihr Team hat damit keine Arbeit.

Pflicht

Jeden Monat.
Für jede Wohnung.

Sind fernablesbare Zähler verbaut, ist die monatliche Verbrauchsinformation Pflicht (§ 6a HeizkostenV).

Heidi liest die Zähler per Funk aus und stellt die uVI jeden Monat automatisch bereit. Ohne Termin, ohne Aufwand für Sie.

Inhalt

Alles drin, was
§ 6a verlangt.

Jede Information zeigt den Verbrauch des letzten Monats in Kilowattstunden und vergleicht ihn mit dem Vormonat, dem Vorjahresmonat und einem Durchschnittsnutzer.

Vollständig, verständlich und für jede Wohnung einzeln.

Mieter

Verständlich statt
Zahlenkolonne.

Ihre Mieter bekommen eine Mitteilung und sehen ihren Verbrauch im Mieterportal. Mit klaren Vergleichen statt Ablesewerten.

Wer seinen Verbrauch kennt, wird von der Jahresabrechnung nicht überrascht. Das spart Rückfragen bei Ihnen.

Rechtssicher

Kein Kürzungsrecht.
Keine Diskussion.

Fehlt die Verbrauchsinformation, dürfen Mieter ihren Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen (§ 12 HeizkostenV).

Mit Heidi ist jede Information dokumentiert. In der Abrechnung gibt es dafür keinen Abzug.

Jeden Monat neu:

  • Ihr Verbrauch in kWh
  • Vergleich zum Vormonat
  • Vergleich zum Vorjahresmonat
  • Vergleich zum Durchschnitt

Die uVI in Zahlen

  • 12×

    Verbrauchsinformationen pro Jahr und Wohnung

  • 3%

    Kürzungsrecht für Mieter, wenn die uVI fehlt (§ 12 HeizkostenV)

  • 3

    Vergleiche je Information: Vormonat, Vorjahresmonat, Durchschnitt

  • 31.12.2026

    Bis dahin müssen alle Zähler fernablesbar sein

  • 0

    Handgriffe für Ihr Team

Sie sind Verwalter?

Heidi stellt die uVI für Ihren ganzen Bestand bereit, rechnet nach HKVO ab und hält Ihnen die Mieterfragen vom Tisch.

Erfahren Sie mehr

Sie sind Mieter?

Prüfen Sie Ihre Heizkostenabrechnung kostenlos. Fehlt die monatliche Verbrauchsinformation, steht Ihnen eventuell eine Kürzung zu.

Zur Heizkosten-Prüfung

Transparente Verbräuche.
Unsere Kunden sagen es selbst.

  • „Mit Heidi Systems erfassen wir den Verbrauch vollautomatisch – das spart Aufwand und schafft Transparenz für uns und unsere Bewohner.“
    Fabian HöhneGeschäftsführer & Gesellschafter, Vitolus GmbH
  • „Die Ablesungen und Verbrauchserfassungen laufen reibungslos und pünktlich ab – sowohl für uns als Hausverwaltung als auch für unsere Mieter.“
    Gotthard WerneGeschäftsführer, Werne Immobilien GmbH
  • „Heidi hat uns bei der Sanierung einer Gewerbefläche durch die Installation einer zuverlässigen Verbrauchserfassung optimal unterstützt.“
    Klaus GerhardImmobilienmanager, Gerhard Real Estate Management
Klare Verbräuche,
ruhige Mieter.

Häufige Fragen

Was ist die unterjährige Verbrauchsinformation (uVI)?
Eine monatliche Mitteilung an jeden Mieter über seinen Heiz- und Warmwasserverbrauch. Sie soll helfen, den eigenen Verbrauch besser einzuschätzen, nicht erst mit der Jahresabrechnung.
Ab wann ist die uVI Pflicht?
Seit dem 1. Januar 2022 müssen Gebäudeeigentümer ihre Mieter monatlich informieren, sobald fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler verbaut sind (§ 6a HeizkostenV).
Was muss in der uVI stehen?
Der Verbrauch des letzten Monats in Kilowattstunden, ein Vergleich mit dem Vormonat und dem Vorjahresmonat (soweit Daten vorliegen) sowie ein Vergleich mit einem Durchschnittsnutzer derselben Nutzerkategorie.
Was passiert, wenn die uVI fehlt?
Mieter dürfen ihren Anteil an den Heizkosten in der Abrechnung um 3 % kürzen (§ 12 HeizkostenV). Das gilt auch, wenn keine fernablesbaren Geräte verbaut sind, obwohl es Pflicht wäre.
Meine Zähler sind noch nicht fernablesbar. Was nun?
Bestehende Geräte müssen bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Heidi baut fernablesbare Funkzähler ein und übernimmt danach die uVI. Jetzt noch umrüsten
Wie erhalten meine Mieter die uVI?
Heidi stellt die Verbrauchsinformation jeden Monat im Mieterportal bereit und benachrichtigt Ihre Mieter. Für Sie entsteht dabei kein Aufwand.

uVI abhaken. Jeden Monat.

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Partner

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VDIV: Heidi ist Kooperationspartner Bund des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland.

DEUMESS: Heidi ist im Verband unabhängiger Messdienstleister vernetzt.

DSGVO: Ihre Daten werden nach den Regeln der Datenschutz-Grundverordnung und des BDSG verarbeitet.

Hosting in Deutschland: Alle Daten liegen auf Servern in Deutschland.

Sicherheit

Ihre Verbrauchsdaten in sicheren Händen.

Heidi verarbeitet alle Daten nach deutschen Vorgaben und speichert sie auf Servern in Deutschland. Dazu ist Heidi Kooperationspartner des VDIV und im Verband DEUMESS vernetzt.