HKVO-Leitfaden

Die Heizkosten­verordnung. Einfach erklärt.

Welche Pflichten haben Eigentümer und Verwaltungen? Was gilt für Fernablesung, Verbrauchsinformation und Kostenverteilung? Und wann dürfen Mieter kürzen? Der Überblick mit Paragrafen, ohne Juristendeutsch.

  • 9 Themen
  • Mit Paragrafen
  • Schnell-Check
Schnell-Check Wie gut ist Ihr Bestand aufgestellt?
Wird der Verbrauch jeder Wohnung erfasst?§ 4
Sind alle Geräte fernablesbar?§ 5
Erhalten Mieter jeden Monat ihre Verbrauchsinfo?§ 6a
Werden 50 bis 70 % nach Verbrauch verteilt?§ 7
Ist die Abrechnung nach spätestens 12 Monaten beim Mieter?§ 556 BGB
Beantworten Sie die Fragen mit Ja oder Nein.
01§§ 1, 2, 11

Für wen gilt die Heizkostenverordnung?

Die Heizkostenverordnung gilt für Gebäude, in denen eine zentrale Heizungs- oder Warmwasseranlage mehrere Nutzer versorgt. Das gilt auch, wenn Wärme oder Warmwasser von außen geliefert wird, etwa als Fernwärme.

Sie geht vertraglichen Vereinbarungen vor. Ausgenommen sind Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Vermieter eine selbst bewohnt.

Für einige Fälle sieht § 11 Ausnahmen vor, zum Beispiel wenn die Ausstattung zur Verbrauchserfassung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre.
02§§ 4, 5

Pflicht zur Verbrauchserfassung

Der Gebäudeeigentümer muss den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser erfassen. Dafür werden Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Warmwasserzähler eingesetzt.

Die Kosten für die Anmietung der Geräte können umgelegt werden, wenn die Anmietung vorher angekündigt wurde und die Mehrheit der Nutzer nicht innerhalb eines Monats widerspricht.

03§ 5

Fernablesbare Geräte

Seit dem 1. Dezember 2021 müssen neu eingebaute Zähler und Heizkostenverteiler fernablesbar sein. Bestehende Geräte müssen bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden.

Neue fernablesbare Geräte müssen zudem mit Geräten anderer Hersteller zusammenarbeiten können und sicher an ein Smart-Meter-Gateway anbindbar sein.

Heidi baut ausschließlich fernablesbare Funkzähler ein. Bestehende Zähler übernimmt Heidi bis zum Austausch.
04§§ 7, 8

Wie die Kosten verteilt werden

Mindestens 50 % und höchstens 70 % der Heizkosten werden nach dem erfassten Verbrauch verteilt. Der Rest wird nach Wohn- oder Nutzfläche beziehungsweise umbautem Raum verteilt. Für Warmwasser gilt dieselbe Spanne.

70 % nach Verbrauch sind Pflicht, wenn das Gebäude nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994 erfüllt, mit Öl oder Gas beheizt wird und die frei liegenden Leitungen überwiegend gedämmt sind.

05§ 7 Abs. 2

Welche Kosten umlagefähig sind

  • Brennstoff und seine Lieferung
  • Betriebsstrom der Anlage
  • Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage
  • Regelmäßige Prüfung und Einstellung durch eine Fachkraft
  • Reinigung der Anlage und des Betriebsraums
  • Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • Anmietung oder andere Arten der Gebrauchsüberlassung der Erfassungsgeräte
  • Verwendung der Geräte einschließlich Eichung sowie Berechnung und Aufteilung
06§ 6a

Monatliche Verbrauchsinformation

Sind fernablesbare Geräte eingebaut, müssen Nutzer seit dem 1. Januar 2022 jeden Monat über ihren Verbrauch informiert werden. Die Information enthält den Verbrauch des letzten Monats in Kilowattstunden, einen Vergleich mit dem Vormonat und dem Vorjahresmonat sowie mit einem Durchschnittsnutzer derselben Kategorie.

Heidi stellt die Verbrauchsinformation jeden Monat automatisch bereit.
07§ 6a Abs. 3

Pflichtangaben in der Abrechnung

Die Abrechnung muss zusätzliche Informationen enthalten, unter anderem den Energieträgermix, erhobene Steuern und Abgaben, einen Vergleich mit dem Vorjahr und Kontaktinformationen zu Verbraucherorganisationen.

Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen (§ 556 Abs. 3 BGB).

08CO2KostAufG

CO₂-Kosten aufteilen

Seit 2023 werden die CO₂-Kosten für Wohngebäude nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Wer welchen Anteil trägt, hängt vom CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter ab: Je schlechter die Energiebilanz, desto höher der Anteil des Vermieters.

Das CO2KostAufG ist ein eigenes Gesetz, wird aber zusammen mit der Heizkostenabrechnung umgesetzt.
09§ 12

Was bei Verstößen droht

Mieter dürfen ihren Kostenanteil kürzen, wenn Pflichten aus der Verordnung nicht erfüllt sind: um 15 % bei nicht verbrauchsabhängiger Abrechnung, um jeweils 3 % bei fehlender Fernablesbarkeit oder fehlenden Verbrauchsinformationen.

Zur Übersicht der Kürzungsrechte ↓

§ 12 HeizkostenV

Wann Mieter kürzen dürfen.

15 %

Nicht verbrauchsabhängig abgerechnet

Werden die Kosten entgegen der Verordnung nicht nach Verbrauch verteilt, dürfen Mieter ihren Anteil um 15 % kürzen.

3 %

Geräte nicht fernablesbar

Sind die Geräte nach Ablauf der Frist nicht fernablesbar, besteht ein Kürzungsrecht von 3 %.

3 %

Verbrauchsinformation fehlt

Fehlen die monatliche Verbrauchsinformation oder die Pflichtangaben in der Abrechnung, sind ebenfalls 3 % möglich.

Prüfen Sie, ob Ihre Mieter kürzen könnten: Heizkostenabrechnung prüfen →

Häufige Fragen

Gilt die Heizkostenverordnung auch für Eigentümergemeinschaften?
Ja. Sie gilt für alle Gebäude mit zentraler Heizungs- oder Warmwasserversorgung und mehreren Nutzern, auch für Wohnungseigentum. Ausgenommen sind Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Vermieter eine selbst bewohnt.
Was passiert, wenn meine Zähler Ende 2026 nicht fernablesbar sind?
Mieter dürfen ihren Anteil an den Heiz- und Warmwasserkosten dann um 3 % kürzen, solange die Geräte nicht fernablesbar sind (§ 12 HeizkostenV). Heidi rüstet Bestände mit fernablesbaren Funkzählern aus. Jetzt noch umrüsten →
Muss die Verbrauchsinformation per Post kommen?
Nein. Sie kann auch elektronisch bereitgestellt werden, zum Beispiel über ein Mieterportal wie das Heidi Mieterportal oder per E-Mail.
Darf ich 100 % nach Verbrauch abrechnen?
Nein. Die Verordnung schreibt eine Spanne von 50 bis 70 % nach Verbrauch vor. Der Rest wird nach Fläche oder umbautem Raum verteilt.
Ersetzt der Leitfaden eine Rechtsberatung?
Nein. Der Leitfaden gibt einen Überblick über die wichtigsten Regeln. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich an eine Rechtsberatung oder Ihren Verband.

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VDIV: Heidi ist Kooperationspartner Bund des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland.

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Heidi verarbeitet alle Daten nach deutschen Vorgaben und speichert sie auf Servern in Deutschland. Dazu ist Heidi Kooperationspartner des VDIV und im Verband DEUMESS vernetzt.