Neue Geräte fernablesbar
Neu eingebaute Zähler und Heizkostenverteiler müssen fernablesbar sein.
§ 5 HeizkostenV giltWann können Sie Ihren Messdienstvertrag kündigen? Wann läuft die Eichfrist Ihrer Zähler ab? Bis wann muss die Abrechnung beim Mieter sein? Ein paar Angaben genügen.
Zu knapp? Mit Heidi müssen Sie nicht aufs Vertragsende warten. Heidi übernimmt Ihre bestehenden Zähler sofort und wertet sie aus. So funktioniert der Wechsel →
Die Eichfrist endet mit Ablauf des Kalenderjahres. Heizkostenverteiler sind nicht eichpflichtig.
Nach Ablauf der Frist kann keine Nachzahlung mehr verlangt werden, außer der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 BGB).
Neu eingebaute Zähler und Heizkostenverteiler müssen fernablesbar sein.
§ 5 HeizkostenV giltBei fernablesbaren Geräten erhalten Mieter jeden Monat ihre Verbrauchsinformation.
§ 6a HeizkostenV giltCO₂-Kosten werden zwischen Vermieter und Mieter nach einem Stufenmodell aufgeteilt.
CO2KostAufG giltAuch bestehende Geräte müssen bis dahin fernablesbar sein, sonst droht ein Kürzungsrecht von 3 %.
§ 5, § 12 HeizkostenV in 64 TagenStatt jede Liegenschaft einzeln: Der kostenlose Portfolio-Checker prüft die Vertragsenden in Ihrem ganzen Bestand und zeigt, wo Sie kündigen, übernehmen oder abrechnen sollten.
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VDIV: Heidi ist Kooperationspartner Bund des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland.
DEUMESS: Heidi ist im Verband unabhängiger Messdienstleister vernetzt.
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Heidi verarbeitet alle Daten nach deutschen Vorgaben und speichert sie auf Servern in Deutschland. Dazu ist Heidi Kooperationspartner des VDIV und im Verband DEUMESS vernetzt.