Fernablesbare Zähler nachrüsten: Was bis Ende 2026 zu beachten ist

Hausverwaltung
22 September 2026
Fernablesbare Zähler nachrüsten: Was bis Ende 2026 zu beachten ist

Wie kann ich einen Wasserzähler mit Fernablesung nachrüsten?

Ein Wasserzähler lässt sich häufig durch den Austausch gegen ein geeignetes funkfähiges Modell oder durch ein kompatibles Funkmodul auf Fernablesung umrüsten. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt vom vorhandenen Zählertyp, den Einbaubedingungen und dem verwendeten Funksystem ab.

  • Bestand prüfen: Zählertyp, Baugröße, Eichfrist und vorhandene Schnittstellen feststellen.
  • Geeignete Technik auswählen: Funkwasserzähler oder passendes Nachrüstmodul wählen.
  • Fachgerecht installieren: Einbau und Inbetriebnahme durch einen geeigneten Fachbetrieb durchführen lassen.
  • Funkübertragung testen: Sicherstellen, dass die Messwerte zuverlässig an das Auslesesystem übertragen werden.
  • Dokumentation aktualisieren: Zählernummer, Einbaudatum, Eichdaten und technische Angaben für die Hausverwaltung erfassen.

Für Hausverwaltungen empfiehlt es sich, vor der Nachrüstung den gesamten Zählerbestand einer Liegenschaft zu prüfen. So können kompatible Systeme einheitlich eingesetzt und spätere Kosten für Wartung, Ablesung und Systemwechsel reduziert werden.

Was kostet eine Fernablesung?

Die Kosten für eine Fernablesung hängen vor allem von der vorhandenen Zählertechnik, der Anzahl der Geräte und dem eingesetzten Funksystem ab. Neben den Anschaffungskosten für fernablesbare Zähler oder Funkmodule können Kosten für Einbau, Datenübertragung und laufenden Betrieb entstehen.

Bei Hausverwaltungen ist deshalb nicht nur der Einzelpreis entscheidend. Bei größeren Beständen kann sich eine einheitliche Systemlösung wirtschaftlich lohnen, da Installation, Ablesung und Wartung effizienter organisiert werden können. Für eine realistische Kalkulation sollten daher die einmaligen Investitionskosten und die laufenden Kosten über die gesamte Nutzungsdauer betrachtet werden.

Wie kann ich meinen Wasserzähler auf Funk umrüsten?

Ein Wasserzähler kann auf Funk umgerüstet werden, wenn der vorhandene Zähler mit einem passenden Funkmodul kompatibel ist. Andernfalls ist meist der Austausch gegen einen funkfähigen Wasserzähler die praktikablere Lösung.

  • Zähler prüfen: Hersteller, Modell, Baugröße und vorhandene Schnittstellen feststellen.
  • Kompatibilität klären: Prüfen, ob ein passendes Funkmodul nachrüstbar ist.
  • Funktechnik auswählen: Ein System wählen, das zur bestehenden Infrastruktur der Liegenschaft passt.
  • Installation durchführen: Funkmodul oder Funkwasserzähler fachgerecht montieren und in Betrieb nehmen.
  • Übertragung testen: Kontrollieren, ob die Messwerte zuverlässig übertragen und ausgelesen werden.

Für Hausverwaltungen empfiehlt sich eine einheitliche Funklösung über möglichst viele Zähler hinweg. Das vereinfacht Ablesung, Wartung und Verwaltung und kann die laufenden Betriebskosten reduzieren.

Wann muss man Messgeräte auf Funk umstellen?

Messgeräte müssen nicht pauschal auf Funk umgestellt werden. Entscheidend sind die gesetzlichen Vorgaben für die jeweilige Messart, insbesondere die Regelungen der Heizkostenverordnung für die Heiz- und Warmwassererfassung. Bei neu installierten Geräten gelten bereits seit 2021 Anforderungen an die Fernablesbarkeit; bestehende, nicht fernablesbare Geräte müssen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026 entsprechend umgerüstet oder ausgetauscht werden.

Für Hausverwaltungen bedeutet das: den vorhandenen Zählerbestand frühzeitig prüfen, Fristen dokumentieren und die Umstellung gebäudeweise planen. Dabei sollten neben den gesetzlichen Anforderungen auch Datenschutz, technische Kompatibilität und Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden.

"Die frühzeitige Umstellung auf Funk schafft Planungssicherheit und verhindert, dass gesetzliche Fristen zu unnötigem Zeitdruck bei der Hausverwaltung führen." - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für die Nachrüstung fernablesbarer Zähler?

Gesetzliche Vorgaben für die Nachrüstung fernablesbarer ZählerGesetzliche Vorgaben für die Nachrüstung fernablesbarer Zähler

Für Hausverwaltungen sind insbesondere die Vorgaben der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) relevant. Seit dem 2. Dezember 2021 müssen neu installierte Messgeräte für den individuellen Verbrauch grundsätzlich fernablesbar sein. Bestehende, nicht fernablesbare Geräte sind grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026 nachzurüsten oder auszutauschen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen greifen.

Wichtig sind dabei vor allem:

  • Fernablesbarkeit: Heizkostenverteiler, Wärme- und Warmwasserzähler müssen die geltenden Anforderungen erfüllen.
  • Eichrecht: Messgeräte müssen den Vorgaben des Mess- und Eichrechts entsprechen.
  • Datenschutz: Bei der Fernübertragung sind die Vorgaben der DSGVO zu berücksichtigen.
  • Dokumentation: Einbau, Gerätedaten und Umrüstung sollten für die Verwaltung nachvollziehbar dokumentiert werden.

Hausverwaltungen sollten den vorhandenen Zählerbestand daher frühzeitig prüfen und die Nachrüstung so planen, dass gesetzliche Fristen, technische Anforderungen und Datenschutz gemeinsam berücksichtigt werden.

Welche Fristen müssen Hausverwaltungen bei der Umrüstung beachten?

Für Hausverwaltungen ist insbesondere der 31. Dezember 2026 relevant: Bestehende, nicht fernablesbare Messgeräte für Heizung und Warmwasser müssen grundsätzlich bis zu diesem Zeitpunkt nachgerüstet oder ausgetauscht werden, sofern die Heizkostenverordnung auf das jeweilige Gebäude und die Geräte anwendbar ist. Neu installierte Geräte müssen grundsätzlich bereits seit dem 2. Dezember 2021 fernablesbar sein.

Die Umrüstung sollte nicht erst kurz vor Ablauf der Frist erfolgen. Eine frühzeitige Bestandsaufnahme und Planung gibt der Hausverwaltung ausreichend Zeit, geeignete Geräte auszuwählen, Angebote einzuholen, Eigentümer und Bewohner zu informieren und die Installation organisatorisch umzusetzen.

Welche Zähler und Verbrauchserfassungsgeräte müssen fernablesbar sein?

Welche Geräte fernablesbar sein müssen, richtet sich vor allem nach der Heizkostenverordnung und dem jeweiligen Einsatzbereich. Für Hausverwaltungen betrifft dies insbesondere Messgeräte zur Erfassung von Heiz- und Warmwasserverbrauch in zentral versorgten Gebäuden.

  • Heizkostenverteiler: Zur Erfassung des individuellen Wärmeverbrauchs.
  • Wärmezähler: Zur Messung des Wärmeverbrauchs einzelner Wohnungen oder Nutzungseinheiten.
  • Warmwasserzähler: zur Erfassung des individuellen Warmwasserverbrauchs.
  • Kombinierte Geräte: Auch Systeme zur gemeinsamen Erfassung von Wärme und Warmwasser können betroffen sein.

Bei neu installierten Geräten ist grundsätzlich auf Funkablesung zu achten. Bestehende Geräte sollten von der Hausverwaltung anhand ihrer Bauart, ihres Einbaudatums und der geltenden gesetzlichen Vorgaben geprüft werden.

Welche Anforderungen stellt die Heizkostenverordnung an fernablesbare Ausstattung?

Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) verlangt für neu installierte Verbrauchserfassungsgeräte grundsätzlich Funkablesung. Bereits vorhandene, nicht fernablesbare Geräte müssen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen der HeizkostenV erfüllt sind. Zudem müssen fernablesbare Systeme interoperabel sein und den technischen Anforderungen der Verordnung entsprechen.

Für Hausverwaltungen bedeutet das, den Gerätebestand rechtzeitig zu prüfen und bei der Auswahl neuer Technik auf Kompatibilität, Interoperabilität und sichere Datenübertragung zu achten. Auch die laufende Verbrauchsinformation für Nutzer ist bei fernablesbaren Geräten zu berücksichtigen.

Welche Vorgaben gelten für Wasserzähler und Wärmezähler?

 Vorgaben für Wasserzähler und Wärmezähler Vorgaben für Wasserzähler und Wärmezähler

Für Wasser- und Wärmezähler gelten unterschiedliche rechtliche Anforderungen. Bei Wärmezählern sind insbesondere die Heizkostenverordnung sowie die Vorgaben des Mess- und Eichrechts relevant. Werden sie zur Verbrauchserfassung in zentral beheizten Gebäuden eingesetzt, müssen die Anforderungen an die Fernablesbarkeit beachtet werden.

Bei Wasserzählern ist die Situation stärker vom konkreten Einsatzbereich abhängig. Hausverwaltungen sollten insbesondere folgende Punkte prüfen:

  • Eichpflicht: Zähler müssen innerhalb der vorgeschriebenen Eichfristen verwendet werden.
  • Fernablesbarkeit: Bei neu eingesetzten Geräten sind die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen zu berücksichtigen.
  • Technische Kompatibilität: Funktechnik und Auslesesystem müssen zuverlässig zusammenarbeiten.
  • Datenschutz: Bei der digitalen Übertragung von Verbrauchsdaten sind die Datenschutzanforderungen einzuhalten.

Entscheidend ist daher eine Einzelfallprüfung des Zählerbestands, bevor eine größere Nachrüstung beauftragt wird.

Welche mess- und eichrechtlichen Anforderungen müssen berücksichtigt werden?

Bei der Nachrüstung fernablesbarer Zähler müssen Hausverwaltungen neben der Funktechnik auch die Vorgaben des Mess- und Eichrechts beachten. Verwendete Messgeräte müssen für ihren jeweiligen Einsatzzweck geeignet und ordnungsgemäß in Verkehr gebracht sein; außerdem müssen die geltenden Eichfristen eingehalten werden – Mess- und Eichgesetz einfach erklärt.

Für die Praxis bedeutet das: Vor einer Umrüstung sollte geprüft werden, ob das vorhandene Gerät weiterverwendet werden kann, ob ein Funkmodul zulässig ist und wann die nächste Eichfrist abläuft. Bei einem Austausch sollten nur geeignete und rechtskonforme Messgeräte eingesetzt und Einbau, Gerätedaten und Eichinformationen nachvollziehbar dokumentiert werden.

Wann ist eine Nachrüstung technisch möglich und wann ist ein Austausch erforderlich?

Ob ein vorhandener Zähler nachgerüstet werden kann, hängt vor allem von Bauart, Hersteller, Schnittstellen und Kompatibilität des Geräts ab. Ist ein geeignetes Funkmodul verfügbar und für den Zähler zugelassen, kann eine Nachrüstung sinnvoll sein. Fehlt eine passende Schnittstelle oder ist der Zähler technisch veraltet, ist häufig ein Austausch die bessere Lösung.

Für Hausverwaltungen empfiehlt sich folgende Prüfung:

  • Zählertyp und Hersteller erfassen.
  • Verfügbarkeit eines kompatiblen Funkmoduls prüfen.
  • Eichfrist und technischen Zustand kontrollieren.
  • Kompatibilität mit dem vorhandenen Auslesesystem sicherstellen.
  • Kosten von Nachrüstung und Austausch vergleichen.

So lässt sich vermeiden, dass in einer Liegenschaft unterschiedliche, schwer wartbare Systeme entstehen.

Welche technischen Anforderungen müssen fernablesbare Zähler erfüllen?

Fernablesbare Zähler müssen zuverlässig messen und die erfassten Verbrauchswerte sicher und korrekt übertragen können. Für Hausverwaltungen ist neben der eigentlichen Messgenauigkeit entscheidend, dass fernablesbare Zähler mit der vorhandenen Ablese- und Verwaltungsinfrastruktur kompatibel sind und die geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Besonders wichtig sind Funkreichweite, Übertragungssicherheit, Interoperabilität und Schnittstellen. Außerdem sollten Batterielaufzeit, Wartungsaufwand und die Möglichkeit einer späteren Systemerweiterung berücksichtigt werden. Bei der Auswahl empfiehlt es sich daher, nicht nur den Gerätepreis, sondern die technische Eignung über die gesamte Nutzungsdauer zu bewerten.

"Bei der Auswahl fernablesbarer Zähler sollte nicht nur die Funktechnik zählen, sondern vor allem die langfristige Kompatibilität mit der bestehenden Verwaltungs- und Abrechnungsinfrastruktur." - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche Anforderungen gelten an Funktechnik und Datenübertragung?

Die eingesetzte Funktechnik muss eine zuverlässige und sichere Übertragung der Messwerte gewährleisten. Für Hausverwaltungen ist besonders wichtig, dass Zähler, Funkmodule und Auslesesystem technisch zusammenpassen und auch bei größeren Gebäuden eine ausreichende Funkabdeckung vorhanden ist.

Bei der Auswahl sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:

  • Reichweite: Die Funkverbindung muss auch in Kellern, Schächten und größeren Wohnanlagen stabil funktionieren.
  • Datensicherheit: Übertragene Verbrauchsdaten sollten angemessen geschützt und verschlüsselt werden.
  • Kompatibilität: Zähler und Auslesesoftware müssen zuverlässig zusammenarbeiten.
  • Batterielaufzeit: Eine lange Laufzeit reduziert Wartungs- und Austauschaufwand.
  • Ausfallsicherheit: Übertragungsfehler sollten erkannt und Messwerte nachvollziehbar gespeichert werden.

Eine einheitliche Funkinfrastruktur kann den Betriebs- und Verwaltungsaufwand bei größeren Liegenschaften deutlich reduzieren.

Welche baulichen Voraussetzungen müssen für die Nachrüstung vorhanden sein?

Vor der Nachrüstung sollte geprüft werden, ob die vorhandene Zähleranlage ausreichend Platz bietet und die technischen Einbaubedingungen für funkfähige Geräte erfüllt. Wichtig sind außerdem die Zugänglichkeit der Zähler, der Zustand der Leitungen und eine ausreichende Funkverbindung zu den vorgesehenen Empfangs- oder Auslesepunkten.

Bei größeren oder baulich anspruchsvollen Gebäuden können Kellerräume, Stahlbetonwände oder abgeschirmte Zählerschächte die Funkübertragung beeinträchtigen. Deshalb sollte die Funkabdeckung vor der endgültigen Systemauswahl geprüft werden. So lassen sich zusätzliche Empfangseinheiten und spätere Nacharbeiten möglichst vermeiden.

Wie lässt sich die bestehende Zählertechnik einer Liegenschaft auf Fernablesbarkeit umrüsten?

Die Umrüstung beginnt mit einer Bestandsaufnahme aller vorhandenen Zähler. Dabei werden Zählertyp, Hersteller, Baugröße, Eichfrist und vorhandene Schnittstellen erfasst. Anschließend wird geprüft, ob kompatible Funkmodule nachgerüstet werden können oder ein Austausch der Geräte erforderlich ist.

Für Hausverwaltungen bietet sich folgende Vorgehensweise an:

  • Zählerbestand erfassen und technische Daten dokumentieren.
  • Kompatibilität prüfen und geeignete Funktechnik auswählen.
  • Funkabdeckung testen, insbesondere in Kellern und größeren Gebäuden.
  • Nachrüstung oder Austausch durch einen geeigneten Fachbetrieb durchführen lassen.
  • Auslesesystem einrichten und die Datenübertragung testen.
  • Dokumentation aktualisieren und Wartungs- sowie Eichtermine hinterlegen.

Eine einheitliche Systemlösung erleichtert anschließend Ablesung, Wartung und Verwaltung des gesamten Zählerbestands.

Wie müssen Verbrauchsdaten datenschutzkonform verarbeitet werden?

Verbrauchsdaten aus fernablesbaren Zählern können Rückschlüsse auf das Nutzungsverhalten einer Wohnung ermöglichen und sollten daher nach den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden. Für Hausverwaltungen bedeutet das insbesondere, nur die Daten zu erfassen, die für Abrechnung, Verwaltung oder gesetzliche Pflichten tatsächlich erforderlich sind.

Wichtig sind eine klare Zweckbindung, angemessene Zugriffsrechte und eine sichere Übertragung und Speicherung der Daten. Außerdem sollten Bewohner transparent darüber informiert werden, welche Daten erhoben werden, wofür sie verwendet werden und wie lange sie gespeichert bleiben. Dienstleister, die Verbrauchsdaten im Auftrag verarbeiten, müssen ebenfalls datenschutzrechtlich korrekt eingebunden werden.

Messdienstanbieter Heidi Systems ermöglicht eine strukturierte digitale Verwaltung von Mess- und Verbrauchsdaten. Durch die zentrale Bereitstellung der relevanten Informationen lassen sich Zugriffe und Datenflüsse übersichtlicher organisieren und die Verwaltung der Verbrauchsdaten effizienter gestalten.

Welche Anforderungen gelten an Datensicherheit und Verschlüsselung?

Sichere Übertragungswege und geeignete Schutzmechanismen für VerbrauchsdatenSichere Übertragungswege und geeignete Schutzmechanismen für Verbrauchsdaten

Bei fernablesbaren Zählern müssen Verbrauchsdaten vor unbefugtem Zugriff, Manipulation und Verlust geschützt werden. Für Hausverwaltungen bedeutet das, bereits bei der Auswahl der Technik auf sichere Übertragungswege und geeignete Schutzmechanismen zu achten.

  • Verschlüsselung: Verbrauchsdaten sollten bei der Übertragung angemessen verschlüsselt werden.
  • Zugriffsschutz: Nur berechtigte Personen und Dienstleister sollten auf die Daten zugreifen können.
  • Sichere Systeme: Auslesesoftware und Verwaltungsplattformen sollten regelmäßig aktualisiert und abgesichert werden.
  • Datenminimierung: Es sollten nur die tatsächlich erforderlichen Daten verarbeitet werden.
  • Nachvollziehbarkeit: Zugriffe und Änderungen an relevanten Daten sollten kontrollierbar und dokumentierbar sein.

Eine sichere technische Infrastruktur reduziert das Risiko von Datenmissbrauch und Manipulation und unterstützt die Hausverwaltung bei der Einhaltung ihrer Datenschutzpflichten.

Vorteil von Heidi Systems: Durch die zentrale digitale Verarbeitung und Bereitstellung der Messwerte können Datenflüsse und Zugriffsprozesse strukturierter organisiert werden. Das erleichtert Hausverwaltungen die Verwaltung der relevanten Informationen und schafft eine bessere Grundlage für kontrollierte und nachvollziehbare Datenprozesse.

Welche Kosten entstehen bei der Nachrüstung fernablesbarer Zähler?

Die Kosten für die Nachrüstung hängen vor allem von der Anzahl und Art der Zähler, dem Zustand der bestehenden Anlage und dem eingesetzten Funksystem ab. Neben den Geräten selbst können Kosten für Installation, Funkinfrastruktur, Inbetriebnahme und gegebenenfalls die Anbindung an eine Verwaltungs- oder Abrechnungssoftware entstehen.

Bei Hausverwaltungen sollten deshalb nicht nur die einmaligen Anschaffungskosten betrachtet werden. Entscheidend sind die Gesamtkosten über die Nutzungsdauer, einschließlich Wartung, Datenübertragung, Batteriewechsel und späterem Geräteaustausch. Bei größeren Beständen kann eine einheitliche Systemlösung langfristig wirtschaftlicher sein.

"Eine wirtschaftliche Nachrüstung betrachtet nicht nur den Anschaffungspreis, sondern die gesamten Kosten für Installation, Betrieb, Wartung und spätere Erweiterungen." - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wann lohnt sich eine Nachrüstung gegenüber einem vollständigen Zähleraustausch?

Eine Nachrüstung kann sich lohnen, wenn die vorhandenen Zähler technisch noch in gutem Zustand sind und sich mit einem kompatiblen Funkmodul zuverlässig auf Funkablesung umstellen lassen. Besonders bei größeren Zählerbeständen kann dadurch der Austausch vieler funktionsfähiger Geräte vermieden werden.

Ein vollständiger Austausch ist dagegen häufig sinnvoll, wenn die Zähler veraltet, nicht kompatibel oder nahe am Ende ihrer Eich- oder Nutzungsdauer sind. Für Hausverwaltungen sollte daher ein Vergleich von Anschaffung, Installation, Wartung und erwarteter Nutzungsdauer vorgenommen werden. Entscheidend ist nicht der günstigste Einzelpreis, sondern die Gesamtwirtschaftlichkeit der Lösung.

Welche Vorteile bietet die Fernablesbarkeit für Hausverwaltungen und Eigentümer?

Fernablesbare Zähler ermöglichen eine digitale und automatisierte Erfassung von Verbrauchswerten, ohne dass für die Ablesung jede Wohnung betreten werden muss. Das reduziert den organisatorischen Aufwand und erleichtert die Verwaltung größerer Liegenschaften.

Für Hausverwaltungen ergeben sich insbesondere Vorteile durch weniger Vor-Ort-Termine, eine schnellere Datenverfügbarkeit und eine effizientere Abrechnung. Eigentümer und Bewohner profitieren von geringeren Ablesestörungen und einer transparenteren Verbrauchserfassung. Gleichzeitig können regelmäßige digitale Messwerte helfen, ungewöhnliche Verbrauchsentwicklungen oder mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen.

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

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