Wasserzähler Fernablesung nachrüsten: Der schnellste Weg zur digitalen Ablesung

Hausverwaltung
24 Oktober 2026
Wasserzähler Fernablesung nachrüsten: Der schnellste Weg zur digitalen Ablesung

Sind fernablesbare Wasserzähler Pflicht?

Kurzfassung für Hausverwaltungen: Nein, aktuell besteht in Deutschland keine allgemeine Pflicht zur Fernablesung von Wasserzählern, aber der Druck zur Umstellung nimmt deutlich zu.

  • Es gibt keine bundesweite gesetzliche Verpflichtung, Wasserzähler mit Fernablesung auszustatten.
  • Die EU-Vorgaben zur Verbrauchstransparenz betreffen bislang vor allem Heizkosten und Warmwasser, nicht Kaltwasser.
  • Dennoch setzen viele Bundesländer, Kommunen und Versorger zunehmend auf digitale und funkbasierte Systeme.
  • In der Praxis wird die Fernablesung oft wirtschaftlich sinnvoll, da Ablesekosten, Termin, Aufwand und Fehler reduziert werden.
  • Für Hausverwaltungen gilt: Wer heute nachrüstet, ist technisch und organisatorisch zukunftssicher aufgestellt und vermeidet spätere kurzfristige Umstellungen.

„Auch ohne gesetzliche Pflicht entwickeln sich fernablesbare Wasserzähler immer mehr zum Standard, weil sie Verwaltungsaufwand reduzieren und Prozesse deutlich effizienter machen.“ - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Können Wasserzähler aus der Ferne abgelesen werden?

Ja, Wasserzähler können aus der Ferne abgelesen werden, sofern sie mit einer Funk- oder digitalen Schnittstelle ausgestattet sind. Der Verbrauch wird automatisch erfasst und in regelmäßigen Abständen an ein zentrales System übertragen, ohne dass ein Ablesetermin in der Wohnung nötig ist.

Für Hausverwaltungen bedeutet das weniger Verwaltungsaufwand, keine Terminabstimmungen mit Mietern und zuverlässige Verbrauchsdaten für die Abrechnung. In der Praxis hat sich die Fernablesung besonders in Mehrfamilienhäusern bewährt, da sie Prozesse vereinfacht und die Datenqualität deutlich verbessert.

Was kostet ein Funkwasserzähler?

Kosten für einen Funkwasserzähler Kosten für einen Funkwasserzähler

Die Kosten für einen Funkwasserzähler hängen vom Gerätetyp, dem Objekt und dem Abrechnungsmodell ab. Für Hausverwaltungen lassen sich die Preise praxisnah wie folgt einordnen:

  • Anschaffungskosten: ca. 40 bis 120 Euro pro Wasserzähler, je nach Hersteller und Ausstattung
  • Einbau und Inbetriebnahme: ca. 20 bis 60 Euro pro Zähler
  • Laufende Kosten: ca. 5 bis 15 Euro pro Jahr für Fernablesung, Datentragung und Systembetrieb
  • Alternativ Mietmodell: häufig 1 bis 3 Euro pro Monat und Zähler inklusive Service und Wartung

Wichtig für Hausverwaltungen:

  • Die laufenden Kosten sind in der Regel umlagefähig.
  • Bei größeren Objekten sinken die Kosten pro Wohneinheit deutlich
  • Wasserzähler mit Fernablesung sparen Ablesekosten, Zeit und Verwaltungsaufwand

Sind Funkwasserzähler in Deutschland Pflicht?

Nein, Funkwasserzähler sind in Deutschland aktuell nicht gesetzlich verpflichtend. Weder auf Bundesebene noch durch eine einheitliche Bundesregelung müssen Kaltwasserzähler zwingend notwendig sein. Im Unterschied zu Heizkosten und Warmwasser gibt es hier keine direkte Umsetzungspflicht aus EU-Richtlinien.

Dennoch zeigt sich in der Praxis eine klare Entwicklung: Viele Kommunen, Versorger und Wohnungsunternehmen setzen zunehmend auf Funktechnik, da sie Ablesekosten senkt, Zutrittsprozesse vermeidet und Verwaltungsprozesse vereinfacht. Für Hausverwaltungen gilt daher: Auch ohne Wasserzähler Fernablesung Pflicht wird der Einsatz von Warmwasserzählern immer häufiger zum wirtschaftlichen und organisatorischen Standard.

Was bedeutet Fernablesung von Wasserzählern für Hausverwaltungen?

Die Wasserzähler Fernablesung bedeutet für Hausverwaltungen vor allem eine Vereinfachung und Digitalisierung zentraler Abläufe in der Objektbetreuung.

Konkret ergeben sich folgende Auswirkungen und Vorteile:

  • Kein Wohnungszutritt erforderlich: Ablesungen erfolgen automatisch, Termine mit Mietern entfallen
  • Weniger Verwaltungsaufwand: keine Ablesekarten, Nachtermine oder Schätzungen mehr
  • Zuverlässige Verbrauchsdaten: Hohe Datenqualität durch regelmäßige und fehlerfreie Erfassung
  • Schnellere Abrechnungen: Verbrauchsdaten stehen frühzeitig und digital zur Verfügung
  • Bessere Planbarkeit: Ablöseprozesse lassen sich objektübergreifend steuern
  • Zukunftssicherheit: Vorbereitung auf steigende gesetzliche und digitale Anforderungen

„Fernablesung entlastet Hausverwaltungen spürbar, weil Ablesetermine entfallen und verlässliche Verbrauchsdaten jederzeit digital verfügbar sind.“ - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Warum wird die Nachrüstung von fernablesbaren Wasserzählern immer relevanter?

Die Nachrüstung von fernablesbaren Wasserzählern wird immer relevanter, weil wirtschaftlicher Druck, steigende Anforderungen an Effizienz und die fortschreitende Digitalisierung der Wohnungswirtschaft zusammenkommen. Hausverwaltungen stehen vor der Aufgabe, Prozesse zu verschlanken, Kosten zu senken und gleichzeitig eine zuverlässige Verbrauchserfassung sicherzustellen.

Hinzu kommt, dass klassische Ablesungen zunehmend an ihre Grenzen stoßen: Terminprobleme, Schätzungen und hoher Verwaltungsaufwand belasten den laufenden Betrieb. Fernablesbare Systeme schaffen hier Abhilfe, indem sie Verbrauchsdaten automatisiert, kontaktlos und kontinuierlich bereitstellen. Auch wenn keine allgemeine Pflicht besteht, entwickelt sich die Nachrüstung in der Praxis immer mehr zum Standard für eine effiziente und zukunftssichere Verwaltung.

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten in Deutschland für Wasserzähler?

Für Hausverwaltungen ist die Rechtslage bei Wasserzählern überschaubar, aber verbindlich geregelt. Die wichtigsten Grundlagen sind:

  • Mess- und Eichrecht: Abwasserzähler müssen geeicht sein und den Vorgaben des Mess- und Eichgesetzes sowie der Mess- und Eichverordnung entsprechen – Mess- und Eichgesetz einfach erklärt
  • Eichfristen: Kaltwasserzähler haben in der Regel eine Eichfrist von 6 Jahren und müssen danach ausgetauscht oder neu geeicht werden
  • Betriebskostenverordnung: Wasserverbrauch darf nur dann abgerechnet werden, wenn der Verbrauch ordnungsgemäß gemessen wird
  • Landes- und Kommunalrecht: Zusätzliche Vorgaben können sich aus Satzungen der Wasserversorger oder kommunalen Regelungen ergeben
  • Datenschutzrecht: Bei digitalen oder WLAN-fähigen Wasserzählern gelten die Anforderungen der DSGVO, insbesondere zu Datensparsamkeit und Zugriffsschutz

Wichtig für die Praxis: Es gibt keine bundesweite Pflicht zur Fernablesung, aber alle eingesetzten Wasserzähler müssen rechtskonform, korrekt installiert und nachvollziehbar abrechenbar sein.

Gibt es eine bundesweite Pflicht zur Fernablesung von Wasserzählern?

Nein, es gibt in Deutschland derzeit keine bundesweite Pflicht zur Fernablesung von Wasserzählern. Weder Mess- und Eichgesetz noch andere Bundesgesetze schreiben vor, dass Kaltwasserzähler zwingend fernablesbar sein müssen. Auch auf EU-Ebene existiert keine direkte Verpflichtung speziell für Wasserzähler.

Trotzdem gewinnt die Fernablesung zunehmend an Bedeutung, da sie wirtschaftliche Vorteile, effizientere Abläufe und eine höhere Datenqualität bietet. Für Hausverwaltungen bedeutet das: Auch ohne gesetzliche Pflicht entwickelt sich die Fernablesung in der Praxis immer mehr zum de-facto-Standard bei Modernisierungen und Neubauten.

Welche Rolle spielen EU-Richtlinien bei der Fernablesung von Wasserzählern?

EU-Richtlinien setzen den strategischen Rahmen, auch wenn sie für Kaltwasserzähler bislang keine direkte Pflicht vorgeben. Für Hausverwaltungen sind folgende Punkte relevant:

  • Energieeffizienz und Transparenz: EU-Vorgaben zielen auf bessere Verbrauchsinformationen und Digitalisierung, bisher vor allem bei Heizung und Warmwasser
  • Indirekter Einfluss: Nationale Gesetze orientieren sich an EU-Zielen, wodurch digitale Messsysteme zunehmend bevorzugt werden
  • Zukunftssicherheit: Fernablesbare Systeme erleichtern die spätere Anpassung an mögliche neue EU-Vorgaben
  • Standardisierung: EU-Initiativen fördern einheitliche technische Standards und interoperable Lösungen
  • Marktentwicklung: Hersteller und Messdienstleister richten ihre Systeme zunehmend an EU-konformen digitalen Prozessen aus

Messdienstanbieter Heidi Systems kann Hausverwaltungen bei der digitalen Organisation von Messgeräten und Verbrauchsdaten unterstützen. Eine zentrale Übersicht erleichtert die Verwaltung des Gerätebestands und hilft dabei, relevante Informationen für Wartungen und geplante Austauschmaßnahmen zusammenzuführen. Die strukturierte Dokumentation kann die Abstimmung mit Messdienstleistern vereinfachen und den Aufwand bei der Verwaltung von Verbrauchsdaten reduzieren. Zudem unterstützt eine übersichtliche Datenbasis die langfristige Planung und kann helfen, technische Änderungen besser vorzubereiten.

Welche Unterschiede bestehen zwischen den Bundesländern bei der Umsetzung?

In Deutschland gibt es keine einheitliche landesweite Verpflichtung zur Fernablesung von Wasserzählern, dennoch unterscheiden sich die Bundesländer in der praktischen Umsetzung deutlich. Die Abweichungen ergeben sich weniger aus Gesetzen, sondern aus kommunalen Satzungen, Vorgaben der Wasserversorger und regionalen Standards.

In einigen Bundesländern werden digitale oder Funkzähler Wasser bei Neubauten oder Sanierungen bereits bevorzugt oder vorausgesetzt, während andere Regionen weiterhin auf klassische Zähler setzen. Für Hausverwaltungen bedeutet das: Die lokalen Regelungen und Versorgerbedingungen müssen immer objektspezifisch geprüft werden, da sie die Wahl des Zählers und die Nachrüststrategie maßgeblich beeinflussen.

Welche Fristen müssen Hausverwaltungen bei einer Nachrüstung beachten?

Fristen für Hausverwaltungen bei einer Nachrüstung Fristen für Hausverwaltungen bei einer Nachrüstung

Bei der Nachrüstung von Wasserzählern ergeben sich Fristen weniger aus einer Fernablesung Pflicht, sondern aus bestehenden eichrechtlichen und organisatorischen Vorgaben. Für Hausverwaltungen sind insbesondere folgende Punkte relevant:

  • Eichfristen: Kaltwasserzähler müssen in der Regel alle 6 Jahre ausgetauscht oder neu geeicht werden.
  • Austauschzyklen im Bestand: Die Nachrüstung bietet sich besonders bei turnusmäßigem Zählerwechsel an.
  • Modernisierungen und Sanierungen: Bei größeren Maßnahmen ist die Umstellung auf Funkzähler wirtschaftlich sinnvoll
  • Vertragliche Fristen: Laufzeiten mit Messdienstleistern und Abrechnungsverträge sind zu berücksichtigen.
  • Abrechnungsperioden: Der Austausch sollte abrechnungsneutral erfolgen, um Schätzungen zu vermeiden.

Praxisempfehlung: Hausverwaltungen sollten Nachrüstungen frühzeitig planen und mit bestehenden Eich- und Abrechnungsfristen abstimmen, um Kosten und Aufwand zu minimieren.

Welche Bestandsgebäude sind von einer Nachrüstung betroffen?

Grundsätzlich können alle Bestandsgebäude von einer Nachrüstung auf fernablesbare Wasserzähler betroffen sein, insbesondere Mehrfamilienhäuser mit zentraler Verbrauchsabrechnung. Eine gesetzliche Wasserzähler Fernablesung Pflicht besteht zwar nicht, dennoch wird die Nachrüstung vor allem dort relevant, wo veraltete Zähler, ablaufende Eichfristen oder hoher Leseaufwand bestehen.

Besonders sinnvoll ist die Umstellung bei Gebäuden mit vielen Wohneinheiten, schwieriger Zugänglichkeit der Wohnungen oder häufigen Mieterwechseln. Für Hausverwaltungen gilt: Wenn ohnehin ein Zählerwechsel ansteht, ist die Nachrüstung auf funkfähige Systeme meist der effizienteste und zukunftssichere Schritt.

Welche Neubauten unterliegen bereits strengeren Vorgaben?

Bei Neubauten gelten in der Praxis häufig strengere technische und organisatorische Anforderungen an Wasserzähler, auch wenn es keine explizite Pflicht zur Fernablesung gibt. Für Hausverwaltungen sind folgende Punkte relevant:

  • Vorgaben der Wasserversorger: Viele Versorger verlangen in Neubauten digitale oder funkfähige Wasserzähler
  • Kommunale Satzungen: Städte und Gemeinden können in Neubaugebieten moderne Messsysteme vorsehen
  • Projektentwickler-Standards: Neubauten werden zunehmend mit fernablesbarer Messtechnik geplant
  • Gebäudekonzepte: Smart Building und Effizienzstandards fördern den Einsatz digitaler Zähler
  • Zukunftssicherheit: Neubauten werden häufig direkt auf fernablesbare Systeme ausgelegt, um spätere Nachrüstungen zu vermeiden.

Welche Verantwortung trägt die Hausverwaltung bei der Umsetzung?

Die Hausverwaltung trägt bei der Umsetzung der Fernablesung von Wasserzählern eine zentrale organisatorische und rechtliche Verantwortung. Sie stellt sicher, dass die eingesetzten Zähler rechtskonform, abrechnungsfähig und technisch einwandfrei sind und dass der Austausch ordnungsgemäß geplant und dokumentiert wird.

Zudem muss die Hausverwaltung die Eigentümer informieren, die Mieter transparent einbinden und die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit einhalten. In der Praxis bedeutet das, Prozesse zu steuern, Dienstleister zu koordinieren und dafür zu sorgen, dass die Verbrauchsdaten korrekt, nachvollziehbar und fristgerecht in die Abrechnung einfließen.

Welche technischen Voraussetzungen müssen Wasserzähler erfüllen?

Damit Wasserzähler Fernablesung eingesetzt werden können, müssen sie bestimmte technische und rechtliche Mindestanforderungen erfüllen. Für Hausverwaltungen sind vor allem folgende Punkte entscheidend:

  • Eichrechtskonformitaet: Der Wasserzähler muss den Vorgaben des Mess- und Eichgesetz entsprechen
  • Digitale Schnittstelle oder Funkmodul: Voraussetzung fuer automatische Datenuetragung
  • Kompatibilität: Der Zähler muss mit dem eingesetzten Ablesesystem oder Messdienstleister zusammenarbeiten
  • Zuverlässige Funktechnik: Sichere Datenü Tragung auch in Kellern oder Steigzonen
  • Batterielaufzeit: Auslegung auf die gesamte Eichfrist ohne Wartung
  • Manipulationsschutz: Schutz vor unbefugtem Zugriff oder Veränderung der Messwerte
  • Datensicherheit: Verschlüsselte Übertragung und kontrollierte Datenverarbeitung

Welche Unterschiede bestehen zwischen Funk Wasserzählern und manuellen Zählern?

Der zentrale Unterschied zwischen Funkwasserzählern und manuellen Zählern liegt in der Art der Datenerfassung. Während manuelle Zähler nur vor Ort abgelesen werden können, erfassen Funkwasserzähler den Verbrauch automatisch und übermitteln die Daten kontaktlos.

Funkzähler Wasser reduzieren Leseaufwand, Terminprobleme und Schätzungen, während manuelle Zähler einen höheren Verwaltungsaufwand verursachen. Für Hausverwaltungen bieten funkfähige Systeme daher klare Vorteile in Bezug auf Effizienz, Datenqualität und Zukunftssicherheit, auch wenn die Anschaffungskosten etwas höher liegen.

Ist eine Nachrüstung ohne Austausch des gesamten Zählers möglich?

Bedingungen für Austausch ohen gesamten Zähler Bedingungen für Austausch ohen gesamten Zähler

Ja, in bestimmten Fällen ist eine Nachrüstung ohne kompletten Austausch des Wasserzählers möglich, jedoch mit klaren Einschränkungen. Für Hausverwaltungen sind folgende Punkte entscheidend:

  • Nachrüstmodule: Einige Zähler lassen sich mit externen Funkaufsätzen erweitern
  • Kompatibilität: Der bestehende Zähler muss technisch dafür vorgesehen sein
  • Eichrecht: Nachrüstung ist nur zulässig, wenn die Eichung unberührt bleibt
  • Restlaufzeit: Bei kurzen verbleibenden Eichfristen ist ein vollständiger Austausch wirtschaftlich
  • Systemintegration: Nicht alle Nachrüstlösungen sind mit jedem Messdienst kompatibel

Wie läuft ein typisches Nachrüstprojekt in der Praxis ab?

Ein typisches Nachrüstprojekt folgt einem klar strukturierten Ablauf, der für Hausverwaltungen gut planbar ist. Zunächst wird der Bestand geprüft, inklusive Zählertypen, Eichfristen und technischen Gegebenheiten. Anschließend erfolgen die Systemauswahl und die Abstimmung mit Messdienstleistern und Eigentümern.

Der eigentliche Austausch wird wohnungsweise koordiniert, möglichst abrechnungsneutral und mit minimalem Eingriff der Vermieter umgesetzt. Nach der Installation werden die Zähler ins Abrechnungssystem eingebunden, getestet und dokumentiert. Ergebnis ist ein reibungsloser Betrieb mit deutlich reduziertem Leseaufwand.

Sind die Kosten umlagefähig für Mieter?

Ja, ein Großteil der Kosten für Funkwasserzähler und deren Betrieb ist umlagefähig auf Mieter, sofern die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen eingehalten werden. Für Hausverwaltungen ist eine saubere Abgrenzung entscheidend:

  • Umlagefähig sind laufende Kosten wie Ablesung, Datentragung, Wartung, Systembetrieb und Messdienstleistungen gemäß Betriebskostenverordnung
  • Nicht umlagefähig sind reine Anschaffungskosten, wenn der Zähler gekauft wird.
  • Miet- oder Servicemodelle sind in der Praxis relevant, da die laufenden Entgelte häufig voll umlagefähig sind
  • Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße vertragliche Grundlage und eine transparente Ausweisung in der Betriebskostenabrechnung.
  • Die Kosten müssen wirtschaftlich angemessen sein und dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entsprechen

Wichtig für die Praxis:

  • Mieter müssen informiert werden, insbesondere bei Systemumstellungen.
  • Die Abrechnung muss nachvollziehbar und prüfbar sein.
  • Regionale Vorgaben der Versorger oder Gerichte können die Bewertung beeinflussen.

Messdienstanbieter Heidi Systems kann Hausverwaltungen dabei unterstützen, Messgeräte und Verbrauchsdaten zentral und übersichtlich zu verwalten. Die strukturierte Dokumentation erleichtert es, relevante Geräteinformationen und Daten für Abrechnungsprozesse schnell wiederzufinden. Eine zentrale Übersicht kann die Abstimmung mit Messdienstleistern vereinfachen und dabei helfen, fehlende Informationen frühzeitig zu erkennen. Zudem kann die digitale Organisation manuelle Verwaltungsaufgaben reduzieren und die Prüfung von Abrechnungsdaten erleichtern. Dadurch lassen sich Abläufe transparenter gestalten, ohne dass die rechtliche Prüfung der Umlagefähigkeit ersetzt wird.

Welche Zukunftsentwicklungen sind bei Wasserzählern zu erwarten?

Die Zukunft der Wasserzähler ist klar von Digitalisierung, Automatisierung und Datenvernetzung geprägt. Klassische mechanische Zähler werden schrittweise durch digitale und fernablesbare Systeme ersetzt, die Verbrauchsdaten kontinuierlich erfassen und automatisch bereitstellen. Für Hausverwaltungen bedeutet das eine weitere Reduzierung manueller Prozesse und eine deutlich bessere Planbarkeit der Abrechnung.

Ein zentraler Trend ist die zunehmende Echtzeit-Verfügbarkeit von Verbrauchsdaten, die es ermöglicht, Leckagen frühzeitig zu erkennen und untypische Verbräuche schnell zu identifizieren. Gleichzeitig entwickeln sich Wasserzähler zu festen Bestandteilen von Smart-Building-Konzepten, in denen sie mit Heizungs-, Strom- und Energiemanagementsystemen vernetzt sind.

Auch im Bereich Datensicherheit und Datenschutz werden die Standards weiter steigen. Zukünftige Systeme setzen vermehrt auf verschlüsselte Kommunikation, klare Zugriffsrechte und europäische Serverstandorte. Gesetzlich ist mittelfristig mit höheren Transparenzanforderungen zu rechnen, selbst wenn eine konkrete Funkablesung Pflicht von Wasserzählern aktuell noch nicht besteht.

Für Hausverwaltungen gilt daher: Wer heute auf moderne, updatefähige Systeme setzt, schafft eine zukunftssichere Basis, um technische, wirtschaftliche und regulatorische Entwicklungen problemlos abzudecken.

„Die Zukunft gehört vernetzten Wasserzählern, die nicht nur messen, sondern aktiv zur Kostenkontrolle und Schadenprävention beitragen.“ - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

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