Heizkostenabrechnung jetzt überprüfen.
Laden Sie Ihre Heizkostenabrechnung hoch. Wir lesen die Werte aus, prüfen sie gegen Heizkostenverordnung und BGB und zeigen Ihnen, ob Sie kürzen dürfen oder eine Nachzahlung entfällt.
- Foto oder PDF genügt
- Ergebnis in etwa einer Minute
- Musterschreiben inklusive
Laut Verbraucherzentralen waren rund 2 von 3 geprüften Heizkostenabrechnungen fehlerhaft oder klärungsbedürftig. Zu den Zahlen ↓
Ihre Abrechnung wird nur für diese Prüfung ausgewertet und von dieser Seite nicht gespeichert. Name und Adresse dürfen Sie vorher schwärzen.
Abrechnung scannen. Fehler sehen.
Der Checker liest jede Zeile Ihrer Heizkostenabrechnung und gleicht sie mit Heizkostenverordnung, CO₂-Kostenaufteilungsgesetz und BGB ab. Was nicht passt, steht rechts, mit der möglichen Folge für Sie.
- ! Abrechnungszeitraum über 12 Monate15 Monate abgerechnet. Heizkosten sind jährlich abzurechnen. Formfehler
- ! Zu wenig nach Verbrauch verteiltNur 30 % nach Verbrauch. Vorgeschrieben sind 50 bis 70 %. Kürzung 15 %
- ! CO₂-Kosten nicht aufgeteiltKeine Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter ausgewiesen. Kürzung 3 %
- ? Ablesewert geschätztHeizkörper Küche mit „Schätzung“ markiert. Grund erfragen. Nachfragen
Fehler sind die Regel. Nicht die Ausnahme.
Rund zwei Drittel der geprüften Heizkostenabrechnungen waren fehlerhaft oder klärungsbedürftig.
Quelle: Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen, 1.046 Abrechnungen aus den Jahren 2011 bis 2017 (vzbv, 2018)der Abrechnungen mit auffälliger Berechnung des Warmwasseranteils
Stichprobe co2online & Finanztip, 2019Abrechnungen mit auffällig hohen Kosten für den Betriebsstrom der Heizung
Stichprobe co2online & Finanztip, 2019zahlten Mieter im Schnitt zu viel, deren Nebenkostenabrechnung fehlerhaft war
Mineko, eingereichte Abrechnungen, nicht repräsentativ (via Finanztip, 2026)Nebenkostenabrechnung ist nach Schätzung des Deutschen Mieterbunds fehlerhaft
Deutscher Mieterbund, zitiert von DAHAG, 2019Elf Fehler, die Sie bares Geld kosten.
Nicht nach Verbrauch abgerechnet
Heizkosten nur nach Wohnfläche oder zu weniger als 50 % nach Verbrauch verteilt.
Abrechnung zu spät
Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums bei Ihnen sein.
CO₂-Kosten nicht aufgeteilt
Seit 2023 tragen Vermieter je nach Energiebilanz des Gebäudes einen Teil der CO₂-Kosten. Fehlt die Aufteilung, dürfen Sie kürzen.
Keine monatliche Verbrauchsinfo
Bei fernablesbaren Zählern steht Ihnen jeden Monat eine Information über Ihren Verbrauch zu.
Warmwasseranteil falsch berechnet
Der Energieanteil für Warmwasser wird oft geschätzt oder falsch berechnet. In einer Stichprobe war das bei 60 % der Abrechnungen auffällig.
Betriebsstrom zu hoch
Strom für Pumpen und Regelung darf umgelegt werden, aber in plausibler Höhe. In jeder fünften Abrechnung einer Stichprobe war er auffällig hoch.
Verbrauch geschätzt oder unplausibel
Schätzungen sind nur zulässig, wenn ein Zähler ausfällt oder nicht abgelesen werden konnte. Sprünge ohne Grund sollten Sie hinterfragen.
Falscher Abrechnungszeitraum
Länger als zwölf Monate abgerechnet, oder Monate berechnet, in denen Sie noch nicht oder nicht mehr dort gewohnt haben.
Vorauszahlungen fehlen
Nicht alle gezahlten Abschläge sind angerechnet. Dann fällt die Nachzahlung zu hoch aus.
Falsche Wohnfläche
Der Anteil nach Fläche wird mit der falschen Quadratmeterzahl berechnet.
Reparaturen umgelegt
Reparaturen und Instandhaltung trägt der Vermieter. Umlegen darf er nur laufende Kosten wie die Wartung.
Zweimal zwölf Monate. Die wichtigsten Daten.
- Ende des Abrechnungszeitraums Meist der 31. Dezember
- Spätestens 12 Monate danach muss Ihnen die Abrechnung vorliegen. Kommt sie später, müssen Sie keine Nachzahlung leisten, sofern der Vermieter die Verspätung zu vertreten hat (§ 556 Abs. 3 BGB).
- 12 Monate nach Erhalt haben Sie Zeit für Einwendungen. Danach können Sie Fehler in der Regel nicht mehr geltend machen (§ 556 Abs. 3 BGB).
Mit Heidi entstehen diese Fehler gar nicht erst.
Funkzähler, monatliche Verbrauchsinformation und eine Heizkostenabrechnung nach HKVO, per Klick. So entsteht die nächste Abrechnung ohne diese Fehler.
Häufige Fragen
Kostet die Prüfung etwas?
Was passiert mit meiner Abrechnung?
Wie sicher ist das Ergebnis?
Wie bekomme ich mein Geld zurück?
Darf ich Belege einsehen?
Ihre Abrechnung in einer Minute geprüft.
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VDIV: Heidi ist Kooperationspartner Bund des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland.
DEUMESS: Heidi ist im Verband unabhängiger Messdienstleister vernetzt.
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Ihre Verbrauchsdaten in sicheren Händen.
Heidi verarbeitet alle Daten nach deutschen Vorgaben und speichert sie auf Servern in Deutschland. Dazu ist Heidi Kooperationspartner des VDIV und im Verband DEUMESS vernetzt.